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Rechtliche Bestimmungen

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(5) Abkündigungen<br />

für den Gottesdienst<br />

Abkündigung der Kirchenvorstandswahl 2012<br />

Die Amtszeit unseres Kirchenvorstandes endet im Juni 2012. Die Neuwahl der Kirchenvorsteherinnen und<br />

Kirchenvorsteher findet am Sonntag Lätare, dem 18. März 2012 statt.<br />

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am<br />

Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr<br />

Name in der Liste enthalten ist.<br />

Die Wählerliste liegt eine Woche lang vom ___________________ bis ___________________ in der Zeit von<br />

_______ Uhr bis _______ Uhr für jedes Kirchenmitglied zugänglich im ___________________________ aus.<br />

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl<br />

vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand (Wahlausschuss) bis spätestens zum<br />

30. Januar 2012 schriftlich zuzuleiten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten<br />

Kirchenmitgliedern unserer Gemeinde (aus dem Wahlbezirk ____________________ ) unterschrieben sein.<br />

In unserer Gemeinde (dem Wahlbezirk ____________________ ) sind ______ Kirchenvorsteherinnen und<br />

Kirchenvorsteher zu wählen. Die einzelnen Wahlvorschläge sollen nicht mehr als ______ Personen unter<br />

Angabe von Namen, Vornamen, Alter, Beruf und Anschrift enthalten. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte<br />

Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit<br />

mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehören (, die im Wahlbezirk ____________________<br />

ihren Wohnsitz haben) und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben<br />

eines Kirchenvorstandes erfüllen.<br />

Der Kirchenvorstand<br />

(Der Wahlausschuss)<br />

1. Abkündigung am 8. Januar 2012<br />

(1. Sonntag nach Epiphanias) ..................................................................................................................� �<br />

2. Abkündigung am 15. Januar 2012<br />

(2. n. Epiphanias) ..................................................................................................................................... �<br />

Anmerkungen:<br />

Bestehen in einer Kirchengemeinde mehrere Wahlbezirke, sind die in Klammern angegebenen Formulierungen zu wählen.<br />

Die durch _________________ freigelassenen Stellen müssen entsprechend ergänzt werden. Bei Kapellengemeinden<br />

sind an den entsprechenden Stellen die Begriffe Kapellengemeinde, Kapellenvorstand und Kapellenvorsteher(in) zu<br />

benutzen. Ist ein Wahlausschuss gebildet worden, hat die Bekanntmachung im Namen des Wahlausschusses zu erfolgen.

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