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Subcontracts - Linde Engineering

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-weltbestimmungen des Verhaltenskodex fürLieferanten der <strong>Linde</strong> AG.25 TeilunwirksamkeitSollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungenoder sonstige Bestandteile der Bestellungunwirksam und/oder nicht durchführbarsein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen dadurchnicht berührt.26 ErfüllungsortSofern sich aus der Bestellung nichts anderesergibt, ist Erfüllungsort die Baustelle.27 Anwendbares RechtAuf den Vertrag findet ausschließlich das Rechtder Bundesrepublik Deutschland Anwendung,jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, derHaager Einheitlichen Kaufgesetze und desWiener UNCITRAL-Kaufrechtsabkommens(CISG).28 Gerichtsstand/Schiedsgericht28.1 Für Auftragnehmer mit Hauptgeschäftssitz inder EU, Norwegen, Island oder der Schweiz:Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhangmit dem Vertrag ergebenden Streitigkeitenist Dresden. Der Besteller ist auch berechtigt,an jedem für den Auftragnehmer begründetenGerichtsstand zu klagen.28.2 Für Auftragnehmer mit Hauptgeschäftssitz außerhalbder in Ziff. 27.1 genannten Staaten:Alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesemVertrag ergebenden Streitigkeiten werdennach der Schiedsordnung der InternationalenHandelskammer, Paris, von einem oder mehrerengemäß dieser Ordnung bestelltenSchiedsrichtern unter Zugrundelegung deutschenProzessrechts und unter Ausschluss desordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.Das Schiedsgericht tagt in Dresden in deutscherSprache.14 / 14

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