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Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF

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PensionsService 2013Wi<strong>der</strong>ruf eines TestamentsEin Testament kann je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen werden,• indem man ein neues Testament mit an<strong>der</strong>em Inhalt erstellt o<strong>der</strong>• indem man das Testament wi<strong>der</strong>ruft o<strong>der</strong>• das alte Testament einfach vernichtet.Erbvertrag <strong>und</strong> Schenkung auf den TodesfallEinen Erbvertrag können nur Eheleute schließen o<strong>der</strong> Verlobte, die dannauch wirklich heiraten. Im Erbvertrag setzt entwe<strong>der</strong> ein Ehepartner denan<strong>der</strong>en zum Universalerben ein o<strong>der</strong> es setzen beide einan<strong>der</strong> gegenseitigzu ihren Universalerben ein.In einem Erbvertrag darf aber maximal über drei Viertel des gesamtenVermögens verfügt werden. Der Erbvertrag bedarf zu seiner Rechtsgültigkeiteines Notariatsaktes.Tipp: Vorsicht bei einem Erbvertrag! Er kann nur mehr im Einvernehmenaufgelöst werden. Sollte die Ehe später geschieden werden, kann das zuProblemen führen!Schenkung auf den TodesfallHier legt sich <strong>der</strong>/die Schenkende noch zu Lebzeiten fest, wem er/sie einebestimmte Sache im Ablebensfall schenken will. Auch dieser Vertragbedarf um rechtsgültig zu sein eines Notariatsaktes.Tipp: Achtung! Damit die Schenkung rückgängig gemacht werden kann,muss <strong>der</strong>/die Beschenkte zustimmen!Gesetzliche ErbfolgeWenn es in einem Todesfall we<strong>der</strong> einen Erbvertrag noch ein Testamentgibt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese hat den Sinn, die engsten Angehörigenzu versorgen. Erbberechtigt sind die Blutsverwandten <strong>und</strong><strong>der</strong>/die Ehepartner/in. Auch uneheliche Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Adoptivkin<strong>der</strong> sin<strong>der</strong>bberechtigt.Tipp: Lebensgefährten sind nach <strong>der</strong> gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt,gleichgültig wie lange die Lebensgemeinschaft gedauert hat.57

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