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Stralendorfer - Amt Stralendorf

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<strong>Amt</strong>liche BekanntmachungenHaushaltssatzung der Gemeinde Wittenförden für das Haushaltsjahr 2013Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der GemeindeWittenförden vom 25.03.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird1. im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.080.500,00 €der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.953.300,00 €der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 127.200,00 €§ 6 ErheblichkeitsgrenzenErheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KVist ein Betrag von mehr als 50.000,00 €.Erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 und 3 KVist ein Betrag von mehr als 25.000,00 €.§ 7 Stellen gemäß StellenplanDie Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,625Vollzeitäquivalente (VzÄ).b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 €c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 127.200,00 €die Einstellung in Rücklagen auf 127.200,00 €die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 €das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 €2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.717.100,00 €die ordentlichen Auszahlungen auf 2.517.000,00 €der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 200.100,00 €b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 352.400,00 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 605.600,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit auf -253.200,00 €d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 177.300,00 €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 124.200,00 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeit auf 53.100,00 €festgesetzt.§ 2 Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.§ 4 Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wirdfestgesetzt auf 270.000,00 €§ 5 SteuersätzeDie Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) auf 300 v. H.b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 324 v. H.2. Gewerbesteuer auf 295 v.H.§ 8 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitalszum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 €Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitalszum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 €und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00 €§ 9 Deckungsfähigkeit1. Innerhalb der Teilergebnishaushalte werden die Ansätze für Aufwendungenfür gegenseitig deckungsfähig erklärt. Bei Inanspruchnahme dergegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt giltdies auch für die entsprechenden Ansätze für Auszahlungen nach § 14Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg-Vorpommernim Teilfinanzhaushalt.2. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb einesTeilhaushaltes werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Absatz3 Gemeindehaushaltsverordnung–Doppik Mecklenburg- Vorpommernerklärt.3. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätzeerhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb derProduktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensierensind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung vonMehraufwendungen verwendet werden.4. Zweckgebundene Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigenzu zweckgebundenen Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeitdesselben Teilfinanzhaushaltes nach § 14 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung–DoppikMecklenburg- Vorpommern.5. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungensind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligenProdukt einzusetzen.6. Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme oder Umschuldungtrifft der Fachdienstleiter II oder sein Stellvertreter des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>.Wittenförden, den 04.07.2013 (Siegel) gez. NemitzBürgermeisterHinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermitöffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 3KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Schreiben vom 27.03.2013angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom01.08. bis 30.08.2013 im Gebäude der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße30 in 19073 <strong>Stralendorf</strong>, Zimmer 205 öffentlich zu den Öffnungszeitenaus.Trapezblech Profilbleche und Zubehör Dach und WandPolmetalPruzynski-Nowicki sp. z o.o.Niederlassung CrivitzGewerbeallee 2, 19089 CrivitzTel. 03863-5228918Fax 03863-5228919www.polmetal.deAusgabe 7 / 31. Juli 2013 11

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