<strong>Stadt</strong>rat Konrad Brühwiler: Ein Zeitungsbericht, wie heute, kann sehr viel Verwirrung stiften. Ichversuche ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen. Das gleiche Amt, das heute in der Zeitungzitiert wird, haben wir angefragt. Wir haben ihnen unser Reglement zur Vernehmlassung geschicktmit diesen 50 Parkplätzen. Diese 50 Parkplätze hat der <strong>Stadt</strong>rat deshalb ins Reglement genommen,weil es eine Ausgewogenheit zeigt. Es hätten alle Geschäfte in etwa die gleichen Längen gehabt, wieauch die öffentliche Hand. Auch die öffentliche Hand hat Parkplätze, glaube aber nur einen, der über100 Parkplätze hat. Da wäre dann die öffentliche Hand nicht zur Kasse gebeten worden, das heisst,wir hätten wahrscheinlich doch bewirtschaftet, weil auch unsere Anlagen etwas kosten und diemüssen auch amortisiert werden. Aber die öffentliche Hand mit 50 Parkplätzen hätte da mitgemacht.Dies war eigentlich in der Kommission unbestritten.Ich habe jetzt schnell nachgeschaut, wen es von der öffentlichen Hand trifft. Da kann ich ihnen dieaktuellen Parkplatzzahlen sagen: Lidl im Moment 102 Parkplätze. Die können 3 Parkplätze streichenund dann fallen sie unter 100 Parkplätze. Jumbo hat 155, Novaseta oberhalb 68, unten in derTiefgarage 207, Ochsnersport 82, wäre nicht betroffen, Rosengarten 190, Aldi 150 usw..Die öffentliche Hand, die wäre wie gesagt in den meisten Fällen nicht betroffen. DieseVernehmlassung, weil wir 50 Parkplätze vorgeschlagen haben, und die Gemeinde darfdaruntergehen, sie muss über 100, aber sie darf auch darunter gehen, diese Vernehmlassung hatdas Departement für Bau und Umwelt mit dem folgenden Text zurückgeschickt: Parkierungsflächenauf privatem Grund mit mehr als 50 Parkfeldern stellen stationäre Anlagen im Sinne von Art. 2 Abs.usw. der Luftreinverordnung, respektive Art. 7 Abs. 7 des Bundesgesetztes über den Umweltschutzdar. Soweit die Bewirtschaftung von öffentlich zugänglichen Parkplätzen auf privatem Grund alsMassnahme zur Begrenzung von übermässigen Emissionen dienen soll, findet sie eine gesetzlicheGrundlage in Art. 12 Abs. des Umweltschutzgesetzes. Dabei stellt Art. 12. Abs. 2,Umweltschutzgesetz, gegenüber den Kantonen, respektive den Gemeinden, keine Rechtsformelklauseldar, welche es ihnen verbieten würde, wie vorliegend, generell abstrakte Anordnungen inForm eines Gesetzes zu erlassen. Des Weiteren kann sich die Gemeinde beim Erlass solcherVorschriften auf Massnahmen V4 Punkt 3 des Massnamenplanes Lufthygiene stützen.Jetzt kommt noch der Satz: Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass die Parkplatzgebühren soausgestaltet sind, dass sie zur Emissionsreduktion beitragen, das heisst lenkungswirksam sind. Wirmöchten ja ein Parkierungsreglement erstellen, damit wir auch eine gewisse Lenkung desAutoverkehrs haben. Soviel zu unseren Abklärungen. Heute steht vom Rechtsdienst diesesDepartements etwas anderes in der Zeitung von Herrn Janser, dies gilt es abzuklären. Auch KurtBaumann, der Präsident des Gemeindeammännerverbands, war heute erstaunt. Er hat heuteerstmals davon gehört. Ich mache da folgenden Vorschlag: Es soll über den Antrag Vonlanthen derSVP abgestimmt werden und der <strong>Stadt</strong>rat wird bis zur zweiten Lesung noch einmal hieb- undstichfest abklären und den Parlamentsmitgliedern schriftlich Bericht erstatten, wie das jetzt ist. Ich binnach wie vor davon überzeugt, die Gemeinde, die Kommune darf tiefere Zahlen ins Auge fassen.Das aber wollen wir abklären lassen. Ich bitte sie, das Parlament, über den Antrag abzustimmen undbeim Antrag zwei, da möchte ich wirklich beliebt machen, diesen Antrag abzulehnen aus folgendemGrund:Der <strong>Stadt</strong>rat hat im Sinne einer gleichmachenden Regelung auch beim Strandbad im Plan gehabt,dies zu bewirtschaften. Es war so, wir wollten für alle die gleichen Spiesse. Wir hatten ja auch diebeiden Parkplätze in Stachen und in Frasnacht auf der Liste, damit diese bewirtschaftet werden imSinne der Gleichstellung für alle. Dann ist die Kommission mit diesem Vorschlag gekommen, ob eswirklich Sinn macht, für drei Monate und die schönen Tage dieser Monate, das Strandbad zubewirtschaften. Ich habe mich dagegen gewehrt, ich bin unterlegen und bin heute nicht unglücklichdarüber, weil da Aufwand und Ertrag ziemlich sicher nicht übereinstimmen. Es ist ein Schönheitsfleckin diesem Reglement, das gebe ich zu, aber ich bitte sie, diesen Schönheitsfleck in diesemReglement zu belassen.Präsident Remo Bass: Wir kommen zur Abstimmung der beiden Anträge.437
