Programmheft 69. djt - 69. Deutscher Juristentag
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Wirtschaftsrecht<br />
Vorsitzender<br />
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter,<br />
München<br />
Stv. Vorsitzender<br />
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt,<br />
MCJ, Hamburg<br />
Schriftführer<br />
Wiss. Referent Dr. Christoph Kumpan,<br />
LL.M., Hamburg<br />
Gutachter<br />
Prof. Dr. Mathias Habersack, München<br />
Referenten<br />
Chefsyndikus Dr. Peter Hemeling,<br />
München<br />
Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens, LL.M.,<br />
Hamburg<br />
Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey,<br />
LL.M., Frankfurt/Main<br />
Referate<br />
Mittwoch, 19. September<br />
11:00 bis 13:00 Uhr<br />
Diskussion<br />
Mittwoch, 19. September<br />
14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Donnerstag, 20. September<br />
9:00 bis 13:00 Uhr<br />
Diskussion und Beschlussfassung<br />
Donnerstag, 20. September<br />
14:00 bis 18:00 Uhr<br />
Fachprogramm<br />
Staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die<br />
Unternehmensführung<br />
In den letzten Jahren sehen sich der deutsche und europäische Gesetzgeber und<br />
staatlich eingesetzte Kommissionen verstärkt berufen, Unternehmen und ihren<br />
Gesellschaftern zwingend oder fakultativ vorzugeben, wie sie ihr Unternehmen<br />
am besten zu führen haben. Diese Ratschläge betreffen beispielsweise Qualifikation,<br />
Unabhängigkeit, Herkunft, Geschlecht, Alter und Vergütung derjenigen<br />
Personen, denen die Gesellschafter die Leitung ihres Unternehmens und deren<br />
Überwachung anvertrauen. Bedürfnis und Berechtigung für solche Eingriffe<br />
werden zum Teil in Frage gestellt; einzelne Vorschläge stehen in dem Verdacht,<br />
eher der Durchsetzung gesellschaftspolitischer Vorstellungen als der Verbesserung<br />
der Unternehmensführung zu dienen. Paradebeispiel für einen (halbstaatlichen)<br />
Eingriff in die Unternehmensführung ist der Deutsche Corporate<br />
Governance Kodex, der vor zehn Jahren verabschiedet und seitdem regelmäßig<br />
ergänzt worden ist. Trotz – oder vielleicht aufgrund – der hohen Akzeptanz<br />
seiner Empfehlungen ist gerade in jüngerer Zeit Kritik am Kodex und der<br />
Legitimation der Regierungskommission geübt worden.<br />
Die wirtschaftsrechtliche Abteilung will die konzeptionellen Grundlagen der<br />
CorporateGovernanceRegulierung, die Effizienz der unterschiedlichen<br />
Eingriffs mittel und Sanktionen sowie die Legitimation und Zweckmäßigkeit<br />
kon kreter Eingriffe diskutieren. Dabei wird es um u. a. folgende Fragen gehen:<br />
Hat sich das Regelungskonzept des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
und der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG bewährt?<br />
Wie sollten Verstöße gegen Vorgaben und Empfehlungen sanktioniert werden?<br />
Welche Gesellschaften sollten Gegenstand besonderer Regulierung sein?<br />
Empfehlen sich Frauenquoten für die Besetzung von Vorstands und Aufsichtsratspositionen?<br />
Sollten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen zur Unternehmensführung<br />
gestrichen oder entschärft werden und, wenn ja, welche?<br />
Welche Verbesserungen der Corporate Governance sind erforderlich? Insbesondere:<br />
Sollten die Rechte der einzelnen Aktionäre im Hinblick auf die Geltendmachung<br />
von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder gestärkt werden?<br />
Die Empfehlungen der Abteilung sollen sich nicht nur an den deutschen<br />
Gesetz geber, sondern an alle relevanten Regelsetzer einschließlich der<br />
Regierungs kommission <strong>Deutscher</strong> Corporate Governance Kodex richten und<br />
sowohl deren konzeptionelle Arbeit als auch den konkreten Rück oder Ausbau<br />
einzelner Eingriffe betreffen.<br />
Tagungsprogramm <strong>69.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012 15