13.07.2015 Aufrufe

Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

Nr. der Urkundenrolle für 2013 Entwurf vom 18.01 ... - Ossietzky 11

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 9 -3. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer von <strong>der</strong>zeit 19 % erhöhen, hatdies eine entsprechende Erhöhung all jener Kaufpreisraten – mit Ausnahme<strong>der</strong> ersten Kaufpreisrate - zur Folge, die einen Monat nach Inkrafttreten <strong>der</strong>Steuererhöhung fällig werden. Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> betreffende Bauabschnittinnerhalb von 4 Monaten, gerechnet <strong>vom</strong> heutigen Tage an, erreichtist.4. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die beim Notar, beim Grundbuchamt anfallendenKosten und die Kosten <strong>für</strong> die im Rahmen <strong>der</strong> Finanzierung desKaufpreises durch den Käufer erfor<strong>der</strong>lich werdenden Hypotheken- undGrundschuldurkunden sowie die Kosten einer Zwischenfinanzierung desKaufpreises durch den Käufer. Für diese Kosten gilt die in § 9 getroffeneRegelung.§ 5 Kaufpreiszahlung1. Grundvoraussetzungen <strong>für</strong> die Kaufpreisfälligkeit sind gem. § 3 Abs. 1MaBV:- Rechtswirksamkeit dieses Vertrages, insbeson<strong>der</strong>e Vorliegen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenGenehmigungen bzw. Negativbescheinigungen, mit Ausnahme<strong>der</strong> steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,- Eintragung <strong>der</strong> Eigentumsverschaffungsvormerkung*****en zu Gunstendes Käufers im Grundbuch; im Rang vorgehen dürfen <strong>der</strong> Vormerkungnur die Dienstbarkeit in Abt. II lfd. <strong>Nr</strong>. 2 sowie die Globalgrundschuld inAbt. III <strong>Nr</strong>. 1,- Sicherstellung <strong>der</strong> Freistellung des Kaufobjektes von solchen Lasten,an <strong>der</strong>en Bestellung <strong>der</strong> Käufer nicht mitgewirkt hat und die <strong>der</strong> Auflassungsvormerkungdes Käufers im Rang vorgehen. Hierzu müssen demNotar zur Löschung geeignete Unterlagen <strong>der</strong> jeweiligen Gläubiger entsprechend<strong>der</strong> MaBV vorliegen.Der Notar wird den Parteien das Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen schriftlichmitteilen.Weitere - nicht <strong>vom</strong> Notar zu bestätigende - Grundvoraussetzung <strong>für</strong> dieKaufpreisfälligkeit ist das Vorliegen <strong>der</strong> Baugenehmigung zu dem vertragsgegenständlichenBauvorhaben; diese Voraussetzung ist dem Käufer von<strong>der</strong> Verkäuferin schriftlich zu bestätigen.2. Der Notar belehrte über die am Baufortschritt orientierten weiteren Fälligkeitsvoraussetzungennach § 3 Abs. 2 MaBV, wonach vertraglich die Entgegennahmevon Vermögenswerten des Käufers durch die Verkäuferin nurentsprechend dem Bauablauf vereinbart werden kann.3. Die Höhe <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Käufer zu zahlenden Raten legt die Verkäuferin nachihrem freien Ermessen entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest,wobei sie sie nur aus den nachgenannten Vom-Hun<strong>der</strong>t-Sätzen zusam-Az:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!