://: Der Antrag von Silke Sutter Heer, FDP, öffentlich zugängliche Parkierflächen mit mehr als 50Parkierfeldern sind der Bewirtschaftungspflicht zu unterstellen, wird grossmehrheitlichabgelehnt.://: Der Antrag von Andrea Vonlanthen, SVP, öffentlich zugängliche Parkierflächen mit mehr als100 Parkierfeldern sind der Bewirtschaftung zu unterstellen, wird mehrheitlich abgelehnt.Art. 2: Parkierflächen, Parkfelder, Zonen:Riquet Heller, FDP: Art. 2, Abs. 4, soll neu zu Abs. 5 werden und ein Abs. 4 neu eingeschobenwerden, der wie folgt lautet: Zonen können in Sektoren eingeteilt werden und im Gegenzug soll in Art.4 Abs. 2, dieser Abs. 2 gestrichen werden.Nochmals: Art. 2: Einschub eines Abs. 4 mit dem Wortlaut: Zonen können in Sektoren eingeteiltwerden, worauf der bestehende Abs. 4 zu Abs. 5 wird und im Art. 4 den Abs. 2 streichen.Dies begründe ich wie folgt: Die Möglichkeit der Aufteilung von Zonen in Sektoren gilt nicht nur in Art.4 Blaue Zonen, sondern auch für die anderen Zonen, nämlich Kurz- und Langzeitparkierzonen.Demzufolge gehört die Sache mit dem Aufteilen nicht in die Blaue Zone, sondern vorher angestelltnämlich im Art. 2. Sodann als Jurist habe ich ein Faible für Begriffsgleichheiten. Wenn sie dannzuerst die Sektoren erwähnen, nachher noch die Teile, laden sie jeden Juristen und vielleicht aucheinen Laien ein, irgendeinen Unterscheid zwischen Sektoren und Teilen herauszutüfteln. Das möchteich verhindern. Ich bin für Rechtsklarheit, deshalb bitte ich um Zustimmung für meinen Antrag.Peter Gubser, SP-Gewerkschaften-Juso: Ich kann diesen Antrag von Riquet Heller unterstützen.Er hat das gesagt, was die Kommission ausdrücken wollte. Wir in der Kommission haben da einenfalschen Schalter gekippt. Danke Riquet.://: Der Antrag von Riquet Heller, FDP, Abs. 4 Kommissionsvorschlag wird zu neu Abs. 5 undEinschub neuer Abs. 4: Zonen können in Sektoren eingeteilt werden und Streichung in Art. 4Abs. 2, wird einstimmig angenommen.Art. 3: Tagsüber nicht bewirtschaftete Zonenkeine BemerkungArt. 4: Blaue ZoneRiquet Heller, FDP: In Art. 4 Abs. 4 mache ich ihnen beliebt, dass er lauten soll: Die Dauerparkierkartekann auf einen oder mehrere Sektoren beschränkt werden. Das ist jetzt auch die Fruchtvon dem vorher Gesagten, das ist die Begründung und sodann nicht die Zone erwähnen, sondernwenn jemand am Rande einer Zone wohnt, soll man möglicherweise auch einen Sektor eineranderen Zone dazuschlagen können. Da sind dann all diejenigen, die irgendwo an einem Randeeines Sektors wären, benachteiligt. Offen ist es natürlich für unsere <strong>Stadt</strong>verwaltung, wie sie dieseSektoren einteilen will. Ich nehme an, wenn jemand am Ende einer Zone wohnt, am Ende einesSektors wohnt, kann man ihm vielleicht zwei Sektoren als Dauerparkiermöglichkeit zugestehen. ImÜbrigen stelle ich bereits jetzt den gleichlautenden Antrag, bei Art. 5 Abs. 4, dort geht es umdasselbe Problem. Demzufolge mein Antrag: 4 Die Dauerparkierkarte kann auf einen oder mehrereSektoren beschränkt werden.://: Der Antrag von Riquet Heller, FDP, Art. 4 Abs. 4 „Die Dauerparkierkarte kann auf einen odermehrere Sektoren beschränkt werden“ wird grossmehrheitlich angenommen.Art. 5: KurzzeitparkierzonenRiquet Heller, FDP: Den nachfolgenden Antrag stelle ich nicht in Absprache mit meiner Kommission,sondern er ist auf meinem eigenen Mist gewachsen. Ich beantrage ihnen im Art. 5 Abs. 2 den 2. Satzwie folgt zu redigieren: Eine Verlängerung der Parkierzeit durch Nachzahlung ist zulässig, gerade dasGegenteil zum Kommissionsvorschlag.438