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Der Wald - Steirischer Jagdschutzverein

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Werte Jägerinnen und Jäger!<br />

Die Abschusspläne unserer Reviere sind<br />

mit wenigen Ausnahmen festgesetzt und<br />

unterzeichnet und haben somit ihre<br />

Rechtsform als Bescheid erlangt. Sowohl<br />

beim Rehwild als auch beim Gamswild<br />

gab es gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich<br />

der Abschusshöhe keine gravierenden<br />

Veränderungen. Beim Rotwild wird<br />

es, hervorgerufen durch Schälschäden an<br />

den forstlichen Kulturen in Revieren im<br />

Hegering Kainach zu stärkeren Eingriffen<br />

kommen müssen.<br />

Unabhängig davon sollte vor allem beim<br />

Rehwild frühzeitig mit dem Abschuss<br />

begonnen werden, und die frühe Schusszeit<br />

zur gezielten Entnahme der körperlich<br />

schwachen Schmalgeißen und Jahrlinge<br />

genutzt werden. Die Vorteile einer<br />

möglichst frühen Entnahme der Jahrlingsstücke<br />

liegen auf der Hand. Sie bewirken<br />

neben einer Verminderung des<br />

Jagddruckes zu Schusszeitende auch eine<br />

Verringerung der Nahrungs- und Raumkonkurrenz<br />

und somit auch eine Reduzierung<br />

der Wildschäden. Ein weiterer<br />

wesentlicher Grund des frühzeitigen Abschusses<br />

liegt in der Vorbeugung gegen<br />

parasitäre und infektiöse Erkrankungen<br />

Bericht des Bezirksjägermeisters<br />

...............................................................................<br />

(Rachenbremse usw.). Die weitestgehend<br />

schadensfreie Wiederbewaldung<br />

auf den „Paulaflächen“ sollte ein weiterer<br />

Grund für die frühzeitige und somit<br />

100-prozentige Abschusserfüllung sein.<br />

Die in weiten Teilen der Steiermark ansteigenden<br />

Schwarzwildpopulationen<br />

und die dadurch zu befürchtenden Schäden<br />

in der Landwirtschaft waren für<br />

mich Anlass für unsere Jäger ein „Wildschwein-Seminar“<br />

mit dem Titel „Die<br />

richtige - wichtige-Bejagung des Schwarzwildes“<br />

zu organisieren. Als Vortragenden<br />

konnte ich mit Dr. Bartel Klein aus<br />

Sachsen (BRD) einen überaus erfahrenen<br />

Schwarzwildjäger verpflichten, dem<br />

es auch gelang, unsere Sauenjäger im bis<br />

auf den letzten Platz besetzten Saal des<br />

Seerestaurants Piberstein von seiner effizienten<br />

Art der Sauenbejagung zu begeistern.<br />

Wenn auch die in seiner Heimat<br />

Sachsen zu bejagenden Schwarzwildpopulationen<br />

hinsichtlich der Größe nicht<br />

mit denen unserer Reviere vergleichbar<br />

sind, so gelten doch auch in unseren Revieren<br />

einige seiner Grundregeln: <strong>Der</strong><br />

außergewöhnlich gute Geruchsinn des<br />

Schwarzwildes erfordert vom Jäger eine<br />

konsequente Beachtung der Windverhältnisse,<br />

dieser Umstand kann aber<br />

auch genutzt werden, um diese Wildart<br />

von Schadensflächen fernzuhalten. Sauen<br />

reagieren empfindlich gegenüber<br />

größeren Wetterveränderungen, daher<br />

gilt: Sauwetter ist bestes Saujagdwetter!<br />

Schäden in Äckern und Wiesen - so ärgerlich<br />

sie auch sind - so gut sind sie als<br />

Weiser für uns Jäger. Schießen von klein<br />

nach groß und von jung nach alt. Im Allgemeinen<br />

sollte jeder verantwortungsbewusste<br />

Jäger die Sauen genauso bejagen,<br />

wie seinen über Jahre gehegten Rehbock<br />

oder Hirsch, den er auch ohne Kirrung<br />

erlegt.<br />

Schusszeit für Krähen vom 1.7. bis<br />

31. 12. 2012<br />

Ein seit dem Beitritt zur EU leidiges<br />

Thema ist die Bejagung der Rabenvögel.<br />

Heuer dürfen die Krähen aufgrund<br />

einer Verordnung der Stmk. Landesregierung<br />

vom 12. April 2012 mit folgenden<br />

Auflagen bejagt werden:<br />

Schusszeit für Nebel- und Rabenkrähen:<br />

01.07.2012 bis 31.12.2012 (für den<br />

Jagdbezirk Voitsberg wurde der Abschuss<br />

mit 430 Stück Nebelkrähen und<br />

130 Stück Rabenkrähen festgesetzt). Abweichend<br />

davon dürfen ab sofort nicht<br />

brütende, in Gruppen auftretende Nebel-<br />

und Rabenkrähen, sogenannte<br />

Junggesellentrupps, abgeschossen werden.<br />

Ich ersuche Sie, diese Verordnung, welche<br />

allen Revierinhabern zugegangen ist,<br />

insbesondere auch die Bestimmungen<br />

unter §1 Abschüsse, §2 Meldung des<br />

Abschusses sowie §3 zeitlicher Geltungsbereich<br />

korrekt einzuhalten.<br />

Eichelhäher und Elstern sind auf<br />

Grund nicht gemeldeter Schäden in<br />

der Landwirtschaft von dieser Verordnung<br />

nicht erfasst und dürfen daher<br />

nicht bejagt werden. Alle Jagdberechtigten<br />

werden daher gebeten, Schäden,<br />

die von Elstern und Eichelhähern<br />

verursacht werden, zu dokumentieren<br />

(Bild, Ort, Zeit, Ausmaß des Schadens)<br />

und im Bezirksjagdamt zu melden.<br />

Weidwerk verpflichtet!<br />

BJM Matthias Zitzenbacher<br />

Bericht zum „Tag des guten Schusses“ am 21.04.2012<br />

Auch im heurigen Jahr haben wieder zahlreiche Jäger/innen das<br />

Angebot der Zweigstelle, - kostenloses Überprüfen der Jagdwaffe<br />

und Einschießen bzw. Kontrollschießen - in Anspruch<br />

genommen. Ein herzlicher Weidmannsdank den Büchsenmachern<br />

Hatzl Gerhard und Erich Kutschera, die uns mit „Rat und<br />

Tat“ zur Seite standen und so manches Gewehr in die richtige<br />

Trefferlage brachten.<br />

Das Überprüfen bzw. Kontrollschießen der Waffe vor Aufgang<br />

der Jagd ist für den verantwortungsbewussten Jäger oberstes<br />

Gebot! Bitte vergessen Sie beim nächsten Tag des guten Schusses<br />

nicht, sich in die Teilnehmerliste einzutragen.<br />

Für die Schießreferenten, Friedrich Moruzzi<br />

6 WALD+WILD 77 / Juni 2012

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