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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

<strong>Blindtext</strong> Rohentwurf <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

Gesundheitssystemmodernisierung<br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

<strong>Blindtext</strong>: <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> Adhäsivsysteme<br />

Dr. Uwe Blunck<br />

– <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

Moderne Füllungstechniken<br />

Prof. Dr. Bernd Haller<br />

Tacrolimus <strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong> bei Lichen <strong>Blindtext</strong> planus<br />

Prof. Dr. Dr. André Eckardt<br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

<strong>Blindtext</strong> <strong>Blindtext</strong><br />

34<br />

März April 2003


Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

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Redaktionsleiter:<br />

Dr. Michael Loewener / loe<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

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Dr. Henning Otte / ot<br />

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Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

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Rüdiger Thiel, Journalist / ti<br />

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www.marco-werbung.de<br />

ISDN/Leo: 05 11 / 9 52 37 00<br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitgleider ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Gesetzentwurf:<br />

Massive Strukturveränderungen<br />

nach Entwurf der Ministerin 2<br />

…was es sonst noch gibt:<br />

Des Kanzlers neue Worte - Agenda 2010 5<br />

Wolfenbüttler Gespräch 6<br />

Jobmaschine Gesundheitswesen 7<br />

Informationsveranstaltung<br />

Bema-Umstrukturierung 8<br />

Moderne Füllungstechniken<br />

und ihre Langzeitbewährung 10<br />

Adhäsivsysteme:<br />

Durchblick im Dschungel der Fläschchen 12<br />

Praxisnahe diagnostische Klassifikation<br />

orofazialer Schmerzen 15<br />

Lokale Applikation von Tacrolimus<br />

beim oralen Lichen planus 16<br />

Die Abmahnung<br />

– manchmal der Anfang vom Ende 18<br />

Vorsicht – Insolvenz in der Gemeinschaftspraxis 20<br />

Fahrtenbuch? Muß man das immer führen? 21<br />

Das Ende des Benzingutscheines? 21<br />

Branchenverzeichnisse und kein Ende 22<br />

Institut tut gut! 22<br />

Bericht vom Länderpressereferententreffen 24<br />

ZKN-Aktionsreihe<br />

„Ganz nah am Bürger“ mit rund 1000 Besuchern 25<br />

20. ZMF-Kursus abgeschlossen 26<br />

Am 01.08.03 beginnt ein neues Ausbildungsjahr<br />

zur Zahnmedizinischen Fachangestellten 30<br />

Glückwünsche 36<br />

Termine in den Bezirksstellen 37<br />

Kleinanzeigen 39<br />

Abschlussprüfungen für Zahnarzthelferinnen 39<br />

Bitte notieren 40<br />

Beilagenhinweis<br />

ZFN-Fortbildung


L E I T A R T I K E L<br />

Prävention ist eine Investition<br />

in die Zukunft unseres<br />

Gesundheitssystems.<br />

Die Diagnose ist eindeutig: Unser Gesundheitswesen<br />

steckt in der Krise. Was<br />

jedoch fehlt, ist eine wirksame Therapie.<br />

Im letzten Report der Weltgesundheitsorganisation<br />

landete das deutsche Gesundheitssystem<br />

auf Platz 25. Gleichzeitig<br />

wurde aber hervorgehoben: Was die Qualität<br />

der Leistungserbringung angeht –<br />

und dazu gehören auch die Zahnarztpraxen<br />

– steht Deutschland weit vorne in der Welt.<br />

Diese auf den ersten Blick widersprüchliche<br />

Einschätzung hat konkrete Ursachen:<br />

Im Vergleich mit anderen Ländern gibt es in Deutschland<br />

einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand und damit zu<br />

wenig Effizienz. Unser Problem ist auch nicht eine exorbitante<br />

Kostenexplosion, von Teilbereichen einmal abgesehen.<br />

Rechnet man die neuen Bundesländer mit ein, so liegt die<br />

Gesundheitsquote seit 1995 bei stabilen 10,5 Prozent des<br />

Bruttosozialproduktes. Das bedeutet, wir geben heute<br />

prozentual nicht mehr für das Gesundheitswesen aus als in<br />

früheren Jahren.<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung leidet vielmehr unter<br />

einem massiven Einnahmeproblem. Das wiederum hat sehr<br />

mit der demografischen Entwicklung, aber vor allem mit der<br />

viel zu hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland zu tun: Allein<br />

100.000 Arbeitslose mehr bedeuten 350 Millionen Euro weniger<br />

Einnahmen für die Sozialkassen.<br />

Staatlich festgesetzte Nullrunden und Steuererhöhungen<br />

sind Ausdruck politischer Hilflosigkeit, aber keine Lösungen<br />

für unsere Probleme. Wenn zum Beispiel zahntechnische Leistungen<br />

mit dem vollen Steuersatz belastet werden, verteuert<br />

dies Kronen, Brücken und Prothesen. Bei begrenzten Mitteln<br />

bedeutet dies: Weniger Geld für die Behandlung der Patientinnen<br />

und Patienten. Mit einer solchen Politik, die nur das<br />

Stopfen von Haushaltslöchern im Visier hat, werden Arbeitsplätze<br />

im Gesundheitsbereich gefährdet.<br />

Zum Ziel einer Gesundheitsreform gehört die Sicherung einer<br />

umfassenden medizinischen Versorgung aller Versicherten<br />

unabhängig von deren Einkommen, Alter, Geschlecht, Familienstand<br />

oder gesundheitlichem Zustand. Allerdings muss<br />

neu definiert werden, wo der Einzelne mehr Verantwortung<br />

übernehmen muss und wo die Solidarität der Gemeinschaft<br />

für ihre Mitglieder greift.<br />

Umfragen bestätigen, dass die überwiegende<br />

Mehrheit der Versicherten bereit ist, Verantwortung<br />

im Verhalten und bei Bagatellerkrankungen<br />

zu übernehmen, wenn sie<br />

wissen, dass sie dadurch bei schweren Erkrankungen<br />

auch in Zukunft durch die Solidargemeinschaft<br />

geschützt sind und die<br />

bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.<br />

Neben der verstärkten Kooperation aller<br />

Akteure im Gesundheitswesen muss die<br />

Stärkung der Prävention ein wesentlicher<br />

Ansatz der Gesundheitsreform sein. Wir<br />

müssen konsequent den Weg vom reinen<br />

Reparaturbetrieb Gesundheitswesen zu einer klugen Gesundheitsvorsorge<br />

einschlagen, denn die Präventionspotenziale<br />

werden noch zu wenig genutzt. Es muss zum gesundheitspolitischen<br />

Grundkonsens in unserer Gesellschaft werden:<br />

Jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

selbst Verantwortung für seine Gesundheit.<br />

Ein gutes Beispiel ist die Prophylaxe zur Zahngesundheit bei<br />

Kindern und Jugendlichen. Gegenwärtig nehmen 60 Prozent<br />

der Sechs- bis Zwölfjährigen und 55 Prozent der 13- bis 18jährigen<br />

Kinder Prophylaxeleistungen in Anspruch. Bei den<br />

zwölfjährigen Kindern ist die Zahl der kariös gefüllten und<br />

bereits gezogenen Zähne seit 1980 um 80 Prozent zurückgegangen.<br />

Zahnersatz fällt in diesem Bereich so gut wie nicht<br />

mehr an. Dieser Erfolg muss auf andere Bereiche übertragen<br />

werden. Prävention führt mittel- und langfristig zu erheblichen<br />

Kosteneinsparungen und ist eine Investition in die<br />

Zukunft unseres Gesundheitswesens. Deshalb sollte auch über<br />

die Einführung eines Vorsorgebonus nachgedacht werden.<br />

Als neue Gesundheitsministerin des Landes möchte ich in<br />

Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Leistungserbringern<br />

eine breit angelegte gesundheitliche Aufklärungskampagne<br />

starten, mit dem Ziel, den Gedanken der Prävention<br />

nachhaltig zu fördern. Kindergärten, Schulen, Betriebe<br />

und öffentliche Gesundheitsdienste müssen ihre Beratung zu<br />

Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene oder Risikofaktoren<br />

wie Rauchen, Bewegungsmangel und Fehlernährung erweitern.<br />

Deshalb soll an den Schulen ein Gesundheitstag eingerichtet<br />

werden. Mein Ziel ist, Niedersachsen zum Gesundheitsland<br />

zu machen.<br />

Die niedersächsische Zahnärzteschaft lade ich herzlich ein, im<br />

partnerschaftlichen Dialog an der Umsetzung der gemeinsamen<br />

Ziele mitzuwirken.<br />

Dr. Ursula von der Leyen<br />

Niedersächsische Ministerin für Soziales,<br />

Frauen, Familien und Gesundheit<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

1


2<br />

Gesetzentwurf:<br />

Massive Strukturveränderungen<br />

nach Entwurf der Ministerin<br />

Bereits ein 3. Rohentwurf eines Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes<br />

(GMG) liegt vor. Er enthält zwar<br />

keine finanzwirksamen Inhalte, aber dafür massive<br />

Strukturveränderungen.<br />

Wir bringen die wichtigsten Details aus dem Entwurf:<br />

Versicherte:<br />

* Freiwillige Mitglieder und Familienangehörige können<br />

Leistungserbringer im EU-Ausland im Wege der Kostenerstattung<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Die Erstattung darf nur in Höhe der Inlandsvergütung<br />

erfolgen. Es ist ein Abschlag für Verwaltungskosten<br />

und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzusehen.<br />

* Fahrkosten werden nur übernommen, wenn die Fahrt aus<br />

„zwingenden medizinischen Gründen“ notwendig ist. Sie<br />

ist Voraussetzung für die Bezahlung bei Verlegungsfahrten<br />

zwischen Krankenhäusern. Die Kasse kann Transportleistungen<br />

anbieten. Wenn Angehörige die Fahrt übernehmen<br />

können, entfällt die Bezahlung durch Kassen.<br />

* Die Zuzahlungsverpflichtungen für Arznei- und Verbandmittel<br />

und die entsprechende Härtefallregelung werden<br />

gestrichen. Denn: Wer sich an einem Hausarztmodell oder<br />

einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch<br />

Kranke oder an einer integrierten Versorgung oder<br />

an einer Versorgung in Gesundheitszentren beteiligt,<br />

erhält einen Bonus und zahlt nur noch 1 (2) Euro Zuzahlung.<br />

Wer das nicht tut, für den braucht es nach Ansicht<br />

der Ministerin keine Härtefallregelung.<br />

Krankenkassen:<br />

* Krankenkassen müssen mindestens 35 Millionen Euro<br />

jährlich in den Gemeinschaftsfonds „Prävention und<br />

Gesundheitsförderung“ beim Bundesverwaltungsamt<br />

einzahlen. Die Pflichtausgaben der Kassen für die Selbsthilfe<br />

(mindestens 0,51 Euro) sind Kassenarten übergreifend<br />

in einen Gemeinschaftsfonds einzuzahlen.<br />

* Der Sachleistungsanspruch der Versicherten auf Heilmittel<br />

wird begrenzt auf Heilmittelkosten, für die Kassen einen<br />

Vertrag abgeschlossen haben.<br />

Das gleiche gilt für Hilfsmittel.<br />

* Die Spitzenverbände setzen gemeinsam und einheitlich<br />

für Hilfsmittel die Festbeträge fest. Sie sind einmal im<br />

Jahr zu überprüfen.<br />

* Die Kasse kann in ihrer Satzung festschreiben, dass Versicherte<br />

für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen<br />

einen Bonus erhalten und von Zuzahlungen befreit<br />

sind. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen der betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

* Krankenkassen haben Versicherte über preisgünstige<br />

Versorgungsmöglichkeiten zu informieren.<br />

* Krankenkassen können für die integrierte Versorgung mit<br />

allen möglichen Einrichtungen Verträge abschließen.<br />

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden völlig übergangen.<br />

Der Grundsatz der Beitragssatz-Stabilität wird<br />

bis 2006 aufgehoben. Eine Zulassung ist bei den Leistungserbringern<br />

nicht mehr notwendig.<br />

* Die Krankenversichertenkarte wird bis 1. Januar 2006 eingeführt.<br />

Sie erhält die Möglichkeit eines elektronischen<br />

Rezeptes. Sie kann, nach Einwilligung des Versicherten,<br />

medizinische Daten zur Notfallversorgung enthalten;<br />

ebenso Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und<br />

Behandlungsberichte; Daten einer Arzneimitteldokumentation.<br />

* Krankenkassen können auch Verträge mit Leistungserbringern<br />

über die nationale Grenze hinweg innerhalb<br />

der EU schließen.<br />

* Den Krankenkassen wird die Möglichkeit eingeräumt, den<br />

Abschluss privater Versicherungsverträge zwischen<br />

ihren Mitgliedern und privaten Versicherungsunternehmen<br />

zu vermitteln. Nur Wahlarztbehandlung im<br />

Krankenhaus, Ein- und Zweibettzimmerzuschlag, eine<br />

Auslandsreisekrankenversicherung und Sterbegeld dürfen<br />

vermittelt werden.<br />

Organisationsrecht der Krankenkassen:<br />

* Ortskrankenkassen können sich auch über das Gebiet<br />

eines Landes hinaus erstrecken.<br />

* Bei Betriebskrankenkassen darf derArbeitgeber nur bis<br />

zum 31. Dezember 2004 die Verwaltungskosten<br />

übernehmen.<br />

* Betriebe von Leistungserbringern und ihre Verbände<br />

dürfen keine Betriebskrankenkasse gründen.<br />

* Eine Ausdehnung einer BKK durch neue oder zusätzlich<br />

erworbene Betriebe des Arbeitgebers gilt nur noch für<br />

geschlossene Betriebskrankenkassen.<br />

* Krankenkassen können sich auch über Kassenarten hinweg<br />

mit einer anderen Krankenkasse vereinigen. Die Kasse<br />

mit der größten Mitgliederzahl ist maßgeblich für<br />

die zuständige Kassenart.<br />

* Eine Entscheidung über die Öffnung einer Kasse kann<br />

nicht widerrufen werden, das gilt auch bei Fusionen.<br />

* Die Öffnung von Betriebskrankenkassen der privaten<br />

Kranken- und Lebensversicherungsunternehmen ist<br />

untersagt.


Ärzte (Haus- und Fachärzte):<br />

* Augenärzte, Frauenärzte und die übrigen Fachärzte nehmen<br />

an der fachärztlichen Versorgung teil. Damit bleiben<br />

sie in der kollektivvertraglich organisierten SicherstelIungsverpflichtung<br />

der Kassenärztlichen Vereinigungen, wenn<br />

sie nicht für eine einzelvertragliche Regelung mit Krankenkassen<br />

optieren. Sie dürfen nur nach Überweisung<br />

abrechnen, mit Ausnahme der Augen- und Frauenärzte.<br />

Zahlung wird auch abhängig gemacht von einer Berichtspflicht.<br />

* Scheiden sie aus den Kollektivverträgen aus, ergeben sich<br />

ihre Verpflichtungen aus den mit Krankenkassen<br />

geschlossenen Verträgen.<br />

• Weiter wird es im Bereich der fachärztlichen Versorgung<br />

keine Neuzulassungen mehr geben, sondern die<br />

Krankenkassen und ihre Verbände haben über den Neuzugang<br />

von Leistungserbringern Verträge nach einem neuen<br />

§ 106 a abzuschließen. Bei Versorgungslücken ist es dann<br />

Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände, diese<br />

durch Abschluss neuer Verträge zu schließen.<br />

* Künftig müssen Fachärzte - außer Frauen- und<br />

Augenärzten - einen Vertrag mit Krankenkassen abschließen,<br />

wenn sie an der ambulanten ärztlichen Versorgung<br />

teilnehmen wollen. Für sie gilt nicht mehr die<br />

traditionelle Zulassung. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss<br />

besteht nicht. Das Angebot zum Abschluss eines<br />

Vertrages muss öffentlich ausgeschrieben werden.<br />

Bestehen Versorgungslücken durch Ausscheiden der<br />

„Vertragsärzte“ können diese zur Weiterarbeit verpflichtet<br />

werden. Besteht die Gefahr einer Unterversorgung,<br />

kann die Krankenkasse mit einem Krankenhaus<br />

entsprechende Verträge mit zugelassenen Krankenhäusern<br />

abschließen.<br />

* Für die hausärztliche Versorgung im Rahmen von Hausarztmodellen<br />

sind Behandlungspauschalen vorzusehen,<br />

mit denen die hausärztliche Versorgung eines Versicherten<br />

für ein Jahr vergütet wird. Bei der Festlegung der<br />

Behandlungspauschalen sind die mit dem Gesundheitszustand<br />

verbundenen Unterschiede im Behandlungsaufwand<br />

sowie der erhöhte Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsaufwand<br />

zu berücksichtigen. Die Regelungen<br />

sind bis zum 31. Dezember 2004 zu treffen.<br />

* Hausärzte können Behandlungsmethoden der besonderen<br />

Therapierichtungen erbringen, sofern diese vom Bundesausschuss<br />

Ärzte und Krankenkassen nicht ausgeschlossen<br />

sind.<br />

* Gesundheitszentren nehmen zukünftig an der ambulanten<br />

haus-, frauen- und augenärztlichen Versorgung teil.<br />

Sie dürfen weder ein Krankenhaus noch eine Reha-Einrichtung<br />

sein.<br />

* Klargestellt wird, dass Beschlüsse des Bundesausschusses<br />

Ärzte und Krankenkassen über neue Leistungen bei der<br />

Gesamtvergütung zu berücksichtigen sind. Finanzielle<br />

Entlastungen, durch Herausnahme von Leistungen aus<br />

dem Leistungskatalog, und Rationalisierungseffekte sind<br />

zu berücksichtigen. Regelleistungsvolumina werden nun<br />

verbindlich festgeschrieben. Damit werden die Arztleistungen<br />

bis zu einem bestimmten festen Punktwert<br />

vergütet. Darüber hinaus gehende Leistungen werden<br />

abgestaffelte Punktwerte (Kostendegression) erhalten.<br />

Spätestens bis zum 31. Dezember 2004 sind diese Regelungen<br />

festzuschreiben.<br />

* Die im EBM aufgeführten Leistungen sind zu Leistungskomplexen<br />

oder Fallpauschalen zusammenzufassen.<br />

* Der Bewertungsausschuss legt dem Bundesgesundheitsministerium<br />

jährlich einen Bericht zur Entwicklung der<br />

Vergütungs- und Leistungsstruktur vor.<br />

* Ein Vertragsarzt hat alle fünf Jahre gegenüber dem<br />

Zulassungsausschuss den Nachweis zu erbringen, dass er<br />

seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Erbringt er<br />

den Nachweis nicht, ist ihm die Zulassung zu entziehen.<br />

Die Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von wirtschaftlichem<br />

