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Stralendorfer - Amt Stralendorf

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<strong>Amt</strong>liche BekanntmachungenHaushaltssatzung der Gemeinde Warsow für das Haushaltsjahr 2013Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der GemeindeWarsow vom 11.04.2013 und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehördedes Landkreises Ludwigslust- Parchim folgende Haushaltssatzungerlassen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 510.400,00 €der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 685.000,00 €der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -174.600,00 €b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 €c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -174.600,00 €die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 €die Entnahmen aus Rücklagen auf 4.200,00 €das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -170.400,00 €§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wirdfestgesetzt auf 50.000,00 €§ 5 SteuersätzeDie Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) auf 300 v. H.b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 350 v. H.2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.§6 ErheblichkeitsgrenzenErheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KVist ein Betrag von mehr als 20.000,00 €.Erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KVist ein Betrag von mehr als 10.000,00 €.2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 511.300,00 €die ordentlichen Auszahlungen auf 659.100,00 €der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -147.800,00 €b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 85.200,00 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 85.200,00 €c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 18.300,00 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 88.000,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit auf -69.700,00 €d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 148.500,00 €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.200,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 132.300,00 €festgesetzt.§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.§ 7 Stellen gemäß StellenplanDie Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,975Vollzeitäquivalente (VzÄ).§ 8 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 €Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitalszum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 €und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 €§ 9 Deckungsfähigkeit1. Innerhalb der Teilergebnishaushalte werden die Ansätze für Aufwendungenfür gegenseitig deckungsfähig erklärt. Bei Inanspruchnahme dergegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt giltdies auch für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen nach § 14Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg-Vorpommernim Teilfinanzhaushalt.2. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb einesTeilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Absatz3 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg- Vorpommernerklärt.3. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätzeerhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb derProduktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensierensind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung vonMehraufwendungen verwendet werden.4. Zweckgebundene Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigenzu zweckgebundenen Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeitdesselben Teilfinanzhaushaltes nach § 14 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung–DoppikMecklenburg- Vorpommern.5. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungensind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligenProdukt einzusetzen.6. Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldungtrifft der Fachdienstleiter II oder sein Stellvertreter des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.Warsow, den 15.07.2013 (Siegel) gez. BullerBürgermeisterinHinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermitöffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlicheGenehmigungen wurden am 12.07.2013 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom01.08. bis 30.08.2013 im Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße30 in 19073 <strong>Stralendorf</strong>, Zimmer 205 öffentlich zu den Öffnungszeitenaus.10 Ausgabe 7 / 31. Juli 2013

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