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DEVK Geschäftsbericht 2010 - DEVK Versicherungen

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Die anderen Rückstellungen wurden nach folgenden Grundlagen gebildet:<br />

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen bemessen sich nach dem<br />

nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.<br />

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß<br />

§ 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins<br />

abgezinst.<br />

Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach der<br />

sogenannten Projected Unit Credit-Methode; biometrische Rechnungsgrundlagen wurden<br />

nicht in Ansatz gebracht. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank<br />

veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen<br />

Restlaufzeit von drei Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Finanzierungsendalter<br />

entspricht dem vertraglichen Endalter. Die Gehaltsdynamik wurde mit 1,95 % p.a. angesetzt.<br />

Mit dem Übergang auf BilMoG ergab sich zum 1. Januar <strong>2010</strong> im Vergleich zum<br />

31. Dezember 2009 eine Unterdeckung. Die erforderliche Auffüllung wurde als außerordentlicher<br />

Aufwand ausgewiesen.<br />

Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumszahlungen erfolgte ebenfalls nach der<br />

sogenannten Projected Unit Credit-Methode auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof.<br />

Dr. Klaus Heubeck. Die Diskontierung erfolgte mit dem von der Deutschen Bundesbank<br />

veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen<br />

Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Das Finanzierungsendalter<br />

entspricht dem erreichten Alter, zu dem eine Jubiläumszahlung fällig wird. Die Gehaltsdynamik<br />

(inkl. Karrieretrend) wurde mit 2,1 % p.a. angesetzt. Mit dem Übergang auf<br />

BilMoG ergab sich zum 1. Januar <strong>2010</strong> im Vergleich zum 31. Dezember 2009 eine Überdeckung.<br />

Die erforderliche Aufl ösung wurde den Gewinnrücklagen zugeführt.<br />

Die Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft,<br />

die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft<br />

und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.<br />

Die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich<br />

auf der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden mit dem Erfüllungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde das Disagio aus Hypotheken-,<br />

Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Namensgenussscheinen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie im Voraus<br />

empfangenen Hypothekenzinsen und Mieten angesetzt.<br />

Die Währungsumrechnung von Posten in fremder Währung erfolgte zum Bilanzstichtag<br />

mit dem Devisenkassamittelkurs.<br />

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