Interesse sein. Das ist nicht der Fall, wenn<br />

Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und andere<br />

eine fachbezogene Informationsveranstaltung durchführen<br />

oder Veranstaltungen anderer finanziell fördern.<br />

* Ärzte haben Versicherte auf Verlangen schriftlich direkt<br />

im Anschluss an die Behandlung oder mindestens<br />

quartalsweise über Leistungen zu informieren (Patientenquittung).<br />

Der Versicherte zahlt dafür eine Pauschale<br />

von 1 Euro zuzüglich Versandkosten.<br />

* Klargestellt wird, dass Beschlüsse des Bundesausschusses<br />

Ärzte und Krankenkassen über neue Leistungen bei der<br />

Gesamtvergütung zu berücksichtigen sind. Finanzielle<br />

Entlastungen, durch Herausnahme von Leistungen aus<br />

dem Leistungskatalog, und Rationalisierungseffekte sind<br />

zu berücksichtigen.<br />

* Regelleistungsvolumina werden nun verbindlich festgeschrieben.<br />

Damit werden die Arztleistungen bis zu einem<br />

bestimmten festen Punktwert vergütet. Darüber hinausgehende<br />

Leistungen werden abgestaffelte Punktwerte<br />

(Kostendegression) erhalten. Spätestens bis zum 31. Dezember<br />

2004 sind diese Regelungen festzuschreiben.<br />

* Die im EBM aufgeführten Leistungen sind zu Leistungskomplexen<br />

oder Fallpauschalen zusammenzufassen.<br />

* Bis zum 30. Juni haben die KBV und die GKV-Spitzenverbände<br />

Richtlinien über Plausibilitätsprüfungen zu erstellen.<br />

Schaffen sie das nicht, kann das Bundesgesundheitsministerium<br />

eine Ersatzvornahme schaffen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

3


4<br />

Organisationsrecht der Ärzte:<br />

* Künftig dürfen in einem Bundesland nur noch dann zwei<br />

Kassenärztliche Vereinigungen bestehen, wenn mindestens<br />

12000 Ärzte zugelassen sind. Damit müssen sich<br />

mehrere KVen im Bundesgebiet zusammenschließen. Mitglieder<br />

dürfen nur noch zugelassene Ärzte sein, eine außerordentliche<br />

Mitgliedschaft ist nicht mehr vorgesehen.<br />

* Bei den KVen und der KBV werden nur noch eine Vertreterversammlung<br />

und ein hauptamtlicher Vorstand gebildet.<br />

Die Vertreterversammlung hat bis zu 30 Mitglieder.<br />

Sie kann bei mehr als 20 000 zugelassenen Ärzten auf 50<br />

erhöht werden. Die Vertreterversammlung der KBV hat bis<br />

zu 60 Mitglieder. Ihre Aufgaben: Satzung beschließen,<br />

Vorstand überwachen, Entscheidungen grundsätzlicher<br />

Bedeutung beschließen, den Haushaltsplan feststellen,<br />

den Vorstand entlasten, Erwerb und Veräußerungen von<br />

Grundstücken beschließen.<br />

* Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Durch<br />

Satzung kann er auf fünf Mitglieder aufgestockt werden.<br />

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Höhe der Vergütungen<br />

sowie Versorgungsregelungen sind jährlich im Bundesanzeiger<br />

zu veröffentlichen.<br />

Die Mitglieder des Sachverständigenrates für die Konzertierte<br />

Aktion im Gesundheitswesen sind normalerweise verschwiegen.<br />

Das gehört zum „guten, wissenschaftlichen Ton“<br />

der Gesundheitsweisen. Ungeschriebenes Gesetz des Gremiums<br />

ist es auch, dass die Urheber von Minderheitenvoten in<br />

den Gutachten nicht offengelegt werden. Nur einer der sieben<br />

hält sich nicht an derartige Usancen: Prof. Dr. med. Dr.<br />

sc. Karl „Überall“ Lauterbach (40). Bei der Präsentation des<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

* Bei den Wahlen zur Vertreterversammlung wählen Hausärzte<br />

und Psychotherapeuten getrennt aus ihrer Mitte die<br />

Anzahl der Mitglieder, die auf sie entfällt. Es wird das<br />

Verhältniswahlrecht eingeführt.<br />

* Die KVen haben künftig eine vollständige Prüfung der<br />

eingereichten Abrechnungen von Ärzten vorzunehmen.<br />

Ärzte können dazu verpflichtet werden, ihre Abrechnungen<br />

auf maschinell lesbaren Unterlagen einzureichen. Den<br />

Krankenkassen wird die inhaltliche Ausgestaltung der<br />

Prüfungen mitverantwortlich übertragen. Sie sind von<br />

den Ergebnissen der KV-Prüfungen zu informieren.<br />

Der Gelbe Dienst, 28.02.2003<br />

Lauterbach hält wenig vom guten Ton<br />

- Und schmückt sich mit fremden Federn<br />

aktuellen Gutachtens des Rates outete er sich stolz als<br />

Urheber der Minderheitenvoten – die Mienen der sechs<br />

anderen versteinerten. Der Kölner trieb zudem seine Devotion<br />

vor der Ministerin ziemlich weit. Seine Äußerungen<br />

kulminierten in so wichtigen Sätzen wie „Ich stimme der<br />

Ministerin zu!“<br />

Dienst für Gesellschaftspolitik, 27.02.2003


Was es sonst noch gibt …<br />

Des Kanzlers neue Worte - Agenda 2010<br />

Die im Vorfeld wichtiggeredete Regierungserklärung des<br />

Bundeskanzlers ist den allgemeinen Erwartungen nicht gerecht<br />

geworden. Immerhin bot sie Ansatzpunkte für ein<br />

Umdenken in einigen Lebensbereichen, die andere längst<br />

als notwendig erkannt und immer wieder eingefordert haben.<br />

Leistungen des Staates werden danach gekürzt, Eigenverantwortung<br />

gefördert, das Tarifrecht geändert und mehr<br />

Eigenleistung von jedem Einzelnen abgefordert. Die Agenda<br />

2010, wie sie Schröder nennt, würde Deutschland bis zum<br />

Ende des Jahrzehnts bei Wohlstand und Arbeit wieder an<br />

die Spitze bringen. Diese Zielsetzung lässt Erinnerungen an<br />

das vollmundige 3,5-Millionen-Arbeitslosen-Versprechen<br />

wach werden.<br />

Die Reform des Gesundheitssystems nahm in der Kanzler-<br />

Rede einen vergleichsweise bescheidenen Raum ein. Dennoch<br />

sind die Signale deutlich. Über allem steht die Feststellung<br />

und Erkenntnis, dass die Strategie der Kostendämpfung<br />

eindeutig an ihre Grenzen gestoßen sei. Das<br />

Gefühl einer gemeinsamen Verantwortung im Gesundheitssystem<br />

sei nahezu verschwunden, tadelt Schröder. Viele<br />

agierten nach dem Grundsatz des raschen, auch des bedenkenlosen<br />

Zugriffs. Bei dieser Grundeinstellung findet er<br />

sich im Einklang mit Frau Schmidt, die gleichsam zur Begründung<br />

ihrer „Eckpunkte“ feststellt, dass das System<br />

ständigem Druck von Lobbyisten und Anbietern ausgesetzt<br />

sei. Ähnliche Hinweise zum wahrlich aggressiven (und legitimen)<br />

Auftreten der Gewerkschaften sind dagegen nicht<br />

festzustellen.<br />

Zur Erneuerung des Gesundheitswesens brauche man einschneidende<br />

Kurskorrekturen. Ein Teil der notwendigen<br />

Maßnahmen würden im zuständigen Ministerium vorbereitet,<br />

fährt Schröder fort. Ein unguter Hinweis darauf, dass er<br />

im wesentlichen den allgemein bekannten Vorstellungen<br />

und Planspielen der Ministerin bis zur Hinführung zu einem<br />

staatlichen Gesundheitssystem folgen möchte. So fordert<br />

Schröder beispielsweise die Beseitigung von „kostentreibenden<br />

Monopolstrukturen“, zu denen er ausdrücklich das<br />

Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen zählt.<br />

Dieses Vertragsmonopol habe sich überlebt, und man werde<br />

es den Krankenkassen daher ermöglichen, Einzelverträge<br />

mit den Ärzten abzuschließen. Ferner brauche man medizinische<br />

Standards – und man werde sie schaffen, lässt der<br />

Kanzler wissen. Vorschläge, Zahnersatz oder gar die Zahnärztliche<br />

Behandlung nicht mehr von den Krankenkassen<br />

zahlen zu lassen, lehnt er grundsätzlich ab.<br />

Differenzierte Praxisgebühren und Selbstbehalte werden in<br />

der Agenda genannt. Fraglich ist, wie man sich eine solche<br />

Praxisgebühr vorzustellen hat. Eine „Klingelkasse“ als Inkassoleistung<br />

der Ärzte für die Krankenkassen mag nur den<br />

Steuerberater erfreuen - sicherlich ist auch nicht ernsthaft<br />

daran gedacht, das Eintrittsgeld in den Praxen zu belassen.<br />

Auch zukunftsweisende Planungen finden sich in der<br />

Schröder-Agenda. Beispielsweise soll das Krankengeld privat<br />

abgesichert, versicherungsfremde Leistungen zukünftig<br />

über Steuern finanziert werden und Selbstbehalte sollen<br />

steuernd wirken.<br />

Der Kanzler wird sich vor allem mit der linken Macht im eigenen<br />

Haus und den Drohgebärden omnipotenter Gewerkschaftsbosse<br />

konfrontiert sehen, die bereits Klagen gegen<br />

die angekündigten sozialen Einschnitte angekündigt haben,<br />

so dass gegenwärtig die parlamentarische Opposition als<br />

Widerpart eher zweitrangig erscheint. Allerdings ist sich<br />

Schröder durchaus der Tatsache, dass er in wesentlichen<br />

Teilen auf den Bundesrat angewiesen sein wird, bewußt;<br />

unter dieser Prämisse ist die Rede durchsetzt mit Hinweisen<br />

auf Schnittstellen mit der Opposition.<br />

Ganz zu Recht fühlt sich zu diesem Zeitpunkt manch Betroffener<br />

an den „Deal von Lahnstein“ aus dem Jahr 1992<br />

und die für uns dramatischen Folgen erinnert, wenn die<br />

Kanzlerrede zarte Zustimmungs-Signale von Horst Seehofer<br />

erfährt. Sollte bei der Opposition nach der Wahl aus Opportunitätsgründen<br />

einiges anders gesehen werden als vor der<br />

Wahl?<br />

Überhaupt imponiert die Opposition in Fragen des Gesundheitssystems<br />

in diesen Tagen eher durch beredtes Schweigen.<br />

Wenig ist zu hören und schon gar keine Entrüstung<br />

wird laut gegenüber den rot-grünen Verstaatlichungsbemühungen.<br />

Keine guten Zeichen!<br />

loe<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

5


Wolfenbüttler Gespräch:<br />

6<br />

Ein viertel Jahrhundert erfolgreiche Bezirksstellenfortbildung<br />

Rund 300 Teilnehmer aus allen Teilen<br />

Niedersachsens und auch aus Sachsen –Anhalt<br />

kamen zum Wolfenbüttler Gespräch.<br />

Das Wolfenbüttler Gespräch<br />

(früher Ringelheimer Gespräch)<br />

in der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel<br />

kann inzwischen<br />

auf fast einviertel<br />

Jahrhundert erfolgreiche Veranstaltungen<br />

zurückblicken. Auch<br />

nach diesen vielen Jahren hat<br />

die Bezirksstellenfortbildung<br />

nichts von ihrer Popularität verloren.<br />

Darauf können Dr. Jörg<br />

Thomas, der Vorsitzende der<br />

Bezirksstelle Braunschweig der<br />

ZKN und Dr. Harald Salewski,<br />

der Fortbildungsreferent der<br />

Bezirksstelle, stolz sein.<br />

Zum diesjährigen Wolfenbüttler<br />

Gespräch am 15. März 2003<br />

kamen rund 300 Teilnehmer.<br />

Dr. Jörg Thomas betonte in seiner<br />

Rede zum Wolfenbüttler<br />

Gespräch, er freue sich besonders,<br />

dass der Kreis der Teilnehmer<br />

sich inzwischen nicht nur<br />

auf den Bereich der Bezirksstelle<br />

Braunschweig erstrecke, sondern<br />

dass Teilnehmer aus ganz Niedersachsen<br />

bis nach Osnabrück<br />

und sogar auch aus Sachsen-<br />

Anhalt nach Wolfenbüttel<br />

kämen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Dr. med. Dieter Fischer, Kardiologe an<br />

der MHH und Dr. med. dent. habil.<br />

Christof Dörfer, Poliklinik für Zahnerhaltung,<br />

Heidelberg, beschäftigten<br />

sich im wissenschaftlichen Teil mit<br />

dem Thema „Parodontitis und Allgemeinerkrankungen“.<br />

Dr. Harald Salewski: „Wir haben uns in<br />

diesem Jahr für dieses Thema entschieden,<br />

weil die Bedeutung der<br />

Wechselbeziehungen zwischen Allgemein-<br />

und Mundgesundheit noch zu<br />

wenig Beachtung findet. So leiden 80<br />

Prozent aller Deutschen an Zahnfleischerkrankungen<br />

und bis zu 65<br />

Prozent der Erwachsenen an einer Parodontitis.<br />

Neueste Erkenntnisse zeigen,<br />

dass das Risiko einer Frühgeburt<br />

bei Schwangeren mit Parodontitis um<br />

den Faktor 7 erhöht ist. Auch das Risiko<br />

des Schlaganfalls oder Herzinfarkts<br />

ist deutlich erhöht. Und auch für<br />

Atemwegserkrankungen können Bakterien<br />

verantwortlich sein, die für die<br />

Entzündungen des Zahnbetts verantwortlich<br />

sind. Es gilt also, die Wechselbeziehung<br />

zwischen Zahnmedizinern<br />

und Allgemeinmedizinern zu<br />

intensivieren. Was liegt also näher, als<br />

zu diesem Thema einen Zahnmediziner<br />

und einen Mediziner gemeinsam<br />

zu einem Fachvortrag zu bitten. Ich<br />

möchte diese Gelegenheit aber auch<br />

gleich nutzen, um mich bei den Unternehmen<br />

Hain Life Science, Vivotech,<br />

Dentsply, Oral-B und Phillips<br />

Oral-Health-Care zu bedanken, die<br />

durch ihr Sponsoring diese Veranstaltung<br />

in diesem Stil wirksam unterstützen.“<br />

ZKN-Vorstandsmitglied Dr. Thomas<br />

Nels sprach ”Aus aktuellem Anlaß“<br />

Wie in jedem Jahr, so sprach auch auf<br />

diesem Wolfenbüttler Gespräch ein<br />

Mitglied des Vorstandes der ZKN zu<br />

einem „Thema aus aktuellem Anlaß“.<br />

ZKN-Vorstandsmitglied Dr. Thomas<br />

Nels sagte, er sei sehr gerne als Vorstandsmitglied<br />

zu der Veranstaltung<br />

gekommen, weil er schon seit langer<br />

Zeit Besucher dieser Veranstaltung sei.<br />

Es sei schon immer gute Tradition,<br />

dass ein Mitglied des Kammervorstandes<br />

zur aktuellen Lage sprach, und in<br />

25 Jahren Kostendämpfung in der<br />

GKV gab es ja auch regelmäßig Anlässe,<br />

über ständig neue Kostendämpfungsgesetze<br />

zu berichten, die fast<br />

jedes Mal als Jahrhundertreform verkauft<br />

wurden. Und auch dieses Jahr<br />

sei man wieder mitten in der Diskussion<br />

über eine Reform der GKV. Immerhin<br />

könne man feststellen, dass heute<br />

weite Kreise der Gesellschaft die Notwendigkeit<br />

echter Reformen in allen<br />

Sozialversicherungssystemen herausstellen.<br />

Es bleibe abzuwarten, inwieweit<br />

es den Gewerkschaften auch<br />

diesmal gelinge, dies zu verhindern,<br />

die zwar nur noch einen kleinen Teil<br />

der Arbeitnehmer repräsentierten,<br />

aber zu über 60 Prozent im Bundestag<br />

vertreten sind.<br />

Dr. Thomas Nels: „Als vor vier Jahren<br />

die Möglichkeiten für Einzelverträge<br />

in das SGB V geschrieben wurden,<br />

habe auch ich mich dafür eingesetzt,<br />

Schutzvereinigungen zur Abwehr solcher<br />

Einzelverträge zu bilden. Nachdem<br />

in dem genannten Zeitraum im<br />

wesentlichen keine Angriffe der Kassen<br />

erfolgt sind, und angesichts der<br />

nunmehrigen erkennbaren Stoßrichtung<br />

des Gesetzgebers, muß man,<br />

glaube ich, seinen Standpunkt überdenken:<br />

Auch heute noch halte ich<br />

jede Form der Solidarisierung der Kollegen,<br />

vor allem vor Ort, für sinnvoll.<br />

Und wer darüber hinaus eine Organisation<br />

auf Landesebene für sinnvoll<br />

hält – bitte schön! Man sollte aber<br />

Abstand davon nehmen, die Kollegen<br />

mit dem Schreckgespenst der unmittelbaren<br />

Bedrohung durch Einzelverträge<br />

in allernächster Zeit in irgendwelche<br />

Organisationen zu locken,<br />

wie es gerade derzeit wieder initiiert<br />

wird. Was auch immer mittel- bis<br />

langfristig an Reformen herauskommt,<br />

eines kommt aber kurzfristig<br />

auf uns zu, und das ist in der letzten


Zeit etwas in Vergessenheit geraten:<br />

Am 19. Mai wird über eine vom Gesetzgeber<br />

verlangte Neustrukturierung<br />

des BEMA entschieden. Nach<br />

den Vorstellungen der Kassen bietet<br />

das die schöne Gelegenheit, die Leistungen<br />

so abzuwerten, dass jedenfalls<br />

für die nächste Zeit erst einmal<br />

das Budget wieder ausreicht. Verklausuliert<br />

heißt das dann folgendermaßen:<br />

„Die Neustrukturierung des<br />

BEMA hat nicht zum Ziel, eine Beurteilung<br />

der Leistungen in den einzelnen<br />

Praxen nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen zu erreichen.“<br />

Zum Abschluss seines<br />

Referates sagte Dr. Thomas<br />

Nels, er hätte gerne noch<br />

über seinen Bereich in der<br />

Kammerarbeit gesprochen,<br />

doch die Zeit sei schon<br />

stark fortgeschritten. Wie<br />

auch immer die Zukunft<br />

aussehen werde, der fachlich<br />

kompetente Zahnmediziner<br />

werde immer<br />

seinen Platz in der Gesellschaft<br />

haben. Deshalb wolle<br />

er die Teilnehmer auch<br />

nicht länger von dem<br />

eigentlichen Zweck ihres<br />

Besuches abhalten, nämlich<br />

der Fortbildung, und<br />

dankte ihnen für die<br />

Aufmerksamkeit!<br />

Jobmaschine-Gesundheitswesen<br />

wird von der Politik übersehen<br />

Angesichts von 4,7 Mio. Arbeitslosen übersieht die Politik<br />

Deutschlands beste Jobmaschine: Mit über 4 Mio. Arbeitsplätzen<br />

arbeiten im deutschen Gesundheitswesen 5 mal<br />

mehr Menschen als in der gesamten Automobilproduktion.<br />

In den letzten 20 Jahren hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze<br />

im Gesundheitswesen von ca. 2 Mio. auf über 4 Mio.<br />

verdoppelt und das bei nahezu konstantem Anteil von nur<br />

ca. 6% der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) am BIP<br />

(Bruttoinlandsprodukt), in den letzten Jahren sinkt der<br />

GKV-Anteil am BIP sogar. Allein in Arzt- und Zahnarztpraxen<br />

arbeiten mit fast 1 Mio. Menschen mehr als in der gesamten<br />

Kraftfahrzeugproduktion.<br />

Dies ist bisher von der Politik übersehen worden und dadurch<br />

wurde Deutschlands beste Jobmaschine "abgewürgt".<br />

Diese Arbeitsplätze befinden sich bundesweit auch in strukturschwachen<br />

Regionen und Bundesländern und sind unabhängig<br />

von Auslandkonjunktur und Wechselkursen.<br />

ti<br />

Dr. Thomas Nels, ZKN-Vorstandsmitglied; Dr. med. Dieter Fischer, MHH,<br />

Referent; Dr. med. dent. habil. Christof Dörfer, Referent, Poliklinik f.<br />

Zahnerhaltung Heidelberg; Dr. Jörg Thomas, Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

