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Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

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- 20 -<strong>vom</strong> Käufer nicht zu übernehmenden Belastungen des Kaufobjektes einzuholen.2. Die Vertragsbeteiligten beantragen die Erteilung aller zum Vollzug diesesVertrages erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen. Der Notar wird beauftragt, dieseeinzuholen. Alle etwa erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen sollen mit dem Eingangbeim Notar als allen Beteiligten mitgeteilt gelten und wirksam sein.Der amtierende Notar wird ermächtigt, die Genehmigungserklärung mitWirkung <strong>für</strong> und gegen sämtliche Vertragsbeteiligten entgegenzunehmen.3. Der Notar wird ohne Beschränkung auf die gesetzliche Vollmacht nach § 15GBO ermächtigt, Vollzugsanträge zu dieser Urkunde zu stellen, zu ergänzeno<strong>der</strong> zurückzunehmen und auch den Teilvollzug einzelner Anträge zuveranlassen.Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erfor<strong>der</strong>lich, Bewilligungenund Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu än<strong>der</strong>n, zu ergänzen,überhaupt alles zu tun, was verfahrensrechtlich zur Durchführung des Vertrageserfor<strong>der</strong>lich sein sollte.IV.HinweiseDie Parteien wurden ferner insbeson<strong>der</strong>e auf Folgendes hingewiesen:1. Das Eigentum geht erst mit <strong>der</strong> Umschreibung im Grundbuch auf den/dieKäufer über. Dies kann erst erfolgen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigungwegen <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer, Genehmigungen und Freistellungserklärungenvorliegen. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung kannjedoch ohne das Vorliegen dieser Bedingungen erfolgen.2. Der Kaufgegenstand kann <strong>für</strong> im Grundbuch eingetragene Belastungen biszur Freistellung und ebenso <strong>für</strong> Erschließungsbeiträge und Rückstände anöffentlichen Lasten haften. Alle Beteiligten können gemeinsam <strong>für</strong> dieGrun<strong>der</strong>werbsteuer und Kosten haften.3. Nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und führen in <strong>der</strong> Regel zurNichtigkeit des gesamten Vertrages. Deshalb müssen insbeson<strong>der</strong>e alleLeistungen und Zahlungen vollständig beurkundet werden.4. Der schuldrechtliche Vertrag ist solange schwebend unwirksam, bis erfor<strong>der</strong>licheGenehmigungen erteilt sind.***5. Der Notar hat darüber belehrt, dass die sich aus dieser Urkunde ergebendenPflichten die Käufer als Gesamtschuldner treffen.Az:

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