Steuern & Recht kompaktAllerorten ist zu lesen, dass die Schweiz damitbegonnen habe, vermeintliche Steuersünderunter Nennung von Namen und Anschrift bekanntzu machen. Ist das wirklich so?Zunächst ist Tatsache, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung(„ESTV“) im Bundesblatt Mitteilungenveröffentlicht, die Namen, teilweise auch Anschriftenvon vermeintlichen Steuerhinterziehernbeinhalten (https://www.admin.ch/opc/de/federalgazette/<strong>2015</strong>/index.html).Neu ist das aber nicht:Die ESTV hat dies schon immer getan. Offenbar istdies jedoch im Rahmen der jüngsten Turbulenzen,vor allem auch durch die prominenten Namen dervermeintlichen Steuersünder, in den Fokus gerückt.Die Schweiz stellt „Steuersünder“ an den PrangerTatsache ist auch, dass nicht die Inhalte von Steuer-CD’s veröffentlicht werden, wie einige Beiträge suggerieren.Die ESTV veröffentlicht vielmehr nur einzelneMitteilungen zu laufenden Amtshilfeverfahren.Ein solches Amtshilfeverfahren wird von den deutschenFinanzämtern eingeleitet, wenn es Anhaltspunktedafür gibt, dass der deutsche SteuerpflichtigeKonten in der Schweiz eingerichtet hat und diedort erzielten Erträge nicht versteuert. Der Sachverhaltist den deutschen Finanzämtern in diesen Fällenalso ohnehin schon bekannt, für eine strafbefreiendeSelbstanzeige wäre es daher zu spät.Es wird auch nicht zu jedem Amtshilfeverfahren eineMitteilung veröffentlicht. Dies geschieht nur dann,wenn die ESTV von der betroffenen Bank keine entsprechendenAuskünfte erhält, etwa weil keine Korrespondenzadressedes Steuerpflichtigen bekannt ist.Die Schweizer Steuerbehörden veröffentlichen dieNamen der vermeintlichen Steuerhinterzieher, da sieder Meinung sind, die Personen informieren zu müssen,die von einem Amtshilfeersuchen betroffen sind.Nur so könnten diese Personen sich auch rechtlichesGehör verschaffen und sich nötigenfalls zur Wehrsetzen. Aus deutscher Sicht ist dieses Vorgehen natürlichdennoch fragwürdig, schließlich gilt zunächsteinmal die Unschuldsvermutung, bis eine Straftatnachgewiesen ist.Aber dennoch sollten Betroffene sich nicht zu sicherfühlen: Ein deutscher Finanzbeamter könnte„auf gut Glück“ einen Antrag auf Amtshilfe stellen- und schon findet sich der deutsche Steuerpflichtigeim Bundesblatt der Schweiz, für jeden im Interneteinsehbar - und unabhängig davon, ob tatsächlicheine Steuerstraftat begangen wurde oder nicht. DieAuswirkungen einer solchen Veröffentlichung, insbesonderedie Vorverurteilung in der Öffentlichkeit,sind nicht zu unterschätzen. Gleiches gilt für Steuerpflichtige,bei denen strafrechtliche Ermittlungenbereits eingeleitet wurden: Die breite Öffentlichkeiterfährt davon in der Regel nur durch Presseberichterstattung.Gelangt aber der Name des Steuerpflichtigenin die Schweizer Amtsblätter, können die Informationenüber ein laufendes Verfahren nicht weitergeheim gehalten werden.Die gute Nachricht: Sie können sich gegen eine solcheVeröffentlichung schützen! Leiten Sie mit einemExperten rechtzeitig die richtigen Schritte ein. Gernunterstützen wir Sie hierbei!JUDr. Hans Holger DehmerRechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,Fachanwalt für Handels- undGesellschaftsrecht, Wirtschaftsprüfer,Steuerberater, MBA International Taxation36netzwerk südbaden
MärkteAUF DER BAAR40 Millionen fürWindparkAuf der Baar zwischen Donaueschingen und Hüfingensoll einer der größten Windparks in Baden-Württembergentstehen. Das Singener Unternehmen Solarcomplexwill von 2017 an sechs bis acht Windkraftanlagenmit einer Höhe von 200 Metern bauen. Solarcomplex hatAnfang <strong>Juli</strong> entsprechende Verträge mit den Bürgermeisternvon Donaueschingen und Hüfingen unterzeichnet.Vorgesehen ist eine Investition von 40 Millionen Euro.Das als Aktiengesellschaft eingetragene Energieunternehmenist bereits in zahlreichen Gemeinden <strong>Südbaden</strong>saktiv. Die Stadtwerke