Braunschweig der ZKN; Dr. Harald Salewski, Fortbildungsreferent der<br />

Bezirksstelle Braunschweig der ZKN.<br />

Während in der Industrie z.B. durch Roboter und in den<br />

sonstigen Dienstleistungsbereichen z.B. durch Bankautomaten<br />

in großem Umfang Arbeitsplätze vernichtet werden, ist<br />

im zuwendungsorientierten Gesundheitswesen der Mensch<br />

kaum zu ersetzen. Nach Berechnungen des Sachverständigenrates<br />

sichert im personalintensiven Gesundheitswesen 1<br />

Mrd. Euro Jahresumsatz fast 20.000 Arbeitsplätze, viel mehr<br />

als in anderen Wirtschaftsbereichen. Hingegen wird die Bedeutung<br />

des GKV-Anteils an den Arbeitskosten der Arbeitgeber<br />

in Deutschland grundlegend überschätzt: die Arbeitgeberpflichtbeiträge<br />

zur GKV machen nur ca. 4,5 % der<br />

Arbeitskosten aus. Die geplanten drastischen Kürzungen in<br />

der GKV um ein Fünftel senken die Arbeitskosten für die<br />

Arbeitgeber nur um unbedeutende 0,9 %, vernichten aber<br />

im personalintensiven Gesundheitswesen in einem überproportionalen<br />

Umfang Arbeitsplätze.<br />

Nähere Informationen über Deutschlands<br />

Jobmaschine-Gesundheitswesen gibt es unter<br />

www.jobmaschine-gesundheitswesen.de.<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

7


8<br />

Dr. Thomas Nehls<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Informationsveranstaltung<br />

Bema-Umstrukturierung<br />

Am 18.3.2003<br />

fand in Braunschweig<br />

eine<br />

Informationsveranstaltung<br />

zur<br />

Bema-Umstrukturierung<br />

statt.<br />

Nachdem der Kanzler in seiner Regierungserklärung allen<br />

Hoffnungen auf ein Entlassen der Zahnheilkunde aus den<br />

Zwängen der GKV eine Absage erteilt hatte, erschien es<br />

hochaktuell, über die im Mai anstehende Umstrukturierung<br />

informiert zu werden.<br />

Hierzu hatten das Gesundheitsforum Zahnmedizin in<br />

Braunschweig - die regionale Schutzgemeinschaft - sowie<br />

der Verein Zahnärzte für Niedersachsen e.V. eingeladen.<br />

Dankenswerterweise hatte sich der stellvertretende KZV-<br />

Vorsitzende aus Westfalen-Lippe und Mitglied im KZBV-<br />

Vorstand, Kollege Buchholz aus Telgte, bereit erklärt,<br />

hierüber zu referieren. Da er Mitglied im erweiterten<br />

Bewertungsausschuss ist, konnten so Informationen aus<br />

erster Hand erhalten werden.<br />

Ca. 50 Kollegen nahmen die Gelegenheit wahr und wurden<br />

unterrichtet über die nebeneinander bestehenden Zeitstudien<br />

der Kassen und der KZBV. Letztere basiert auf einer<br />

präventionsorientierten Neubeschreibung der Zahnheilkunde,<br />

wobei für jeden Behandlungsvorgang Therapieschritte<br />

definiert wurden.<br />

Kalibrierte Zahnärzte nahmen dabei eine objektive Zeitmessung<br />

der Therapieschritte vor bei einem Behandlungsanspruch,<br />

wie er dem Durchschnitt der zahnärztlichen Praxis<br />

entspricht.<br />

Günther Herion:<br />

Neu im Vorstand<br />

der APO-Bank<br />

Die Studie der KZBV ergab zwar einen höheren Zeitaufwand<br />

als die Studie der Kassen, in der Relationierung<br />

der Leistungen zueinander war allerdings kein so großer<br />

Unterschied festzustellen.<br />

Allerdings konnte das Ergebnis der Kassenstudie nicht<br />

nachvollzogen werden, die die Leistungen insgesamt auf<br />

ca. 82 % abgesenkt fordert, wobei der Kons./Chirurgie-<br />

Anteil der Punktbewertung auf ca. 113 % steigen, der<br />

des Zahnersatzes auf ca. 67 % und der der Pa-Behandlung<br />

auf ca. 47 % abgesenkt werden soll.<br />

Da nach Gesetzesauftrag eine Verschiebung zur Prävention<br />

zu berücksichtigen ist, ergibt sich bei Neuaufnahme entsprechender<br />

Positionen ein Punktmengenbedarf von ca.<br />

150 % der derzeitigen Punktmenge.<br />

Wenn aber nach Aussagen von Kollege Buchholz die Neustrukturierung<br />

punktmengen- und zeitmengenneutral<br />

stattfinden soll, ergibt sich daraus, dass einige Leistungen,<br />

z.B. im prothetischen Bereich, ausgegrenzt werden müssen.<br />

Dr. Buchholz äußerte den Anwesenden gegenüber auch<br />

die feste Hoffnung, dass der Vorsitzende des Erweiterten<br />

Bewertungsausschusses, Prof. Neubauer, ein Ökonom, an<br />

diesem Prinzip nicht rütteln lassen wolle.<br />

In der Diskussion ergab sich dann sehr schnell, dass eine<br />

derartige Neurelationierung natürlich bei der niedersächsischen<br />

Situation ohne Ausgleich der Budgets die Problematik<br />

des Kons./Chirurgie-Budgets nur verschärft.<br />

Insgesamt eine sehr informative Veranstaltung,<br />

die durchaus noch mehr Besucher verdient hätte.<br />

Der 41-jährige Diplom-Kaufmann trat seine neue<br />

Aufgabe bei der größten deutschen Primärkreditgenossenschaft<br />

am 1. April an. Günther Herion<br />

hat im Vorstand der APO-Bank die Verantwortung<br />

für das Riskmanagement übernommen.<br />

APO-Bank<br />

Dr. Thomas Nels


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In Deutschland werden jährlich zwischen<br />

60 Mio und 70 Mio Füllungen<br />

gelegt. Legt man die Zahlen aus der<br />

internationalen Literatur zugrunde,<br />

so kann man davon ausgehen, dass<br />

es sich bei über 60% dieser Füllungen<br />

um Ersatzversorgungen handelt.<br />

Bei der folgenden Betrachtung moderner<br />

Füllungstechniken und ihrer<br />

Langzeitbewährung soll das Hauptaugenmerk<br />

auf die Restauration im<br />

Seitenzahnbereich gelegt werden,<br />

weil hier Zahnarzt und Patient die<br />

Qual der Wahl bei der Auswahl des<br />

Prof. Dr. Bernd Haller, Ulm<br />

geeigneten Restaurationsverfahrens<br />

haben. Umfragen unter deutschen<br />

Zahnärzten haben ergeben, dass<br />

Amalgam, obwohl jahrzehntelang klinisch hervorragend<br />

bewährt, für Klasse-I- und Klasse-II-Füllungen bereits nicht<br />

mehr das Füllungsmaterial Nr. 1 ist. Die Frage lautet daher:<br />

Wenn kein Amalgam, was dann? Komposite und Kompomere<br />

haben als zahnfarbene und metallfreie Füllungsmaterialien<br />

dem Amalgam den Rang abgelaufen. Die Beantwortung der<br />

Frage, ob zurecht, muss sich an den Zielen der Füllungstherapie<br />

orientieren. Die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO<br />

hat einen Katalog von Restaurationsgraden aufgestellt, der<br />

von der Entfernung des infizierten Dentins mit Ersatz der verloren<br />

gegangenen Zahnhartsubstanz (Grad 1) über die darüber<br />

hinaus reichende dauerhafte Wiederherstellung von Form und<br />

Funktion mit Vermeidung von Folgeschäden (Grad 2) bis zur<br />

völlig unsichtbaren, „ästhetischen“ Restauration (Grad 3)<br />

reicht. Grad 1 umfasst provisorische Füllungen. Amalgamfüllungen<br />

zählen wie Goldinlays zu Grad 2. Die Anforderungen an<br />

Grad 3 werden von adhäsive Kompositrestaurationen in<br />

Schichttechnik und zahnfarbenen, adhäsiv befestigten<br />

Inlays/Onlays erfüllt.<br />

Bereits vor mehr als zehn Jahren kam ein belgisches Autorenteam<br />

zu dem Schluss, dass Feinhybridkomposite aufgrund ihrer<br />

guten mechanischen Eigenschaften und ihres annähernd<br />

schmelzähnlichen Verschleißes als Universalfüllungsmaterial<br />

für den Front- und Seitenzahnbereich angesehen werden können.<br />

Problematisch ist nur die Polymerisationsschrumpfung<br />

von 2-3 Volumenprozent, die allen handelsüblichen Kompositen<br />

und Kompomeren gemeinsam ist. Bei Flow-Kompositen<br />

liegen die Werte zum Teil um mehr als 50% höher. Die<br />

Schrumpfung des Komposits während der Aushärtung macht<br />

die Anwendung der Adhäsivtechnik in Verbindung mit einer<br />

aufwendigen Schichtung erforderlich. Die in diesem Zusammenhang<br />

genannten Zahlen aus Zeitmessstudien erscheinen<br />

völlig aus der Luft gegriffen. Tatsache ist, dass eine unter Verwendung<br />

derzeit erhältlicher Füllungs- und Bondingmaterialien<br />

lege artis gelegte, okklusionstragende Kompositfüllung im<br />

10<br />

Moderne Füllungstechniken<br />

und ihre Langzeitbewährung<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Seitenzahnbereich unmöglich zu den Erstattungssätzen der<br />

GKV erbracht werden kann. Ebenso unangemessen ist - bei<br />

Einhaltung aller qualitätssichernden Arbeitsschritte –die Berechnung<br />

nach GOZ Nr. 205, 207 oder 209. Empfohlen wird die<br />

Berechnung solcher Kompositrestaurationen unter Heranziehung<br />

einer Analogposition GOZ Nr. 215-217 gemäß §6 GOZ.<br />

Gedenkt man als Zahnarzt diesen Weg zu gehen, so stellt sich<br />

automatisch die Frage nach der Haltbarkeit von direkten Kompositrestaurationen<br />

im Seitenzahnbereich. Zu dieser Frage gibt<br />

es in der Zwischenzeit umfangreiches Datenmaterial aus klinischen<br />

Studien. Seitenzahnkompositfüllungen, die unter Studienbedingungen<br />

gelegt wurden, weisen nach einem Bobachtungszeitraum<br />

von drei bis 17 Jahren eine Überlebensrate von<br />

50-100% auf. Einen linearen Anstieg der Misserfolge über die<br />

Zeit vorausgesetzt, errechnet sich aus diesen Zahlen eine mittlere<br />

jährliche Misserfolgsrate von etwa 2% (Amalgamfüllungen<br />

1%). Die jährlichen Misserfolgsraten von Inlays/Onlays aus<br />

Komposit bzw. Keramik liegen mit 3% bzw. knapp 2% im Bereich<br />

der direkten Kompositrestaurationen. Die Indikationsentscheidung<br />

des Zahnarztes wird durch diese Zahlen nicht gerade<br />

erleichtert, selbst wenn man davon ausgehen muss, dass die<br />

Defektausdehnung bei den Inlays/Onlays in vielen Fällen<br />

größer war als bei den direkten Kompositrestaurationen.<br />

Zu den größten Errungenschaften der vergangenen Jahre auf<br />

dem Gebiet der restaurativen Therapie gehört die minimal invasive<br />

Füllungstechnik unter Verwendung spezieller Präparationsinstrumente.<br />

Diese Technik, die sich durch maximalen Erhalt<br />

von Zahnhartsubstanz auszeichnet, sollte wenn immer<br />

möglich, bei Erstversorgungen zum Einsatz kommen. Es handelt<br />

sich dabei keineswegs um eine einfache, schnelle und<br />

damit billige, sondern wegen der eingeschränkten Zugänglichkeit<br />

beim Exkavieren, Füllen und Ausarbeiten um eine höchst<br />

anspruchsvolle Füllungstechnik. Klinische Studien haben<br />

gezeigt, dass Misserfolge dabei auf eine unvollständige Entfernung<br />

des infizierten Dentins zurückzuführen sind. Während<br />

die klinische Bewährung minimal invasiver Restaurationen im<br />

Fissurenbereich gut dokumentiert ist, stehen umfangreiche<br />

Langzeitstudien zu Klasse-II-Versorgungen noch aus.<br />

Nachdem direkte Kompositrestaurationen sehr aufwendig und<br />

damit für den Patienten mit finanzieller Selbstbeteiligung verbunden<br />

sind, ist der Wunsch nach Füllungsmaterialien, die<br />

schneller und einfacher zu verarbeiten sind und damit preiswerter<br />

angeboten werden können, nur all zu verständlich. In<br />

diesem Zusammenhang werden häufig Glasionomerzemente<br />

und Kompomere als alternative Füllungsmaterialien genannt.<br />

Die Werbung für Glasionomerzemente als Amalgamersatz hat<br />

gelegentlich den Boden des Seriösen verlassen. Tatsache ist,<br />

dass Glasionomerzemente, unabhängig davon ob es sich um<br />

konventionelle oder kunststoffmodifizierte Präparate handelt,<br />

denkbar schlechte Festigkeitswerte aufweisen. Klasse-II-Füllungen<br />

aus Glasionomerzement sind daher einem besonders


hohen Frakturrisiko ausgesetzt. Die mechanische Festigkeit von<br />

Kompomeren ist initial nicht sehr viel schlechter als die von<br />

Kompositen. Allerdings unterliegen Kompomere, bedingt durch<br />

die Wasseraufnahme in die hydrophilen Kunstharzmatrix, einer<br />

starken Alterung. Unter künstlichen Alterungsbedingungen<br />

büßen Kompomere 50-70% ihrer Biegefestigkeit ein. Dass sie<br />

unter klinischen Bedingungen dennoch nicht häufiger frakturieren,<br />

dürfte daran liegen, dass sie unter Anwendung der Adhäsivtechnik<br />

verarbeitet werden. Es ist bekannt, dass Füllungsmaterialien<br />

durch den adhäsiven Verbund mit dem Kavitätenwänden<br />

stabilisiert werden. Da die meisten Kompomere auch<br />

ein deutlich schlechteres Verschleißverhalten aufweisen als<br />

Feinhybridkomposite, können sie im Seitenzahnbereich nicht<br />

als vollwertiger Amalgamersatz angesehen werden. Die Patienten<br />

sollten über den Charakter der Kompomere als „Übergangsversorgung“<br />

informiert und aufgeklärt werden.<br />

Als aktueller Trend ist erkennbar, dass auf die guten mechanischen<br />

Eigenschaften der Feinhybridkomposite nicht mehr so<br />

leichtfertig verzichtet wird. Vielmehr wird versucht, Komposite<br />

so zu modifizieren, dass die Schrumpfung und/oder die Dauer<br />

der Lichthärtung reduziert werden. Damit einher geht die Entwicklung<br />

zeitsparender selbstkonditionierender Bondingsyste-<br />

International Straight Wire and Orthopedic Seminars GmbH & Co.KG<br />

USA Canada Mexico Spain Germany We Create Beautiful Smiles<br />

Referent: Dr. William J. Clark, B.D.S., D.D.O., Schottland<br />

Die funktionelle Therapie mit dem Twinblock<br />

me. Zu diesen so genannten Fast-track-Versorgungen gehören<br />

leistungsstarke Lichtpolymerisationsgeräte, mit denen die maximale<br />

Schichtstärke erhöht und so die Anzahl der erforderlichen<br />

Schichten verringert werden kann. Klinische Langzeitdaten<br />

mit derartigen Füllungssystemen stehen verständlicherweise<br />

noch aus, doch sind in den kommenden Jahren substanzielle<br />

Verbesserungen zu erwarten, die der weiteren Verbreitung<br />

direkter Kompositrestaurationen zusätzlichen Auftrieb<br />

geben werden.<br />

Prof. Dr. Bernd Haller<br />

Ärztlicher Direktor<br />

Poliklinik für Zahnerhaltungskunde,<br />

Parodontologie und Kinderzahnheilkunde<br />

Universität Ulm<br />

Albert-Einstein-Allee 1<br />

89081 Ulm<br />

@: http://www.uni-ulm.de/klinik/zmk1/<br />

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Der Twinblock wurde 1977 von Dr. Clark in seiner kieferorthopädischen Praxis entwickelt. Es handelt sich hierbei um die weltweit populärste<br />

funktionelle kieferorthopädische Apparatur. Dieser Erfolg resultiert aus der unglaublichen Effektivität und dem Tragekomfort, verglichen mit<br />

herkömmlichen funktionskieferorthopädischen Geräten. Der Twinblock ist eine herausnehmbare Apparatur, die 14-16 Stunden getragen wird und<br />

in kürzester Zeit selbst schwere Malocclusionen korrigieren kann.<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

11


Beim Einsatz von Kompositen Zur Erzielung eines retenti-<br />

und Kompomeren werden Adhäsivsysteme<br />

benötigt, um<br />

einen randdichten Verschluß<br />

durch den adhäsiven Verbund<br />

ven Ätzmusters im Schmelz<br />

werden Säuren appliziert in<br />

Form von Ätzgelen, die in<br />

Konzentrationen von 20 bis<br />

40 % Phosphorsäure ange-<br />

mit der Zahnhartsubstanz zu boten werden und für min-<br />

erreichen. Sie werden in zahlreichen<br />

Variationen angeboten,<br />

die meist zu einer gewissen<br />

destens 20 s möglichst aber<br />

40 bis 60 s einwirken sollten,<br />

um ein sicheres Ätzmuster<br />

entstehen zu lassen.<br />

Verwirrung führen und es dem Die bei jeder mechanischen<br />

Praktiker schwer machen, aus Bearbeitung auf dem Den-<br />

der Fülle des Angebotes die<br />

Entscheidung für das richtige<br />

Produkt zu treffen. Eine gewistin<br />

entstehende Schmierschicht<br />

kann ebenfalls<br />

durch den Einsatz von<br />

Phosphorsäure, die dann<br />

se Ordnung entsteht im<br />

allerdings nur maximal 20 s<br />

"Dschungel der Fläschchen",<br />

indem die Adhäsivsysteme nach<br />

Arbeitsschritten geordnet werden,<br />

die beim Aufbau der Haf-<br />

einwirken sollte, entfernt<br />

werden oder durch saure<br />

Lösungen angelöst werden.<br />

Durch die Säureeinwirkung<br />

kommt es zu einer Deminetung<br />

an Zahnhartsubstanz beralisation der Dentinobernötigt<br />

werden.<br />

fläche sowie der Tubuluseingänge<br />

mit Freilegung<br />

des Kollagennetzwerkes. In dieses Kollagenfasergeflecht kann<br />

ein hydrophiler Primer eindringen und die Benetzbarkeit des<br />

Dentins erhöhen. Die in das Kollagennetzwerk diffundierten<br />

Primer werden zur Hybridschicht stabilisiert durch die Applikation<br />

eines Adhäsivs, das sich mit dem Primer vermischt und<br />

somit als Bindeglied zum anschließend applizierten Komposit<br />

dient.<br />

12<br />

Adhäsivsysteme -<br />

Durchblick im Dschungel der Fläschchen-<br />

Diese vier Arbeitsschritte, Schmelz-Konditionierung, Dentin-<br />

Konditionierung, Dentin-Priming und Applikation eines Adhäsivs<br />

werden von den verschiedenen Adhäsivsystemen in unterschiedlichem<br />

Maße erfüllt. Bei einem der ersten auf dem deutschen<br />

Markt angebotenen wirksamen Produkte, Gluma (damals<br />

von der Fa. Bayer), mußten tatsächlich nacheinander vier<br />

Einzelkomponenten appliziert werden. Um die Applikation zu<br />

vereinfachen, wurden nun auf verschiedene Weisen Einzelschritte<br />

zusammengefaßt.<br />

Das Adhäsivsystem Syntac Classic (Ivoclar Vivadent) gehört zu<br />

der Gruppe der dentin-konditionierenden Systeme, die mit<br />

einer Lösung die Dentin-Konditionierung und das Dentinpriming<br />

durchführen. Dazu sind dem Primer saure Komponenten<br />

beigemischt, die die Schmierschicht modifizieren und das Dentin<br />

demineralisieren. Zu dieser Gruppe gehören auch A.R.T.<br />

Bond (Coltène), Ecusit (DMG) und Solobond Plus (Voco).<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

