04.08.2015 Aufrufe

o_19kd0afml1h101fpqddj1iaf1iefa.pdf

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

n<br />

n<br />

Übersicht über die Veranstaltung<br />

Übersicht über die Veranstaltung<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Staatshaftung<br />

Widerrechtlichkeit: rechtmässiges Verwaltungshandeln<br />

Finale Schädigungen<br />

• Definition: Schädigung ist Zweck oder unvermeidbare Folge des<br />

Verwaltungshandelns<br />

• Beispiel: Schusswaffengebrauch durch die Polizei<br />

• Voraussetzung: rechtmässiges Verwaltungshandeln<br />

! gesetzmässig<br />

! verfassungsmässig (insb. verhältnismässig)<br />

Nicht finale Schädigungen<br />

• Definition: Schädigung als unerwünschte Nebenfolge rechtmässigen<br />

Verwaltungshandelns<br />

• Beispiel: Bewilligung eines Medikaments, das unerwünschte<br />

Nebenwirkungen hat<br />

• kein Rechtfertigungsgrund!<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 9<br />

IX. Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln<br />

Staatshaftung<br />

Kausalität<br />

• natürliche Kausalität<br />

! Handlung als «conditio sine qua non» für den Schaden<br />

• adäquate Kausalität<br />

! Handlung ist "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der<br />

allgemeinen Lebenserfahrung" geeignet, einen Schaden wie den<br />

eingetretenen herbeizuführen<br />

• Unterbrechung der adäquaten Kausalität<br />

! höhere Gewalt<br />

! grobes Drittverschulden oder Selbstverschulden<br />

• hypothetische Kausalität<br />

! bei Unterlassen: Handeln hätte den Schaden «mit überwiegender<br />

Wahrscheinlichkeit» verhindert<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät, Bernhard Rütsche<br />

5. Mai 2014, Seite 10<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!