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Ganztägig arbeitende Schulen - Ganztägig Lernen - Hessen

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GANZTÄGIGE SCHULEN IN HESSEN<br />

Verschiedene Professionen arbeiten<br />

zusammen<br />

Gerade Ganztagsschulen sollen weiteres<br />

pädagogisch tätiges Personal,<br />

aber auch unterstützende Berufs -<br />

gruppen in ihre Personalstruktur einbinden<br />

können, deshalb ermöglicht<br />

dies die Richtlinie ausdrücklich. Ge -<br />

rade Schülerinnen und Schüler, aber<br />

auch Lehrkräfte, die den ganzen Tag<br />

an der Schule verbringen, benötigen<br />

verschiedene Professionen an der<br />

Schule und im Rahmen der Selbst -<br />

ständigkeit sollen <strong>Schulen</strong> auch entscheiden,<br />

in welchem Umfang sie dies<br />

umsetzen wollen.<br />

Fast alle ganztägig <strong>arbeitende</strong>n Schu -<br />

len arbeiten heute mit Vereinen, Ver -<br />

bänden, Betrieben und Einzelper so -<br />

nen zusammen, die das Angebot<br />

durch Lehrkräfte ergänzen. Die Schu -<br />

len sind ausdrücklich dazu aufgefordert,<br />

diese Partner – je nach den Be -<br />

dürfnissen der Schule – in ihr Ganz -<br />

tagskonzept einzubinden und sich zu<br />

überlegen, welche Vereinbarungen<br />

und Vertragsverhältnisse dafür passend<br />

und angemessen sind. Dafür<br />

erhalten sie Hilfestellung durch die<br />

juristische Beratung der Staatlichen<br />

Schulämter.<br />

Evaluation<br />

Die pädagogischen Konzepte der<br />

<strong>Schulen</strong>, aber auch die Bestimm un -<br />

gen der Richtlinie einschließlich des<br />

Qualitätsrahmens, sollen auf zwei<br />

Ebe nen evaluiert werden, um zu überprüfen,<br />

ob sie den Zielen der ganztägig<br />

<strong>arbeitende</strong>n <strong>Schulen</strong> – immer<br />

bezogen auf das jeweilige Profil – dienen.<br />

Die <strong>Schulen</strong> selbst überprüfen ihre<br />

Angebote auf dem Hintergrund ihres<br />

Schulprogramms und ihres pädagogischen<br />

Konzepts für den Ganztag und<br />

finden dafür geeignete Strukturen.<br />

Das hessische Kultusministerium hat<br />

die Universität Gießen beauftragt, die<br />

<strong>Schulen</strong>, aber auch die Bestimm un -<br />

gen der Ganztagsrichtlinie und die<br />

Umsetzung des Qualitätsrahmens über<br />

drei Jahre hinweg zu evaluieren, um<br />

Erkenntnisse darüber zu erhalten, ob<br />

diese Bestimmungen und Kriterien<br />

angemessen sind und zu einem Ge -<br />

lingen der Ganztagsschulen beitragen<br />

– nicht zuletzt im Sinn der KMK-<br />

Beschlüsse zur Steigerung der Schülerleistung<br />

und zur besseren Verein -<br />

barkeit von Familie und Beruf.<br />

8 GANZTAGSPROGRAMM IN HESSEN<br />

4. Ressourcen und Ausstattung<br />

Je nach Ganztagsprofil und dem<br />

Umfang der Angebote erhalten die<br />

<strong>Schulen</strong> auf Vorschlag des zuständigen<br />

Schulträgers und Genehmigung durch<br />

das Kultusministerium zusätzliche<br />

Lehrerstunden und Mittel im Rahmen<br />

der Beschlüsse des Haus halts gesetz -<br />

gebers, um die Ganztags an gebote<br />

machen zu können. Dabei können<br />

<strong>Schulen</strong> und Schul träger ge mein sam<br />

entscheiden, ob sie die bisherigen<br />

Ganztagsangebote erweitern wollen<br />

oder sich zur voll ausgebauten Schule<br />

mit Ganztags angeboten (freiwillige<br />

Teilnahme) oder zur voll ausge bauten<br />

Ganztags schule (verpflichtende Teil -<br />

nah me) weiterentwickeln wollen.<br />

Die <strong>Schulen</strong> entscheiden dabei selbst,<br />

in welcher Höhe sie ihre Ressourcen in<br />

Stunden oder in Mitteln in Anspruch<br />

nehmen wollen. Einzig die Ver bin -<br />

dung von Lehrereinsatz und außerschulischen<br />

Partnern (dargelegt im<br />

pädagogischen Konzept) ist notwendig,<br />

um sicher zu stellen, dass Kern -<br />

unterricht und zusätzliche Angebote<br />

aufeinander abgestimmt werden können.<br />

Stunden oder Mittel für eine/n<br />

Ganztagskoordinator/in können (in an -<br />

gemessenem Umfang) ebenso wie für<br />

die Mittelverwaltung oder Anschaffungen,<br />

die für die Durchführung der An -<br />

gebote notwendig sind, aus diesen Re ssourcen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Verwaltungsmittel und Anschaffungen<br />

sind allerdings entsprechend den<br />

Auflagen des Hessischen Rechnungs -<br />

hofs beschränkt (5 % bzw. 30 % der Ge -<br />

samtressourcen). Grundsätzlich gilt, dass<br />

die Ausstattung wie die Räumlich keiten<br />

im Verantwortungsbereich des Schul -<br />

trägers liegen. Daher ist bei An trag -<br />

stellung auch durch Schule und Schul -<br />

träger zu bedenken und darzulegen,<br />

ob und welche Ausstattung an der<br />

jeweiligen Schule das Konzept für den<br />

Ganztag tragen und unterstützen kann.

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