In einer weiteren Gruppe von Adhäsivsystemen wird eine Vereinfachung<br />

der Anwendung erreicht durch eine gleichzeitige<br />

Konditionierung von Schmelz und Dentin. Diese Arbeitsweise<br />

wird Total-Ätz-Technik genannt und ist sinnvoll, da die exakte<br />

Unterscheidung bei der getrennten Applikation der Konditionierungsmittel<br />

für Schmelz und Dentin in vielen klinischen<br />

Situationen äußerst schwierig ist. Ein Ätzmittel muß im<br />

Schmelz ein deutliches Ätzmuster, erkennbar an einer milchigtrüben<br />

Oberfläche, erzielen, darf gleichzeitig aber nicht aggressiv<br />

auf das Dentin wirken, um dessen Kollagennetzwerk<br />

nicht zu zerstören. Deshalb wurden schwächere Säuren eingesetzt,<br />

bei denen allerdings das Resultat der Schmelzätzung<br />

nicht immer deutlich genug erkennbar ist. So kommen in den<br />

Produkten der oben genannten Gruppe zur Zeit 15- bis 37%ige<br />

Phosphorsäuren zum Einsatz. Zur Schonung des Kollagens im<br />

Dentin werden sie nur kurzzeitig (15 bis maximal 20 s) auf<br />

dem Dentin eingesetzt.<br />

Innerhalb der Gruppe von Adhäsiven, die in Kombination mit<br />

der Total-Ätz-Technik eingesetzt werden, gibt es weitere Untergruppen<br />

(s. Tabelle 1). Die Adhäsivsysteme EBS (ESPE), Gluma<br />

Solidbond (Heraeus Kulzer), Optibond FL (Kerr) und Adper<br />

Scotchbond Multi Purpose (3M Espe) bestehen aus zwei Flaschen,<br />

nämlich einem Primer, der in das Kollagennetzwerk, das<br />

durch die Konditionierung entstanden ist, eindringt und dadurch<br />

die Benetzbarkeit erhöht für die zweite Komponente,<br />

dem Adhäsiv. Daher werden diese Produkte auch "Drei-Schritt-<br />

Systeme" genannt.<br />

Zur weiteren Vereinfachung wurden die sogenannten ”Ein-Flaschen-Adhäsive”<br />

in Kombination mit der Total-Ätz-Technik<br />

entwickelt, die besondere Beachtung im Zusammenhang mit<br />

der Entwicklung der Kompomere bekamen. Kompomere sind<br />

modifizierte Kompositmaterialien und entwickeln ebenfalls<br />

keine eigenständige Haftung an der Zahnhartsubstanz. Da also<br />

ein Adhäsivsystem zur Anwendung der Kompomere unbedingt<br />

erforderlich ist, sollte dieses allerdings nicht wie bei den bisherigen<br />

Systemen durch viele Einzelschritte gekennzeichnet sein.<br />

Schließlich wurden ja die Kompomere entwickelt, um Füllungstherapie<br />

mit weniger Aufwand als bei den Kompositmaterialien<br />

durchführen zu können.<br />

Eine sichere Haftung zur Zahnhartsubstanz wird bei den Ein-<br />

Flaschen-Systemen in Kombination mit Kompositmaterialien<br />

erst nach einer Konditionierung von Schmelz und Dentin mit<br />

Phosphorsäure im Sinne der Total-Ätz-Technik erreicht, während<br />

sie in Kombination mit Kompomeren auch ohne die vorherige<br />

Ätzung eingesetzt werden können.<br />

Die ersten sogenannten ”Ein-Flaschen-Adhäsive”, Prime &<br />

Bond 2.1 (DeTrey) und Syntac Single Component (Ivoclar Vivadent),<br />

bei denen die Flüssigkeiten zweimal appliziert werden<br />

mussten und somit in der ersten Schicht eher als Primer, in der<br />

zweiten Schicht eher als Adhäsiv wirkten, werden nicht mehr<br />

angeboten. Weitere Vereinfachungen der Anwendung sind bei<br />

den ”Zwei-Schritt-Systemen” zu finden (siehe Tabelle 1). Gemeinsam<br />

ist diesen Adhäsiv-Systemen, daß sie nach der Kondi-


tionierung von Schmelz und Dentin im Sinne der Total-Ätz-<br />

Technik in nur einer Schicht appliziert und anschließend ausgehärtet<br />

werden.<br />

Das Kollagennetzwerk, das nach der Säureapplikation entsteht,<br />

muss von einem hydrophilen Monomer durchdrungen werden.<br />

Dazu darf das Kollagennetzwerk nicht kollabieren oder verkleben,<br />

denn nur, wenn das hydrophile Monomer in das Netzwerk<br />

bis in die tiefen, nicht durch die Konditionierung veränderten<br />

Dentinbereiche penetrieren kann, wird eine mikromechanische<br />

Verankerung erreicht. Daher müssen die Monomermischung<br />

und das Lösungsmittel so aufeinander abgestimmt sein, dass<br />

eine Infiltration in das Kollagengeflecht optimal erfolgen<br />

kann. Diese Infiltration in das Kollagennetzwerk kann durch<br />

ein übermäßiges Trocknen des Dentins nach der Konditionierung<br />

eingeschränkt werden, da das Kollagennetzwerk beim<br />

Austrocknen zusammenfällt.<br />

Systeme mit dentinkonditionierenden Primern<br />

(alleinige Schmelzätzung)<br />

Systeme mit dentinkonditionierenden Primern<br />

(alleinige Schmelzätzung)<br />

Primer zum Anmischen:<br />

A.R.T. Bond<br />

(Coltène)<br />

Ecusit Primer/Mono<br />

(DMG)<br />

Solobond Plus<br />

(Voco)<br />

Primer gebrauchsfertig:<br />

Syntac Classic<br />

(Ivoclar Vivadent)*<br />

OptiBond FL*<br />

(Kerr)<br />

* Eigentlich ein Totalätzsystem;<br />

saurer Primer kann als dentinkonditionierender<br />

Primer<br />

eingesetzt werden<br />

getrennte Applikation von<br />

Primer und Adhäsiv<br />

Primer zum Anmischen:<br />

Clearfil Liner Bond 2V<br />

(Kuraray)<br />

Resulcin AquaPrime<br />

& MonoBond<br />

(Merz Dental)<br />

Primer gebrauchsfertig:<br />

AdheSE<br />

(Ivoclar Vivadent)<br />

Clearfil SE Bond<br />

(Kuraray)<br />

NRC + Prime & Bond NT<br />

(Dentsply DeTrey)<br />

OptiBond Solo plus<br />

Self-Etch Adhesive Syst.<br />

(Kerr)<br />

Systeme für die Total-Ätz-Technik<br />

(Schmelz- und Dentinätzung in einem Arbeitsschritt)<br />

Drei-Schritt-Systeme<br />

(Ätzung / Primer / Adhäsiv):<br />

Adper Scotchbond MP<br />

(3M Espe)<br />

Gluma Solid bond<br />

(Heraeus Kulzer)<br />

OptiBond FL<br />

(Kerr)<br />

Solobond Plus (Voco)<br />

Syntac Classic<br />

(Ivoclar Vivadent)<br />

Zwei-Schritt-Systeme<br />

(Ätzung / Primer-Adhäsiv):<br />

Admira Bond<br />

(Voco)<br />

Adper Scotchbond 1<br />

(3M Espe)<br />

Excite<br />

(Ivoclar Vivadent)<br />

All-in-one-Adhäsive mit<br />

Um diese technik-sensible Anwendung<br />

bei der Ätzung des Dentins<br />

bezüglich der Gefahr eines Kollaps<br />

des Kollagennetzwerkes zu umgehen,<br />

sind Primer entwickelt worden, die<br />

so sauer eingestellt sind, dass sie in<br />

der Lage sind, Schmelz und Dentin<br />

zu ätzen und gleichzeitig in die konditionierten<br />

Oberflächen einzudringen.<br />

Somit ist die Demieralisationsfront<br />

durch die Säure identisch mit<br />

der Tiefe der eingedrungenen Monomersysteme.<br />

Anmischen, Zweimalapplikation:<br />

Etch&Prime 3.0<br />

(Degussa)<br />

Futurabond<br />

(Voco)<br />

mit Anmischen, Einmalapplikation:<br />

Adper Prompt L-Pop<br />

(3M Espe)<br />

One Up-Bond F<br />

(Tokuyama)<br />

Xeno III<br />

(Dentsply DeTrey)<br />

Fantestic Flowsive<br />

(R-Dental)<br />

Gluma Comfortbond<br />

+ Desensitizer<br />

(Heraeus Kulzer)<br />

Gluma One Bond<br />

(Heraeus Kulzer)<br />

One Coat Bond<br />

(Coltène)<br />

OptiBond Solo Plus<br />

(Kerr)<br />

PQ1<br />

(Ultradent)<br />

Prime & Bond NT<br />

(Dentsply DeTrey)<br />

Solobond Mono<br />

(Voco)<br />

Gebrauchsfertig Einmalapplikation:<br />

AQ-Bond<br />

(Sun Medical)<br />

iBond<br />

(Heraeus Kulzer)<br />

in Kombination mit Kompomeren:<br />

Compoglass SCA<br />

(Vivadent)<br />

Prime & Bond NT<br />

(DeTrey)<br />

Adper Prompt L-Pop<br />

(3M Espe)<br />

Xeno III<br />

(DeTrey)<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Dr. Uwe Blunck<br />

13


14<br />

Die nach diesem Prinzip funktionierenden Adhäsivsysteme können<br />

unterteilt werden in eine Gruppe, die in zwei Schritten appliziert<br />

werden und solche, die in einem Schritt aufgetragen werden (s.<br />

Tabelle). Dabei wird zunächst ein selbstkonditionierender Primer<br />

auf Schmelz und Dentin appliziert und im Luftstrom getrocknet,<br />

bevor im zweiten Schritt das Adhäsiv aufgetragen und lichtgehärtet<br />

wird. Die ersten selbstkonditionierenden Primer mussten wegen<br />

der ungenügenden Stabilität der Monomere im sauren Milieu<br />

aus zwei Fläschchen angemischt werden (Beispiele: Clearfil Liner<br />

Bond 2V, Resulcin Aqua Prime & Monobond). Bei neueren Produkten<br />

kommen gebrauchsfertige Primer zum Einsatz (Beispiele:<br />

AdheSE, Clearfil SE Bond, NRC + Prime & Bond NT, OptiBond Solo<br />

plus Self-Etch Adhesive System). Diese enthalten selbstkonditionierende<br />

Monomere, die ausreichend hydrolysestabil sind.<br />

Bei den selbstkonditionierenden Primer-Adhäsiven, die auch Allin-one-Adhäsive<br />

genannt werden, wird nur eine Lösung appliziert.<br />

Sie enthalten eine ausgewogene Mischung von hydrophilen<br />

und hydrophoben Monomeren und sind sauer, so dass sie neben<br />

der Funktion des Adhäsivs gleichzeitig auch die des Ätzmittels<br />

und des Primers erfüllen. Während die ersten All-in-one-Adhäsive<br />

(Beispiele: Etch&Prime 3.0, Futurabond) aus zwei Fläschchen<br />

Fortbildungstermine Ästhetik<br />

Thema, Referent Ort, Termin Information bei<br />

State of the Art: Composite-Restaurationen 11.04.2003 Zahnärztekammer<br />

im Seitenzahnbereich 14.00 bis 20.00 Uhr Schleswig-Holstein<br />

Dr. Didier Dietschi, Genf Kurs- Nr. 1842 Heinrich-Hammer-Institut<br />

Westring 498, 24106 Kiel<br />

State of the Art: Composite-Restaurationen 12.04.2003 Tel 0431/26 09 26-80 oder 81<br />

im Frontzahnbereich 09.00 bis 17.00 Uhr Fax 0431/26 09 2615<br />

Dr. Didier Dietschi, Genf Kurs-Nr. 1843 hhi@zaek-sh.de<br />

Direkte zahnfarbene Restaurationen – 12.04.2003 Fortbildungsinstitut der<br />

eine Investition für die Zukunft 09.00 bis 17.00 Uhr Zahnärztekammer Hamburg<br />

Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg Kurs-Nr. 20365kons Möllner Landstr. 31, 2211 Hamburg<br />

Tel. 040/73 34 05 38<br />

Fax. 040/73 34 05 76<br />

ariane.greve@zaek-hh.de<br />

Bleichtherapien und Versorgungen mit Veneers 03.05.2003<br />

als Bestandteile ästhetischer Zahnheilkunde 09.00 bis 18.00 Uhr<br />

Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />

Prof. Dr. Andrej M. Kielbassa, Berlin<br />

Kurs-Nr. Z 0318<br />

Die zahnfarbene Seitenzahnrestauration 16./17.05.2003<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum<br />

Niedersachsen<br />

Prof. Dr. Bernd Klaiber, Würzburg 14.00 bis 18.00 Uhr und Zeißstraße 11 a<br />

09.00 bis 18.00 Uhr 30519 Hannover<br />

Kurs-Nr. Z 0322 Tel. 05 11/8 33 91 - 311 oder 313<br />

Metallfreie Restaurationen - 20./21.06.2003<br />

Versorgungen mit Kronen, Inlays und Veneers 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />

Dr. Dirk C. van Gogswarrdt, Arbon, Schweiz 09.00 bis 18.00 Uhr<br />

Kurs-Nr. H 0328<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

gemischt und in zwei Lagen aufgetragen und ausgehärtet werden<br />

mussten, genügt bei neueren Präparaten eine einmalige Applikation.<br />

Einige davon werden nach wie vor aus zwei Lösungen angemischt,<br />

von denen eine die Monomere und die andere hauptsächlich<br />

Wasser enthält (Beispiele: Adper Prompt L-Pop, One Up-Bond<br />

F, Xeno III). Diese Darreichungsform ist erforderlich, wenn die<br />

selbstkonditionierenden Monomere im sauren Milieu nicht ausreichend<br />

hydrolysestabil sind. Noch weiter vereinfacht ist die Anwendung<br />

von gebrauchsfertigen Lösungen für die Einmalapplikation,<br />

die selbstkonditionierende Monomermischungen enthalten,<br />

die ausreichend hydrolysebeständig sind (Beispiele: AQ-Bond, iBond).<br />

In der folgenden Tabelle sind noch einmal die Adhäsivsysteme<br />

zusammengestellt, die sich nach der Vorbehandlung von Schmelz<br />

und Dentin unterscheiden.<br />

Dr. Uwe Blunck<br />

Oberarzt<br />

Charité<br />

Med. Fakultät der Humboldt-Universität<br />

Abteilung für Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin<br />

Augustenburger Platz 1<br />

13353 Berlin


Praxisnahe diagnostische Klassifikation<br />

orofazialer Schmerzen<br />

In seinem Standardwerk „Bell’s Orofacial Pains“ legt der<br />

amerikanische Lehrbuchautor und Kliniker Jeffrey Okeson<br />

(University of Kentucky) ein umfassendes Klassifikationsschema<br />

vor, das alle anerkannten Schmerzarten erfasst, die<br />

im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich auftreten können. Da diese<br />

Gliederung für die tägliche Praxis zu detailliert ist, wird<br />

im Folgenden eine Vereinfachung der Okesonschen Klassifikation<br />

vorgestellt (Abb. 1). Sie soll eine Hilfe bei der Einteilung<br />

der orofazialen Schmerzbilder geben, die im Rahmen<br />

der zahnärztlichen Tätigkeit typischerweise angetroffen<br />

werden.<br />

Nach pathophysiologischen Gesichtspunkten lassen sich somatische<br />

von neuropathischen Schmerzen unterscheiden.<br />

Somatische (= nozizeptive) Schmerzen werden über Reizung<br />

und Erregung von Nozizeptoren („Schmerzrezeptoren“)<br />

vermittelt. Abhängig vom Entstehungsort kann man somatische<br />

Schmerzen in Oberflächenschmerz (Haut, Schleimhaut)<br />

und Tiefenschmerz (Knochen, Muskeln, Faszien, Sehnen,<br />

Gelenke, Bindegewebe) unterteilen. Zu den tiefen<br />

somatischen orofazialen Schmerzen zählen mit Okeson<br />

muskuloskelettale und viszerale Schmerzen.<br />

Somatische<br />

Schmerzen<br />

Abb. 1: Vereinfachte Klassifikation orofazialer Schmerzen<br />

Bei Betrachtung von Abbildung 1 erkennt man, dass der<br />

desmodontale Schmerz zu den muskuloskelettalen Schmerzen<br />

gerechnet wird. Ein desmodontaler Schmerz kann beispielsweise<br />

durch ein okklusales Trauma oder eine festsitzende<br />

orthodontische Behandlung hervorgerufen werden.<br />

Der vom Pulpagewebe ausgehende Schmerz ist demgegenüber<br />

ein Eingeweideschmerz (= viszeraler Schmerz).<br />

Neuropathische (= neurogene) Schmerzen treten episodisch<br />

(z. B. Gesichtsneuralgien) oder in Form von Dauerschmerzen<br />

(z. B. atypische Odontalgie: Phantomzahnschmerz) auf. Bei<br />

neuropathischen Schmerzen sind periphere oder zentrale<br />

Neuronen des nozizeptiven Systems geschädigt oder erkrankt.<br />

Literatur beim Verfasser.<br />

Neuropathische<br />

Schmerzen<br />

oberflächlich tief<br />

episodisch anhaltend<br />

Mulogingivaler<br />

Schmerz<br />

Muskuloskelettaler<br />

Schmerz<br />

MuskelschmerzKiefergelenkschmerz<br />

Desmodontaler<br />

Schmerz<br />

Knochenschmerz<br />

Viszeraler<br />

Schmerz<br />

Pulpaschmerz<br />

Neuralgien<br />

TrigeminusneuralgieGlossopharygeusneuralgie<br />

Deafferenzierungsschmerz<br />

Atypische<br />

Odontalgie<br />

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Klinik für Prothetik und Kaufunktionslehre<br />

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Ihr Ansprechpartner: Sascha Zühlke<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

