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Übersicht über die Veranstaltung<br />

Übersicht über die Veranstaltung<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Staatshaftung<br />

Flugzeugunfall<br />

Der Fluglehrer C. führte am 5. Mai 2011 mit seinem Flugschüler S. (geboren<br />

1988) auf dem militärischen, aber unter bestimmten Voraussetzungen dem<br />

zivilen Flugverkehr offenstehenden Flugplatz Kägiswil mit einem zivilen<br />

Schulungsflugzeug Start- und Landeübungen durch. Gleichzeitig näherte<br />

sich Kpl M., Angehöriger der Pilotenschule 55-I/89, mit einem militärisch<br />

immatrikulierten Trainingsflugzeug PC-7 auf dem Landeanflug dem nahe<br />

beim Flugplatz Kägiswil gelegenen Militärflugplatz Alpnach. Die beiden<br />

Flugzeuge kollidierten in der Luft. Das zivile Flugzeug stürzte ab, wobei S.<br />

und C. den Tod fanden. Kpl M. konnte unverletzt auf dem Flugplatz Alpnach<br />

landen.<br />

Die Angehörigen von S. und C. wollen vom Bund Schadenersatz.<br />

Fragen<br />

Hinweis: Beantworten sie die Fragen nach dem Verantwortlichkeitsgesetz<br />

des Bundes<br />

a. Wie läuft das Verfahren für die Geltendmachung von Schadenersatz?<br />

b. Ist der Bund haftbar? Insbesondere: Hängt die Haftbarkeit des Bundes<br />

davon ab, ob Kpl M. unsorgfältig gehandelt hat?<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 13<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Staatshaftung<br />

Fehlgeschlagene Sterilisation<br />

Nach der Entbindung des dritten Kindes liess sich Frau Müller im<br />

Kantonsspital Luzern die Eileiter unterbrechen. Trotz der – mit aller<br />

Sorgfalt durchgeführten – Sterilisation wurde Frau Müller infolge eines sog.<br />

«biologischen Versagers» erneut schwanger und gebar ein Kind. Hierauf<br />

erhoben Frau Müller und ihr Ehemann Schadenersatzklage.<br />

Hinweise<br />

! Es kann als erwiesen erachtet werden, dass die Gefahr biologischer<br />

Versager den Klägern im Zeitpunkt des Eingriffs nicht bekannt war.<br />

! In Fachkreisen gilt eine Eileiterunterbrechung als sichere<br />

Sterilisationsmethode. Trotzdem kommt es in ca. 0.5% der Fälle zu<br />

einer ungewollten Schwangerschaft.<br />

Frage<br />

Welchen Schaden kann das Ehepaar Müller einklagen? Wird die<br />

Schadenersatzklage Erfolg haben?<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 14<br />

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