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Programmheft 69. djt - 69. Deutscher Juristentag

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Strafrecht<br />

Vorsitzender<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunter Widmaier,<br />

Karlsruhe/München<br />

Stv. Vorsitzende<br />

Prof. Dr. Helmut Satzger, München<br />

Vors. Richterin am BGH a.D.<br />

Dr. Ingeborg Tepperwien, Berlin<br />

Schriftführer<br />

Wiss. Mitarbeiter Dominik Brodowski,<br />

LL.M., Tübingen<br />

Gutachter<br />

Direktor des MPI<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber,<br />

Freiburg<br />

Referenten<br />

Dipl.-Inf. Constanze Kurz, Berlin<br />

Vors. Richter am BGH Armin Nack,<br />

Karlsruhe<br />

Präsident des BKA Jörg Ziercke,<br />

Wiesbaden<br />

Referate<br />

Mittwoch, 19. September<br />

9:00 bis 11:00 Uhr<br />

Diskussion<br />

Mittwoch, 19. September<br />

14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Donnerstag, 20. September<br />

9:00 bis 13:00 Uhr<br />

Diskussion und Beschlussfassung<br />

Donnerstag, 20. September<br />

14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Fachprogramm<br />

Straftaten und Strafverfolgung im Internet<br />

Noch immer steigt die Anzahl der Computerstraftaten und der über das Internet<br />

begangenen Straftaten rasant an. Doch zugleich ist die virtuelle Welt des World<br />

Wide Web alles andere als ein verrufener Tummelplatz für Kriminelle: Das<br />

Inter net ist für weite Teile der Gesellschaft zu einem unentbehrlichen Kommunika<br />

tions medium geworden. Dessen freiheitliche und egalistische Struk tur sehen<br />

nicht wenige durch staatliche Einflussnahme und dabei insbesondere durch<br />

straf rechtliche und strafprozessrechtliche Maßnahmen gefährdet. Wie lässt sich<br />

vor diesem Hintergrund aber dem ungebrochenen Trend zu mehr Internetkriminalität<br />

begegnen, wie das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit wahren?<br />

Diesen von höchster Aktualität gekennzeichneten Herausforderungen für die<br />

Strafjustiz, Strafverfolger und Strafverteidiger möchte sich die strafrechtliche<br />

Abteilung des <strong>69.</strong> <strong>djt</strong> stellen.<br />

Grundlegender Diskussionsbedarf besteht bereits darüber, wo und wie die Grenzen<br />

strafwürdigen Verhaltens im Internet (etwa im Bereich des Urheberrechts)<br />

zu ziehen sind und ob tatsächlich materiell­rechtliche Schutzlücken (etwa im<br />

Bereich des Datenschutzrechts) bestehen. Besonderes Augenmerk wird an gesichts<br />

der offenkundig internationalen Dimension der Thematik auf die Frage zu<br />

richten sein, ob und wie weit strafrechtliche Vorschriften internationaler<br />

An gleichung bedürfen und ob auch die Grenzen des Strafrechts harmonisiert<br />

werden sollten. Ebenfalls ist zu klären, ob die internationalen Instrumente, allen<br />

voran die Cybercrime­Konvention des Europarats und die Harmonisierungsmaß<br />

nahmen der Europäischen Union, insoweit als ausreichend angesehen<br />

werden können.<br />

In jüngster Zeit haben strafprozessuale Instrumentarien mediale Aufmerksamkeit<br />

erregt und heftige Diskussionen ausgelöst: Auf nationaler Ebene bereiten<br />

hierbei besonders Schwierigkeiten der Umgang mit verschlüsselten Datenträgern<br />

und Datenströmen, wie etwa bei der Online­Durchsuchung und der Quellen­<br />

TKÜ, sowie die Nachverfolgbarkeit von Kommunikationsvorgängen, insbesondere<br />

im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten.<br />

Auf bilateraler Ebene erweist sich das traditionelle Rechtshilferecht häufig als<br />

viel zu langsam für die schnelllebige Welt des Internet. Hier und bei der Frage<br />

nach dem Umgang mit umfangreichen Datenbeständen, die zu Strafverfolgungszwecken<br />

nutzbar gemacht werden könnten – etwa bei Ermittlungen in sozialen<br />

Netzwerken – wird der <strong>69.</strong> <strong>djt</strong> nach überzeugenden Antworten suchen, die auch<br />

international tragfähig sind.<br />

Tagungsprogramm <strong>69.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012 13

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