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Programmheft 69. djt - 69. Deutscher Juristentag

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Wirtschaftsrecht<br />

Vorsitzender<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter,<br />

München<br />

Stv. Vorsitzender<br />

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt,<br />

MCJ, Hamburg<br />

Schriftführer<br />

Wiss. Referent Dr. Christoph Kumpan,<br />

LL.M., Hamburg<br />

Gutachter<br />

Prof. Dr. Mathias Habersack, München<br />

Referenten<br />

Chefsyndikus Dr. Peter Hemeling,<br />

München<br />

Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens, LL.M.,<br />

Hamburg<br />

Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey,<br />

LL.M., Frankfurt/Main<br />

Referate<br />

Mittwoch, 19. September<br />

11:00 bis 13:00 Uhr<br />

Diskussion<br />

Mittwoch, 19. September<br />

14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Donnerstag, 20. September<br />

9:00 bis 13:00 Uhr<br />

Diskussion und Beschlussfassung<br />

Donnerstag, 20. September<br />

14:00 bis 18:00 Uhr<br />

Fachprogramm<br />

Staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die<br />

Unternehmensführung<br />

In den letzten Jahren sehen sich der deutsche und europäische Gesetzgeber und<br />

staatlich eingesetzte Kommissionen verstärkt berufen, Unternehmen und ihren<br />

Gesellschaftern zwingend oder fakultativ vorzugeben, wie sie ihr Unternehmen<br />

am besten zu führen haben. Diese Ratschläge betreffen beispielsweise Qualifikation,<br />

Unabhängigkeit, Herkunft, Geschlecht, Alter und Vergütung derjenigen<br />

Personen, denen die Gesellschafter die Leitung ihres Unternehmens und deren<br />

Überwachung anvertrauen. Bedürfnis und Berechtigung für solche Eingriffe<br />

werden zum Teil in Frage gestellt; einzelne Vorschläge stehen in dem Verdacht,<br />

eher der Durchsetzung gesellschaftspolitischer Vorstellungen als der Verbesserung<br />

der Unternehmensführung zu dienen. Paradebeispiel für einen (halbstaatlichen)<br />

Eingriff in die Unternehmensführung ist der Deutsche Corporate<br />

Governance Kodex, der vor zehn Jahren verabschiedet und seitdem regelmäßig<br />

ergänzt worden ist. Trotz – oder vielleicht aufgrund – der hohen Akzeptanz<br />

seiner Empfehlungen ist gerade in jüngerer Zeit Kritik am Kodex und der<br />

Legitimation der Regierungskommission geübt worden.<br />

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung will die konzeptionellen Grundlagen der<br />

Corporate­Governance­Regulierung, die Effizienz der unterschiedlichen<br />

Eingriffs mittel und Sanktionen sowie die Legitimation und Zweckmäßigkeit<br />

kon kreter Eingriffe diskutieren. Dabei wird es um u. a. folgende Fragen gehen:<br />

Hat sich das Regelungskonzept des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

und der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG bewährt?<br />

Wie sollten Verstöße gegen Vorgaben und Empfehlungen sanktioniert werden?<br />

Welche Gesellschaften sollten Gegenstand besonderer Regulierung sein?<br />

Empfehlen sich Frauenquoten für die Besetzung von Vorstands­ und Aufsichtsratspositionen?<br />

Sollten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen zur Unternehmensführung<br />

gestrichen oder entschärft werden und, wenn ja, welche?<br />

Welche Verbesserungen der Corporate Governance sind erforderlich? Insbesondere:<br />

Sollten die Rechte der einzelnen Aktionäre im Hinblick auf die Geltendmachung<br />

von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder gestärkt werden?<br />

Die Empfehlungen der Abteilung sollen sich nicht nur an den deutschen<br />

Gesetz geber, sondern an alle relevanten Regelsetzer einschließlich der<br />

Regierungs kommission <strong>Deutscher</strong> Corporate Governance Kodex richten und<br />

sowohl deren konzeptionelle Arbeit als auch den konkreten Rück­ oder Ausbau<br />

einzelner Eingriffe betreffen.<br />

Tagungsprogramm <strong>69.</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Juristentag</strong> München 2012 15

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