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Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

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- 18 -Verkäuferin als Sicherungsgeber und dem Finanzierungsgläubiger abzuschließendenZweckerklärung in <strong>der</strong> Grundpfandrechtsbestellungsurkundewie<strong>der</strong>gegeben sind.Der Notar wird angewiesen, das Grundpfandrecht erst dann zur Eintragungeinzureichen, wenn die Bank ihm schriftlich bestätigt hat, dass sie die Sicherungszweckvereinbarungakzeptiert. Das Vorliegen einer <strong>der</strong>artigenEinverständniserklärung muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesenwerden.Von dieser Vollmacht darf nur vor dem amtierenden Notar o<strong>der</strong> seinemamtlichen Vertreter Gebrauch gemacht werden.2. ******Mehrere Käufer erteilen sich gegenseitig - unter Befreiung von denBeschränkungen des § 181 BGB – Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechtengemäß den Regelungen in dieser Urkunde, einschließlich <strong>der</strong>Abgabe von Schuldanerkenntnissen und <strong>der</strong> persönlichen Unterwerfung unterdie sofortige Zwangsvollstreckung, sowie zur Zustimmung von Löschungen,Rangän<strong>der</strong>ungen und –rücktritten und überhaupt zur Abgabe aller Erklärungen,die zur Durchführung dieses Vertrages, insbeson<strong>der</strong>e zur Bestellungvon Grundpfandrechten erfor<strong>der</strong>lich sind.3. Verkäuferin und Käufer bevollmächtigen und beauftragen unwi<strong>der</strong>ruflichdie NotariatsangestelltenLiane Remer, Monika Nagel und Barbara Müller, sämtlich geschäftsansässigin Französische Straße 9 – 12, 10<strong>11</strong>7 Berlin, jede <strong>für</strong> sich allein, befreitvon den Beschränkungen des § 181 BGB und unter Ausschluss jeglicherpersönlicher Haftung- die Auflassung des Kaufobjektes gemäß Abschnitt 0 Ziffer 1 dieser Urkundezu erklären;- gegenüber dem Grundbuchamt alle Erklärungen und Bewilligungen <strong>für</strong>sie abzugeben und entgegenzunehmen, die aus formellrechtlichen o<strong>der</strong>materiellrechtlichen Gründen zur Durchführung dieses Vertrages sowie<strong>der</strong> auf seiner Grundlage evtl. bestellten Grundpfandrechte noch erfor<strong>der</strong>lichsind, insbeson<strong>der</strong>e auch die Löschung <strong>der</strong> in Abteilung II und IIIdes Grundbuches des gesamten Grundstücks eingetragenen Belastungenzu bewilligen und zu beantragen, auch gerichtliche Vertragsgenehmigungenzu beantragen, Genehmigungen <strong>für</strong> sie entgegenzunehmen,<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Partei mitzuteilen und die Mitteilung <strong>für</strong> sie entgegenzunehmen.Von <strong>der</strong> vorstehenden Vollmacht kann – soweit notarielle Beurkundung o-<strong>der</strong> Beglaubigung erfor<strong>der</strong>lich ist – nur durch Erklärung vor dem amtierendenNotar o<strong>der</strong> seinem amtlich bestellten Vertreter Gebrauch gemacht werden.Sie erlischt mit Vollzug <strong>der</strong> Auflassung nach dieser Urkunde imGrundbuch und ist je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>ruflich.Az:

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