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TÄTIGKEITSBERICHT 2011 - Ombudsmann des Kanton Zürich

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Die Visa ausnahmsweise verlängertFall 4Sicherheitsdirektion / MigrationsamtMit vier Ausrufezeichen versehensen den die Beschwerdeführer, dasEhepaar T, ihre Eingabe an den <strong>Ombudsmann</strong>.Ihr Anliegen sei dringlich.Das Visum für die Eltern – beziehungsweiseSchwiegereltern – laufe ab, unddie Schweizer Botschaft in Hanoi habezwar ein Schengen-Visum mit Gültigkeitvon zweieinhalb Monaten ausgestellt,dieses für die Schweiz aber aufeinen Monat beschränkt.Auf Nachfrage erfährt der <strong>Ombudsmann</strong>,dass die Schweizer Botschaft den Beschwerdeführernzugesichert habe,«Visum für meine Schwiegereltern(läuft am 13.02.<strong>2011</strong> ab !!!!)»dass das Visum problemlos hierorts aufdrei Monate verlängert werden könne.Entsprechend hätten sie für die Schwiegerelterneine Reise- und Krankenversicherungfür drei Monate abgeschlossen.Auch hätten sie bei ihren Arbeitgebern abMitte Februar Ferien eingegeben, um dieSchweiz zu bereisen. Das Migrationsamtverweigere jedoch die Verlängerung undweise darauf hin, die Schweizer Botschaftin Hanoi sei hiefür verantwortlich. Fürdie Beschwerdeführer, die eine gemeinsameFerienreise mit ihren Angehörigengeplant haben, würde dies dazu führen,dass sie und ihre Kinder ohne die Grosselternihre Ferien verbringen müssten. DieBeschwerdeführer bitten den <strong>Ombudsmann</strong>abzuklären, wie es zu diesen widersprüchlichenInformationen zwischender Schweizerischen Botschaft und demhiesigen Migrationsamt gekommen sei.Das Schreiben <strong>des</strong> <strong>Ombudsmann</strong>s andas Migrationsamt wird schon zwei Tagespäter beantwortet. Das Amt weist daraufhin, dass die Kompetenz zur Ausstellungvon Besucher- und Touristenvisa ausschliesslichbei den SchweizerischenLan<strong>des</strong>vertretungen liege. Diese seieninsbesondere zuständig für die Prüfungder Visaanträge und würden über dasVerfahren und über die endgültige Ausstellungder Visa entscheiden – inklusiveVisumstyp, Nutzungsdauer und Aufenthaltsdauer.Gemäss den Abklärungen <strong>des</strong>Migrationsamtes lag der Fehler bei denGesuchstellern in Hanoi, die ein Visum fürnur 30 statt 90 Tage beantragt hatten.Die Gültigkeits- beziehungsweise Aufenthaltsdauerkann gemäss Weisungen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Migration (BFM)und Visakodex grundsätzlich nur dannverlängert werden, wenn höhere Gewaltoder humanitäre Gründe belegen, dassjemand daran gehindert wird, das Hoheitsgebieteines Mitgliedstaates zu verlassen.Zudem kann die Aufenthaltsdauerdann verlängert werden, wenn schwerwiegendepersönliche Gründe eine Verlängerungrechtfertigen würden. Keinerder zitierten Gründe liegt vor. Angesichtsder angeblichen Zusicherung derSchweizervertretung in Hanoi, wonachdas Visum im Migrationsamt verlängertwerden könne, erklärt sich das Migrationsamtausnahmsweise bereit, die Visazu verlängern. Es seien nur noch wenigeFormalien zu erfüllen.Die Beschwerdeführer werden umgehendinformiert. Sie sind mit diesem Bescheidsehr zufrieden.– 23 –

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