13.07.2015 Aufrufe

Vortrag betreffend Verordnung über das ... - Kanton Bern

Vortrag betreffend Verordnung über das ... - Kanton Bern

Vortrag betreffend Verordnung über das ... - Kanton Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 5 -Zu Art. 3 – Festlegung der AnfangsgehälterAllgemeinesZur Beurteilung der Situation auf dem Arbeitsmarkt nimmt <strong>das</strong> Personalamt regelmässigan verschiedenen Lohnvergleichen teil und analysiert weitere, öffentlich zugänglicheStudien. Für die Bestimmung von Anfangslöhnen werden folgende Kriterienberücksichtigt:• Übereinstimmung der verglichenen Funktionen• Bezug zum Arbeitsmarkt der Region <strong>Bern</strong>• Regelmässige Durchführung einer Marktanalyse• Durchführung der Lohnvergleiche durch anerkannte Firmen• Nach Möglichkeit öffentliche Zugänglichkeit der DatenDie AnfangsgehälterBei der Festlegung der Anfangsgehälter ist zu berücksichtigen, <strong>das</strong>s bei einem „normalen“Leistungsaufstieg die Löhne von <strong>Kanton</strong>sangestellten auch noch nach einigenJahren konkurrenzfähig sind. Während in der Privatwirtschaft die Löhne neuerMitarbeitender, die sich an ihren neuen Stellen bewähren, einfach und in wesentlichenSchritten angepasst werden, ist der Gehaltsaufstieg des <strong>Kanton</strong>spersonals an<strong>das</strong> Lohnsystem gebunden. Dieses sieht für neue Mitarbeitende grundsät zlich keinenrascheren Aufstieg vor, als für langjährige Mitarbeitende. Der gegen<strong>über</strong> anderenArbeitgebern flachere Gehaltsaufstieg in den ersten Berufsjahren hat zur Folge, <strong>das</strong>sder <strong>Kanton</strong> für junge Mitarbeitende mit wenigen Jahren Berufserfahrung an Attraktivitätverlieren kann. Der massgebliche Anfangslohn wurde deshalb so festgelegt, <strong>das</strong>ser auch noch nach drei bis vier Jahren auf dem Niveau anderer Arbeitgeber liegt;dies unter Berücksichtigung des beschleunigten Aufstiegs gemäss Art. 7 der <strong>Verordnung</strong>.Lohnvergleiche 05 1) Vorschlag gemäss ESVGK = Gehaltsklasse / GG = Grundgehalt / ES = Einstiegsstufe1) 2)Art. 3.1:Schulabschluss, u.U. ergänztmit einer Einführung /Anlehre von bis zu 1 Jahr39'000-44’000GK 1 GG bis GK 7, 12. ES43'089 - 43’929Anlehre / Kurzlehre bis zu 3Jahren 43’000-48’000GK 3, 3. ES bis GK 10, 12. ES43'352 - 48’023

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!