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Arabische Emirate, Dubai, Abu Dhabi, Oman, Bahrain ... - Travelhouse

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4.9 VersicherungsleistungenDen detaillierten Leistungsumfang und die AusschlüsseIhrer Versicherung, Selbstbehaltregelnetc. entnehmen Sie der Police und den AllgemeinenVersicherungsbedingungen (AVB) der EURO-PÄISCHEN Reiseversicherungs AG, welche in jedemFall massgebend sind. Sie können diese unterwww.hotelplan.ch/versicherung respektivewww.globusreisen.ch/versicherungen oder www.travelhouse.ch/versicherung herunterladen oderin Ihrem Reisebüro verlangen.4.10 ErsatzpersonKönnen Sie die gebuchte Reise nicht antreten,sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzpersonbekannt zu geben, die bereit ist, die Reise unterden gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachenund das von Ihnen gebuchte Reisearrangementzu übernehmen, so erhebt MTCH AGlediglich die Änderungsgebühr. Der Eintritt einerErsatzperson ist zulässig– bei Reisen in Europa und in Ländern ohneVisumspflicht bis 48 Std. vor der vereinbartenAbreise– bei Reisen nach Übersee und in Ländern mitVisumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebürounter Vorbehalt unserer organisa torischenMöglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer fürdie Einholung von Visa).Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissengenügen, und es dürfen ihrerTeilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriftenoder behördliche Anordnungen ent gegenstehen. Voraussetzung ist zudem, dass die ander Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels,Flug- oder Schiffsgesellschaften) diese Änderungebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaisonmit Schwierigkeiten verbunden sein oderan Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Im Falldes Eintritts einer Einzelperson bleiben Sie MTCHAG gegenüber jedoch ne ben der Ersatzpersonpersönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangementsund allfälliger Gebühren.4.11 Verzicht auf obligatorische Annullierungskostenversicherunginkl. Assistanceresp. ExtrarückreiseversicherungBei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckungkann das Reisebüro vom Reiseteilnehmereine Verzichtserklärung verlangen.5. Haftung5.1 Im AllgemeinenMTCH AG haftet für die gehörige Erfüllung desReisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfallvereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand,soweit es MTCH AG, der Reiseleitung vonMTCH AG oder der örtlichen MTCH AG-Vertretungnicht möglich war, Ihnen eine gleichwertigeErsatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütungbleibt jedoch beschränkt auf das Doppeltedes Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlthaben. Für Programmänderungen infolgeFlugverspätungen oder Streiks wird keine Haftungübernommen. Insbesondere haftet MTCH AGnicht für Änderungen im Reiseprogramm, die aufhöhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungenvon Dritten, für welche MTCH AG nichteinzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sievon einer Verspätung betroffen sein, wenden Siesich bitte an unsere Ground Hostess oder Vertretungin den Schweizer Flughäfen oder an die Reiseleitungan der Destination. Falls zwischen derflugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und derAbfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigenSie dies bei der Organisation Ihrer Rückreisezu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter istgrundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrundeiner Flugverspätung entstanden sind. Verpasstein Passagier einen Flug, entfällt für den Reiseveranstalterjede Beförderungspflicht. Wir sindjedoch bei der Organisation eines Ersatzflugesgerne behilflich. Die Veranstalter von MTCH AGhaften in keinem Fall für Lohnaus fälle o.ä.5.2 Unfälle und ErkrankungenMTCH AG haftet für Personenschäden, die ausschuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehörigerErfüllung des Reisearrangements durch MTCHAG oder durch ein von MTCH AG beauftragtesUnternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.)verursacht werden, in den letztgenannten Fällenunter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüchean MTCH AG abtreten. In Haftungsfällen,die im Zusammenhang mit Flugtransportenoder bei der Benützung andererTransportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmenusw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprücheder Höhe nach auf die Summenbeschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalenAbkommen oder nationalen Gesetzenergeben.5.3 SachschädenMTCH AG haftet für den Schaden, der als Folgevon Diebstählen und Beschädigungen von Sachenentsteht und von MTCH AG oder einem vonMTCH AG beauftragten Unternehmen schuldhaftverursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. vonIhrer Versicherung, keine Entschädigung erhaltenund Sie Ihre Ansprüche gegen die für den SchadenVerantwortlichen an MTCH AG abtreten. DieHöhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränktauf das Doppelte des Preises, den Sie fürdas Reisearrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen,die im Zusammenhang mit Flugtransportenoder bei der Benützung andererTransportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-,Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprücheauf die Summen beschränkt,die sich aus den anwendbaren internationalenAbkommen oder nationalen Gesetzenergeben.Die Veranstalter von MTCH AG übernehmenkeine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichenEffekten, Wertgegenständen, Bargeld,Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw.(diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen)sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungoder Missbrauch von Checks, Kreditkartenund dergleichen.5.4 Besondere VeranstaltungenAusserhalb des Pauschalarrangements können amReiseziel ört liche Veranstaltungen, Ausflüge undweitere Dienstleistungen gebucht werden. Diesekönnen aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderenRisiken verbunden sein oder besonderephysische Voraussetzungen verlangen. Sie buchensolche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wirlehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitunggewünschte Dienstleistungen aus ser halbdes Pauschal arrangements jegliche Haftung ab,sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wiroder unsere örtliche Vertretung als Veranstalteroder Dienstleistungserbringer verantwortlichzeichnen.5.5 SicherstellungMTCH AG ist Teilnehmer am Garantiefonds derSchweizer Reisebranche und garantiert Ihnen dieSicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit IhrerBuchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunftgibt Ihnen das Informationsblatt «Garantierthin und zurück», das Sie beim Garantiefonds derSchweizer Reisebranche, Etzel strasse 42, 8038Zürich, bei MTCH AG oder in Ihrem, dem Garantiefondsangeschlossenen Reisebüro erhalten.5.6 VersicherungenZusätzlich zum obligatorischen Kombi-Versicherungspaket(s. Punkt 4.8) empfehlen wir Ihnenden Abschluss einer Heilungskosten-, Unfall- undeiner Reisegepäckversicherung, sofern Sie entsprechendeVersicherungen nicht bereits mit genügendemDeckungsumfang abgeschlossen haben.Auskunft erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.5.7 Zu Ihrer SicherheitDas Eidgenössische Departement für auswärtigeAngelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässigInformationen über Länder, in denen allfälligesicherheitspolitische oder andere höhere Risikenbestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbstbeim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise,Tel.: 031 323 84 84) abrufen oder bei Ihrer Buchungsstellebeziehen. Wir gehen davon aus, dassSie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweiseinformiert haben und Ihnen die entsprechendenRisiken bewusst sind.6. Schwierigkeiten während der Reise6.1 Probleme vor OrtEntspricht die Reise nicht der Beschreibung in denProspekten von MTCH AG resp. der Auftragsbestätigungoder ist sie mit einem anderweitig erheblichenMangel behaftet, so sind Sie berechtigtund verpflichtet, bei MTCH AG, der MTCH AG-Reiseleitung oder der örtlichen MTCH AG Vertretungsofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfezu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglichsein, müssen Sie von der Reiseleitung oder der örtlichenMTCH AG Vertretung eine schriftliche Bestätigungverlangen. Dies ist eine notwendige Voraussetzungfür die spätere GeltendmachungIhrer Ersatzansprüche.6.2 Ersatzlösung innert 48 StundenSofern MTCH AG, die MTCH AG Reiseleitungbzw. die örtliche MTCH AG Vertretung nicht spätestensinnert 48 Stunden eine angemessene Lösungofferiert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen.Die Ihnen entstehenden Kosten werdenIhnen durch MTCH AG ersetzt, jedoch nur im Rahmender ursprünglich bestellten Leistungen undgegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel soschwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung derReise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutetwerden kann, so müssen Sie von derMTCH AG Reiseleitung oder der örtlichen MTCHAG Vertretung eine entsprechende Bestätigungverlangen. Die MTCH AG Reiseleitung bzw. dieörtliche MTCH AG Vertretung ist verpflichtet, denSachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlichfestzuhalten.6.3 Schriftliche BeanstandungIhre schriftliche Beanstandung und die Bestätigungder MTCH AG Reiseleitung bzw. der örtlichenMTCH AG Vertretung senden Sie Ihrem Reisebürooder MTCH AG, Abteilung Kundendienst,Sägereistr. 20, 8152 Glattbrugg. Für Arrangementsder Marke Tourisme Pour Tous an: TourismePour Tous, Kundendienst, Postfach 1449,1001 Lau sanne innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr.Allfällige Erschwerungen bei der Abklärungdes Sachverhaltes durch spätere Geltendmachungdes Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.7. Sie treten die Reise an, können sie abernicht beendenSollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitigab brechen, so kann Ihnen MTCH AG denPreis für das Reise arrangement nicht zurückerstatten.In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall,schwere Erkrankung/Unfall oderTod einer nahestehenden Person) wird Ihnen dieReiseleitung oder die örtliche Vertretung vonMTCH AG soweit als möglich bei der Organisationder vorzeitigen