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Neverin - Schibri-Verlag

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Mitteilung Aus der AMtsverwAltung/brAndschutz 7<br />

Kaum haben wir alle aufgeatmet und uns gefreut, dass der inzwischen<br />

schmutzige und unansehnlich gewordene Schnee von unseren<br />

Straßen und Wegen verschwunden ist, trifft uns die nächste<br />

Pflicht:<br />

Die Reinigung der Gehwege und Gemeindestraßen.<br />

Mit dem Erlass der Straßenreinigungssatzungen in allen Gemeinden<br />

unseres Amtsbereiches wurde die Pflicht zur Reinigung der<br />

Gemeindestraßen und Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden<br />

Grundstücke übertragen.<br />

Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erlaubnisberechtigten,<br />

den Nießbraucher (sofern er das gesamte Grundstück<br />

selbst nutzt), den dinglich Wohnungsberechtigten (sofern<br />

ihm das gesamte Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist).<br />

Anlieger im Sinne der Straßenreinigungssatzungen sind auch die<br />

Grundstücke, die durch einen ungenutzten oder unbebauten Grünstreifen<br />

der Gemeinde von Straße oder Gehweg getrennt sind.<br />

Zu reinigen ist durch den Anlieger (wenn vorhanden) der Gehweg<br />

und die halbe Breite der anliegenden Gemeindestraße.<br />

Die Reinigung beinhaltet die Entfernung von Abfällen, Laub und<br />

wild wachsenden Kräutern.<br />

Das Ordnungsamt informiert über:<br />

Wichtiges aus der Straßenreinigungssatzung<br />

Herbizide oder andere chemische Mittel zur Wildkräuterbeseitigung<br />

dürfen nicht eingesetzt werden.<br />

Kehricht und sonstiger Unrat dürfen nicht auf Gehwegen und<br />

Straßen abgelagert werden.<br />

Abgemeldete Fahrzeuge, Autowracks, nicht mehr fahrbereite<br />

Krafträder, Mopeds, Fahrräder oder sonstige unbrauchbare Maschinen<br />

oder Geräteteile dürfen nicht auf Straßen, Straßenteilen<br />

oder Gehwegen abgestellt werden.<br />

Verschmutzungen der Straßen, die über das übliche Maß hinaus<br />

gehen (wie sie z. B. verstärkt bei notwendigen landwirtschaftlichen<br />

Arbeiten auftreten), sind nicht durch die Anlieger zu beseitigen,<br />

sondern durch die Verursacher selbst.<br />

Ganz spezielle oder individuelle Fragen können gern an das Ordnungsamt<br />

gerichtet werden.<br />

Sicherlich werden wir für jedes Problem eine Lösung anhand der<br />

jeweiligen Satzung finden.<br />

Amt <strong>Neverin</strong>, 25.03.2010<br />

Menzlin<br />

Ltrn. Ordnungsamt<br />

Mitteilung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Strelitz mbH<br />

Verschiebung des Fahrplanwechsels im Regionallinienverkehr<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Verkehrsgemeinschaft Müritz Oderhaff hat in ihrer Gesellschafterversammlung<br />

am 23.03.2010 beschlossen, den Fahrplanwechsel<br />

für den Regionallinienverkehr (Bus) auf den 12.<br />

Dezember 2010 zu verschieben. Hintergrund dieser Entscheidung<br />

sind die zu erwartenden Veränderungen in der Schüler-<br />

Bei der letzten Wehrführerberatung am 05.03.2010 wurde der<br />

Kamerad Alexander Dieckow zum neuen Amtsjugendwart gewählt.<br />

Die Wahl war erforderlich, da der bisherige Amtsjugendwart<br />

Matthias Müller innerhalb des Amtes die Funktion/Tätigkeit als<br />

Leiter der Kämmerei und in der FFw Sponholz die Funktion des<br />

Stellv. Wehrführer übernahm.<br />

beförderung durch das neue Schulgesetz sowie die Abstimmung<br />

auf den Fahrplanwechsel der Bahnen, welcher auch am<br />

12.12.2010 stattfindet.<br />

Damit behalten die aktuellen Fahrpläne auf unseren Linien<br />

ihre Gültigkeit bis zum 12. Dezember 2010. Vorher notwendige<br />

Änderungen werden wir mit einer Berichtigung bekannt geben.<br />

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Grahn, Geschäftsführer<br />

Neuer Jugendwart im Amtsbereich<br />

Bei Matthias Müller bedanken wir uns für die bisherige Arbeit<br />

und wünschen in den neuen Funktionen viel Erfolg.<br />

Alexander Dieckow wird an dieser Stelle nochmals recht herzlich<br />

beglückwünscht. Wir wünschen viel Spaß bei der Wahrnahme<br />

der neuen Funktion und sagen die Unterstützung aller<br />

Wehrführer und Jugendwarte des Amtes zu.<br />

Norbert Rieger

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