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Übersicht über die Veranstaltung<br />
Übersicht über die Veranstaltung<br />
IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />
Staatshaftung<br />
Flugzeugunfall<br />
Der Fluglehrer C. führte am 5. Mai 2011 mit seinem Flugschüler S. (geboren<br />
1988) auf dem militärischen, aber unter bestimmten Voraussetzungen dem<br />
zivilen Flugverkehr offenstehenden Flugplatz Kägiswil mit einem zivilen<br />
Schulungsflugzeug Start- und Landeübungen durch. Gleichzeitig näherte<br />
sich Kpl M., Angehöriger der Pilotenschule 55-I/89, mit einem militärisch<br />
immatrikulierten Trainingsflugzeug PC-7 auf dem Landeanflug dem nahe<br />
beim Flugplatz Kägiswil gelegenen Militärflugplatz Alpnach. Die beiden<br />
Flugzeuge kollidierten in der Luft. Das zivile Flugzeug stürzte ab, wobei S.<br />
und C. den Tod fanden. Kpl M. konnte unverletzt auf dem Flugplatz Alpnach<br />
landen.<br />
Die Angehörigen von S. und C. wollen vom Bund Schadenersatz.<br />
Fragen<br />
Hinweis: Beantworten sie die Fragen nach dem Verantwortlichkeitsgesetz<br />
des Bundes<br />
a. Wie läuft das Verfahren für die Geltendmachung von Schadenersatz?<br />
b. Ist der Bund haftbar? Insbesondere: Hängt die Haftbarkeit des Bundes<br />
davon ab, ob Kpl M. unsorgfältig gehandelt hat?<br />
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />
5. Mai 2014, Seite 13<br />
IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />
Staatshaftung<br />
Fehlgeschlagene Sterilisation<br />
Nach der Entbindung des dritten Kindes liess sich Frau Müller im<br />
Kantonsspital Luzern die Eileiter unterbrechen. Trotz der – mit aller<br />
Sorgfalt durchgeführten – Sterilisation wurde Frau Müller infolge eines sog.<br />
«biologischen Versagers» erneut schwanger und gebar ein Kind. Hierauf<br />
erhoben Frau Müller und ihr Ehemann Schadenersatzklage.<br />
Hinweise<br />
! Es kann als erwiesen erachtet werden, dass die Gefahr biologischer<br />
Versager den Klägern im Zeitpunkt des Eingriffs nicht bekannt war.<br />
! In Fachkreisen gilt eine Eileiterunterbrechung als sichere<br />
Sterilisationsmethode. Trotzdem kommt es in ca. 0.5% der Fälle zu<br />
einer ungewollten Schwangerschaft.<br />
Frage<br />
Welchen Schaden kann das Ehepaar Müller einklagen? Wird die<br />
Schadenersatzklage Erfolg haben?<br />
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />
5. Mai 2014, Seite 14<br />
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