05.12.2012 Aufrufe

Ganztägig arbeitende Schulen - Ganztägig Lernen - Hessen

Ganztägig arbeitende Schulen - Ganztägig Lernen - Hessen

Ganztägig arbeitende Schulen - Ganztägig Lernen - Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gesetz und Richtlinien<br />

Hessisches Schulgesetz<br />

§ 15<br />

§ 15 Betreuungsangebote und ganztägige Angebote<br />

der <strong>Schulen</strong><br />

(1)<br />

Formen der Betreuung und der ganztägigen Angebote sind:<br />

1. Betreuungsangebote der Schulträger,<br />

2. <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten,<br />

3. Ganztagsschulen.<br />

(2)<br />

Betreuungsangebote nach Abs.1 Nr. 1, die über den zeitlichen<br />

Rahmen der Stundentafel hinausgehen, führen zu<br />

einer für die Eltern zeitlich verlässlichen und mit den Auf -<br />

gaben der Schule abgestimmten Betreuung. Die Schul -<br />

träger können sie an den Grundschulen sowie den eigenständigen<br />

Förderschulen einrichten. Eine enge Zusammen -<br />

arbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen zur ganztä -<br />

gigen Betreuung von Kindern ist dabei anzustreben. Die<br />

Teil nahme an diesen Angeboten ist freiwillig.<br />

(3)<br />

Die Schule mit Ganztagsangeboten nach Abs.1 Nr. 2 führt<br />

Ganztagsangebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern,<br />

den Eltern oder qualifizierten Personen durch, die die kulturelle,<br />

soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive<br />

Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern.<br />

Die Teilnahme an diesen Ganztagsangeboten ist freiwillig.<br />

(4)<br />

Die Ganztagsschule nach Abs.1 Nr. 3 erweitert über die<br />

Angebote der <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten hinaus den<br />

der Schule zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen,<br />

um die pädagogischen und in Förderschulen auch sonderpädagogischen<br />

Belange ganzheitlich berücksichtigen zu<br />

können. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist teilweise<br />

oder vollständig verpflichtend; die Entscheidung darüber<br />

trifft die Schulkonferenz.<br />

(5)<br />

Zu <strong>Schulen</strong> mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen<br />

können Grundschulen, <strong>Schulen</strong> der Mittelstufe (Sekundar -<br />

stufe I) und Förderschulen, insbesondere mit Förder schwerpunkt<br />

geistige Entwicklung, entwickelt werden. Über die<br />

Einrichtung einer Ganztagsschule entscheidet der Schul -<br />

träger im Rahmen des Förderplanes des Landes nach § 146<br />

mit der Maßgabe, dass die Ganztagsschule keine Grund -<br />

lage im <strong>Schulen</strong>twicklungsplan (§ 145) haben muss.<br />

46 GANZTAGSPROGRAMM IN HESSEN<br />

Richtlinie für ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> in<br />

<strong>Hessen</strong> nach § 15 Hessisches Schulgesetz<br />

Erlass vom 1. November 2011<br />

Gült. Verz. Nr. 721<br />

1. Zielsetzung und Anwen dungsbereich<br />

Das Hessische Kultusministerium und die Schulträger in<br />

<strong>Hessen</strong> gestalten gemeinsam ein Kooperationsmodell für<br />

ganztägig <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong>. Beide tragen nach Maßgabe<br />

ihres Auftrages zur personellen wie auch zur räumlichen und<br />

sächlichen Ausstattung dieser <strong>Schulen</strong> bei. <strong>Ganztägig</strong> <strong>arbeitende</strong><br />

<strong>Schulen</strong> bieten allen Schülerinnen und Schülern eine<br />

ergänzende individuelle Förderung und ein verlässliches Bil -<br />

dungs- und Betreuungsangebot. Sie eröffnen Möglichkeiten,<br />

die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern zu verbessern<br />

und auszuweiten, vorhandene Interessen der Jugend -<br />

lichen zu stärken und zu fördern und die Kooperation der Schülerinnen<br />

und Schüler untereinander sowie zwischen Schüler -<br />

schaft und Lehrkräften zu verbessern. Sie verknüpfen ihre pädagogische<br />

Unterrichtsentwicklung i. S. des kompetenzorientierten<br />

Ansatzes und einer Verbesserung des Umgangs mit Heterogenität<br />

und Vielfalt mit den o. g. Maß nahmen und Möglich kei -<br />

ten. Die Einbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung<br />

der Schule zur Gemeinde und die Kooperation mit den Schul -<br />

trägern und Jugend hilfe trägern sowie mit Vereinen, Ver bän den<br />

und Betrieben werden neue Lernorte erschließen, das Schul -<br />

leben bereichern und das Angebot der <strong>Schulen</strong> erweitern.<br />

Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern<br />

gewährleisten verlässliche Kooperationsstrukturen für die<br />

ganztägig <strong>arbeitende</strong>n <strong>Schulen</strong> und ihre Partner. Die<br />

<strong>Schulen</strong> arbeiten je nach ihrem pädagogischen Konzept<br />

sowie den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen in<br />

einem bestimmten Ganztagsschulprofil.<br />

2. Gemeinsame Merk male von ganztägig <strong>arbeitende</strong>n<br />

<strong>Schulen</strong><br />

2.1 Voraus setzungen<br />

2.1.1 <strong>Ganztägig</strong> <strong>arbeitende</strong> <strong>Schulen</strong> zeichnen sich aus<br />

durch den sinnvollen Wechsel von Phasen der An- und<br />

Entspannung sowie einer ganzheitlichen Förderung ent-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!