Neverin - Schibri-Verlag
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Mitteilung Aus der AMtsverwAltung/brAndschutz 7<br />
Kaum haben wir alle aufgeatmet und uns gefreut, dass der inzwischen<br />
schmutzige und unansehnlich gewordene Schnee von unseren<br />
Straßen und Wegen verschwunden ist, trifft uns die nächste<br />
Pflicht:<br />
Die Reinigung der Gehwege und Gemeindestraßen.<br />
Mit dem Erlass der Straßenreinigungssatzungen in allen Gemeinden<br />
unseres Amtsbereiches wurde die Pflicht zur Reinigung der<br />
Gemeindestraßen und Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden<br />
Grundstücke übertragen.<br />
Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erlaubnisberechtigten,<br />
den Nießbraucher (sofern er das gesamte Grundstück<br />
selbst nutzt), den dinglich Wohnungsberechtigten (sofern<br />
ihm das gesamte Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist).<br />
Anlieger im Sinne der Straßenreinigungssatzungen sind auch die<br />
Grundstücke, die durch einen ungenutzten oder unbebauten Grünstreifen<br />
der Gemeinde von Straße oder Gehweg getrennt sind.<br />
Zu reinigen ist durch den Anlieger (wenn vorhanden) der Gehweg<br />
und die halbe Breite der anliegenden Gemeindestraße.<br />
Die Reinigung beinhaltet die Entfernung von Abfällen, Laub und<br />
wild wachsenden Kräutern.<br />
Das Ordnungsamt informiert über:<br />
Wichtiges aus der Straßenreinigungssatzung<br />
Herbizide oder andere chemische Mittel zur Wildkräuterbeseitigung<br />
dürfen nicht eingesetzt werden.<br />
Kehricht und sonstiger Unrat dürfen nicht auf Gehwegen und<br />
Straßen abgelagert werden.<br />
Abgemeldete Fahrzeuge, Autowracks, nicht mehr fahrbereite<br />
Krafträder, Mopeds, Fahrräder oder sonstige unbrauchbare Maschinen<br />
oder Geräteteile dürfen nicht auf Straßen, Straßenteilen<br />
oder Gehwegen abgestellt werden.<br />
Verschmutzungen der Straßen, die über das übliche Maß hinaus<br />
gehen (wie sie z. B. verstärkt bei notwendigen landwirtschaftlichen<br />
Arbeiten auftreten), sind nicht durch die Anlieger zu beseitigen,<br />
sondern durch die Verursacher selbst.<br />
Ganz spezielle oder individuelle Fragen können gern an das Ordnungsamt<br />
gerichtet werden.<br />
Sicherlich werden wir für jedes Problem eine Lösung anhand der<br />
jeweiligen Satzung finden.<br />
Amt <strong>Neverin</strong>, 25.03.2010<br />
Menzlin<br />
Ltrn. Ordnungsamt<br />
Mitteilung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Strelitz mbH<br />
Verschiebung des Fahrplanwechsels im Regionallinienverkehr<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Verkehrsgemeinschaft Müritz Oderhaff hat in ihrer Gesellschafterversammlung<br />
am 23.03.2010 beschlossen, den Fahrplanwechsel<br />
für den Regionallinienverkehr (Bus) auf den 12.<br />
Dezember 2010 zu verschieben. Hintergrund dieser Entscheidung<br />
sind die zu erwartenden Veränderungen in der Schüler-<br />
Bei der letzten Wehrführerberatung am 05.03.2010 wurde der<br />
Kamerad Alexander Dieckow zum neuen Amtsjugendwart gewählt.<br />
Die Wahl war erforderlich, da der bisherige Amtsjugendwart<br />
Matthias Müller innerhalb des Amtes die Funktion/Tätigkeit als<br />
Leiter der Kämmerei und in der FFw Sponholz die Funktion des<br />
Stellv. Wehrführer übernahm.<br />
beförderung durch das neue Schulgesetz sowie die Abstimmung<br />
auf den Fahrplanwechsel der Bahnen, welcher auch am<br />
12.12.2010 stattfindet.<br />
Damit behalten die aktuellen Fahrpläne auf unseren Linien<br />
ihre Gültigkeit bis zum 12. Dezember 2010. Vorher notwendige<br />
Änderungen werden wir mit einer Berichtigung bekannt geben.<br />
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />
Grahn, Geschäftsführer<br />
Neuer Jugendwart im Amtsbereich<br />
Bei Matthias Müller bedanken wir uns für die bisherige Arbeit<br />
und wünschen in den neuen Funktionen viel Erfolg.<br />
Alexander Dieckow wird an dieser Stelle nochmals recht herzlich<br />
beglückwünscht. Wir wünschen viel Spaß bei der Wahrnahme<br />
der neuen Funktion und sagen die Unterstützung aller<br />
Wehrführer und Jugendwarte des Amtes zu.<br />
Norbert Rieger