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Übersicht über die Veranstaltung<br />

Übersicht über die Veranstaltung<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Haftung für rechtmässiges Handeln<br />

Neue Autobahnausfahrt<br />

Herr Gross kaufte im Jahr 2000 in der Gemeinde X. im Kanton Luzern ein<br />

Einfamilienhaus, welches zum damaligen Zeitpunkt etwa 700 Meter von einer<br />

Autobahnausfahrt entfernt lag. Wegen chronischer Überlastung der Ausfahrt<br />

erarbeitete das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Zusammenarbeit mit<br />

dem Kanton Luzern ein Projekt zur Erneuerung und Verschiebung der<br />

Autobahnausfahrt und reichte am 1. Oktober 2011 ein entsprechendes<br />

Plangenehmigungsgesuch beim zuständigen Departement (UVEK) ein.<br />

Herr Gross erkundigt sich beim ASTRA nach dem Projekt und erfährt zu<br />

seinem Leidwesen, dass die neue Ausfahrt nur etwa 20 Meter neben seinem<br />

Grundstück vorbeiführen soll.<br />

Fragen<br />

a. Herr Gross möchte etwas gegen das geplante Projekt unternehmen.<br />

Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung?<br />

b. Welche rechtlichen Ansprüche kann Herr Gross gegen das Projekt geltend<br />

machen?<br />

c. Wie sind diese Ansprüche zu begründen?<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 25<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Haftung für rechtmässiges Handeln<br />

Begriff der materiellen Enteignung<br />

1. Rechtmässige Beschränkung von Nutzungsrechten aus<br />

Eigentum<br />

2. Besonders schwere Beschränkung<br />

3. Beschränkung dient nicht dem Schutz der betroffenen Person<br />

Fallkonstellationen<br />

• Zonenplanung zulasten von überbaubaren Grundstücken<br />

! Auszonungen<br />

! Herabzonungen<br />

! Nichteinzonungen<br />

! Bauverbote<br />

! Umbauverbote<br />

! Baulinien<br />

! Projektierungszonen<br />

! u.a.<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 26<br />

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