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Rechtliche Bestimmungen

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(7) Bekanntmachung über die Auslegung<br />

der Wählerliste und die Aufforderung,<br />

Wahlvorschläge einzureichen<br />

__________________________________________________<br />

1) Nichtzutreffendes weglassen.<br />

2) Genaue Anschrift des Auslegungsortes.<br />

3) Wochentag und Datum.<br />

4) Doppelte Zahl der zu Wählenden.<br />

5) Volle Anschrift.<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

Am 18. März 2012 findet die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und<br />

Kapellenvorsteherinnen 1) in der Ev.-luth. _______________________________________________ Kirchen-<br />

gemeinde – Kapellengemeinde 1) __________________________________________________ statt.<br />

Die Wählerliste zur Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen – Kapellenvorsteher und Kapellen-<br />

vorsteherinnen 1) ist<br />

in ___________________________________________________________________________ 2)<br />

von ________________________________ 3) bis _____________________________________ 3)<br />

von ______________________________ Uhr bis ___________________________________ Uhr<br />

für jedes Kirchenmitglied zugänglich ausgelegt. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit<br />

der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen<br />

ist.<br />

Berichtigungen in der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung und bis drei Wochen vor der Wahl<br />

(27. Februar 2012) mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand – Wahlausschuss 1) beantragt werden.<br />

Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden gebeten, in der Zeit vom __________________________ 3)<br />

bis _________________________ 3) bei dem Kirchenvorstand – Wahlausschuss 1) in ________________<br />

______________________ 5) Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen –<br />

Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherinnen 1) schriftlich einzureichen.<br />

In – dem Wahlbezirk ____________________ 1) – der Ev.-luth. __________________ Kirchengemeinde /<br />

Kapellengemeinde _______________________ 1) sind ______ Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen<br />

– Kapellenvorsteher und Kapellenvorsteherinnen 1) zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als<br />

________ 4) Namen unter Angabe von Vor- und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten.<br />

Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die<br />

- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,<br />

- der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören,<br />

- und von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes – Kapellenvorstandes<br />

1) gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.<br />

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn – im Wahlbezirk __________________________________<br />

- in der Ev.-luth. Kirchengemeinde - Kapellengemeinde 1) ______________________________________<br />

wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.<br />

Der Kirchenvorstand<br />

Der Wahlausschuss 1)<br />

der Ev.-luth. _______________________ Kirchengemeinde _______________________________________

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