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Mai 2013 - Gemeinde Niederwiesa

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zeugen in Toreinfahrten, Durchfahrtenoder Innenhöfen von Wohnhäusernanlässt, beim Be- und Entladenvon Fahrzeugen vermeidbaren Lärmverursacht oder mit den an Fahrzeugenvorhanden Einrichtungen unnötigeSchallzeichen abgibt,27. entgegen § 13 Sport- und Spielplätzebenutzt;28. entgegen § 14 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeitendurchführt;29. entgegen § 15 Abs. 1 öffentlicheAbfallkörbe missbraucht;30. entgegen § 15 Abs. 2 außerhalb dergenannten Zeiten Glas in Glassammelbehältereinwirft oder die Standorteder Wertstoffbehälter verunreinigt;31. entgegen § 16 Fahrzeuge auf öffentlichenStraßen, Wegen und Plätzensowie auf Nebenanlagen wäscht oderrepariert;32. entgegen § 17 öffentliche Gewässerund Bachläufe entgegen ihrer Zweckbestimmungbenutzt, sie beschmutztoder das Wasser verunreinigt;33. entgegen § 18 geeignete Behälter fürSpeisereste und Abfälle nicht bereithält;34. entgegen § 19 als Halter oder Führereines Hundes verbotswidrig abgelegtenHundekot nicht unverzüglichbeseitigt;35. entgegen § 20 Feuer anzündet;36. entgegen § 21 übelriechende Gegenständeund Stoffe lagert, verarbeitetoder befördert;37. entgegen § 22 Abs. 1 und 2 als Verpflichteterfestgestellten Rattenbefallnicht unverzüglich der Ortspolizeibehördeanzeigt und eine Rattenbekämpfungnicht nach den Vorschriftendieser Verordnungdurchführt oder die Bekämpfungsmaßnahmenicht so lange wiederholt,bis sämtliche Ratten beseitigt sind;38. die Schutzvorkehrungen des § 24Abs. 1, 2, 4 nicht beachtet;39. als Verpflichteter entgegen § 25 demBeauftragten der Ortspolizeibehördezur Feststellung des Rattenbefallsund zur Überwachung der Rattenbekämpfungdas Betreten seinerGrundstücke nicht gestattet und aufVerlangen keine Auskunft erteiltoder bei einer nach § 26 allgemeinangeordneten Rattenbekämpfung dasAuslegen von Beseitigungsmittelnauf seinem Grundstück nicht duldet.40. gestrichen41. entgegen § 9b Schießen mit Böllernbzw. Salutschießen mit Vorderladerwaffendurchführt.(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahmenach § 28 zugelassen worden ist.(3) Ordnungswidrigkeiten können nach§ 17 Abs. 2 SächsPolG und § 17 Abs.1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeitenmit einer Geldbuße vonmindestens 2,50 Euro und höchstens500,00 Euro und bei fahrlässigenZuwiderhandlungen von höchstens250,00 Euro geahndet werden.InformationSehr geehrte Einwohner, wir möchten Sie hiermit informieren, dass am Freitag, dem 10.05.<strong>2013</strong>,die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung geschlossen bleibt. Vielen Dank für Ihr VerständnisIlona Meier, BürgermeisterinDer Baubeginn für die Erneuerung derDresdner Straße in unserem Ort von derHolzbachbrücke bis zur Bahnhofstraßesteht bevor. Träger der Baumaßnahme istdas Landratsamt Mittelsachsen.Die Länge der zu sanierenden Straßebeträgt insgesamt ca. 1.2 km. Die Realisierungder Baumaßnahme erfolgt inzwei Teilabschnitten. Das Ende der Bauausführungist für 2014 geplant.Dabei erfolgt der Ausbau ausgehend vonder Holzbachbrücke am Ortsende inRichtung Ortsmitte.BauamtInformation zur geplanten Baumaßnahme K 7703 (Dresdner Straße)Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme werdenauch unsere Gehwege angeglichensowie die vier anliegenden Bushaltestellenbarrierefrei ausgebaut.Es ist geplant, den ersten BauabschnittAnfang August zu beginnen. Anfangskommt es zu Verkehrseinschränkungenund -Sperrungen. Der Straßenbau jedocherfolgt teilweise unter Vollsperrung.Die Verkehrsführung wird zeitnah mitden Anwohnern, Gewerbetreibenden undden Verkehrsunternehmen abgestimmt.In einer Anwohnerversammlung, welcherechtzeitig stattfinden wird, wird Ihnendas Bauvorhaben und der Bauablaufvom Landratsamt und dem Planungsbürovorgestellt.Wir werden Ihnen den Termin rechtzeitigbekanntgeben.Auch durch den ZWA Hainichen sindschon ab Juni <strong>2013</strong> abschnittsweise Auswechslungenvon Trinkwasserleitungenund Schmutzwasserkanal geplant.Dazu werden Sie bei Betroffenheit rechtzeitigdurch den ZWA informiert.Freie WerbeflächenSehr geehrte Einwohner,in <strong>Niederwiesa</strong> sind z. B. entlang der Dresdner Straße noch freie Werbeflächen zu vergeben.Sollten Sie Interesse an einer Vermietung haben, wenden Sie sich bitte an das Bauamt der<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Frau Springer, unter Telefon-Nr. 03726/718623 .Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltungAmts- und Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederwiesa</strong> mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> S. 7

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