15


16<br />

Lokale Applikation von Tacrolimus (Protopic®)<br />

beim oralen Lichen planus<br />

- Neue Hoffnung für Patienten mit<br />

therapierefraktärem erosiven Lichen der Mundschleimhaut !?<br />

Prof. Dr. Dr. A. Eckardt, Hannover ZA Oliver Starke, Hannover<br />

Der Lichen planus ist eine chronische<br />

mukokutane Erkrankung, in deren<br />

Verlauf die Mundschleimhaut primär<br />

oder sekundär betroffen ist. Bei 25 -<br />

35% der Patienten mit kutanem Lichen<br />

tritt gleichzeitig ein oraler Lichen<br />

auf.<br />

Der orale Lichen ist mit einer Prävalenz<br />

von 0,1-2,2% eine der häufigsten<br />

Mundschleimhauterkrankungen 1 . Das<br />

klassische klinische Bild des Lichen<br />

planus besteht aus streifen- oder<br />

netzförmigen weisslichen Schleimhautveränderungen<br />

(Wickham’sche<br />

Streifen), vorzugsweise im Bereich der<br />

Wangenschleimhaut. Klinisch werden<br />

sechs verschiedene Formen des oralen<br />

Lichen planus differenziert: der am<br />

häufigsten vorkommende retikuläre,<br />

der papulöse, der plaque-ähnliche, der<br />

atrophische, der ulzerative und der<br />

seltene bullöse Typ. Die drei letztgenannten<br />

Typen können durch Epitheldefekte<br />

äußerst schmerzhaft sein und<br />

die Nahrungsaufnahme stark beeinträchtigen<br />

und werden daher zur<br />

Gruppe des erosiven Lichen planus<br />

zusammengefaßt. Es können sowohl<br />

die orale und genitale Schleimhaut als<br />

auch die Konjunktiven, der Ösophagus,<br />

der Larynx betroffen sein. Die<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Ätiologie des Lichen<br />

planus ist bisher noch<br />

nicht bekannt. Epidemiologische,histologische<br />

und immunologische<br />

Daten weisen auf<br />

eine Immunpathogenese<br />

hin. Eine Grenzflächenentzündung<br />

mit einem<br />

dichten bandförmigen<br />

subepithelialen Lymphozyteninfiltrat<br />

ist eine<br />

hervorstechendes histologische<br />

Merkmal 2 , genauso<br />

wie eine vakuoligeBasallzelldegeneration<br />

und Apoptosen. Ursächlich ist<br />

eine zellvermittelte Immunreaktion<br />

welche T-Lymphozyten, Langerhans-<br />

Zellen und Makrophagen mit einbezieht,<br />

zu vergleichen mit dem beobachteten<br />

Prozess der chronischen<br />

Autoimmunreaktion. Im Gegensatz zu<br />

Manifestationen im Bereich der Haut<br />

zeigt sich in diesen Regionen eine<br />

hohe Resistenz gegenüber lokalen Behandlungen.<br />

Bisherige, auf lange Zeit<br />

hin erfolglose Therapien sind generelle<br />

Verhaltensmaßnahmen (d.h. eine<br />

gute Mundhygiene, der Gebrauch von<br />

antibakteriellen Mundspüllösungen<br />

und die Vermeidung von Provokationsfaktoren<br />

(saure und scharfe Speisen<br />

und Getränke), die Behandlung<br />

mit Corticosteroiden ( lokal, intraläsional<br />

und systemisch), Retinoiden<br />

(lokal und systemisch), Anti-Malaria<br />

Medikamenten, Griseofulvin, Dapson,<br />

Ciclosporin. Folglich kommt es in der<br />

Mehrzahl der Fälle zur Ausbildung<br />

einer chronischen Erkrankung mit nur<br />

geringer Tendenz zur spontanen Abheilung.<br />

Als innovativer Therapieansatz beim<br />

erosiven Lichen planus wurde die topische<br />

Applikation von Tacrolimus<br />

0.1% beschrieben. Der Einsatz von<br />

Tacrolimus beim erosiven Lichen planus<br />

erscheint aufgrund der vermuteten<br />

Immunpathogenese des Lichen<br />

gerechtfertigt. Sämtliche Arbeitsgruppen<br />

berichten über durchweg positive<br />

Erfahrungen mit Rückbildung erosiver<br />

Schleimhautareale und Beschwerdefreiheit<br />

der Probanden (Tab.1) 3-7 .<br />

Die Substanz Tacrolimus wird seit Jahren<br />

zur Immunsuppression bei Patienten<br />

nach Organtransplantation eingesetzt.<br />

Als wesentlicher Wirkmechanismus<br />

gilt die Bindung von Tacrolimus<br />

an ein spezifisches Zellplasma-Immunophilin<br />

(FKBP12). Dadurch kommt es<br />

zur Hemmung von calciumabhängigen<br />

Wegen der Signaltransduktion<br />

und somit zur Verhinderung der<br />

Transkription und Synthese von IL-2,<br />

IL-3, IL-4, IL-5 und anderen Zytokinen<br />

wie GM-CSF, TNF- · und IFN-Á .<br />

Die Substanz Tacrolimus wurde zwischenzeitlich<br />

in Deutschland für die<br />

extraorale Anwendung zur Therapie<br />

der atopischen Dermatitis zugelassen<br />

(Protopic®, Fujisawa Deutschland<br />

GmbH, München). Da bislang für die<br />

Substanz generell keine Zulassung zur<br />

intraoralen Anwendung sowie zur<br />

Indikation „oraler Lichen“ vorliegt,<br />

wird derzeit im Rahmen einer kontrollierten<br />

klinischen Therapieoptimierungsstudie<br />

an der Klinik für Mund-<br />

Kiefer- und Gesichtschirurgie die<br />

Effektivität einer lokalen Applikation<br />

von Tacrolimus beim erosiven oralen<br />

Lichen überprüft. Studienbegleitend<br />

werden wissenschaftliche Untersuchung<br />

an Schleimhautbiopsien durchgeführt,<br />

um weitere Erkenntnisse hinsichtlich<br />

des Wirkmechanismus dieser<br />

neuen Substanz auf die erosiven<br />

Schleimhautläsionen und das lymphozytäre<br />

Infiltrat zu gewinnen. Die publizierten<br />

Ergebnisse bisheriger Studien<br />

3-7 waren sehr überzeugend und<br />

rechtfertigen in jedem Fall den Ein-


satz dieser neuen Substanz im Rahmen<br />

einer kontrollierten Studie bei<br />

selektierten Patienten mit erosivem<br />

oralen Lichen. Fragen hinsichtlich einer<br />

notwendigen langfristigen Therapie,<br />

der Dauer der Beschwerdefreiheit<br />

werden sich vermutlich nach Beendigung<br />

der laufenden Therapieoptimierungsstudie<br />

beantworten.<br />

Die Handhabung ist einfach und kann<br />

nach kurzer Instruktion vom Patienten<br />

eigenständig durchgeführt werden.<br />

Die Substanz wird mittels Gazetupfer<br />

2mal täglich auf die betroffenen<br />

Stellen aufgetragen. Bereits nach<br />

wenigen Anwendungstagen sind subjektiv<br />

wie objektiv Behandlungserfolge<br />

erkennbar, so daß mit dieser Behandlungsmöglichkeit<br />

insbesondere<br />

Legende<br />

für therapierefraktäre Formen des<br />

erosiven Lichen planus ein wirksames<br />

innovatives Therapiekonzept zur Verfügung<br />

stehen dürfte (Abb.1a-c).<br />

Weitere Informationen können direkt<br />

über die Autoren angefordert werden.<br />

Korrespondenzaddresse:<br />

Prof. Dr. Dr. A. Eckardt<br />

Klinik für Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

Medizinische Hochschule Hannover<br />

Carl-Neuberg-Strasse 1<br />

30625 Hannover<br />

Email: eckardt.andre@mh-hannover.de<br />

Literatur beim Verfasser.<br />

Abb. 1a-c: Klinisches Bild eines ausgeprägten erosiven, therapierefraktären Lichen<br />

der Mundschleimhaut. Betroffen war die gesamte orale Schleimhaut mit<br />

Bevorzugung der Wangen- und Lippenschleimhaut. Abb. 1a zeigt die klinische<br />

Situation vor Therapiebeginn mit ausgedehnten erosiven, teils fibrinbelegten Läsionen.<br />

Bereits nach 14 Tagen lokaler Therapie Rückgang der erosiven Läsionen<br />

(Abb. 1b). Nach 28 Tagen Behandlungsdauer nahezu vollständige Rückbildung<br />

der Schleimhauterosionen und klinische Beschwerdefreiheit der Patientin bei<br />

noch fortbestehenden weisslichen streifigen Schleimhautveränderungen (Abb.1c)<br />

Autor Anzahl der Tacrolimus- Behandlungs- Symptom-<br />

Patienten Konzentration dauer besserung<br />

Vente et al. 1999 6 0.1% 4-12 Wochen ja<br />

Olivier et al. 2002 10 0.1% 6 Monate ja<br />

Morrison et al. 2002 6 0.1% 3 Monate ja<br />

Kaliakatsou et al. 2002 19 0.1% 8 Wochen ja<br />

Rozycki et al. 2002 13 0.03% - 0.1% 4-8 Wochen ja<br />

Tabelle 1<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Abb. 1a<br />

Abb. 1b<br />

Abb. 1c<br />

17


Die Abmahnung<br />

Im täglichen Arbeitsleben kann<br />

es immer wieder zu Situationen<br />

kommen, in denen sich der Arbeitnehmer<br />

nicht vertragsgemäß<br />

verhält. Tückisch für den Arbeitgeber<br />

ist hierbei, dass regelmäßig<br />

von ihm hingenommene<br />

Vertragsverstöße zu einer inhaltlichen<br />

Änderung des Arbeitsvertrages<br />

führen können.<br />

Das eigentlich vertragswidrige<br />

Verhalten des Arbeitnehmers<br />

würde somit durch die Duldung<br />

des Arbeitgebers legalisiert. Eine<br />

anfänglich vielleicht gut gemeinte<br />

Nachsicht des Chefs wird<br />

dann ganz schnell zum arbeitsrechtlichen<br />

Bumerang. Wer als<br />

Arbeitgeber eine solche Situation<br />

verhindern will, muss klarstellen,<br />

dass er ein derartiges<br />

Verhalten nicht duldet. Er muss<br />

rügen, oder anders ausgedrückt,<br />

eine Abmahnung aussprechen.<br />

Definition<br />

Eine Abmahnung ist eine unzweifelhaft<br />

erkennbare Beanstandung einer Pflichtverletzung<br />

des Arbeitnehmers durch den<br />

Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis,<br />

dass im Wiederholungsfalle der Inhalt<br />

oder Bestand des Arbeitsvertrages gefährdet<br />

sei.<br />

Eine Abmahnung bedingt, dass es sich<br />

beim Fehlverhalten um ein steuerbares<br />

Verhalten des Arbeitnehmers handelt.<br />

Ferner muss eine Wiederherstellung des<br />

gestörten Vertrauensverhältnisses zu erwarten<br />

sein.<br />

Spricht ein Arbeitgeber eine Abmahnung<br />

aus, so verzichtet er damit konkludent<br />

auf sein Kündigungsrecht wegen des<br />

mit der Abmahnung geahndeten Verstoßes.<br />

Die Abmahnung verbraucht die<br />

Kündigung für diesen Verstoß. Eine Abmahnung<br />

mit gleichzeitiger Kündigung<br />

ist somit nicht möglich.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

-manchmal der Anfang vom Ende<br />

Für die Abmahnung gibt es keine spezifische<br />

Formvorschrift, so dass auch eine<br />

mündlich ausgesprochene Abmahnung<br />

durchaus rechtswirksam ist. Aus Beweisgründen<br />

empfiehlt es sich jedoch immer,<br />

die Abmahnung in Schriftform zu verfassen<br />

und sich den Empfang quittieren<br />

zu lassen, da der Abmahnende die Beweislast<br />

des Zuganges trägt.<br />

Abmahnung als mögliche<br />

Vorstufe zur Kündigung<br />

Durch die Abmahnung wird dem Arbeitnehmer<br />

sein vertragswidriges Verhalten<br />

verdeutlicht und er wird dadurch gleichzeitig<br />

in die Lage versetzt, sein Verhalten<br />

zu korrigieren. Geschieht dies nicht,<br />

dann ist bei künftigen gleichartigen<br />

Verstößen unter Umständen eine Kündigung<br />

möglich. Gleichartig bedeutet in<br />

diesem Zusammenhang nicht, dass es<br />

sich um identische Verstöße handeln<br />

muss. Die Verstöße müssen lediglich<br />

vergleichbar sein. 1<br />

Beispiel 1:<br />

Die Helferin Tranig kommt regelmäßig<br />

deutlich verspätet zum Dienstbeginn in<br />

die Praxis. Wegen dieser Pflichtverletzungen<br />

wurde sie bereits mehrfach abgemahnt.<br />

Nun verlässt sie ihren Arbeitsplatz<br />

unentschuldigt viel zu früh. In<br />

diesem Falle kann der Arbeitgeber eine<br />

Kündigung aussprechen, da seine Angestellte<br />

mehrfach wegen einer vergleichbaren<br />

Pflichtverletzung abgemahnt<br />

wurde.<br />

Beispiel 2:<br />

Die Helferin Tranig wurde, wie in Beispiel<br />

1 erläutert, mehrfach wegen Unpünktlichkeit<br />

abgemahnt. Nun legt sie<br />

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

verspätet vor. In diesem Fall kann der<br />

Arbeitgeber nur mit einer weiteren Abmahnung<br />

reagieren, da die verspätete<br />

Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

nicht mit der Unpünktlichkeit<br />

vergleichbar ist.<br />

Wie viele erfolglose Abmahnungen notwendig<br />

sind, um eine fristlose Kündigung<br />

zu rechtfertigen, lässt sich nicht<br />

mit Bestimmtheit sagen. Gemäß einer<br />

Entscheidung des BAG 2 muss einer verhaltensbedingten<br />

Kündigung mindestens<br />

eine erfolglose Abmahnung wegen eines<br />

gleichartigen Verstoßes vorausgehen.<br />

Als grobe Orientierungshilfe mag in diesem<br />

Zusammenhang die schwere des<br />

Verstoßes dienen. Je schwerer der Verstoß,<br />

desto weniger Abmahnungen sind<br />

erforderlich. Bei leichten Pflichtverletzungen<br />

(insb. bei Nebenpflichten, wie<br />

z. B. der rechtzeitigen Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)<br />

sind<br />

u.U. eine Vielzahl von Abmahnungen erforderlich,<br />

bevor eine Kündigung erfolgreich<br />

ausgesprochen werden kann.<br />

Anforderungen<br />

an den Inhalt einer Abmahnung<br />

Vereinfacht ausgedrückt, besteht eine<br />

Abmahnung aus vier Teilen:<br />

• der genauen Beschreibung des Fehlverhaltens<br />

(Wer hat wann – wo –<br />

welchen Fehler gemacht?)<br />

• der rechtlichen Bewertung des Fehlverhaltens<br />

(„Mit Ihrem Verhalten<br />

verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen<br />

Pflichten“)<br />

• der Aufforderung, sich künftig vertragskonform<br />

zu verhalten<br />

• der unmissverständlichen Sanktionsandrohung<br />

für den Wiederholungsfall.<br />

Die Beschreibung des Fehlverhaltens<br />

muss so abgefasst sein, dass der Arbeitnehmer<br />

zweifelsfrei erkennen kann, was<br />

ihm vorgeworfen wird und wie er sein<br />

Verhalten künftig zu ändern hat. Es ist<br />

daher unerläßlich, dass das Fehlverhalten<br />

detailliert, am Besten mit Datum,<br />

Uhrzeit, Ort des Geschehens etc. beschrieben<br />

wird. Pauschale Vorwürfe, wie<br />

„Unzuverlässigkeit“, „Unpünktlichkeit“<br />

oder „mangelnder Arbeitseinsatz“, ohne<br />

weitere Spezifizierung, lassen die Abmahnung<br />

ins Leere Laufen.<br />

18 1 BAG v. 27.02.1985 - 7 AZR 525/83; 2 BAG v. 29.05.1985 - 7 AZR 251/84


Ein Muster für eine Abmahnung<br />

wegen unerlaubten Fehlens<br />

könnte wie folgt aussehen:<br />

Sehr geehrte Frau Tranig,<br />

am 10.03.2003 sind Sie unentschuldigt<br />

nicht zum Dienst erschienen, obwohl Sie<br />

an diesem Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet<br />

waren. Ihr unentschuldigtes<br />

Fernbleiben der Arbeit stellt einen Verstoß<br />

gegen Ihre arbeitsvertraglichen<br />

Pflichten dar.<br />

Ich werde künftig gleiche oder andere<br />

Pflichtverletzungen nicht mehr hinnehmen<br />

und fordere Sie deshalb auf, sich<br />

künftig vertragsgetreu zu verhalten. Ich<br />

mache Sie darauf aufmerksam, dass bei<br />

erneuten Pflichtverletzungen arbeitsrechtliche<br />

Konsequenzen drohen.<br />

Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Im obigen Beispiel droht der Arbeitgeber<br />