Konstanz haben kürzlich einen Aktienanteilerworben.Bobkas BusinessYoga – Hidden Champion im Mittelstand„Wer andere führen will, muss sich selber erst mal führen“, so der renommierteBuchautor und Benediktiner-Mönch Anselm Grün. Viele Manager imMittelstand leiden heute unter dem schier endlosen Instrumentarium zahlenbasierterUnternehmensführung. Erfolgreiche Führungskräfte vertrauen nichtausschließlich auf das Rationale und Analytische. Sie nutzen Werkzeuge, um zuverstehen, wie sie selbst ticken und wahrnehmen. Auch und besonders dann,wenn der Druck groß ist und viel auf dem Spiel steht. Gerade in Zeiten derdigitalen Transformation entscheidet eine unschätzbare Management-Qualitätüber Performance und Wettbewerbsposition eines Unternehmens: Leadership- oder die Kunst des Führens. Es ist die ausgeprägte Fähigkeit der eigenen Persönlichkeit,einer Gruppe von Menschen eine Vision und Richtung zu geben, sodass diese sich mit dem Ziel und der Philosophie identifizieren können. Denn:Fachliche Qualifikationen machen heute nur 20 % des Unternehmenserfolgesaus. Die anderen 80 % hängen von den Leadership-Qualitäten der Führungskräfteab. Ein guter Leader ist in der Lage, die Vision attraktiv zu formulieren, siemit greifbaren Werten und Überzeugungen zu füllen und sie durch das eigeneHandeln vorzuleben. Die nachhaltige Entwicklung der eigenen Führungspersönlichkeit,die Veränderung von innerer Haltung und Verhalten ist eine schwierigeAufgabe, die vor allem Zeit und eine intensive und selbstakzeptierendeAuseinandersetzung mit sich selbst erfordert. Hier setzt das moderne Yoga anals ein Übungsweg zur Selbsterkenntnis und -wahrnehmung mentaler Kontrollesowie Erforschung und Entwicklung des eigenen Bewusstseins. Yoga fördertzielgerichtet persönliche Lernfelder wie Vertrauen, Resilienz (psychischeWiderstandsfähigkeit) oder etwa Bewältigungsstrategien - bei gleichzeitigemFokus auf den eigenen Körper. Jeder von uns weiß aus eigener Erfahrung, dasswir ohne körperliche Regeneration auch mental keine Höchstleistungen vollbringenkönnen. Es gewährt gleichermaßen den unverbauten Zugang zum kreativenPotential. Viele mittelständische Unternehmen integrieren Yoga daher inzwischenals nachhaltiges Führungskräfteentwicklungsinstrument. Dies reichtvon Zuschüssen zu externen Kursen bis hin zu Yoga-Einzelstunden als gezielteCoaching-Maßnahme mit erlebbarem Benefit. Dahinter steckt die simple Erkenntnis:Bessere Selbstführung ist die Basis besserer Führung, d.h. der Gestaltunggelingender Führungsbeziehungen. Führungsstärke bedeutet hierbei,Beziehungen so zu gestalten, dass die Entwicklung, Inspiration und Vernetzunghochqualifizierter Mitarbeiter gewährleistet wird. Dies wiederum setzt eineeffektive Selbststeuerung voraus. Ein Beispiel hierzu: Zuhören ist die zentraleKompetenz, um vertrauensvolle Führungsbeziehungen aufzubauen. Wie abersoll ich aufmerksam und empathisch zuhören, wenn ich zu sehr mit mir selbstbeschäftigt bin, d.h. mit meinen Emotionen oder damit, im Gespräch unbedingteinen innerlich manifestierten Standpunkt durchbringen zu wollen? Es gilt alsoTechniken zu erlernen, um mit Emotionen konstruktiv umzugehen und das eigeneEgo genau dann im Griff zu haben, wenn es darauf ankommt. Ein Trainings-Fokusbeim Yoga ist daher auch die Achtsamkeit. Also das Praktizierenund Nutzen bewusster Wertschätzung als ein Enzym für mehr Wertsteigerungim Team. Wieder ein konkretes Beispiel für den Alltag, um Achtsamkeit einfachzu trainieren: Beginnen Sie Ihr nächstes Meeting mit einer positiven Minutedes Schweigens und lassen alle Teilnehmer 2 Minuten andauernd lange undtief atmen. Es fokussiert uns nämlich sofort auf unserenKörper, bringt uns ins Hier und Jetzt, lässt unwichtigeGedanken abstreifen und entspannen. Sie werden dieWirkung auf das Meeting erleben! Viel Freude damit!Tobias Bobka,Unternehmensberaterin Freiburg im Breisgaunetzwerk südbaden 37