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FRIEDHOFREGLEMENT I ... - Gemeinde Naters

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Friedhofreglement 9oder zu entfernen. Unter Urnennischen darf nichtsangepflanzt werden.KränzeArt. 25Ausgediente Kränze sind innert 14 Tagen zu entfernenund in den Abfallcontainer zu versorgen.Wiederverwendbares Material ist auf eigene Kostenwegzuschaffen.VI.GrabdenkmälerGrabdenkmalBewilligungArt und Errichtungder GrabdenkmälerArt. 26Die Errichtung eines Grabdenkmales bedarf dervorgängigen Bewilligung durch die <strong>Gemeinde</strong>.Der Hersteller des Grabdenkmales oder die Angehörigendes Verstorbenen sind gehalten, vor Beginnder Ausführung des Denkmals bei der <strong>Gemeinde</strong>das Bewilligungsgesuch einzureichen.Widerrechtlich angebrachte Grabsteine und Umrandungenkann die Friedhofkommission auf Kostenderjenigen, welche den Auftrag erteilt haben, wegschaffenoder ändern lassen.Art. 27Zulässig sind Grabdenkmäler aus folgenden Materialien:− einheimische Hölzer, handgeschmiedetes Eisen,− handbearbeiteter Bronzeguss und ausschliesslicheinheimische Gesteinsarten.Im Interesse einer harmonischen und ästhetisch befriedigendenGestaltung des Friedhofes soll künftiggrundsätzlich auf folgendes verzichtet werden:

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