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Subcontracts - Linde Engineering

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-standes durch den Besteller. Stellt der Bestellgegenstanddagegen ein Bauwerk oder eine Sachedar, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweisefür ein Bauwerk verwendet wird oderbezieht er sich auf ein Bauwerk, so verbleibt es beider gesetzlichen Gewährleistungszeit von 5 Jahrenab Abnahme des Bestellgegenstands durch denBesteller.17.4 Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängelan dem Bestellgegenstand auf, hat der Bestellernach seiner Wahl Anspruch, dass der Auftragnehmerdiese in Abstimmung mit dem Besteller unverzüglichdurch Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferungkostenlos beseitigt und sämtlichehierdurch verursachten Mehrkosten trägt, insbesondereMaterial- und Arbeitskosten, TransportundWegekosten zum Verwendungsort des Bestellgegenstandessowie ggf. Kosten der Demontageund neuer Montage. Der Transport erfolgtnach Wahl des Bestellers.17.4.1 Die Beseitigung der Mängel hat, soweit erforderlich,mit verstärktem Personal- und Sachmitteleinsatz,im Mehrschichtbetrieb oder im Überstundeneinsatzzu geschehen. Soweit dies in dem Land, indem die Nachbesserungsarbeiten auszuführensind, zulässig ist, hat die Mängelbeseitigung, soweiterforderlich, außerdem auch im Sonn- oderFeiertagseinsatz zu erfolgen.17.4.2 Werden im Rahmen der Gewährleistung Teilegeändert oder durch andersartige ersetzt, so sindauch die entsprechenden bereits gelieferten Reserveteilekostenlos zu ändern bzw. zu ersetzen.17.4.3 Kann der Bestellgegenstand wegen der Mängelganz oder teilweise nicht genutzt werden, so verlängertsich die Gewährleistungsfrist um die Dauerder Nutzungsunterbrechung.In diesen Fällen hat der Auftragnehmer, soweitsinnvoll, unverzüglich auf seine Kosten Provisorienzu erstellen und bis zur endgültigen Mängelbeseitigungaufrechtzuerhalten, um solche Nutzungsunterbrechungenabzuwenden.17.4.4 Tritt ein gleichartiger Mangel trotz mehrmaligerNachbesserung wiederholt auf oder ist zu vermuten,dass auch andere Teile des Bestellgegenstandesvon dem Mangel betroffen sind, so ist der Auftragnehmerverpflichtet, die grundlegende Ursacheder Mängel auch an diesen Teilen durch geeigneteMaßnahmen, z. B. durch geänderte Konstruktionoder andere Werkstoffe, kostenlos zubeheben oder einer vom Besteller verlangten, angemessenenVerlängerung der Gewährleistungsfristfür die betreffenden Teile zuzustimmen.17.4.5 - Führt der Auftragnehmer die Mängelbeseitigungund/oder Ersatzlieferung trotz einer ihm gesetztenangemessenen Frist nicht in angemessenerZeit ordnungsgemäß durch, oder- hat der Auftragnehmer die Leistung oder Nacherfüllungernsthaft unrechtmäßig verweigert,oder- ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder- ist die Nacherfüllung für den Besteller unzumutbar,oder- ist es wegen besonderer Dringlichkeit nichtmehr möglich, den Auftragnehmer von demMangel und dem drohenden Schaden zu unterrichtenund ihm eine angemessene Frist zur eigenenAbhilfe zu setzen,kann der Besteller nach seiner Wahl:17.4.5.1 die Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferungselbst durchführen oder durch Dritte durchführenlassen (Ersatzvornahme). Die Kosten für dieseMaßnahme trägt der Auftragnehmer. Die Gewährleistungdes Auftragnehmers wird durch einesolche Ersatzvornahme nicht berührt, soweit nichtdie Ersatzvornahme nachweislich mangelhaftdurchgeführt wurde.oder17.4.5.2 Minderung des vereinbarten Preises des Bestellgegenstandesin dem Verhältnis, in dem zur Zeitdes Vertragsschlusses der Wert des Bestellgegenstandesin mangelfreiem Zustand zu seinem wirklichenWert gestanden haben würde, verlangen.Hat der Besteller bereits mehr als die geminderteVergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Auftragnehmerzu erstatten.oder17.4.5.3 Ersatz des vollen ihm durch Mängel des Bestellgegenstandesentstandenen Schadens einschließlichdes Schadens, der außerhalb des Bestellgegenstandeseintritt, und vergeblicher Aufwendungen,verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmerden Mangel nicht zu vertreten hat.9 / 14

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