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DEVK Geschäftsbericht 2010 - DEVK Versicherungen

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Beitragsvorwegabzug<br />

Die laufenden Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />

Beitrag angerechnet.<br />

Bonussystem<br />

Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.<br />

Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt.<br />

Bei der Rentenversicherung werden die Bonusrenten erst zum Rentenbeginn garantiert.<br />

Leistungsbonus<br />

Die laufenden Überschussanteile werden als Risikobeiträge verwendet, um im Leistungsfall<br />

die garantierte Versicherungsleistung zu erhöhen. Die Höhe dieser Zusatzleistung<br />

bleibt so lange unverändert, wie sich die Überschussbeteiligung nicht ändert.<br />

Schlussüberschussanteil<br />

Sofern keine laufenden Überschussanteile vorgesehen sind, kann bei Beendigung bzw.<br />

Beitragsfreistellung der Versicherung ein Schlussüberschussanteil gewährt werden. Je<br />

nach Tarifgruppe kann ein Schlussüberschussanteil auch zusätzlich zu einer laufenden<br />

Überschussbeteiligung fällig werden. In diesem Fall wird bei Tod oder Kündigung bzw.<br />

Beitragsfreistellung – ggf. erst nach Ablauf einer Wartezeit – ein reduzierter Schlussüberschussanteil<br />

fällig.<br />

Direktgutschrift<br />

Je nach bedingungsgemäßer oder geschäftsplanmäßiger Festlegung wird aus dem im<br />

betreffenden Jahr erwirtschafteten Geschäftsergebnis ein Teil des laufenden Überschussanteils<br />

als Direktgutschrift gewährt.<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

Neben der laufenden Überschussbeteiligung und/oder der Schluss- bzw. Schlussüberschusszahlung<br />

werden die überschussberechtigten Versicherungsnehmer bei Vertragsbeendigung<br />

i.S.v. § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den verteilungsfähigen<br />

Bewertungsreserven beteiligt. Dabei wird der auf die einzelne Versicherung entfallende<br />

Anteil entweder ausgezahlt oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.<br />

Überschussberechtigte <strong>Versicherungen</strong> mit Sparvorgang erhalten eine Mindestbeteiligung<br />

an den Bewertungsreserven.<br />

Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug werden die Zinsüberschussanteile erhöht.<br />

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