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DEVK Geschäftsbericht 2010 - DEVK Versicherungen

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Die Arbeitsabläufe der <strong>DEVK</strong> werden auf der Grundlage innerbetrieblicher Leitlinien<br />

betrieben. Das Risiko mitarbeiterbedingter Vorfälle wird durch Berechtigungs- und Vollmachtenregelungen<br />

sowie eine weitgehend maschinelle Unterstützung der Arbeitsabläufe<br />

begrenzt. Die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der Internen Kontrollen wird<br />

durch die Interne Revision überwacht.<br />

Im EDV-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen,<br />

die die Sicherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs<br />

gewährleisten. Die Verbindung zwischen den internen und den externen Netzwerken ist<br />

dem aktuellen Standard entsprechend geschützt.<br />

Aufbauend auf einer betriebstechnischen Notfallanalyse wurde eine Leitlinie zum Notfallmanagement<br />

erstellt, die Ziele und Rahmenbedingungen zur Vorsorge gegen Notfälle und<br />

Maßnahmen zu deren Bewältigung beschreibt.<br />

Das LAG München hat im Jahr 2007 entschieden, dass im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />

der Einsatz von gezillmerten Tarifen unzulässig ist. Die <strong>DEVK</strong> hat deshalb bereits in<br />

2007 gegenüber Arbeitgebern, die gezillmerte Tarife der <strong>DEVK</strong> zur Entgeltumwandlung<br />

einsetzen – soweit sie das wünschten – eine Haftungsfreistellungserklärung abgegeben.<br />

Der BGH hat im Juli 2009 ein Urteil über notwendige Angaben zu Ratenzahlungsklauseln<br />

verkündet. Auch wenn dieses Urteil ein anderes Versicherungsunternehmen betraf, können<br />

sich Rückwirkungen auf den <strong>DEVK</strong> Lebensversicherungsverein ergeben.<br />

Das OLG Hamburg hat im Juli <strong>2010</strong> die Berufungen mehrerer Versicherungsgesellschaf ten<br />

gegen Urteile des Landgerichts Hamburg zu den Rückkaufswerten in der Lebensversicherung<br />

zurückgewiesen. Die Urteile können für zwischen 2001 und 2007 abgeschlossene<br />

<strong>Versicherungen</strong> zu höheren Rückkaufswerten führen. Auch wenn diese Urteile andere Versicherungsunternehmen<br />

betreffen, können sich Auswirkungen auf den <strong>DEVK</strong> Lebensversicherungsverein<br />

ergeben. Wir schätzen die Auswirkungen jedoch als nicht wesentlich ein.<br />

Der EuGH hat im Februar 2011 entschieden, dass ab 21. Dezember 2012 der Faktor „Geschlecht“<br />

nicht mehr als Risiko- bzw. Berechnungsfaktor für Versicherungsprämien und<br />

-leistungen verwendet werden darf. Dieses Urteil wird Auswirkungen auf die Lebensversicherungsbranche<br />

und somit auch auf den <strong>DEVK</strong> Lebensversicherungsverein haben.<br />

Wir werden die Entwicklung zeitnah verfolgen, um so die Chancen und Risiken für den<br />

Verein einzuschätzen und erforderliche Maßnahmen einleiten zu können.<br />

In <strong>2010</strong> wurde für einen älteren Teilbestand eine Kostennachreservierung vorgenommen.<br />

Angesichts der weiterhin sinkenden Bestände wird die Kostensituation des <strong>DEVK</strong> Lebensversicherungsvereins<br />

auch zukünftig intensiv beobachtet und analysiert werden.<br />

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