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DEVK Geschäftsbericht 2010 - DEVK Versicherungen

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Für das Berufsunfähigkeitsrisiko wurden je nach Tarifgeneration die Tafeln DAV 1997 I,<br />

DAV 1997 TI und DAV 1997 RI, die Verbandstafeln 1990 (inkl. Reaktivierungswahrscheinlichkeiten<br />

und Invaliden-Sterbewahrscheinlichkeiten) oder die Tafeln gemäß Untersuchung<br />

elf amerikanischer Gesellschaften aus den Jahren 1935 – 1939 zu Grunde gelegt. Für die<br />

Tarifgeneration 2003 wurde die Tafel DAV 1997 I unternehmensspezifi sch auf drei Berufsgruppen<br />

ausgerichtet bzw. differenziert.<br />

Für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erfolgte eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI; die Tafel DAV 1997 I<br />

wurde hierbei – unternehmensspezifi sch – auf drei Berufsgruppen ausgerichtet bzw.<br />

differenziert.<br />

Für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko wurden je nach Tarifgeneration aus den Tafeln DAV<br />

1997 I, DAV 1997 TI und DAV 1997 RI abgeleitete Rechnungsgrundlagen oder die Tafeln<br />

DAV 1998 E, DAV 1998 TE bzw. DAV 1998 RE angesetzt.<br />

Für die Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz)<strong>Versicherungen</strong>, die mit einem Rechnungszins in<br />

Höhe von 4,0 % kalkuliert wurden, erfolgte ebenfalls eine Angleichung der Deckungsrückstellung<br />

an die Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE.<br />

Im Rahmen eines Gruppenvertrags, in dem Erwerbsunfähigkeit mit Zusatzleistungen bei<br />

Berufsunfähigkeit versichert wird, wurden aus den Tafeln DAV 1997 I, DAV 1997 TI und<br />

DAV 1997 RI bzw. aus den Tafeln DAV 1998 E, DAV 1998 TE und DAV 1998 RE abgeleitete<br />

Rechnungsgrundlagen verwandt. Für alle Berufsunfähigs-/Erwerbsunfähigkeits-(Zusatz)-<br />

<strong>Versicherungen</strong> erfolgte darüber hinaus eine Angleichung der Deckungsrückstellung an<br />

die Tafel DAV 2008 T.<br />

Als Rechnungszins wird je nach Tarifgeneration 4,0 %, 3,5 %, 3,25 %, 3,0 %, 2,75 %<br />

oder 2,25 % verwandt.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung wurden einmalige Abschlussaufwendungen<br />

nach dem Zillmerverfahren berücksichtigt. Die jeweiligen Zillmersätze sind für<br />

den Altbestand in geschäftplanmäßiger Höhe festgelegt worden; für den Neubestand<br />

lagen die Zillmersätze in der Regel unter 3,5 % der Versicherungssumme bzw. unter<br />

4,0 % der Beitragssumme. In einem durch Unternehmensverschmelzung übernommenen<br />

Bestand erfolgte keine Zillmerung.<br />

Bei Kapitalisierungen mit laufender Beitragszahlung im Rahmen des AltZertG wurde<br />

eine Verteilung der Abschlussaufwendungen über zehn Jahre oder fünf Jahre bzw. über<br />

die gesamte Ansparphase vorgenommen. Bei <strong>Versicherungen</strong> mit Versicherungsbeginn<br />

ab 2008 erfolgte bei der Berechnung des Rückkaufswertes eine Verteilung der Abschlusskosten<br />

auf fünf Jahre. Bei <strong>Versicherungen</strong> nach Sondertarifen und Versicherungsbeginn<br />

ab 2008 wurden die Abschlusskosten grundsätzlich auf die gesamte Beitragszahlungsdauer<br />

verteilt; lediglich bei einigen Spezialtarifen wird die o.a. Fünfjahresverteilung gemäß<br />

VVG praktiziert.<br />

Die Deckungsrückstellung für <strong>Versicherungen</strong>, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern<br />

getragen wird, wurde für jede Versicherung einzeln nach der retrospektiven<br />

Methode ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung des § 341f HGB<br />

sowie des § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die<br />

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