Begutachtungs-Seminar für Chefärzte/Chefärztinnen an den am
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Begutachtung des B<strong>an</strong>dapparates und der Sehnen<br />
© Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – L<strong>an</strong>desverb<strong>an</strong>d Südwest<br />
46<br />
„Nach wie vor ist die gutachterliche Beurteilung von Sehnenschä<strong>den</strong> schwierig und<br />
muss individuell erfolgen“. Dieses Zitat von Weber aus dem Jahr 2004 hat nach wie<br />
vor Gültigkeit und spiegelt die Schwierigkeiten bei der Beurteilung dieses Bereichs<br />
treffend wider. Dennoch ist festzuhalten, dass - wie bei jeder <strong>an</strong>deren Begutachtung<br />
auch – eine systematische Vorgehensweise des Gutachters die Lösungsfindung,<br />
bzw. Entscheidungsfindung erleichtert.<br />
Hierbei sollten schrittweise folgende Bereiche „Schritt <strong>für</strong> Schritt“ aufgearbeitet wer<strong>den</strong>:<br />
1. Vorerkr<strong>an</strong>kungen<br />
Selbstverständlich ist ein Vorerkr<strong>an</strong>kungsregister unerlässlich. Sollten Vorschädigungen<br />
oder Erkr<strong>an</strong>kungen im Bereich der Schulter bek<strong>an</strong>nt sein, sind<br />
alle zur Verfügung stehen<strong>den</strong> Vorbefunde (Arztbriefe, Röntgenbilder, CT- und<br />
Kernspinuntersuchungen) im Rahmen der Begutachtung zu sichten. So k<strong>an</strong>n<br />
ein schlüssiger Status des „Ausg<strong>an</strong>gbefundes“ erstellt wer<strong>den</strong>.<br />
2. An<strong>am</strong>nese, Unfallherg<strong>an</strong>g<br />
„Gutachterlich wird eine detaillierte Schilderung des Unfallherg<strong>an</strong>gs verl<strong>an</strong>gt,<br />
insbesondere die Stellung des Oberarms zum Schultergelenk. Dieser aufgearbeitete<br />
Verletzungsmech<strong>an</strong>ismus ist sod<strong>an</strong>n mit <strong>den</strong> Bedingungen der funktionellen<br />
Anatomie <strong>am</strong> Schultergelenk in Verbindung zu bringen.“ (Schönberger,<br />
Mertens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskr<strong>an</strong>kheit, 8. Auflage 2009, S.<br />
409 ff). Dieser hohe Anspruch ist selbstverständlich nachvollziehbar und im<br />
Rahmen der Begutachtung zu fordern. In der Realität wird es jedoch häufig<br />
schwierig bis unmöglich sein, die exakte Position des Schultergelenkes in der<br />
Zehntelsekunde des Unfallereignisses zu rekonstruieren. Zuverlässig und objektiv<br />
würde Selbiges nur gelingen, sofern eine filmische oder fotographische<br />
Dokumentation des Unfallereignisses stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />
Aus diesen Grün<strong>den</strong> kommt der exakten Rekonstruktion des Unfallherg<strong>an</strong>ges,<br />
bzw. der Position des Schultergelenkes zum Zeitpunkt des „Impact“ keinesfalls<br />
eine überragende Rolle zu. Sie ist vielmehr, wie alle <strong>an</strong>deren Bausteine der<br />
Begutachtung, nur ein einzelnes „Mosaikstück“ im großen Ges<strong>am</strong>tpuzzle.<br />
3. Festgestellter Körperscha<strong>den</strong><br />
„Der Gesundheitsscha<strong>den</strong> ist <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gutachter – wie bei der Aufklärung eines<br />
Verbrechens die Leiche <strong>für</strong> die SOKO – die sicherste Informationsquelle. Der<br />
Gesundheitsscha<strong>den</strong> ist eine objektive, jederzeit reproduzierbare Beurteilungsgrundlage.“<br />
(E. Ludolf: Begutachtung der Zus<strong>am</strong>menh<strong>an</strong>gstrennung der<br />
Rotatorenm<strong>an</strong>schette. Trauma und Berufskr<strong>an</strong>kheit 2008,10 [Supplement 3]:<br />
316-318).<br />
Der Vergleich mit der kriminalistischen Arbeitsweise eines Kommissars (ohne<br />
Leiche kein Mord) schildert eindrücklich die Wichtigkeit des objektiven, jeder-