Begutachtungs-Seminar für Chefärzte/Chefärztinnen an den am
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Zus<strong>am</strong>menh<strong>an</strong>gsfragen bei der Begutachtung der Schulter unter<br />
Berücksichtigung von Vorscha<strong>den</strong> und Scha<strong>den</strong>s<strong>an</strong>lage<br />
- aus rechtlicher Sicht<br />
Klaus Feddern<br />
© Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – L<strong>an</strong>desverb<strong>an</strong>d Südwest<br />
55<br />
Auch bei der <strong>an</strong>spruchsvollen Aufgabe der Begutachtung von Beschwer<strong>den</strong> im Bereich<br />
der Schulter sind die allgemeinen Grundsätze der Begutachtung zu berücksichtigen.<br />
Entsprechend ihrer Funktion im Verfahren haben medizinischer Sachverständiger<br />
und Bearbeiter/Richter unterschiedliche Aufgaben (Folien 3/4). Dies ist aktuell z. B.<br />
bei Steiner, MedSach 2010, S. 245 ff. zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Prinzip der Ablösung der Unternehmerhaftung,<br />
so dass <strong>für</strong> die Kausalitätsbeurteilung die rechtlich wesentliche Bedingung<br />
zu berücksichtigen ist (Folie 6, vgl. auch: Becker, MedSach 2007, S.92 ff).<br />
Zu Prüfung der Tatbest<strong>an</strong>dsmerkmale des Arbeitsunfalles (§ 8 SGB VII, Folie 7) fin<strong>den</strong><br />
wir in der älteren Literatur das vereinfachte Prüfungsschema zur haftungsbegrün<strong>den</strong><strong>den</strong>/haftungsausfüllen<strong>den</strong><br />
Kausalität (Folie 8). Das Bundessozialgericht<br />
(BSG) hat hierzu einen differenzierten Prüfungsalgorithmus entwickelt (Folien 9 - 16).<br />
Bei der Zus<strong>am</strong>menh<strong>an</strong>gsprüfung ist stets zweistufig zu prüfen (Folien 17/18).<br />
Die Prüfung der rechtlich wesentlichen Bedingung erfolgt im Sinne einer abwägen<strong>den</strong><br />
Zurechnung (Folien 19 - 24, vgl. auch Becker, aaO).<br />
Checklisten (z. B. Bonnaire, Begutachtung der Rotatorenm<strong>an</strong>schettenläsionen, in:<br />
Trauma und BK 2008, Suppl. 1, S. 16 ff.) sind <strong>für</strong> die Argumentation hilfreich. Dies<br />
bedeutet jedoch nicht, dass ein operationalisiertes Ergebnis nach einem bestimmten<br />
Grenzwert zu ermitteln wäre.<br />
Für Tatsachen und Zus<strong>am</strong>menhänge gelten unterschiedliche Beweismaßstäbe (Folien<br />
25 - 27).<br />
Insbesondere bei der Begutachtung von Schulterverletzungen ist zwischen Scha<strong>den</strong>s<strong>an</strong>lage<br />
und Vorscha<strong>den</strong> zu differenzieren (Folien 28 - 31).<br />
Die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt <strong>den</strong> Prüfalgorithmus des BSG und berücksichtigt<br />
bei der Auswertung von im Verfahren (häufig zahlreichen) Gutachten die<br />
Zurechnungskriterien der rechtlich wesentlichen Bedingungen. Dies wird <strong>an</strong> drei Beispielen<br />
(Folien 32 - 37) dargestellt.