Ganztägig arbeitende Schulen - Ganztägig Lernen - Hessen
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetz und Richtlinien<br />
Hessisches Schulgesetz<br />
§ 15<br />
§ 15 Betreuungsangebote und ganztägige Angebote<br />
der <strong>Schulen</strong><br />
(1)<br />
Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote sind:<br />
1. Betreuungsangebote der Schulträger,<br />
2. <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten,<br />
3. Ganztagsschulen.<br />
(2)<br />
Betreuungsangebote nach Abs.1 Nr. 1, die über den zeitlichen<br />
Rahmen der Stundentafel hinausgehen, führen zu<br />
einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und mit den Auf -<br />
gaben der Schule abgestimmten Betreuung. Die Schul -<br />
träger können sie an den Grundschulen sowie den eigenständigen<br />
Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammen -<br />
arbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztä -<br />
gigen Betreuung von Kindern ist dabei anzustreben. Die<br />
Teil nahme an diesen Angeboten ist freiwillig.<br />
(3)<br />
Die Schule mit Ganztagsangeboten nach Abs.1 Nr. 2 führt<br />
Ganztagsangebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern,<br />
den Eltern oder qualifizierten Personen durch, die die kulturelle,<br />
soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive<br />
Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern.<br />
Die Teilnahme an diesen Ganztagsangeboten ist freiwillig.<br />
(4)<br />
Die Ganztagsschule nach Abs.1 Nr. 3 erweitert über die<br />
Angebote der <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten hinaus den<br />
der Schule zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen,<br />
um die pädagogischen und in Förderschulen auch sonderpädagogischen<br />
Belange ganzheitlich berücksichtigen zu<br />
können. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist teilweise<br />
oder vollständig verpflichtend; die Entscheidung darüber<br />
trifft die Schulkonferenz.<br />
(5)<br />
Zu <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen<br />
können Grundschulen, <strong>Schulen</strong> der Mittelstufe (Sekundar -<br />
stufe I) und Förderschulen, insbesondere mit Förder schwerpunkt<br />
geistige Entwicklung, entwickelt werden. Über die<br />
Einrichtung einer Ganztagsschule entscheidet der Schul -<br />
träger im Rahmen des Förderplanes des Landes nach § 146<br />
mit der Maßgabe, dass die Ganztagsschule keine Grund -<br />
lage im <strong>Schulen</strong>twicklungsplan (§ 145) haben muss.<br />
46 GANZTAGSPROGRAMM IN HESSEN<br />
Richtlinie für ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> in<br />
<strong>Hessen</strong> nach § 15 Hessisches Schulgesetz<br />
Erlass vom 1. November 2011<br />
Gült. Verz. Nr. 721<br />
1. Zielsetzung und Anwen dungsbereich<br />
Das Hessische Kultusministerium und die Schulträger in<br />
<strong>Hessen</strong> gestalten gemeinsam ein Kooperationsmodell für<br />
ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong>. Beide tragen nach Maßgabe<br />
ihres Auftrages zur personellen wie auch zur räumlichen und<br />
sächlichen Ausstattung dieser <strong>Schulen</strong> bei. <strong>Ganztägig</strong> <strong>arbeitende</strong><br />
<strong>Schulen</strong> bieten allen Schülerinnen und Schülern eine<br />
ergänzende individuelle Förderung und ein verlässliches Bil -<br />
dungs- und Betreuungsangebot. Sie eröffnen Möglichkeiten,<br />
die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern zu verbessern<br />
und auszuweiten, vorhandene Interessen der Jugend -<br />
lichen zu stärken und zu fördern und die Kooperation der Schülerinnen<br />
und Schüler untereinander sowie zwischen Schüler -<br />
schaft und Lehrkräften zu verbessern. Sie verknüpfen ihre pädagogische<br />
Unterrichtsentwicklung i. S. des kompetenzorientierten<br />
Ansatzes und einer Verbesserung des Umgangs mit Heterogenität<br />
und Vielfalt mit den o. g. Maß nahmen und Möglich kei -<br />
ten. Die Einbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung<br />
der Schule zur Gemeinde und die Kooperation mit den Schul -<br />
trägern und Jugend hilfe trägern sowie mit Vereinen, Ver bän den<br />
und Betrieben werden neue Lernorte erschließen, das Schul -<br />
leben bereichern und das Angebot der <strong>Schulen</strong> erweitern.<br />
Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern<br />
gewährleisten verlässliche Kooperationsstrukturen für die<br />
ganztägig <strong>arbeitende</strong>n <strong>Schulen</strong> und ihre Partner. Die<br />
<strong>Schulen</strong> arbeiten je nach ihrem pädagogischen Konzept<br />
sowie den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen in<br />
einem bestimmten Ganztagsschulprofil.<br />
2. Gemeinsame Merk male von ganztägig <strong>arbeitende</strong>n<br />
<strong>Schulen</strong><br />
2.1 Voraus setzungen<br />
2.1.1 <strong>Ganztägig</strong> <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> zeichnen sich aus<br />
durch den sinnvollen Wechsel von Phasen der An- und<br />
Entspannung sowie einer ganzheitlichen Förderung ent-