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Übersicht über die Veranstaltung<br />
Übersicht über die Veranstaltung<br />
IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />
Haftung für rechtmässiges Handeln<br />
Neue Autobahnausfahrt<br />
Herr Gross kaufte im Jahr 2000 in der Gemeinde X. im Kanton Luzern ein<br />
Einfamilienhaus, welches zum damaligen Zeitpunkt etwa 700 Meter von einer<br />
Autobahnausfahrt entfernt lag. Wegen chronischer Überlastung der Ausfahrt<br />
erarbeitete das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Zusammenarbeit mit<br />
dem Kanton Luzern ein Projekt zur Erneuerung und Verschiebung der<br />
Autobahnausfahrt und reichte am 1. Oktober 2011 ein entsprechendes<br />
Plangenehmigungsgesuch beim zuständigen Departement (UVEK) ein.<br />
Herr Gross erkundigt sich beim ASTRA nach dem Projekt und erfährt zu<br />
seinem Leidwesen, dass die neue Ausfahrt nur etwa 20 Meter neben seinem<br />
Grundstück vorbeiführen soll.<br />
Fragen<br />
a. Herr Gross möchte etwas gegen das geplante Projekt unternehmen.<br />
Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung?<br />
b. Welche rechtlichen Ansprüche kann Herr Gross gegen das Projekt geltend<br />
machen?<br />
c. Wie sind diese Ansprüche zu begründen?<br />
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />
5. Mai 2014, Seite 25<br />
IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />
Haftung für rechtmässiges Handeln<br />
Begriff der materiellen Enteignung<br />
1. Rechtmässige Beschränkung von Nutzungsrechten aus<br />
Eigentum<br />
2. Besonders schwere Beschränkung<br />
3. Beschränkung dient nicht dem Schutz der betroffenen Person<br />
Fallkonstellationen<br />
• Zonenplanung zulasten von überbaubaren Grundstücken<br />
! Auszonungen<br />
! Herabzonungen<br />
! Nichteinzonungen<br />
! Bauverbote<br />
! Umbauverbote<br />
! Baulinien<br />
! Projektierungszonen<br />
! u.a.<br />
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />
5. Mai 2014, Seite 26<br />
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