arbeitsrechtliche Konsequenzen an.<br />

Durch diese Formulierung lässt er bewusst<br />

offen, ob er im Wiederholungsfalle<br />

noch mal abmahnt oder gleich<br />

kündigt. Eine solche Vorgehensweise ist<br />

im Hinblick auf die erste Abmahnung<br />

ratsam. Droht der Arbeitgeber gleich<br />

mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

so steigert dies zwar die Warnfunktion<br />

der Abmahnung, jedoch setzt<br />

er sich selbst auch unter Zugzwang. Um<br />

seine Glaubwürdigkeit zu wahren, müsste<br />

er im Wiederholungsfalle kündigen.<br />

Hat ein Arbeitgeber mehrere Gründe,<br />

die ihn zur Abmahnung berechtigen,<br />

sollte er dies mit einzelnen Abmahnungen<br />

ahnden. Beinhaltet eine Abmahnung<br />

mehrere Pflichtverletzungen, ist<br />

sie insgesamt unwirksam, wenn es dem<br />

Abgemahnten auch nur gelingt, einen<br />

einzigen Vorwurf zu entkräften. 3<br />

Anhörung des Mitarbeiters<br />

Grundsätzlich ist eine Anhörung des<br />

Arbeitnehmers vor der Abmahnung erforderlich.<br />

Geschieht dies nicht, und<br />

nimmt der Arbeitgeber die Abmahnung<br />

in die Personalakte auf, ist diese formell<br />

unwirksam und muss auf Wunsch des<br />

Arbeitnehmers entfernt werden. Eine<br />

wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers<br />

formell unwirksame Abmahnung<br />

entfaltet jedoch dennoch die erforderliche<br />

Warnfunktion vor einer verhaltensbedingten<br />

Kündigung. Gibt ein von der<br />

Abmahnung betroffener Arbeitnehmer<br />

eine Gegendarstellung ab, die sein Ar-<br />

beitgeber für unzutreffend hält, so ist<br />

die Gegendarstellung der Personalakte<br />

hinzuzufügen. Hält ein Arbeitnehmer<br />

seine Abmahnung für nicht gerechtfertigt,<br />

ist er nicht zur Gegendarstellung<br />

oder gar gerichtlichen Überprüfung verpflichtet.<br />

Er kann die Rechtmäßigkeit<br />

der Abmahnung immer noch in einem<br />

späteren Kündigungsschutzprozess<br />

bestreiten. 4<br />

Entbehrlichkeit der Abmahnung<br />

im Einzelfall<br />

Grundsätzlich muss einer fristlosen<br />

Kündigung wegen Verstößen im Leistungs-<br />

oder Verhaltensbereich mindestens<br />

eine Abmahnung vorausgehen. In<br />

besonderen Einzelfällen ist diese jedoch<br />

entbehrlich. Dies kann zum Beispiel der<br />

Fall sein, wenn der Arbeitnehmer deutlich<br />

zu erkennen gibt, dass er nicht gewillt<br />

ist, sich vertragsgerecht zu verhalten,<br />

oder wenn er die Vertragswidrigkeit<br />

seines Verhaltens durchaus kannte und<br />

dennoch seine Pflichtverletzung hartnäckig<br />

und uneinsichtig weiter betreibt.<br />

Auch bei besonders schwerwiegenden<br />

Fehlverhalten ist eine Abmahnung entbehrlich.<br />

Dies gilt für Fehlverhalten, bei<br />

denen der Arbeitnehmer ohne weiteres<br />

erkennen konnte, dass der Arbeitgeber<br />

sein Verhalten nicht hinnehmen wird.<br />

Denkbar sind hier zum Beispiel Vorkommnisse<br />

wie Diebstahl, Unterschlagung,<br />

tätlicher Angriff oder schwere Beleidigung.<br />

In diesen Fällen dürfte die Abmahnung<br />

weder geeignet noch in der<br />

Lage sein, dass gestörte Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

wieder herzustellen. Daher<br />

kann hier eine fristlose Kündigung direkt<br />

ausgesprochen werden.<br />

Zeitliche Dauer einer Abmahnung<br />

Die Auswirkung einer Abmahnung ist<br />

zeitlich begrenzt. Leider hat der Gesetzgeber<br />

keine Regelfrist festgelegt, innerhalb<br />

derer die Abmahnung ihre Wirkung<br />

verliert. Entscheidend sind in diesem<br />

Zusammenhang allein die Umstände des<br />

Einzelfalles.<br />

Eine Abmahnung kann ihre Wirkung<br />

verlieren, wenn der Arbeitnehmer längere<br />

Zeit unbeanstandet seine Pflichten<br />

erfüllt hat und nicht wieder in sein altes<br />

Fehlverhalten zurückgefallen ist.<br />

Beispiel:<br />

Die Helferin Tranig wurde vor vier Jahren<br />

wegen unentschuldigten Fehlens<br />

abgemahnt. Nach der Abmahnung erfolgte<br />

eine Verhaltensbesserung. Heute<br />

fehlt sie erneut unentschuldigt.<br />

In diesem Falle kann der Arbeitgeber<br />

nicht sofort eine Kündigung aussprechen,<br />

die sich auf die frühere Abmahnung<br />

stützt. Durch das Wohlverhalten<br />

der letzten Jahre hat die Abmahnung<br />

ihre Wirkung verloren. Der Arbeitgeber<br />

muss in diesem Falle erneut abmahnen.<br />

Ein Recht aus der Abmahnung kann<br />

ebenfalls verwirken, wenn der Arbeitgeber<br />

weitere Pflichtverletzungen des<br />

Arbeitnehmers oder anderer Mitarbeiter<br />

unbeanstandet hinnimmt.<br />

Ist das Recht aus einer Abmahnung verwirkt,<br />

bedarf eine verhaltensbedingte<br />

Kündigung einer erneuten vorangegangenen<br />

vergeblichen Abmahnung.<br />

Abschließend bleibt festzuhalten, dass<br />

einem Arbeitgeber im Falle einer anstehenden<br />

Abmahnung nur zu höchster<br />

Sorgfalt geraten werden kann. Insbesondere<br />

die rechtlichen Anforderungen<br />

an die Beschreibung des Fehlverhaltens<br />

sind sehr hoch. Ferner sollte penibel<br />

darauf geachtet werden, dass für den<br />

wiederholten Pflichtverstoß arbeitsrechtliche<br />

Konsequenzen angedroht<br />

werden. Fehlt diese Androhung, so handelt<br />

es sich nicht um eine kündigungsvorbereitende<br />

Abmahnung, sondern<br />

vielmehr um eine arbeitsrechtlich eher<br />

unbedeutende Ermahnung. Auch der<br />

Anhörungspflicht des Mitarbeiters sollte<br />

im Vorfeld der Abmahnung genüge<br />

getan werden, um eventuelle Komplikationen<br />

zu vermeiden.<br />

Selbstverständlich kann und will dieser<br />

Artikel keine juristische Beratung ersetzen.<br />

Bei sich abzeichnenden Problemen<br />

im Bereich Abmahnung / Kündigung<br />

sollte daher frühzeitig der Kontakt zu<br />

einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hergestellt<br />

werden, um eine optimale Wahrung<br />

der eigenen Interessen zu gewährleisten.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter ZKN<br />

3 BAG v. 13.03.1991, 5 AZR 133/90; 4 BAG v. 13.07.1987, DB 87, 1495<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

19


20<br />

Vorsicht – Insolvenz<br />

Gesundheitsreformen, Steuerschraube, fehlgeschlagene<br />

Investitionsmodelle – es gibt zahlreiche<br />

Gründe, warum auch fleißige und solide arbeitende<br />

Ärzte in Zahlungsschwierigkeiten geraten<br />

und als letzte Möglichkeit den Gang zum Insolvenzgericht<br />

sehen. Die Gründe hierfür können<br />

bestechend sein. Nach sechsjähriger Insolvenzund<br />

Wohlverhaltensphase sind nahezu alle Verbindlichkeiten<br />

gegenüber dem Fiskus, Banken<br />

usw. getilgt, die Praxis kann bei geordneter Verwaltung<br />

weitergeführt werden usw. Bei genauer<br />

Betrachtung wird eine Insolvenz auch kaum Auswirkungen<br />

auf das Patientenverhalten haben.<br />

In meiner Insolvenzverwalterpraxis häufen sich<br />

die Fälle, in denen auf diesem durchaus gangbaren<br />

Weg massive Fehler gemacht worden sind<br />

und insbesondere Gemeinschaftspraxen durch<br />

die Insolvenz eines Partners weit mehr als<br />

ursprünglich beabsichtigt belastet werden.<br />

1. Auflösung der Gemeinschaftspraxis per Gesetz<br />

Gängiger Fehler ist, dass die Bestimmungen des § 728 BGB<br />

übersehen werden. Die Gemeinschaftspraxis ist in der Regel als<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Diese wird durch<br />

Insolvenz eines Gesellschafters per Gesetz aufgelöst. Bei entsprechenden<br />

Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist die<br />

Fortsetzung unter den übrigen Gesellschaftern ohne, sonst nur<br />

mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Dies hat<br />

weitreichende Folgen. Nach dem Recht der BGB-Gesellschaften<br />

steht dem soeben ausgeschiedenen Gesellschafter ein Abfindungsanspruch<br />

zu. Dieser Abfindungsanspruch fällt in die<br />

Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter wird diesen Anspruch<br />

von den verbleibenden Gesellschaftern ausbezahlt verlangen.<br />

Die Höhe dieses Auszahlungsbetrages bestimmt sich in erster<br />

Linie nach den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Dort<br />

findet man häufig Regelungen, wonach nicht nur der materielle<br />

Praxiswert, sondern auch der good will der Praxis abgegolten<br />

werden soll. Selbst wenn der Gesellschaftsvertrag keine<br />

entsprechende ausdrückliche Regelung enthält, muss nach<br />

höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur ein Ausgleich<br />

der materiellen Werte stattfinden, auch der sogenannte Firmenwert<br />

für Freiberufler findet bei der Berechnung des Abfindungsguthabens<br />

Niederschlag. Die Wertberechnung erfolgt<br />

nach unterschiedlichen Schlüsseln, ausgehend vom Jahresumsatz.<br />

Auf diese Weise kumuliert sich sehr schnell ein Abfindungsguthaben<br />

von mehreren 100.000,00 Euro.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

in der Gemeinschaftspraxis<br />

2. Wiederaufnahme in die Gemeinschaftspraxis<br />

In der Regel wird der Insolvenzverwalter einer Fortsetzung<br />

bzw. ggf. Neugründung der Gemeinschaftspraxis zustimmen.<br />

Der ausgeschiedene Kollege kann wieder in die Praxis aufgenommen<br />

werden und als Partner insbesondere auch nach kassenärztlichen<br />

Bedingungen mitarbeiten. Bei der Wiederaufnahme<br />

ist zu beachten, ob der wieder eingetretene Kollege<br />

erneut einen Praxiswert erwirbt. Gegenüber dem alten Konkursrecht<br />

umfasst das in die Insolvenz fallende Vermögen auch<br />

den sog. Zuerwerb. Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte<br />

Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens<br />

gehört und das er während des Verfahrens erlangt<br />

(§ 35 InsO). Dies gilt m.E. auch während der anschließenden<br />

Treuhandphase, insgesamt also für einen Zeitraum von mindestens<br />

6 Jahren seit Eröffnung des Verfahrens. Wird je nach<br />

Vertragskonstellation erneut ein Praxiswert erworben, muss<br />

dieser spätestens bei Beendigung des Verfahrens wieder an die<br />

Gläubiger verteilt werden. Allerdings gibt es zulässige vertragliche<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, dies auszuschließen.<br />

3. Auszahlungsprobleme der Krankenkassen<br />

Die Krankenkassen werden bei konkreten Anzeichen einer Insolvenz<br />

Zahlungen an die Gemeinschaftspraxis zurückhalten,<br />

bis geklärt ist, wer Zahlungsberechtigter ist. Mit Auflösung der<br />

Gemeinschaftspraxis bzw. Ausscheiden des Insolvenzschuldners<br />

sind die Zahlungsadressaten nicht eindeutig definierbar. Zahlungen<br />

auf das alte Praxiskonto führen nicht zu einer Schuldbefreiung.<br />

Die Krankenkassen müssen befürchten, zumindest<br />

Teile der Ausschüttungen nochmals an den Insolvenzverwalter<br />

vornehmen zu müssen (§§ 362 Abs. 2, 185 BGB). Bei einer entsprechenden<br />

Zusammenarbeit mit dem Verwalter kann diese<br />

Liquiditätslücke wieder geschlossen werden, indem klare Vereinbarungen<br />

zur Verwendung und Auszahlung der Kassenzahlungen<br />

getroffen werden.<br />

Insgesamt sind für denjenigen, der sich zur Einleitung des<br />

Insolvenzverfahrens genötigt sieht und den anderen Beteiligten,<br />

zahlreiche Weichenstellungen zu beachten, die entweder<br />

eine geordnete erträgliche Regulierung der Verbindlichkeiten<br />

oder dramatische Auswirkungen auf den Gesamtapparat herbeiführen<br />

können.<br />

Rechtsanwalt Johannes Zimmermann<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Ringstraße 9<br />

29525 Uelzen<br />

Tel.: 05 81/9 01 00


Fahrtenbuch?<br />

Muß man das immer führen?<br />

Wer ein Fahrzeug ausschließlich für Praxisfahrten<br />

nutzt und deshalb 100% der<br />

Kosten einschließlich Abschreibung als<br />

Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt<br />

haben will, muss nach den Vorstellungen<br />

der Finanzverwaltung diesen<br />

betrieblichen Nutzungsumfang durch<br />

ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch<br />

nachweisen.<br />

Eine Entscheidung des Finanzgerichts<br />

Hamburg vom 16.5.02, Äz V 146/01/NV<br />

gibt Anlass zum Umdenken. Zwar werden<br />

nur wenige Fälle mit dem Urteil<br />

einer günstigeren, weil vereinfachten<br />

Regelung, leichter zu lösen sein, dennoch<br />

gibt es Sachverhalte, die dem diesem<br />

Urteil zu Grunde liegenden vergleichbar<br />

sind oder sich so zukünftig<br />

gestalten lassen.<br />

Das Finanzgericht hat nämlich auf den<br />

Nachweis der 100 %igen beruflichen<br />

Nutzung der Fahrzeuge zweier Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einer GmbH<br />

durch ein Fahrtenbuch verzichtet.<br />

Die Gründe, warum sich das Finanzgericht<br />

mit dem sogenannten Anscheinsbeweis<br />

zufrieden gab, ergaben sich nahezu<br />

zwingend aus den tatsächlichen<br />

Verhältnissen:<br />

• Die Steuerpflichtigen wohnten mit<br />

ihren Familien tatsächlich nur zwei<br />

bis drei Gehminuten von ihrem<br />

Betrieb entfernt.<br />

• Beide Ehefrauen besaßen einen für<br />

die Größe der Familie ausreichend<br />

bequemen Zweitwagen.<br />

• Die Ehemänner fuhren zweisitzige<br />

Sportfahrzeuge.<br />

• Im Umfeld der Wohnungen waren<br />

überdies alle zur Deckung des normalen<br />

Lebensbedarfs erforderlichen<br />

Einkaufsmöglichkeiten vorhanden,<br />

sodass zum Einkaufen auch kein<br />

Fahrzeug notwendig war.<br />

Solche Sachverhalte dürfte es durchaus<br />

auch bei Heilberuflern geben. Ein Versuch,<br />

mit solchen oder nahezu ähnlichen<br />

Sachverhalten um die Führung<br />

eines Fahrtenbuchs herum zu kommen,<br />

wird sich sicherlich lohnen, wenn man<br />

bedenkt, dass der pauschalierte Privatanteil,<br />

den man gegen sich gelten lassen<br />

muss, wenn man kein Fahrtenbuch führt,<br />

ohnehin auf 1,5 % des Listenpreises zuzüglich<br />

aller Extras im Zeitpunkt der<br />

Erstzulassung erhöht werden soll.<br />

DipI.-Finw. Klaus Haas<br />

Steuerberater<br />

Mitglied im MEDltaxa- Arbeitskreis<br />

für Steuerfragen der Heilberufe<br />

45470 Mühlheim an der Ruhr<br />

Brunshofstr. 12<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

MEDItaxa, Ausgabe 24/2003 Februar<br />

Das Ende des Benzingutscheines?<br />

Neuregelung der steuerrechtlichen Behandlung von<br />

Warengutscheinen ab dem 1.04.2003<br />

In der Ausgabe 11/2002 der ZNN erfolgte<br />

eine Darstellung von steuer- und sozialversicherungsfreienArbeitgeberleistungen.<br />

In diesem Zusammenhang<br />

wurde auch über die Möglichkeit berichtet,<br />

den Arbeitnehmern Sachbezüge<br />

in Form von Waren- oder Benzingutscheinen<br />

zukommen zu lassen. Sachbezüge,<br />

die ein Arbeitnehmer von seinem<br />

Arbeitgeber erhält, sind bis zu einer<br />

Gesamthöhe von 50,-- Euro pro Kalendermonat<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

Dabei ist jedoch zu beachten,<br />

dass der Gutschein nur bei einem Dritten<br />

eingelöst werden darf und eine<br />

genaue Bezeichnung der betreffenden<br />

Ware bzw. Dienstleistung enthält.<br />

Diese mittlerweile recht weit verbreitete<br />

Vergütungspraxis scheint dem Fiskus jedoch<br />

ein Dorn im Auge gewesen zu sein.<br />

Durch eine kleine aber wirkungsvolle<br />

Änderung, die auf einem Erlass des Fi-<br />

nanzministeriums Nordrhein-Westfalen<br />

beruht (Erl. v. 22.12.2002 / S 2334-13-<br />

VB3), wird künftig die Vergabe von Waren-<br />

bzw. Benzingutscheinen erschwert.<br />

Ab dem 1.04.2003 werden Gutscheine,<br />

die neben der Art der Ware oder Dienstleistung<br />

auch noch einen Betrag beinhalten,<br />

nicht mehr als steuer- und damit<br />

auch sozialversicherungsfreie Sachbezüge<br />

angesehen. Vielmehr gelten solche<br />

Gutscheine ab April 2003 als Barbezug,<br />

mit der Folge, dass die 50-Euro-<br />

Freigrenze nicht mehr anzuwenden ist<br />

und die volle Steuerpflicht eintritt. Benzingutscheine<br />

dürfen demnach künftig<br />

neben der Treibstoffart nur noch eine<br />

Literangabe enthalten, damit sie auch<br />

weiterhin unter die 50-Euro-Freigrenze<br />

fallen. Durch diese Neuregelung, die im<br />

Einvernehmen mit dem BMF und den<br />

obersten Finanzbehörden der Länder getroffen<br />

wurde, entstehen in der Hand-<br />

habung große Probleme, die faktisch zur<br />

Abschaffung der Benzingutscheine führen<br />

dürften. Denn wie soll eine Tankstelle<br />

beim Verkauf von solchen Benzingutscheinen<br />

wissen, wie hoch das Entgelt<br />

dafür zum Zeitpunkt der Abnahme sein<br />

wird? Ferner müssten Arbeitgeber bei<br />

der Vergabe der Gutscheine erhebliche<br />

Sicherheitsreserven einplanen, da der<br />

Gegenwert der auf dem Gutschein angegebenen<br />

Literzahl –bedingt durch<br />

Preisschwankungen am Mineralölmarkterheblich<br />

variieren kann.<br />

Arbeitgeber, die im Rahmen ihrer Vergütungspolitik<br />

auf Waren- oder Benzingutscheine<br />

zurückgreifen, sollten sich<br />

daher umgehend mit ihrem Steuerberater<br />

in Verbindung setzten, um deren zukünftige<br />

Anwendung zu überprüfen.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

21


22<br />

Branchenverzeichnisse und kein<br />

In den ZNN berichteten wir bereits über den Stebo-Verlag, der mit aus unserer Sicht unlauteren Methoden Zahnärzte<br />

und Ärzte für dieses Verzeichnis akquiriert. Wie wir erfahren haben, wird nunmehr zentral von der Staatsanwaltschaft<br />

Heidelberg gegen diesen Verlag ermittelt.<br />

Zwischenzeitlich ist ein anderer Anbieter aktiv geworden.<br />

Es handelt sich dabei um das Internetverzeichnis „Das<br />

Regionale Online“ welches zu dem Unternehmen „DeNet-<br />

Media GmbH“ in Halle/Saale gehört. Die DeNetMedia GmbH<br />

residiert bezeichnenderweise in einem Postfach.<br />

Das Angebot ist deshalb so irreführend, weil der Briefbogen<br />

von der grafischen Gestaltung her der Telekomtochter<br />

DeTeMedien verblüffend ähnlich ist. In den allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen heißt es dann ganz klein, dass der<br />