Rückreise behilflich sein.8. MTCH AG kann die Reise nicht wievereinbart durchführen oder muss dieReise vorzeitig abbrechen8.1 FlugtransportFür den Fall, dass das von MTCH AG verpflichteteFlug t rans port un ter neh men aus nicht vorhersehbarenGründen nicht in der Lage ist, die vereinbartenLeistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypenzeitgerecht durchzuführen, behält sichMTCH AG vor, den Transport mit einem anderenFlug t rans port un ter neh men, anderen Flugzeugtypenoder anderen Flugzeiten auszuführen. AllfälligeZusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.8.2 ProgrammänderungenMTCH AG behält sich auch in Ihrem Interesse vor,das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarteLeistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel,Flugzeugtypen, Fluggesellschaftenoder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergeseheneUmstände es erfordern. MTCH AG bemühtsich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungenzu erbringen.8.3 UnterbeteiligungFür alle von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisengilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlichsein kann. Beteiligen sich an einer Reisezu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umständevor, die die Veranstalter von MTCH AG vorder Abreise zu einer wesentlichen Änderung derin den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen,kann MTCH AG die Reise bis spätestens 28Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertigesErsatzprogramm zu offerieren. VerzichtenSie auf das Ersatz programm, erstatten wir Ihnenalle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten fürbereits aus gestellte Flugtickets werden nicht übernommen.Weitergehende Ersatzforderungen sindausgeschlossen.8.4 Höhere Gewalt und StreiksFalls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,bei Schiffsreisen auch HochoderNiedrigwasser, politische Unruhen am Ferienort,welche aus Sicherheitsgründen einenVerzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen),behördlichen Massnahmen oder wegenStreiks aus der Sicht von MTCH AG nicht begonnenwerden kann oder vorzeitig abgebrochenwerden muss, ist MTCH AG befugt, von der RückerstattungIhrer Zahlung die von MTCH AG bereitsgemachten und nachzuweisenden Aufwendungenin Abzug zu bringen. WeitergehendeErsatzforderungen sind ausgeschlossen.9. VerjährungSchadenersatzforderungen gegen MTCH AG,gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerteinem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an demauf das Ende des gebuchten Reisearrangementsfolgenden Tag.10. DatenschutzBei MTCH AG können Sie sich sicher fühlen.MTCH AG hält sich bei der Bearbeitung von Personendatenan das schweizerische DatenschutzundFernmelderecht.Ihre Daten werden zur Erbringung unsererDienstleistung bearbeitet und – soweit nötig – zurAbwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet.Wir oder Ihre Buchungsstelle behalten sichvor, Sie dar über hinaus über aktuelle Angebotezu informieren. Alle Ihre Informationen werdenabsolut vertraulich behandelt. Wenn Sie die Zusendungvon Informationen nicht wünschen, wendenSie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder anMTCH AG, Customer Relationship Management,Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg.10.1 Besonderes betr. FlugreisenAuf Verlangen der Behörden bestimmter Länderkann es erforderlich sein, spezifische Daten überIhre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits-und Einreisegründen an diese Behörden zuübermitteln. Sie ermächtigen MTCH AG bzw. diejeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogeneDaten über Sie als Passagier, sogenannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten,an diese Behörden zu übermitteln, soweitdiese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehörenz. B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum,Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern,Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum derBuchung/Ticketausstellung und beabsichtigtesReisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen,Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer,Informationen über Ihr Gepäck,alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit,usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Datenan Länder übermittelt werden können, in denender Datenschutz nicht dem Schutzniveau derschweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.11. OmbudsmannVor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzungzwischen Ihnen und MTCH AG sollten Siean den unabhängigen Ombudsman der Reisebranchegelangen. Der Ombudsman strebt beijeder Art von Problemen zwischen Ihnen und denVeranstaltern von MTCH AG oder dem Reisebüro,bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faireund ausgewogene Einigung an:Ombudsman der Schweizer ReisebranchePostfach8038 Zürichwww.ombudsman-touristik.ch / info@ombudsman-touristik.ch12. GerichtsstandIm Verhältnis zwischen Ihnen und MTCH AG istausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.Klagen gegen MTCH AG können nur in8152 Glattbrugg, Sägereistrasse 20, angebrachtwerden.(Juli 2011 / MTCH/d)

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