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Mai 2013 - Gemeinde Niederwiesa

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/<strong>2013</strong>„Baugebietserweiterung Mühlenstraße in <strong>Niederwiesa</strong>“Die bei der durchgeführten Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nach § 3Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom13.02.<strong>2013</strong> bis 14.03.<strong>2013</strong> eingegangenenStellungnahmen wurden durch den<strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am29.04.<strong>2013</strong> abgewogen. Die Abwägungerfolgte mit Beschluss Nr. 19/13 durchden <strong>Gemeinde</strong>rat mit dem Ergebnis,dass auf Grund der vorgebrachten Stellungnahmender Bebauungsplan ergänztund geändert werden muss. Dies hat eineerneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungnach § 4a Abs. 3 BauGB(erneute Auslegung und erneute Einholungder Stellungnahmen) zur Folge.Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wurde in seiner Sitzungam 29.04.<strong>2013</strong> mit Beschluss Nr.20/13 die erneute Öffentlichkeits- undBehördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3BauGB beschlossen.Entsprechend § 4a, Abs. 3 BauGB wirdfolgende Verfahrensweise festgelegt:Stellungnahmen sind nur zu dengeänderten oder ergänzten Teilenabzugeben:1. Bezeichnungsänderung in BebauungsplanNr. 01/<strong>2013</strong> „BaugebietserweiterungMühlenstraße in <strong>Niederwiesa</strong>“2. Bezug auf ein Parallelverfahren zumFlächennutzungsplan entfällt inBegründung3. Begründung zum Bedarf an Wohnraumwird ergänzt, Erweiterung derstädtebaulichen Begründung4. Erweiternde Überarbeitung der GrünordnungsrechtlichenFestsetzungenim Umweltbericht5. Ergänzung tabellarischer Darstellungzur Bilanzierung und konkretenZuordnung der Ausgleichs- undErsatzmaßnahmen im Umweltbericht6. Festsetzung der Ausgleichsmaßnahme„Hecke“ zwischen den bestehendenund geplanten Grundstücken entfällt7. Präzisierung der Definition„Firsthöhe“8. Festsetzung zu Einfriedungen entfällt9. Korrektur der Planzeichen und derSignatur für Grünflächen unter Pkt. 6der Planzeichenerklärung zur Übereinstimmungmit der Darstellung inder Planzeichnung10. Änderung der Festsetzung „Nichtzugelassen sind: Einrichtungen undAnlagen zur Tierhaltung und auchKleintierhaltung“ in „Anlagen undEinrichtungen für die Hobbytierhaltungsind unzulässig.“11. Ergänzung der Konkretisierung derEntwässerung des Oberflächenwassers12. Änderung der Begründung in Bezugzur AbfallbeseitigungDie Frist zur Stellungnahme wird aufzwei Wochen begrenzt.Da durch die Änderung und Ergänzungdes Bebauungsplanes die Grundzüge derPlanung nicht berührt werden, wird dieEinholung der Stellungnahmen auf dievon der Änderung oder Ergänzungberührten Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange beschränkt.Der geänderte und überarbeitete Planentwurfzum Bebauungsplan Nr. 01/<strong>2013</strong>„Baugebietserweiterung Mühlenstraßein <strong>Niederwiesa</strong>“ in der vom Fassung29.04.<strong>2013</strong> bestehend aus der Planzeichnung(Teil A), dem Textteil (Teil B) sowieder Begründung einschließlich Umweltberichtwird erneut nach § 3 Abs. 2BauGB im Zeitraum308l30892a2aPLANZEICHNUNG (TEIL A)30753308330852a308d308e308i30810308f308k308439415349308649535155308113004843Mühlenstraße311f4181LW4845vom 14.05.<strong>2013</strong> bis 31.05.<strong>2013</strong>(jeweils einschließlich)im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<strong>Niederwiesa</strong> im Rathaus, DresdnerStraße 22, während der nachfolgendgenannten Dienststunden zu jedermannsEinsicht öffentlich ausgelegt:Montag von 8.00 – 12.00 Uhrund 13.00 – 15.00 UhrDienstag von 8.00 – 12.00 Uhrund 12.30 – 15.00 UhrMittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr und12.30 – 15.00 UhrDonnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und13.00 – 18.00 UhrFreitag von 8.00 – 13.00 UhrWährend dieser Auslegungsfrist (maßgeblichist der Tag des Eingangs der Einwendung,nicht das Datum des Poststempels)können von der Öffentlichkeitschriftliche Stellungnahmen zum Planentwurfdes Bebauungsplanes odermündlich zur Niederschrift in der<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Niederwiesa</strong>,Dresdner Str. 22, 09577 <strong>Niederwiesa</strong>abgegeben werden. Die Einwendungenmüssen Namen und Anschrift des Ein-4846484114847484124848LW484948410PGWA0,4 9,0SD, WDE O FD, PD494LWWA5*PANLIEGERSTRASSEÖG5*P4844299NS. 8 <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> Amts- und Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederwiesa</strong> mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde

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