Auftraggeber, also der Zahnarzt, bestätigt, dass es sich bei<br />

der DeNetMedia GmbH um ein von der Deutschen Telekom,<br />

der Postreklame, T Online und DeTeMedien unabhängiges<br />

Unternehmen handelt. Mit dem bekannten Branchentelefonbuch<br />

hat die DeNetMedia GmbH also nichts zu tun. Das<br />

Angebot bezieht sich vielmehr lediglich auf ein Verzeichnis<br />

im Internet.<br />

Institut tut gut!<br />

Wenn der Schuh drückt, sucht die Politik gerne das Heil in<br />

der Gründung neuer Organisationen und Institutionen. So<br />

auch in der Gesundheitspolitik: Mit dem „Deutschen Zentrum<br />

für Qualität in der Medizin“ soll nun endlich der Segen<br />

der Qualitätssicherung in das deutsche Gesundheitswesen<br />

Einzug halten. Dass es Qualitätsmängel in der medizinischen<br />

Versorgung gibt, ist unbestritten und im letzten<br />

Jahr vom Sachverständigenrat abermals bestätigt worden.<br />

Ob aber ein angeblich „staatsfernes“ und „unabhängiges“<br />

Institut für mehr Qualität im Gesundheitswesen sorgen<br />

kann, muss stark bezweifelt werden.<br />

Schon der selbst gewählte Vergleich mit der Stiftung Warentest<br />

macht deutlich, dass es mit der Staatsferne nicht<br />

weit her ist – schließlich ist der Staat ein wichtiger Financier<br />

der Stiftung Warentest. Da ein wie auch immer zusammengesetztes<br />

Institut natürlich auch keine rechtsverbindlichen<br />

Entscheidungen z. B. über Leistungen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung treffen kann, müssten alle Institutsentscheidungen<br />

per Rechtsverordnung umgesetzt werden –<br />

und damit wäre der Staat direkt im Boot. Fragt sich nur, wo<br />

da die Unabhängigkeit bleibt. Wie Erfahrungen aus Großbritannien<br />

zeigen, sind derartige Institute überaus anfällig<br />

für politische und lobbyistische Einflussnahmen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Wenn der Zahnarzt den ihm zugehenden „Korrektabzug“<br />

und Freischaltungsantrag für den sogenannten Grundeintrag<br />

unterschreibt, wird er Mitglied dieses Verzeichnisses<br />

und dafür wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 845,- €<br />

erhoben. Die Laufzeit des Vertrages beträgt, wie nur der<br />

sorgfältige Leser des Kleingedruckten bemerkt, zwei Jahre.<br />

Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den Klauseln in<br />

den allgemeinen Geschäftsbedingungen um sogenannte<br />

„überraschende und mehrdeutige“ Klauseln im Sinne von §<br />

305 c BGB handelt, die damit unwirksam sind. Ob ein<br />

Gericht sich dieser Wertung anschließt, lässt sich nicht mit<br />

Sicherheit voraussagen. Daher kann nur der Rat gegeben<br />

werden, Angebote für Einträge in Branchenverzeichnisse<br />

genau zu lesen, bevor irgend eine Unterschrift geleistet<br />

wird.<br />

Dr. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />

Aufgabe bereits vergeben<br />

Welche Aufgaben dem Institut konkret zugeordnet werden<br />

sollen, ist noch nicht ersichtlich. Fest steht aber eins: Die<br />

Aufgabe, für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

zu sorgen, ist bereits heute vergeben. Aktuell<br />

kümmern sich Ärzte und Krankenkassen gemeinsam darum<br />

– und erfüllen dabei genau die Anforderungen, die das Institut<br />

nicht leisten kann: Die gemeinsame Selbstverwaltung<br />

ist vom Staat unabhängig und zeichnet sich durch eine<br />

große Nähe zum Versicherten und zum Versorgungsgeschehen<br />

aus. Die naturgemäß eher konträren Positionen von<br />

Ärzten und Krankenkassen und die daraus resultierende<br />

Notwendigkeit zur Kompromissfindung gewährleisten zudem<br />

die Unabhängigkeit von Entscheidungen.<br />

Dass die Selbstverwaltung diese Aufgabe nicht nur vom<br />

Gesetzgeber übertragen bekommen hat, sondern diese auch<br />

konkret füllen darf und muss, hat das Bundesverfassungsgericht<br />

jüngst in einem Urteil zu den Festbeträgen eindrucksvoll<br />

bestätigt. Anstatt also mit einem Institut zusätzliche,<br />

bürokratische und teure Strukturen aufzubauen,<br />

sollten vielmehr bestehende, versicherten- und patientennahe<br />

Strukturen der gemeinsamen Selbstverwaltung weiter<br />

ausgebaut und deren Funktionsfähigkeit gestärkt werden.<br />

Auszug aus: Ersatzkassen-Report


24<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Bericht vom<br />

Länderpressereferententreffen<br />

in Hamburg am 7./8.2.2003<br />

„Vor der Krise<br />

ist nach der Krise“,<br />

so könnte man das Motto des diesjährigen<br />

LPR-Treffen in Hamburg<br />

überschreiben.<br />

Am Freitag/Samstag den 7./8.2. trafen<br />

sich die Pressevertreter aller<br />

Kammern und KZVen zu einem Meinungsaustausch<br />

und um ein vorgeplantes<br />

Programm abzuarbeiten. Traditionell<br />

beginnt jedes Treffen mit<br />

einem Einführungsreferat der<br />

Öffentlichkeitsarbeiter der Bundes-<br />

Dr. Jobst-Wilken Carl<br />

zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung.<br />

Kollege Dieter Krenkel bemühte sich für die KZBV, den Teilnehmern<br />

einen vorläufigen Stand der aktuellen Verhandlungen<br />

um eine Bema- Umstrukturierung zu erläutern. Leider dürfe er<br />

nach eigener Aussage nicht so ins Detail gehen wie die aufmerksamen<br />

Zuhörer es sich gewünscht hätten. Eine wichtige<br />

Information gab er denn doch preis: Man habe sich in den Arbeitsgruppen<br />

des erweiterten Bewertungsausschusses einvernehmlich<br />

darauf verständigt, dass Umstrukturierungen – auch<br />

abgewertete Positionen – nicht aus der Vergütungssumme für<br />

den Bereich Zahnmedizin herausfallen sollten, sondern dass<br />

man punkt- und zeitsummenneutral eine Neubewertung vornehmen<br />

wolle. Keinen Zweifel ließ er daran, dass im Bereich<br />

Zahnersatz, Parodontologie und Kieferorthopädie mit wertmäßig<br />

schlechteren Ergebnissen zu rechnen sei. So blieben viele<br />

Fragen und ein Versprechen, sie nach dem 15. Mai dieses<br />

Jahres (abschließende Sitzung des Bewertungsausschusses)<br />

intensiv beantworten zu wollen, leider noch offen.<br />

Für die Bundeszahnärztekammer trug Dr. Dietmar Oesterreich<br />

am Beispiel des Globudent Skandals chronologisch aufgearbeitet<br />

vor, unter welchem Zeitdruck hier gehandelt werden musste.<br />

Exemplarisch stellte er die medialen „Ergebnisse“ vor und zog<br />

daraus das Resümee, dass dieses für die Zahnärzte brisante<br />

Thema von den Medien überwiegend sachlich aufgegriffen<br />

wurde. Hervorzuheben bliebe, dass man die Informationspolitik<br />

der Zahnärzte glaubwürdig und transparent darstellen<br />

konnte, dass es sich hier nicht um die Zahnärzte handelte,<br />

sondern um eine sehr kleine Gruppe. Insgesamt ein erfreuliches<br />

Ergebnis.<br />

Diesen Referaten folgte eine Kurzvorstellung<br />

der für den nächsten Tag geplanten Workshops.<br />

1. Krisenkommunikation eines Verbandes<br />

aus Sichteines Rundfunkjournalisten<br />

Referent: Günther Sommerling, WDR 4<br />

2. Welche Ansätze der Krisen-PR gibt es?<br />

Was können externe Kommunikationsprofis leisten?<br />

Referent: Prof.Dr. Andreas Wrobel-Leipold<br />

3. Politische Informationskampagnen: Wie flexibel können<br />

Kampagnen auf Kommunikationskrisen reagieren?<br />

Referent: Werner Krainz, Agentur Ogilvy&Mather<br />

Zum Abschluss des ersten Tages folgte dann eine Vorstellung<br />

von einigen Medienprojekten aus den Ländern. In Bremen<br />

läuft seit einigen Monaten eine Aktion „INFO-Z – Verbraucherberatung<br />

der Zahnärzte“. Unter Beteiligung der Zahnärztekammer<br />

Bremen, KZV Bremen, Freier Verband und des Kollegenvereins<br />

„IGUZ“ entstand eine bemerkenswerte Initiative:<br />

In bester Kaufhauslage bei Karstadt machen vier angestellte<br />

Mitarbeiterinnen (ehemalige Zahnarzthelferinnen) und 50 engagierte<br />

Bremer Zahnärzte als ehrenamtlich Tätige rund um<br />

die Uhr von montags bis sonnabends Beratungsdienst für interessierte<br />

Kaufhaushausbesucher zum Thema Zahnmedizin.<br />

Neben dem persönlichen Einsatz stehen an dem modern ausgestatteten<br />

Info-Stand Merkblätter und elektronische Informationen<br />

per Mausklick zur Verfügung. Monatliche Schwerpunktthemen<br />

sorgen für Abwechslung und hierzu steht jeweils<br />

ein Fachkollege für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Eine<br />

monatliche Verlosung eines Preises ist ein zusätzlicher Anreiz<br />

für Kaufhausbesucher, mal herein zu schauen. Allen Bremer<br />

Zahnärzten steht eine Teilnahme als Berater frei, und die bisher<br />

gewonnenen Daten lassen erkennen, dass die Frequenz der<br />

Inanspruchnahme ständig steigt.<br />

Anschließend stellte Sachsen-Anhalt das „Barometer“ vor.<br />

Hierbei handelt es sich um eine alle drei Monate stattfindende<br />

Umfrage unter 100 der niedergelassenen Zahnärzten dieses<br />

Bundeslandes. Sie werden mit einer kleineren Anzahl von Fragen<br />

zu wechselnden Themen konfrontiert, deren Auswertung<br />

und Ergebnisse dann im Zahnärzteblatt veröffentlicht werden.<br />

Sicher ein richtiger Schritt, um die Leser-Blatt-Bindung zu<br />

fördern.<br />

Die KZV-Nordrhein stellte ihr „Zahnlexikon“ vor, dass jedem<br />

niedergelassenen Kollegen für die Beratung der Patienten zur<br />

Verfügung steht.<br />

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern präsentierte ihre<br />

Kampagne „Ersatzkassenver(un)sichert“ vor, die zu dem Zeitpunkt<br />

gerade auf Hochtouren lief.


Den zweiten Tag füllten die drei Workshops (Rundfunkinterview,<br />

Zusammenarbeit mit einer PR-Agentur und politische<br />

Informationskampagnen), die jeweils zwei Stunden Gruppenarbeit<br />

für die Teilnehmer bedeuteten. Nach einer kurzen Verschnaufpause<br />

präsentierte jede Gruppe ihre erarbeiteten Ergebnisse<br />

mit einem kurzen Resümee und einer anschließenden<br />

Diskussion.<br />

Als wichtiges Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Zusammenarbeit<br />

mit einer Agentur immer nur so gut sein kann,<br />

wie sie vom Auftraggeber vorher gebrieft wurde. Ein Rundfunkinterview<br />

zu einem überraschenden, nicht vorher planbaren<br />

Thema stellt eine echte Herausforderung dar und sollte<br />

sich immer nur an den für die Zuhörer und den Interviewer<br />

nachvollziehbaren Fakten orientieren. Kaffeesatzlesereien und<br />

Allgemeinplätze sollte man grundsätzlich vermeiden. Hier ist<br />

oft weniger mehr. Das Beispiel einer 2 Stunden alten Meldung<br />

über den Tod eines kleinen Mädchens bei einem chirurgischen<br />

Eingriff in einer Zahnarztpraxis unter Vollnarkose war ein Ereignis,<br />

dass vor wenigen Monaten tatsächlich passiert war und<br />

stellte die Workshopteilnehmer vor eine echte Herausforderung.<br />

In der dritten Arbeitsgruppe bemühte man sich, den Krisenbegriff<br />

in der PR-Arbeit so einzugrenzen, dass deutlich wurde,<br />

wie selten man es tatsächlich mit einer solchen zu tun hat. In<br />

den allermeisten Fällen handele es sich um „Störfälle“, die mit<br />

routinierter Gelassenheit angegangen werden sollten. Doch<br />

das erfordere eine sehr professionelle Vorbereitung der Öffent-<br />

ZKN-Aktionsreihe<br />

mit rund 1000 Besuchern<br />

Nach Osnabrück und Emden wurde die von der ZKN initiierte<br />

Aktion zum Thema „Implantate“ im März in Hildesheim, in<br />

Braunschweig und in Hannover mit imposanter Reaktion der<br />

Bürger durchgeführt. Auffallend war die große Beteiligung von<br />

jungen und mittleren Generationsschichten. Sie machten auf<br />

den Veranstaltungen mehr als die Hälfte des Publikums aus.<br />

Das Erfolgsrezept dieser Veranstaltungsreihe setzte sich aus<br />

Informationen aus zahnärztlicher Sicht, aus Informationen<br />

eines renommierten Herstellers von dentaltechnischen Produkten<br />

und vor allem aus den Informationen des behandelnden<br />

Zahnmediziners zusammen. Über diesen durchschlagenden<br />

Erfolg konnten sich Dr. Jobst-Wilken Carl, Referent für Öffentlichkeitsarbeit<br />

im Vorstand der ZKN für die Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, Frank-Veith Pohl von der Firma Straumann und<br />

Dr. Dr. Chr. G. Schippers, Chefarzt der Klinik für Mund-, Kieferund<br />

Plastische Gesichtschirurgie am Diakoniekrankenhaus in<br />

Rotenburg an der Wümme freuen.<br />

lichkeitsarbeiter einer Pressestelle.<br />

Hier konnte der Referent<br />

der PR-Agentur Ogilvy&Mather<br />

anhand sehr spektakulärer Beispiele<br />

die Problematik des Störfalls<br />

und einer Krise sehr gut<br />

verdeutlichen (Brent Spar –<br />

Problematik, Torten von Coppenrath<br />

und Wiese angeblich<br />

vergiftet). Es wurde auch deutlich,<br />

dass so etwas nicht immer<br />

nur mit „Bordmitteln“ einer<br />

Pressestelle lösbar ist, sondern<br />

die Unterstützung durch Profis<br />

einer Agentur erforderlich wird.<br />

Insgesamt ein informationsreiches<br />

Treffen, hervorragend von<br />

der Zahnärztekammer Hamburg<br />

organisiert.<br />

„Ganz nah am Bürger“<br />

Dr. Jobst-Wilken Carl<br />

Referent im Vorstand der ZKN für Öffentlichkeitsarbeit<br />

Sechs Veranstaltungen – sechsmal Erfolg<br />

Zentrale und dezentrale Information hat sich bewährt<br />

Die starke Reaktion der Bürger auf die Veranstaltungen war<br />

auch ein Ergebnis einer gut geplanten Informationskampagne.<br />

„Die Kombination von zentraler und dezentraler Informationsarbeit<br />

hat sich bestens bewährt“, betont Dr. Jobst-Wilken Carl.<br />

„Vor allem gibt diese Veranstaltungsreihe der Zahnärzteschaft<br />

Gelegenheit, sich in der Öffentlichkeit als kompetente Gesprächspartner<br />

zu präsentieren. Zu oft wird in der Presse gerade<br />

zu ein Zerrbild des zahnärztlichen Berufes geboten. Das<br />

müssen wir berichtigen. Die Aktion „Ganz nah am Bürger“<br />

zeigt eindeutig, wie gut uns das gelingt, wenn wir mit den<br />

Bürgern in das direkte Gespräch kommen. Wir werden diese<br />

Aktion weiter fortsetzen. Über die neuen Veranstaltungsorte<br />

werden wir rechtzeitig berichten.“<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

25


ZKN-Vizepräsident und Kursleiter<br />

Dr. Joachim Wömpner,<br />

konnte den neuen Zahnmedizinischen<br />

Fachassistentinnen<br />

auf der Abschlußveranstaltung<br />

im großen Hörsaal der ZKN am<br />

1. 3. 2003 mitteilen, dass ihr<br />

Kurs der erfolgreichste der<br />

letzten 5 Jahre war. Diese gute<br />

Nachricht wurde von den Teil-<br />

Yvonne Hartmann bestand die Prüfung mit der nehmerinnen und den zahl-<br />

Note „sehr gut“. Sie erhielt ihr „Bestzeugnis“ reich erschienenen Gästen<br />

aus der Hand des Vizepräsidenten der ZKN, Dr. mit großem Beifall quittiert.<br />

Joachim Wömpner – und dazu natürlich den Dr. Wömpner dankte dem ge-<br />

schon traditionellen Buchpreis der ZKN.<br />

samten Team der ZMF-Schule,<br />

insbesondere dem Prüfungsausschuß<br />

unter der Leitung von DMD Henner Bunke, aber<br />

auch dem privaten Umfeld der ZMF. Diese Unterstützung aus<br />

dem privaten Umfeld sei wichtig, um die sehr arbeitsreichen<br />

und anstrengenden sechs Monate erfolgreich zu bestehen,<br />

betonte der Vizepräsident. Doch er erinnerte auch daran, dass<br />

mit dieser erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung auch die<br />

Herausforderung verbunden ist, sich in Zukunft immer weiter<br />

zu bilden. Um im Beruf „fit“ zu bleiben bedürfe es der ständigen<br />

Aktualisierung des Wissens. Dr. Wömpner verband diese<br />

Aufforderung auch mit der Bitte, das erlernte Wissen an die<br />

nachfolgenden Kolleginnen in den Praxen weiterzugeben.<br />

26<br />

20. ZMF-Kursus<br />

Aufwertung des Berufes<br />

Der Vizepräsident betonte, dieser Beruf mit der ehemaligen<br />

Bezeichnung „Zahnarzthelferin“ habe in den letzten Jahren<br />

eine große Aufwertung erfahren. Deshalb passe die neue<br />

Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachassistentin“ weit<br />

besser in die heutige Zeit. Sie dokumentiere die hohe Fachkompetenz<br />

des zahnärztlichen Fachpersonals, die heutzutage<br />

nötig ist, um einerseits für die Patienten ein optimales Behandlungsergebnis<br />

zu erreichen, andererseits aber auch die<br />

Wirtschaftlichkeit der Praxis unter den zunehmend ungünstigeren<br />

Bedingungen zu sichern. „Als ZMF sind Sie ein Kristallisationspunkt<br />

im Team der Praxis. Nun warten anspruchsvolle<br />

Tätigkeiten und die Übernahme von Verantwortung auf Sie,“<br />

rief Dr. Wömpner den Absolventinnen des 20. ZMF-Kurses zu.<br />

Dann gratulierte Dr. Joachim Wömpner den 28 ZMF zur bestandenen<br />

Prüfung und überbrachte die Glückwünsche des<br />

Vorstandes der Zahnärztekammer Niedersachsen. Er betonte,<br />

dass alle ZMF stolz auf das Erreichte sein könnten. Der Prüfungsausschuss<br />

unter der Leitung von DMD Henner Bunke biete<br />

seit mehreren Jahren Gewähr für eine qualifizierte Prüfung.<br />

Immerhin läge der Durchschnitt der Prüfungsnote der diesjährigen<br />

Prüfung bei 2,8. Das sei das beste Ergebnis seit 5 Jahren.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

abgeschlossen<br />

20 Jahre ZMF Fortbildung<br />

Die diesjährige Abschlußfeier des 20. ZMF-Kurses dokumentierte<br />

auch gleichzeitig 20 Jahre erfolgreiche ZMF-Fortbildung<br />

in Niedersachsen. Die Zahnärztekammer Niedersachsen veranstaltet<br />

diese berufsfortbildende Maßnahme seit 1983. 615 Teilnehmerinnen<br />

haben inzwischen in Hannover das Rüstzeug erhalten,<br />

um als Zahnmedizinische Fachhelferin die „rechte Hand“<br />

des Zahnarztes zu sein und verantwortungsvolle Aufgaben in<br />

der Zahnarztpraxis zu übernehmen.<br />

Auf der Grundlage einer abgeschlossenen Ausbildung zur<br />

Zahnarzthelferin ist die Fortbildung zur ZMF ein interessanter<br />

Weg, um im erlernten Beruf voranzukommen. Nach erfolgreich<br />

bestandener Abschlußprüfung sind die Zahnmedizinischen<br />

Fachhelferinnen staatlich anerkannt, besitzen besonders qualifizierte<br />

Kenntnisse und können weiterführende Tätigkeiten in<br />

den Zahnarztpraxen übernehmen. Sie unterstützen die Zahnärztin<br />

oder den Zahnarzt bei der Behandlung von Zahn-,<br />

Mund- und Kieferkrankheiten und vor allem bei Prophylaxemaßnahmen,<br />

übernehmen Tätigkeiten im Verwaltungsbereich<br />

und Führungsaufgaben innerhalb der Praxis. Auch bei der Ausbildung<br />

der Auszubildenden sind sie die „rechte“ Hand der<br />

Zahnärztin und des Zahnarztes.<br />

Der 21. ZMF-Kurs beginnt in diesem Jahr am 1. September. Er<br />

ist allerdings schon ausgebucht. Wer Interesse hat, beim 22.<br />

ZMF-Kursus dabei zu sein, der im September des Jahres 2004<br />

beginnt, meldet sich bei der Zahnärztekammer Niedersachsen,<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover an.<br />

