Der Wald - Steirischer Jagdschutzverein
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Werte Jägerinnen und Jäger!<br />
Die Abschusspläne unserer Reviere sind<br />
mit wenigen Ausnahmen festgesetzt und<br />
unterzeichnet und haben somit ihre<br />
Rechtsform als Bescheid erlangt. Sowohl<br />
beim Rehwild als auch beim Gamswild<br />
gab es gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich<br />
der Abschusshöhe keine gravierenden<br />
Veränderungen. Beim Rotwild wird<br />
es, hervorgerufen durch Schälschäden an<br />
den forstlichen Kulturen in Revieren im<br />
Hegering Kainach zu stärkeren Eingriffen<br />
kommen müssen.<br />
Unabhängig davon sollte vor allem beim<br />
Rehwild frühzeitig mit dem Abschuss<br />
begonnen werden, und die frühe Schusszeit<br />
zur gezielten Entnahme der körperlich<br />
schwachen Schmalgeißen und Jahrlinge<br />
genutzt werden. Die Vorteile einer<br />
möglichst frühen Entnahme der Jahrlingsstücke<br />
liegen auf der Hand. Sie bewirken<br />
neben einer Verminderung des<br />
Jagddruckes zu Schusszeitende auch eine<br />
Verringerung der Nahrungs- und Raumkonkurrenz<br />
und somit auch eine Reduzierung<br />
der Wildschäden. Ein weiterer<br />
wesentlicher Grund des frühzeitigen Abschusses<br />
liegt in der Vorbeugung gegen<br />
parasitäre und infektiöse Erkrankungen<br />
Bericht des Bezirksjägermeisters<br />
...............................................................................<br />
(Rachenbremse usw.). Die weitestgehend<br />
schadensfreie Wiederbewaldung<br />
auf den „Paulaflächen“ sollte ein weiterer<br />
Grund für die frühzeitige und somit<br />
100-prozentige Abschusserfüllung sein.<br />
Die in weiten Teilen der Steiermark ansteigenden<br />
Schwarzwildpopulationen<br />
und die dadurch zu befürchtenden Schäden<br />
in der Landwirtschaft waren für<br />
mich Anlass für unsere Jäger ein „Wildschwein-Seminar“<br />
mit dem Titel „Die<br />
richtige - wichtige-Bejagung des Schwarzwildes“<br />
zu organisieren. Als Vortragenden<br />
konnte ich mit Dr. Bartel Klein aus<br />
Sachsen (BRD) einen überaus erfahrenen<br />
Schwarzwildjäger verpflichten, dem<br />
es auch gelang, unsere Sauenjäger im bis<br />
auf den letzten Platz besetzten Saal des<br />
Seerestaurants Piberstein von seiner effizienten<br />
Art der Sauenbejagung zu begeistern.<br />
Wenn auch die in seiner Heimat<br />
Sachsen zu bejagenden Schwarzwildpopulationen<br />
hinsichtlich der Größe nicht<br />
mit denen unserer Reviere vergleichbar<br />
sind, so gelten doch auch in unseren Revieren<br />
einige seiner Grundregeln: <strong>Der</strong><br />
außergewöhnlich gute Geruchsinn des<br />
Schwarzwildes erfordert vom Jäger eine<br />
konsequente Beachtung der Windverhältnisse,<br />
dieser Umstand kann aber<br />
auch genutzt werden, um diese Wildart<br />
von Schadensflächen fernzuhalten. Sauen<br />
reagieren empfindlich gegenüber<br />
größeren Wetterveränderungen, daher<br />
gilt: Sauwetter ist bestes Saujagdwetter!<br />
Schäden in Äckern und Wiesen - so ärgerlich<br />
sie auch sind - so gut sind sie als<br />
Weiser für uns Jäger. Schießen von klein<br />
nach groß und von jung nach alt. Im Allgemeinen<br />
sollte jeder verantwortungsbewusste<br />
Jäger die Sauen genauso bejagen,<br />
wie seinen über Jahre gehegten Rehbock<br />
oder Hirsch, den er auch ohne Kirrung<br />
erlegt.<br />
Schusszeit für Krähen vom 1.7. bis<br />
31. 12. 2012<br />
Ein seit dem Beitritt zur EU leidiges<br />
Thema ist die Bejagung der Rabenvögel.<br />
Heuer dürfen die Krähen aufgrund<br />
einer Verordnung der Stmk. Landesregierung<br />
vom 12. April 2012 mit folgenden<br />
Auflagen bejagt werden:<br />
Schusszeit für Nebel- und Rabenkrähen:<br />
01.07.2012 bis 31.12.2012 (für den<br />
Jagdbezirk Voitsberg wurde der Abschuss<br />
mit 430 Stück Nebelkrähen und<br />
130 Stück Rabenkrähen festgesetzt). Abweichend<br />
davon dürfen ab sofort nicht<br />
brütende, in Gruppen auftretende Nebel-<br />
und Rabenkrähen, sogenannte<br />
Junggesellentrupps, abgeschossen werden.<br />
Ich ersuche Sie, diese Verordnung, welche<br />
allen Revierinhabern zugegangen ist,<br />
insbesondere auch die Bestimmungen<br />
unter §1 Abschüsse, §2 Meldung des<br />
Abschusses sowie §3 zeitlicher Geltungsbereich<br />
korrekt einzuhalten.<br />
Eichelhäher und Elstern sind auf<br />
Grund nicht gemeldeter Schäden in<br />
der Landwirtschaft von dieser Verordnung<br />
nicht erfasst und dürfen daher<br />
nicht bejagt werden. Alle Jagdberechtigten<br />
werden daher gebeten, Schäden,<br />
die von Elstern und Eichelhähern<br />
verursacht werden, zu dokumentieren<br />
(Bild, Ort, Zeit, Ausmaß des Schadens)<br />
und im Bezirksjagdamt zu melden.<br />
Weidwerk verpflichtet!<br />
BJM Matthias Zitzenbacher<br />
Bericht zum „Tag des guten Schusses“ am 21.04.2012<br />
Auch im heurigen Jahr haben wieder zahlreiche Jäger/innen das<br />
Angebot der Zweigstelle, - kostenloses Überprüfen der Jagdwaffe<br />
und Einschießen bzw. Kontrollschießen - in Anspruch<br />
genommen. Ein herzlicher Weidmannsdank den Büchsenmachern<br />
Hatzl Gerhard und Erich Kutschera, die uns mit „Rat und<br />
Tat“ zur Seite standen und so manches Gewehr in die richtige<br />
Trefferlage brachten.<br />
Das Überprüfen bzw. Kontrollschießen der Waffe vor Aufgang<br />
der Jagd ist für den verantwortungsbewussten Jäger oberstes<br />
Gebot! Bitte vergessen Sie beim nächsten Tag des guten Schusses<br />
nicht, sich in die Teilnehmerliste einzutragen.<br />
Für die Schießreferenten, Friedrich Moruzzi<br />
6 WALD+WILD 77 / Juni 2012