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Preisliste - Travelhouse

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von MTCH AGBesten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen.Wir empfehlen Ihnen, die vor liegenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen»(nachfolgend AVRB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AVRBgelten für die Marken Hotelplan, Globus Reisen sowie für die Veranstaltermarkenvon <strong>Travelhouse</strong> (Africantrails, Caribtours, Falcon travel, Inditours,Oceanstar, Salinatours, Sierramar, Skytours, Soleytours, Wettstein) der MTCHAG (Hotelplan Suisse), nachfolgend MTCH genannt:1. VertragsgegenstandMTCH veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in den MTCH-Prospekten und anderen MTCH-Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren,– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewähltenReisearrangement anbieten.In allen anderen Fällen handelt MTCH lediglich als Vermittlerin von LeistungenDritter.Sonderwünsche: Ihre Buchungsstelle darf Sonderwünsche nur entgegennehmen,wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass inder Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffs reisen abdem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten.Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reise programme. Das rechtzeitigeEintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.2. Vertragsabschluss undbesondere Transportbestimmungen2.1 VertragsabschlussDer Vertrag zwischen Ihnen und MTCH kommt mit der Entgegennahme Ihrerschriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchungbei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden dieRechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und MTCH wirksam. Falls Sieweitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten(insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungeneinzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die AVRB geltenfür alle Reiseteilnehmer.2.2 ReisevermittlungFür Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oderDienstleistungserbringer, welche Ihnen von MTCH lediglich vermittelt werden,gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen geltenbei allen von MTCH vermittelten Flugbilletten die Vertrags bedingungen derverantwortlichen Fluggesellschaften. MTCH ist in diesen Fällen nicht Vertragsparteiund Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden AVRB berufen.2.3 Pass, Visa, ImpfungenIn den Publikationen von MTCH finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezugauf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeilicheBestimmungen, die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Fe rienlandzu befolgen sind. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegungder jeweiligen Publikationen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenenInteresse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reisebestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Über die Einreisebestimmungenfür Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationenerwähnt sind, informiert Sie die Botschaft des Reiselandes in derSchweiz. MTCH kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerungaufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für die Einhaltungder Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften undfür die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. AlleNachteile, die aus der Nicht befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehenzu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa.Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.2.4 Jugendliche unter 18 Jahren auf Reisen ohne erziehungsberechtigteBegleitpersonPersonen unter 18 Jahren sind für die Einhaltung der Einreisebestimmungengem. Ziffer 2.3 selber verantwortlich. Es wird empfohlen, sich vor der Buchungder Reise bei der entsprechenden Botschaft zu erkundigen, welche Einreisebestimmungenzu beachten sind. Es wird zudem dringend empfohlen, eineReisevollmacht mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigtenmitzunehmen. In der Reisevollmacht sollten, neben der schriftlichen Erlaubnisder Eltern, das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer derErziehungsberechtigten vermerkt sein. Die Vollmacht darf nicht älter als sechsMonate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerechthat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweiseder Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. MTCH kannkeine Haftung übernehmen für eine Zurückweisung bei der Einreise oder beimLeistungsträger aufgrund von nicht erfüllten Voraussetzungen. Sie sind für dieEinhaltung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.2.5 TiereDer Transport von Haustieren unterliegt je nach Transportgesellschaft unterschiedlichenBestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich anIhre Buchungsstelle. Als Tierhalter zeichnen Sie aber selber verantwortlich fürdie Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. sowie fürMiete oder Kauf der Container.3. Reisepreise & Zahlungsbedingungen3.1 PreiseDie Preise für die Reiseleistungen ergeben sich aus den MTCH-Publikationen.Andere Publikationen (z.B. Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertesInformationsmaterial), Internet-Seiten von Leistungsträgern odereigene Anfragen beim Leistungsträger sind nicht Gegenstand des Reisevertrages,und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die Preise verstehensich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken. FürDestinationen, die MTCH nur halbjährig anbietet, sind in der Regel am letztenpublizierten Abflugdatum noch einwöchige Aufenthalte möglich. Die ausgeschriebenenPreise sind aufenthalts bezogen, d.h. die Preise der entsprechendenSaison kommen zur Anwendung. Reservierungen über mehrerePreisperioden werden zu den jeweiligen Saisonpreisen berechnet.3.2 Buchungsgebühren/ZuschlägeAllfällige Buchungsgebühren und Zuschläge ersehen Sie aus den Publikationenbei den entsprechenden Destinationen bzw. Angeboten.3.3 AuftragspauschaleNeben den in den Publikationen erwähnten Preisen wird die Buchungsstellezusätzliche Auftragspauschalen für Reservierungen, Bearbeitungsaufwendungenund Fremdgebühren erheben.3.4 ZahlungsbedingungenDie Reisearrangements sind wie folgt vor Antritt der Reise zu bezahlen:Anzahlung: Bei der definitiven Buchung ist eine Anzahlung von 30% des vereinbartenArrangementpreises, mindestens aber CHF 300 zu bezahlen. BeiBuchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, bei Buchungen für FrühbucherundLast-Minute-Specials, bei Buchungen von Linienflugtickets/ E-Tickets, diesofort ausgestellt werden müssen, bei Buchungen von Eintrittskarten, bei Buchungenvon Leistungen mit 100% Annullierungs kosten und Buchungen, beidenen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamteRechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.Restzahlung: Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig.Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzenRechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die vorerwähnten Zahlungsterminesind Verfalltage. Mit Ablauf der Zahlungstermine befinden Siesich ohne weitere Mahnung im Verzug. MTCH ist berechtigt, ohne weitereFristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren kann die MTCH dieReiseleistungen verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückbehalten. WeitereSchadenersatzansprüche von MTCH bleiben ausdrücklich vorbehalten.Bei Bezahlung mit einer Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden.3.5 PreisänderungenEs gibt Fälle, in welchen die in den Publikationen von MTCH angegebenenPreise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:– nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)– Wechselkursänderungen– ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels)– plausibel erklärbare Fehler in den Publikationen.Falls MTCH Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmenmuss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor demvereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenenund von uns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, habenSie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vomVertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von MTCH alle von Ihnenbereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Auf Wunsch könnenSie aber auch ein anderes von MTCH offeriertes Reisearrangement buchen.MTCH bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen,und wird die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge anden Preis anrechnen.3.6 Gültigkeit der PreiseDie ausgeschriebenen Preise in den Publikationen von MTCH sind Bar preiseund werden mit der Neuausgabe derselben für neu buchende Kunden ungültig.Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.4. Annullierung/Änderung der Reise4.1 MeldungFalls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelleschriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblichfür die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum IhrerAnnullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente,wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. MTCH hält sich andie Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellenvor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von IhrerReise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung währendeiner bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebührengemäss Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl.Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vorReisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionenabgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.3.4.2 Annullierung / Änderung4.2.1 Bearbeitungsgebühren bei ÄnderungBis zu Beginn der Annullierungsfristen erheben wir für generelle Änderungen(Namen oder gebuchte Leistung) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 proPerson, max. CHF 120 pro Auftrag. Für die gleichen Än derungen innerhalbder Annullierungsfristen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200 pro Auftrag. Für Änderungendes Reiseziels und Reise datums gelten die Annullierungskosten gemäss Punkt4.3. Bei Flug umbuchungen an der Fe riendestination behalten wir uns vor, zusätzlichzu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten, eine Bearbeitungsgebührvon CHF 100 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200 pro Auftragzu verlangen. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strengeBedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nachder Erstellung der Flug scheine/E-Tickets. Allfällige Spesen dieser Art werdenIhnen nebst der Bearbei tungs gebühr in Rechnung gestellt.4.2.2 Bearbeitungsgebühren bei AnnullierungWenn Sie die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweiseannullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro gebuchtePerson, höchstens aber CHF 200 pro Auftrag, plus allfällige Annullierungskosten.Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100%Annullierungs kosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung derAnnullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherungist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann IhreBuchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren inRechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebührennicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Falldurch Sie zu bezahlen.4.3 Kosten von Annullierung / Änderung4.3.1 KostenAnnullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatumweniger als 30 Tage vor Abreise, erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebührenund Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des gesamtenArrangementpreises (inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschlägeusw.):29–15 Tage vor Abreise 30%14–8 Tage vor Abreise 50%7–1 Tage vor Abreise 80%am Abreisetag 100%4.3.2 AusnahmenLast-Minute-, Frühbucher-Specials, Sonderaktionen, Eintrittskarten100% ab BuchungLinienflüge «Nur Flug» und Pauschalreisen mit LinienflügenWir machen Sie auf die sehr strengen Annullierungs-/Änderungsbedingungenaufmerksam, die je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse unmittelbar nachder Buchung bis zu 100% betragen können. Wir berechnen Ihnen die von derFluggesellschaft erhobenen Kosten, welche zusätzlich zu den Bearbeitungsgebührenin Rechnung gestellt werden. Für Umbuchungen, Namensänderungenund Annullierungen können seitens der Fluggesellschaft hohe Gebührenbelastet werden. Wird der Flug nicht angetreten (No-Show), wird grundsätzlichnichts zurückerstattet.BahnreisenBei Bahnreisen kann es aufgrund spezieller Tarifkonditionen vorkommen, dassReservierungen/Bahntickets nicht vollumfänglich rückerstattet werden können.Kreuzfahrten, FlussreisenEs gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Reedereien.Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.Motorhomes, Mietwagen, Freizeitparks (Disneyland, Europapark usw.)Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligenLeistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegebenund sind auf der Reisebestätigung vermerkt.Rundreisen45 – 28 Tage vor Abreise 25%27 – 8 Tage vor Abreise 50%7 – 3 Tage vor Abreise 75%2 Tage vor Abreise bis einschliesslich Abreisetag 100%Bei Rundreisen mit einer Mindestbeteiligung gilt:28 Tage vor Abreise bis einschliesslich Abreisetag 100%Leistungen Dritter (MTCH als Vermittler)Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligenLeistungsträgers. Diese werden Ihnen bei der Buchung bekannt gegeben.Weihnachten/NeujahrFür Aufenthalte zwischen dem 15.12. bis 10.1. gelten folgende Bestimmungen,sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon strengere Bestimmungenergeben:60 – 31 Tage vor Abreise 30%30 – 15 Tage vor Abreise 50%14 Tage vor Abreise bis einschliesslich Abreisetag 100%Ausnahmen sind in den Publikationen vermerkt.4.4 BearbeitungsgebührenFür Änderungen, welche ausnahmsweise nicht die Kostenfolgen gemäss 4.2haben, erheben wir in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 proPerson zusätzlich zu den vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten.4.5 ErsatzpersonKönnen Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage,uns eine Ersatzperson bekannt zu geben, die bereit ist, die Reise an Ihrer Stellemitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reise arrangement zu übernehmen,so erhebt MTCH lediglich die Änderungsgebühr. In diesem Fall sind folgendeVoraussetzungen gesamthaft zu beachten:– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungenzu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder FlugundSchifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allemin der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungenscheitern kann.– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa,Impfvorschriften).– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichenoder behördlichen Anordnungen entgegen.Diese Person und Sie haften gegenüber MTCH bzw. der Buchungsstelle, dieVertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfallsdurch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.5. Haftung5.1 Im AllgemeinenMTCH haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements.Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oderIhren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertigeErsatzleistung zu offerieren und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseitsvorliegt. Unsere Haftung bleibt jedoch beschränkt auf die Höhe desReisepreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Für Programmänderungeninfolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen.Insbesondere haftet MTCH nicht für Änderungen im Reiseprogramm,die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen vonDritten, für welche MTCH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. SolltenSie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsereVertretung in den Schweizer Flughäfen oder an die Kontaktperson an derDestination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz undder Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minuten liegen, kanndas Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigenSie dies bei der Organisa tion Ihrer Rückreise zu Ihrem Wohnort. DerReiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einerFlugverspätung entstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfälltfür den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch bei derOrganisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. Die Veranstalter von MTCHhaften in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.5.2 Unfälle, Erkrankungen & SchwangerschaftMTCH haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllungoder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch MTCHoder durch ein von MTCH beauftragtes Unternehmen (Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften)verursacht werden, in den letzt genannten Fällen unterder Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an MTCH abtreten.In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzunganderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmenusw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach aufdie Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommenoder nationalen Gesetzen er geben. Solche Ansprüche sind direkt beidem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen. Eine weitergehendeHaftung von MTCH ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaftsind Sie verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungender Fluggesellschaft oder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen derTransport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.5.3 SachschädenMTCH haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungenvon Sachen entsteht und von MTCH oder einem von MTCHbeauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig,z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüchegegen die für den Schaden Verantwortlichen an MTCH abtreten. DieHöhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt,jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigtePerson. