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FRIEDHOFREGLEMENT I ... - Gemeinde Naters

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Friedhofreglement 2GemeinsamerFriedhofDie <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Naters</strong> und Birgisch betreiben in<strong>Naters</strong> eine gemeinsame Friedhofanlage im Sinneder kantonalen Gesetzgebung und den Bestimmungendieses Reglementes.BeerdigungsrechtArt. 3Auf dem Friedhof in <strong>Naters</strong> werden bestattet:a) die auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Naters</strong> undBirgisch verstorbenen Personen;b) auswärts verstorbene Einwohner der <strong>Gemeinde</strong>n<strong>Naters</strong> und Birgisch;c) andere Personen, wenn der Verstorbene oderdessen Angehörigen den Wunsch dazu geäusserthaben;d) Tot aufgefundene, unbekannte Personen werdenkremiert und im Gemeinschaftsgrab beigesetzt.TerminologieArt. 4Wo dieses Reglement lediglich von <strong>Gemeinde</strong> oder<strong>Gemeinde</strong>rat spricht, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Naters</strong> oderder <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Naters</strong> angesprochen.II. Aufgabenteilung unter den <strong>Gemeinde</strong>nFriedhofeigentumArt. 5Das vom Friedhof erfasste Gebiet steht im Eigentumder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Naters</strong>.Den für eine allfällige Friedhoferweiterung notwendigeBoden erwirbt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Naters</strong> auf eigeneKosten.

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