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Übersicht über die Veranstaltung<br />

Übersicht über die Veranstaltung<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Haftung für rechtmässiges Handeln<br />

Übersicht: öffentlich-rechtliche Eingriffe in das Eigentum<br />

Öffentlich-rechtliche Eingriffe<br />

in das Eigentum<br />

Formelle<br />

Enteignung<br />

Öffentlich-rechtliche<br />

Eigentumsbeschränkung<br />

Materielle<br />

Enteignung<br />

Entschädigungslose<br />

öffentlich-rechtliche<br />

Eigentumsbeschränkung<br />

Entschädigungspflicht<br />

Keine Entschädigung<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 17<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Haftung für rechtmässiges Handeln<br />

Begriff der formellen Enteignung<br />

1. Rechtmässiger Entzug von Eigentumsrechten durch den Staat<br />

→Eigentumsrechte werden auf den Staat übertragen (Zwangskauf)<br />

oder gehen unter<br />

2. Entzug der Eigentumsrechte ist nicht durch die betroffene Person<br />

veranlasst<br />

Hauptfall<br />

• Enteignung von Grundstücken zwecks Erstellung öffentlicher Werke<br />

Beispiele: Bau von Verkehrswegen (Eisenbahnen, Strassen, Fusswege)<br />

oder Netzinfrastruktur (Elektrizitätsnetze, Fernmeldenetze)<br />

Sonderfälle<br />

• Enteignung von Nachbarrechten<br />

Beispiele: Lärmimmissionen von Strassen, Bahnanlagen, Flughäfen<br />

• Enteignung wohlerworbener Rechte<br />

Beispiele: Entzug von Wassernutzungsrechten, Fernsehkonzessionen<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 18<br />

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