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oderbei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmenusw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summenbeschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommenoder nationalen Gesetzen ergeben. Die Veranstalter von MTCH übernehmenkeine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen,Bargeld, Schmuck, Foto-, Videoausrüstungen usw. (diese Regelunggilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungoder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.5.4 Besondere VeranstaltungenAusserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen,Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diesekönnen aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbundensein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solcheVeranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafür jegliche Haftungab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir als Veranstalter oderDienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.5.5 SicherstellungMTCH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiertIhnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchungeinbezahlten Beträge.Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.garantiefonds.ch oder beimGarantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, beiMTCH oder in Ihrer, dem Garantiefonds angeschlossenen Buchungsstelle.5.6 VersicherungenWir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Kombi-Versicherungspaketes inkl.einer Heilungskosten-, Unfall- und Reisegepäckversicherung abzuschliessen,sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendemDeckungsumfang abgeschlossen haben. Eine entsprechende Versicherungbietet Ihnen Ihre Buchungsstelle an.5.7 Zu Ihrer SicherheitDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlichtregelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitischeoder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweisekönnen Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) abrufen oderbei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor Antrittder Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen die entsprechendenRisiken bewusst sind.5.8 Haftung für vermittelte LeistungenMTCH lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglich ab.Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungser bringers.6. Schwierigkeiten während der Reise6.1 Probleme vor OrtEntsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. der Auftragsbestätigungoder sind diese mit einem anderweitig erheblichen Mangelbehaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglich der Kontaktpersonvor Ort oder der örtlichen MTCH-Vertretung bekannt zu geben.Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltend machung IhrerErsatzansprüche und ermöglicht in den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfezu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sindSie verpflichtet, von der Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen MTCH-Vertretungeine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung undderen Inhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretungist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.6.2 Ersatzlösung innert 48 StundenSofern die Kontaktperson vor Ort bzw. die örtliche MTCH-Vertretung nichtspätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, müssen Sieden Pikettdienst in der Schweiz kontaktieren, um eine angemessene Lösungzu finden. Die Pikettnummer finden Sie in den Reisedokumenten. Die Ihnenentstehenden Kosten werden Ihnen durch MTCH ersetzt, jedoch nur im Rahmender gesetzlichen und vertraglichen Haftung von MTCH und gegen Originalbeleg.Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen dieFortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werdenkann, so muss Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche MTCH-Vertretung eine entsprechende schriftliche Bestätigung der erfolgten Reklamationmit Auflistung der Gründe ausstellen. Die Kontaktperson vor Ort bzw.die örtliche MTCH-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und IhreBeanstandungen schriftlich festzuhalten.6.3 Schriftliche BeanstandungIhre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktpersonvor Ort bzw. der örtlichen MTCH-Vertretung senden Sie Ihrer Buchungsstelleoder MTCH AG, Abteilung Kundendienst, Sägereistr. 20, 8152 Glattbrugginnert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt die schriftlicheBe anstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschen sämtliche Schadenersatzansprüche.Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung desSachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens gehen zuLasten Ihres Ersatzanspruches.7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beendenSollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann IhnenMTCH den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen den Abschlusseiner Rückreisekostenversicherung, die für die entstehenden Kostenaufkommt, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (wie z.B. eigeneErkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitigabbrechen müssen. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall,schwere Erkrankung/Unfall oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnendie Kontaktperson vor Ort oder die örtliche MTCH-Vertretung soweit als möglichbei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.8. MTCH kann die Reise nicht wie vereinbart durchführenoder muss die Reise vorzeitig abbrechen8.1 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der ReiseMTCH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelnevereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel,Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergeseheneUmstände es erfordern. MTCH bemüht sich jedoch, gleichwertigeErsatzleistungen zu erbringen. Falls MTCH gezwungen ist, Ihre Reise wegenhöherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei Schiffsreisen auchHoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und kriegerische Ereignisseam Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführungder Reise nahelegen, Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotelsusw.) abzusagen, ist MTCH bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglichzu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reisevorzeitig abgebrochen werden, ist MTCH befugt, von der Rückerstattung IhrerZahlung die von MTCH bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungenin Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseitssind