Programmheft 69. djt - 69. Deutscher Juristentag
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Strafrecht<br />
Vorsitzender<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunter Widmaier,<br />
Karlsruhe/München<br />
Stv. Vorsitzende<br />
Prof. Dr. Helmut Satzger, München<br />
Vors. Richterin am BGH a.D.<br />
Dr. Ingeborg Tepperwien, Berlin<br />
Schriftführer<br />
Wiss. Mitarbeiter Dominik Brodowski,<br />
LL.M., Tübingen<br />
Gutachter<br />
Direktor des MPI<br />
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber,<br />
Freiburg<br />
Referenten<br />
Dipl.-Inf. Constanze Kurz, Berlin<br />
Vors. Richter am BGH Armin Nack,<br />
Karlsruhe<br />
Präsident des BKA Jörg Ziercke,<br />
Wiesbaden<br />
Referate<br />
Mittwoch, 19. September<br />
9:00 bis 11:00 Uhr<br />
Diskussion<br />
Mittwoch, 19. September<br />
14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Donnerstag, 20. September<br />
9:00 bis 13:00 Uhr<br />
Diskussion und Beschlussfassung<br />
Donnerstag, 20. September<br />
14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Fachprogramm<br />
Straftaten und Strafverfolgung im Internet<br />
Noch immer steigt die Anzahl der Computerstraftaten und der über das Internet<br />
begangenen Straftaten rasant an. Doch zugleich ist die virtuelle Welt des World<br />
Wide Web alles andere als ein verrufener Tummelplatz für Kriminelle: Das<br />
Inter net ist für weite Teile der Gesellschaft zu einem unentbehrlichen Kommunika<br />
tions medium geworden. Dessen freiheitliche und egalistische Struk tur sehen<br />
nicht wenige durch staatliche Einflussnahme und dabei insbesondere durch<br />
straf rechtliche und strafprozessrechtliche Maßnahmen gefährdet. Wie lässt sich<br />
vor diesem Hintergrund aber dem ungebrochenen Trend zu mehr Internetkriminalität<br />
begegnen, wie das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit wahren?<br />
Diesen von höchster Aktualität gekennzeichneten Herausforderungen für die<br />
Strafjustiz, Strafverfolger und Strafverteidiger möchte sich die strafrechtliche<br />
Abteilung des <strong>69.</strong> <strong>djt</strong> stellen.<br />
Grundlegender Diskussionsbedarf besteht bereits darüber, wo und wie die Grenzen<br />
strafwürdigen Verhaltens im Internet (etwa im Bereich des Urheberrechts)<br />
zu ziehen sind und ob tatsächlich materiellrechtliche Schutzlücken (etwa im<br />
Bereich des Datenschutzrechts) bestehen. Besonderes Augenmerk wird an gesichts<br />
der offenkundig internationalen Dimension der Thematik auf die Frage zu<br />
richten sein, ob und wie weit strafrechtliche Vorschriften internationaler<br />
An gleichung bedürfen und ob auch die Grenzen des Strafrechts harmonisiert<br />
werden sollten. Ebenfalls ist zu klären, ob die internationalen Instrumente, allen<br />
voran die CybercrimeKonvention des Europarats und die Harmonisierungsmaß<br />
nahmen der Europäischen Union, insoweit als ausreichend angesehen<br />
werden können.<br />
In jüngster Zeit haben strafprozessuale Instrumentarien mediale Aufmerksamkeit<br />
erregt und heftige Diskussionen ausgelöst: Auf nationaler Ebene bereiten<br />
hierbei besonders Schwierigkeiten der Umgang mit verschlüsselten Datenträgern<br />
und Datenströmen, wie etwa bei der OnlineDurchsuchung und der Quellen<br />
TKÜ, sowie die Nachverfolgbarkeit von Kommunikationsvorgängen, insbesondere<br />
im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten.<br />
Auf bilateraler Ebene erweist sich das traditionelle Rechtshilferecht häufig als<br />
viel zu langsam für die schnelllebige Welt des Internet. Hier und bei der Frage<br />
nach dem Umgang mit umfangreichen Datenbeständen, die zu Strafverfolgungszwecken<br />
nutzbar gemacht werden könnten – etwa bei Ermittlungen in sozialen<br />
Netzwerken – wird der <strong>69.</strong> <strong>djt</strong> nach überzeugenden Antworten suchen, die auch<br />
international tragfähig sind.<br />
Tagungsprogramm <strong>69.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012 13