DEVK Geschäftsbericht 2010 - DEVK Versicherungen
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Beitragsvorwegabzug<br />
Die laufenden Überschussanteile werden ganz oder teilweise auf den zu zahlenden<br />
Beitrag angerechnet.<br />
Bonussystem<br />
Die laufenden Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.<br />
Diese Erhöhungen sind ihrerseits wiederum überschussberechtigt.<br />
Bei der Rentenversicherung werden die Bonusrenten erst zum Rentenbeginn garantiert.<br />
Leistungsbonus<br />
Die laufenden Überschussanteile werden als Risikobeiträge verwendet, um im Leistungsfall<br />
die garantierte Versicherungsleistung zu erhöhen. Die Höhe dieser Zusatzleistung<br />
bleibt so lange unverändert, wie sich die Überschussbeteiligung nicht ändert.<br />
Schlussüberschussanteil<br />
Sofern keine laufenden Überschussanteile vorgesehen sind, kann bei Beendigung bzw.<br />
Beitragsfreistellung der Versicherung ein Schlussüberschussanteil gewährt werden. Je<br />
nach Tarifgruppe kann ein Schlussüberschussanteil auch zusätzlich zu einer laufenden<br />
Überschussbeteiligung fällig werden. In diesem Fall wird bei Tod oder Kündigung bzw.<br />
Beitragsfreistellung – ggf. erst nach Ablauf einer Wartezeit – ein reduzierter Schlussüberschussanteil<br />
fällig.<br />
Direktgutschrift<br />
Je nach bedingungsgemäßer oder geschäftsplanmäßiger Festlegung wird aus dem im<br />
betreffenden Jahr erwirtschafteten Geschäftsergebnis ein Teil des laufenden Überschussanteils<br />
als Direktgutschrift gewährt.<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
Neben der laufenden Überschussbeteiligung und/oder der Schluss- bzw. Schlussüberschusszahlung<br />
werden die überschussberechtigten Versicherungsnehmer bei Vertragsbeendigung<br />
i.S.v. § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den verteilungsfähigen<br />
Bewertungsreserven beteiligt. Dabei wird der auf die einzelne Versicherung entfallende<br />
Anteil entweder ausgezahlt oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.<br />
Überschussberechtigte <strong>Versicherungen</strong> mit Sparvorgang erhalten eine Mindestbeteiligung<br />
an den Bewertungsreserven.<br />
Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug werden die Zinsüberschussanteile erhöht.<br />
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