ausgeschlossen.8.2 Minder- oder Mehrkosten bei ProgrammanpassungenMuss MTCH eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein Minderwertzur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von unseine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages auseinem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Siezu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglichvereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nachErhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurück zutreten.8.3 ÜberbuchungsproblemeBei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren. Wirwerden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. EntsprechendePreisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 8.2 weiterbelastenbzw. zurückerstatten.8.4 UnterbeteiligungFür einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl,die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer solchenReise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die MTCHvor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenenLeistungen zwingen, kann MTCH die Reise bis spätestens 28 Tagevor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns,Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie aufdas Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen.Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen. WeitergehendeErsatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.9. VerjährungSchadenersatzforderungen gegen MTCH, gleichgültig aus welchem Grund,verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Endedes gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.10. Datenschutz10.1 Sammlung, Weitergabe und Verwendung von InformationenBei MTCH können Sie sich sicher fühlen. MTCH hält sich bei der Bearbeitungvon Personendaten an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht.Bei der Buchung einer Reise werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässigzusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination,Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationenüber Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburts datum,Nationalität, Sprache, Präferenzen usw. sowie andere Informationen, die Sieuns zur Verfügung stellen. Mit der Buchung bestätigen Sie die Richtigkeit derangegebenen Daten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistungbearbeitet und – soweit nötig – zur Abwicklung eines Auftrages an Drittesowie innerhalb der Hotelplan Gruppe weitergeleitet. Wir behalten uns vor,die Daten in der Hotelplan Gruppe zur Bereitstellung von aktuellen Angebotensowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken zu nutzen. MTCHkann Ihnen Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlichinteressant sind. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nichtwünschen, wenden Sie sich bitte an MTCH AG, Marketing, Sägereistr. 20,8152 Glattbrugg oder marketing@hotelplan.ch.10.2 Besonderes bei FlugreisenAuf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein,spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus SicherheitsundEinreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigenMTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogeneDaten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record(PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationenverfügbar sind. Hierzu gehören z. B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum,Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über IhreMitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum,alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute,Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass dieseDaten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nichtdem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.11. Reiseversicherung11.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-PaketWir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung den Abschluss einerAnnullierungskostenversicherung oder eines Kombi-Paketes bei der EuropäischenReiseversicherungs AG abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits eineVersicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben. Bitte lesen Siedie Versicherungsbedingungen aufmerksam durch und wenden Sie sich beiFragen direkt an die Versicherung. MTCH ist nur Vermittlerin der Versicherungund schliesst jegliche Haftung aus.11.2 Zusätzliche VersicherungenDie Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehenden internationalenAbkommen. Deshalb empfiehlt MTCH für einen zusätzlichen Versicherungsschutzzu sorgen:SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferien eineschwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eine schwereBeeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort(z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden) eintreten,organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche und Bergung, den Transportin ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in dieSchweiz.Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oderZerstörung Ihres Gepäcks entstehen.Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unterwww.hotelplan-suisse.ch/versicherung oder bei Ihrer Buchungsstelle.12. OmbudsmannVor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen undMTCH sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reise branche gelangen.Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnenund MTCH oder der Buchungsstelle, bei welcher Sie die Reise gebucht haben,eine faire und ausgewogene Einigung an:Ombudsman der Schweizer ReisebrancheEtzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich+41 (0)44 485 45 35www.ombudsman-touristik.ch / info@ombudsman-touristik.ch13. Anwendbares Recht und GerichtsstandIm Verhältnis zwischen Ihnen und MTCH ist ausschliesslich schweizerischesRecht anwendbar. Klagen gegen MTCH können nur am Sitz von MTCH AGin 8152 Glattbrugg, Sägereistrasse 20, angebracht werden.Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden in den Formulierungenin den verschiedenen Sprachen ist die deutsche Version massgebend.Oktober 2012 / MTCH-TH/d

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