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Statuten des SSCHV - Schweizerischer Schwimmverband

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5 AufgabenDer <strong>SSCHV</strong> fördert den Schwimmsport.Seine Kernaufgaben sind insbesondere:a. das Erarbeiten von Strategien zur Förderung <strong>des</strong> Schwimmsports sowohl im Leistungs- wie auch im Breitensport;b. die Sicherstellung eines geregelten Wettkampfbetriebs in den olympischen Schwimmsportarten;c. die Beschickung internationaler Meisterschaften und anderer internationaler Wettkämpfe sowie die Ausrichtunginternationaler Wettkämpfe in den olympischen Schwimmsportarten;d. die Aus- und Weiterbildung von Trainern, Leitenden, Richtern und Funktionären für Aktivitäten im Schwimmsport;e. die Unterstützung seiner Mitglieder bei der Promotion <strong>des</strong> Schwimmsports in all seinen Formen;f. die Information über den Schwimmsport nach innen (Mitglieder) und nach aussen (Schwimmsportinteressierte undDachverbände).6 MittelDer <strong>SSCHV</strong> finanziert seine Aktivitäten insbesondere durch:a. Mitgliederbeiträge;b. Gebühren für Lizenzen, für die Teilnahme an schweizerischen Meisterschaften und für Dienstleistungen;c. Beiträge und Subventionen öffentlich-rechtlicher und privater Institutionen;d. Einnahmen aus dem Sponsoring;e. Zuwendungen von Gönnern und Schwimmsportfreunden;f. Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen und Erträge aus der Abtretung von Rechten;g. Erträge aus dem Verbandsvermögen.7 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.Übergangsbestimmungen: Das Geschäftsjahr welches am 1. Oktober 2013 beginnt, endet am 31. Dezember 2014. Abdiesem Zeitpunkt beginnt das Geschäftsjahr jeweils am 1. Januar und enden am 31. Dezember gemäss Art. 7.II.Mitgliedschaft8 MitgliederkategorienDer <strong>SSCHV</strong> hat folgende Kategorien von Mitgliedern:a. Mitgliedvereine Kat. A;b. Mitgliedvereine Kat. B;c. Mitgliedverbände;d. Einzelmitglieder;e. Ehrenmitglieder.Institutionen, die eine andere Rechtsform aufweisen als Vereine im Sinne von Artikel 60ff <strong>des</strong> SchweizerischenZivilgesetzbuches, können ebenso als Mitgliedverbände oder Mitgliedvereine aufgenommen werden.8a Mitgliedvereine Kat AMitgliedvereine der Kat. A sind Vereine, die Schwimmsport als Wettkampfsport und/oder als Breitensport anbieten oderdie mit Kursen darauf vorbereiten.Deren Mitglieder können im Rahmen der Vorschriften der Reglemente <strong>des</strong> <strong>SSCHV</strong> bei Bezahlung der entsprechendenGebühren an Wettkämpfen in den olympischen Schwimmsportarten teilnehmen.Die Mitgliedvereine Kat. A sind gleichzeitig Mitglied <strong>des</strong> Regionalverban<strong>des</strong> in deren Gebiet ihr Sitz liegt.8b Mitgliedvereine Kat BMitgliedvereine der Kat. B sind:a. Institutionen, die nicht Mitglied Kat. A sein wollen und die Schwimmsport ausschliesslich in den BereichenGesundheit, Fitness und Freizeitsport anbieten;b. andere Institutionen, die zum Schwimmsport in Beziehung stehen und die Bestrebungen <strong>des</strong> <strong>SSCHV</strong>unterstützen;c. Schwimmschulen, die nicht einem Mitgliederverein der Kat. A angeschlossen sind.5 <strong>Statuten</strong> <strong>SSCHV</strong> (19.01.2013)

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