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Stralendorfer - Amt Stralendorf

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<strong>Amt</strong>liche BekanntmachungenHaushaltssatzung der Gemeinde Dümmer für das Haushaltsjahr 2013Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der GemeindeDümmer vom 08.04.2013 und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehördedes Landkreises Ludwigslust- Parchim folgende Haushaltssatzungerlassen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird1.im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.539.300,00 €der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.657.400,00 €der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -118.100,00 €§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wirdfestgesetzt auf 150.000,00 €§ 5 SteuersätzeDie Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) auf 300 v. H.b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 341 v. H.2. Gewerbesteuer auf 304 v. H.b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 €c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -118.100,00 €die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 €die Entnahmen aus Rücklagen auf 118.100,00 €das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 €2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.514.900,00 €die ordentlichen Auszahlungen auf 1.540.300,00 €der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -25.400,00 €b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 801.200,00 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.079.300,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit auf -278.100,00 €d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 303.500,00 €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 303.500,00 €festgesetzt.§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 6 ErheblichkeitsgrenzenErheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KVist ein Betrag von mehr als 80.000,00 €.Erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KVist ein Betrag von mehr als 45.000,00 €.§ 7 Stellen gemäß StellenplanDie Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,9Vollzeitäquivalente (VzÄ).§ 8 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 €Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 €und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 €§ 9 Deckungsfähigkeit1. Innerhalb der Teilergebnishaushalte werden die Ansätze für Aufwendungenfür gegenseitig deckungsfähig erklärt. Bei Inanspruchnahme dergegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt giltdies auch für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen nach § 14Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg- Vorpommernim Teilfinanzhaushalt.2. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb einesTeilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Absatz3 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg- Vorpommernerklärt.3. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätzeerhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb derProduktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensierensind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung vonMehraufwendungen verwendet werden.4. Zweckgebundene Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigenzu zweckgebundenen Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeitdesselben Teilfinanzhaushaltes nach § 14 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung–DoppikMecklenburg- Vorpommern.5. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungensind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligenProdukt einzusetzen.6. Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldungtrifft der Fachdienstleiter II oder sein Stellvertreter des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.Dümmer, den 22.07.2013 (Siegel) gez. RießBürgermeisterinVARD-Umzügegünstig • zuverlässig • flexibelMöbeltransporte Umzüge Kleintransporte LagerungKäthe-Kollwitz-Straße 27d • 19288 LudwigslustTel. 03874/6259015 • Handy: 0163/8855059Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermitöffentlich bekannt gemacht. Die nach §47 Abs. 3 KV M-V erforderlicheGenehmigungen wurden am 19.07.2013 durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Eine Genehmigung derEntnahme der Kapitalrücklage entsprechend § 18 Abs. 2 Satz 4 GemHVO-Doppik kann im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses nicht inAussicht gestellt werden.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom01.08. bis 30.08.2013 im Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße30 in 19073 <strong>Stralendorf</strong>, Zimmer 205 öffentlich zu den Öffnungszeitenaus.12 Ausgabe 7 / 31. Juli 2013

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