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Begutachtungs-Seminar für Chefärzte/Chefärztinnen an den am

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Zus<strong>am</strong>menh<strong>an</strong>gsfragen bei der Begutachtung der Schulter unter<br />

Berücksichtigung von Vorscha<strong>den</strong> und Scha<strong>den</strong>s<strong>an</strong>lage<br />

- aus rechtlicher Sicht<br />

Klaus Feddern<br />

© Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – L<strong>an</strong>desverb<strong>an</strong>d Südwest<br />

55<br />

Auch bei der <strong>an</strong>spruchsvollen Aufgabe der Begutachtung von Beschwer<strong>den</strong> im Bereich<br />

der Schulter sind die allgemeinen Grundsätze der Begutachtung zu berücksichtigen.<br />

Entsprechend ihrer Funktion im Verfahren haben medizinischer Sachverständiger<br />

und Bearbeiter/Richter unterschiedliche Aufgaben (Folien 3/4). Dies ist aktuell z. B.<br />

bei Steiner, MedSach 2010, S. 245 ff. zus<strong>am</strong>mengefasst.<br />

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Prinzip der Ablösung der Unternehmerhaftung,<br />

so dass <strong>für</strong> die Kausalitätsbeurteilung die rechtlich wesentliche Bedingung<br />

zu berücksichtigen ist (Folie 6, vgl. auch: Becker, MedSach 2007, S.92 ff).<br />

Zu Prüfung der Tatbest<strong>an</strong>dsmerkmale des Arbeitsunfalles (§ 8 SGB VII, Folie 7) fin<strong>den</strong><br />

wir in der älteren Literatur das vereinfachte Prüfungsschema zur haftungsbegrün<strong>den</strong><strong>den</strong>/haftungsausfüllen<strong>den</strong><br />

Kausalität (Folie 8). Das Bundessozialgericht<br />

(BSG) hat hierzu einen differenzierten Prüfungsalgorithmus entwickelt (Folien 9 - 16).<br />

Bei der Zus<strong>am</strong>menh<strong>an</strong>gsprüfung ist stets zweistufig zu prüfen (Folien 17/18).<br />

Die Prüfung der rechtlich wesentlichen Bedingung erfolgt im Sinne einer abwägen<strong>den</strong><br />

Zurechnung (Folien 19 - 24, vgl. auch Becker, aaO).<br />

Checklisten (z. B. Bonnaire, Begutachtung der Rotatorenm<strong>an</strong>schettenläsionen, in:<br />

Trauma und BK 2008, Suppl. 1, S. 16 ff.) sind <strong>für</strong> die Argumentation hilfreich. Dies<br />

bedeutet jedoch nicht, dass ein operationalisiertes Ergebnis nach einem bestimmten<br />

Grenzwert zu ermitteln wäre.<br />

Für Tatsachen und Zus<strong>am</strong>menhänge gelten unterschiedliche Beweismaßstäbe (Folien<br />

25 - 27).<br />

Insbesondere bei der Begutachtung von Schulterverletzungen ist zwischen Scha<strong>den</strong>s<strong>an</strong>lage<br />

und Vorscha<strong>den</strong> zu differenzieren (Folien 28 - 31).<br />

Die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt <strong>den</strong> Prüfalgorithmus des BSG und berücksichtigt<br />

bei der Auswertung von im Verfahren (häufig zahlreichen) Gutachten die<br />

Zurechnungskriterien der rechtlich wesentlichen Bedingungen. Dies wird <strong>an</strong> drei Beispielen<br />

(Folien 32 - 37) dargestellt.

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