Die ZMF freuen sich auf neue und interessante<br />

Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis.<br />

ti


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MIRIS zielt auf ein ästhetisch optimales Ergebnis in der Zahnbehandlung.<br />

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Gisele Awondzeko Foulefack<br />

Sebastian Lorbach<br />

28<br />

"Die blanke Rhetorik einer<br />

unzeitgemäßen Regulierungswut<br />

hat sich selbst ad absurdum geführt"<br />

Die Zeichen stehen auf Sturm: "Es ist bedauerlich, dass erst das<br />

herrschende wirtschaftliche und politische Desaster den Weg<br />

zur Vernunft zu weisen scheint", stellt BZÄK-Präsident Dr. Dr.<br />

Jürgen Weitkamp im Vorfeld der Grundsatzerklärung und angekündigten<br />

"General-Reform" von Bundeskanzler Schröder<br />

fest. "Die Zeit der Absichtserklärungen ist vorbei." Der Appell<br />

des Bundespräsidenten Rau, alle Blockaden zu überwinden und<br />

die Kräfte zu bündeln oder das aktuelle Thesenpapier der Bundesbank,<br />

wonach es entscheidend sei, Risikobereitschaft, Leistungswillen<br />

und Eigen-Verantwortlichkeit zu stärken, seien<br />

noch einmal klare Signale in diese Richtung, so Weitkamp.<br />

BUNDESVERSAMMLUNG DER<br />

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER<br />

Abweichend von der bisherigen Gepflogenheit werden der diesjährige<br />

Deutsche Zahnärztetag und die Bundesversammlung<br />

nicht an einem Wochenende sondern am Dienstag, 11. November<br />

2003, in Berlin stattfinden. Damit soll den Delegierten die<br />

Möglichkeit eröffnet werden, am Mittwoch, 12. November, am<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Alex-Motsch-Studentenpreis verliehen<br />

Seit 1999 wird von der Abteilung Zahnerhaltung,<br />

Präventive Zahnheilkunde<br />

und Parodontologie der Georg-August-<br />

Universität Göttingen in Zusammenarbeit<br />

mit dem Zahnärztlichen Fortbildungszentrum<br />

Niedersachsen (ZFN) im<br />

Andenken an den 1998 verstorbenen<br />

Leiter der Abt. Zahnerhaltung der AIex-<br />

Motsch-Studentenpreis vergeben.<br />

Die Auszeichnung wird für herausragende<br />

Leistungen im Kurs der Zahnerhaltungskunde<br />

II verliehen. Gewürdigt werden<br />

hierbei sowohl die fachlichen Qualifikationen<br />

in Theorie und Praxis der<br />

Zahnerhaltung als auch fachliches Interesse,<br />

Engagement im Kurs, der Umgang<br />

mit den Patient-inn-en sowie die Kollegialität<br />

gegenüber den Kommilitoninnen.<br />

Die beiden Preisträger des vergangenen Sommersemesters<br />

2002 sind Gisele Awondzeko Foulefack aus Kamerun und<br />

Sebastian Lorbach. Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde<br />

und dem kostenlosen Besuch der Fortbildungstagung in<br />

Braunlage.<br />

Die Auszeichnungen wurden den beiden jungen Kollegen im<br />

Rahmen der feierlichen Semesterverabschiedung vom Direktor<br />

der Abteilung, Prof. Dr. Thomas Attin, überreicht.<br />

Auch die Arbeitsgemeinschaft für Funktionsdiagnostik in der<br />

DGZMK benannte im letzten Jahr ihren hochdotierten bisherigen<br />

„Kemptener Förderpreis“ in „Alex-Motsch-Preis“ um, um<br />

auf diese Weise das Engagement von Alex Motsch für den<br />

Aufbau der Arbeitsgemeinschaft, deren Vorsitzender er lange<br />

Jahre war, und seine wissenschaftlichen Leistungen auf dem<br />

Gebiet der Funktionsdiagnostik zu würdigen.<br />

PD Dr. Michael Hülsmann<br />

OA der Abteilung Zahnerhaltung,<br />

Präventive Zahnheilkunde und Parodontologie<br />

Georg-August-Universität Göttingen<br />

Robert-Koch-Str. 40<br />

37075 Göttingen<br />

Damit sei auch klar, dass mit der Engstirnigkeit und Kleinkariertheit,<br />

die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihren Vorstellungen<br />

bis zuletzt bewiesen habe, endgültig Schluss sein<br />

müsse. Weitkamp geht davon aus, dass nun auch die immer<br />

wieder vorgebrachten Argumente und Vorschläge der Zahnärzteschaft<br />

für eine grundlegende Gesundheitsreform Berücksichtigung<br />

finden: "Die blanke Rhetorik einer unzeitgemäßen<br />

Regulierungswut im Geiste des doch eigentlich schon 1990<br />

überwundenen Sozialismus hat sich endgültig selbst ad absurdum<br />

geführt. Es liegt jetzt in der Hand der Bundesregierung,<br />

diese Erkenntnis auch tatsächlich umzusetzen."<br />

…und Deutscher Zahnärztetag<br />

am 11. und 12. November 2003<br />

Festakt aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der BZÄK im<br />

Konzerthaus am Gendarmenmarkt teilzunehmen.<br />

Gabriele Prchala, Bundeszahnärztekammer<br />

www.bzaek.de


Der KZBV-Vorstand zum Rücktritt seines Vorsitzenden Dr. Rolf-Jürgen Löffler:<br />

Aktive Weiterarbeit für Vorschläge der Zahnärzteschaft an die Politik<br />

Mit Bedauern reagiert der Vorstand der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KZBV) auf den am 10.<br />

März 2003 erfolgten Rücktritt seines Vorsitzenden<br />

Dr. Rolf-Jürgen Löffler.<br />

Die KZBV-Spitze, so erklärte der Zweite KZBV-Vorsitzende<br />

Dr. Jürgen Fedderwitz stellvertretend für den Vorstand, sehe<br />

durchaus die Befürchtungen Dr. Löfflers zur derzeitigen gesundheitspolitischen<br />

Entwicklung, ziehe daraus allerdings<br />

andere Konsequenzen: "Angesichts der möglichen Folgen<br />

falscher politischer Weichenstellungen für Patienten und<br />

Zahnärzte in Deutschland respektieren wir die Entscheidung<br />

Dr. Löfflers, wollen aber den Dialog mit der Politik fortsetzen,<br />

um die Vorschläge der Zahnärzteschaft zu einem befundorientierten<br />

Festzuschusssystem weiterhin in den laufenden<br />

Entscheidungsprozess einzubringen und die anstehenden<br />

Verhandlungen in den Gremien im Sinne der Zahnärzteschaft<br />

aktiv mit zu führen."<br />

Mit Blick auf die aktuell anstehenden Verhandlungen im<br />

Erweiterten Bewertungsausschuss, dem Bundesausschuss<br />

Zahnärzte und Krankenkassen und dem Bundesschiedsamt<br />

in Sachen Ersatzkassenvertrag werde der Vorstand seine<br />

Verantwortung wahrnehmen und als weiterhin kritischer<br />

Ansprechpartner bereit stehen.<br />

Der seit Februar 2002 als Bundesvorsitzender amtierende<br />

KZV-Chef Bayerns hatte mit Erklärung vom 10. März 2003<br />

seine Ämter im Bundesvorstand mit der Begründung aufgegeben,<br />

dass "angesichts des vorliegenden Rohentwurfs<br />

eines Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes die derzeitigen<br />

Verfahren weder zielführend noch zukunftsweisend"<br />

seien.<br />

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

ZA Dieter Krenkel, Vorstand Presse u. PR<br />

Köln, 11. März 2003<br />

www.kzbv.de<br />

Geplante Indiskretionen<br />

- Kampf jeder gegen jeden -<br />

Und die Ministerin könnte zu einer großen Verliererin werden<br />

Die Regierung spielt bei der Gesundheitsreform wieder einmal<br />

falsch - und ihre eigene SPD-Fraktion an die Wand. Die<br />

Abgeordneten ballen derzeit vor Wut die Faust in der<br />

Tasche, weil sie ständig vom Regierungshandeln überrascht<br />

werden - nämlich aus den Medien.<br />

So jetzt wieder geschehen mit dem 3. Rohentwurf des<br />

Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG). Das<br />

Papier, das eindeutig die Handschrift des AOK-Bundesverbandes<br />

und Prof. Karl Lauterbach hat, dem nachgesagt<br />

wird, ein Büro beim AOK-Verband erhalten zu haben, ist<br />

nämlich mit den Vorstellungen eines breiten Teils der SPD-<br />

Fraktion nicht kompatibel.<br />

Aber: Die Ministerin musste jetzt vorpreschen, damit der<br />

Bundeskanzler Anfang April wieder als Macher die Wogen<br />

glätten kann für Verhandlungen mit der Unionsfraktion im<br />

Bundestag. Die hat völlig andere Vorstellungen. Darum wird<br />

am Ende der Verhandlungen einer das Gesicht verlieren:<br />

Ulla Schmidt oder Horst Seehofer?<br />

Unvereinbar sind die staatsnahen Reglementierungsvorstellungen<br />

der Ministerin auch mit den Reformabsichten der<br />

SPD-Bundesländer. Die haben sich schon zu Wort gemeldet.<br />

Nur am Katzentisch werden dann Die Grünen und die FDP<br />

sitzen. Die ersten haben nichts zu sagen, die zweiten liegen<br />

mit ihrem Modell außerhalb der Einigungsmöglichkeiten<br />

der beiden großen Parteien. Und feige ist das Reformpapier<br />

der Ministerin auch: Das Hausarztmodell wird nicht klar<br />

vorgestellt.<br />

Aber dennoch: Es ist ansonsten ein Meisterstück des Versteckens.<br />

Ein Beispiel: Der Versicherte bekommt mehr Rechte<br />

zu wählen, nämlich das Hausarztmodell mit Bonus und<br />

ohne Zuzahlung oder volle Selbstbeteiligung. Bei den tatsächlichen<br />

Autoren des Gesetzeswerkes ist diese erstaunliche<br />

Leistung auch kein Wunder.<br />

Der Gelbe Dienst, 28.02.2003<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

29


30<br />

Am 01.08.03 beginnt<br />

ein neues Ausbildungsjahr zur<br />

Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

WAS IST ZU BEACHTEN:<br />

Beginn der Ausbildung:<br />

• Mit der Ausbildung darf erst begonnen<br />

werden, wenn die Eintragung<br />

des Ausbildungsvertrages in das<br />

Ausbildungsverzeichnis der Bezirksstelle<br />

vorgenommen wurde.<br />

• Eine ärztliche Bescheinigung nach<br />

§ 32 JArbSchG ist Voraussetzung für<br />

den Ausbildungsbeginn. Davor darf<br />

mit einer Beschäftigung nicht<br />

begonnen werden.<br />

§ 32 Erstuntersuchung<br />

– innerhalb der letzten 14 Monate<br />

vor Beginn der Ausbildung<br />

– Kosten trägt das Land Niedersachsen<br />

( Antrags- / Untersuchungsformular<br />

ist vom Ordnungsamt des<br />

Wohnsitzes der Azubi anzufordern,<br />

Abrechnung erfolgt über das<br />

zuständige Versorgungsamt des<br />

Arbeitgebers)<br />

Berufsschule:<br />

• Die gesetzliche Berufsschulpflicht<br />

besteht für alle Auszubildenden -<br />

auch für Abiturienten.<br />

• Die Berufsschulpflicht besteht<br />

während der gesamten Vertragsdauer,<br />

auch bei eventuellen<br />

Vertragsverlängerungen, z.B. bei<br />

Nichtbestehen der Abschlußprüfung.<br />

• Das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

regelt - auch für Volljährige - die<br />

Anrechnung der Berufsschulzeiten<br />

auf die Ausbildungszeit und die<br />

Freistellung nach der Berufsschule.<br />

• Beginnt ein Unterrichtstag vor 9.00<br />

Uhr, dürfen Auszubildende vorher<br />

nicht in der Praxis beschäftigt werden.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

• Minderjährige Auszubildende dürfen<br />

an einem Berufsschultag mit sechs<br />

Stunden oder mehr nicht weiter in<br />

der Praxis beschäftigt werden.<br />

• An einem zweiten Berufsschultag<br />

oder an einem Tag mit maximal 5<br />

Unterrichtsstunden entfällt die<br />

Freistellung.<br />

• Bei zwei Berufsschultagen mit mindestens<br />

6 Stunden Unterricht trifft<br />

der Praxisinhaber die Entscheidung,<br />

an welchem Tag die Freistellung<br />

erfolgt.<br />

• Ein Unterrichtstag mit 6 Stunden<br />

und mehr ist mit 8 Zeitstunden auf<br />

die Wochenarbeitszeit anzurechnen.<br />

An dem zweiten Unterrichtstag<br />

werden die tatsächlichen<br />

Unterrichtsstunden einschließlich<br />

der Pausen auf die Wochenarbeitszeit<br />

angerechnet.<br />

• Die Wegezeit zwischen Berufsschule<br />

und Ausbildungsbetrieb ist auf die<br />

Ausbildungszeit anzurechnen.<br />

• Volljährige Auszubildende dürfen<br />

grundsätzlich nach der Berufsschule<br />

in der Praxis beschäftigt werden.<br />

• Auszubildende, die vorsätzlich oder<br />

fahrlässig ihrer Schulpflicht nicht<br />

nachkommen, handeln ordnungswidrig.<br />

Dies gilt ebenso für Ausbildende,<br />

die ihre Auszubildende aus<br />

praxisinternen Gründen vom Berufsschulbesuch<br />

fernhalten.<br />

Einstellungstermin:<br />

Nach wiederholten Unstimmigkeiten<br />

weisen wir nochmals ausdrücklich darauf<br />

hin, daß § 2 der Verordnung über<br />

die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen<br />

Fachangestellten eine<br />

Ausbildungsdauer von 36 Monate<br />

vorschreibt.<br />

Nach § 39 (1) Nr.1 des Berufsbildungsgesetzes<br />

(BBiG) darf auch der-<br />

/diejenige Auszubildende die Abschlußprüfung<br />

ablegen, deren Ausbildungszeit<br />

– damit ist der Beginn<br />

der ”Praktischen Übungen” gemeint -<br />

nicht später als zwei Monate nach<br />

dem Prüfungstermin endet. D.h., das<br />

Ablegen der ”Praktischen Übungen”<br />

im Rahmen der Abschlussprüfung darf<br />

frühestens nach 34 Ausbildungsmonaten<br />

erfolgen.<br />

Die Sommerferien 2006<br />

beginnen am 13.07.2006.<br />

Somit ist der spätmöglichste<br />

Einstellungstermin für die<br />

Sommerprüfung 2006 der<br />

01.09.2003.<br />

Davon gesondert zu sehen sind die<br />

vorgezogenen Abschlussprüfungen<br />

um ein halbes Jahr auf Grund besonderer<br />

Leistungen.<br />

Ausbildungsmittel, Fahrgeld:<br />

Der Ausbildende hat der Auszubildenden<br />

kostenlos Ausbildungsmittel zur<br />

Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung<br />

und zum Ablegen der Zwischen-<br />

und Abschlussprüfungen erforderlich<br />

sind, sowie das erforderliche<br />

Fahrgeld zum regelmäßigen Besuch<br />

einer anerkannten Fachklasse einer<br />

Berufsschule zu tragen (§ 4 Abs. 3<br />

Ausbildungsvertrag).<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des Ausschusses<br />

für das zahnärztliche Fachpersonal


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VIEL WENIGER ALS ES ZU VERLIEREN.<br />

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und Degunorm ® pur für eine kupfer- und palladiumfreie Versorgung. Alles Wissenswerte zum<br />

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1. Vorsitzender: DS Dieter Hanisch,<br />

Freyburg/Unstrut<br />

32<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />

sehr geehrter Herr Kollege,<br />

seit dem 01.07.2002 ist die Novellierung der Röntgenverordnung<br />

in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang<br />

möchte ich Sie bitten, die wesentlichen Neuerungen dieser<br />

Novelle im Rahmen Ihrer betrieblichen Ausbildung verstärkt<br />

zu vermitteln. Gemäß einer Anweisung des Umweltministeriums<br />

werden künftig die wesentlichen Veränderungen der<br />

Röntgenverordnung schwerpunktmäßig bei den in der Abschlussprüfung<br />

integrierten Kenntnisprüfungen im Strahlenschutz<br />

abgeprüft. Da nach momentanem Sachstand unklar<br />

ist, inwieweit die Novelle bereits im Berufsschulunterricht<br />

umgesetzt wird, kommt der betrieblichen Vermitt-<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

Bitte übersenden Sie das Merkblatt<br />

„Novellierung der Röntgenverordnung“<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

an folgende Fax-Nr.:<br />

an die folgende Adresse:<br />

Sachsen-Anhalt<br />

mit neuem KZV-Vorstand<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

1. Vorsitzender des neu gewählten Vorstands<br />

der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt<br />

ist DS Dieter Hanisch,<br />

Freyburg/Unstrut. Zum 2. Vorsitzenden wurde<br />

Dr. Rainer Littinski aus Magdeburg gewählt.<br />

Beisitzer sind Dr. Jochen Schmidt, Dessau, Dr.<br />

Hans-Jörg Willer, Magdeburg, Zahnarzt Klaus<br />

Brauner, Roßlau, Dr. Sabine Otto, Dingelstädt<br />

und Dr. Eckart Bohley aus Halle/Saale.<br />

lung ein besonderes Gewicht zu. Auf Wunsch kann Ihnen<br />

ein Merkblatt mit den wesentlichen Inhalten der Novelle<br />

zur Verfügung gestellt werden. Zur Anforderung verwenden<br />

Sie bitte den nachfolgenden Vordruck.<br />

Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des Ausschusses für<br />

das Zahnmedizinische Fachpersonal<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Abt. Zahnmedizinisches Fachpersonal<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover<br />

ti


Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung<br />

für ZahnarzthelferInnen BAZ<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Ausschreibung für den Grundkursus in Hannover (H 27)<br />

Unterrichtstermine:<br />

Freitag 22.08.2003 von 15.00 bis 19.15 Uhr<br />

Samstag 23.08.2003 von 09.00 bis 16.30 Uhr<br />

Mittwoch 27.08.2003 von 15.00 bis 19.15 Uhr<br />

Donnerstag 28.08.2003 von 09.00 bis 15.50 Uhr<br />

Für Niedersachsen wird für die BAZ-Fortbildung wieder ein<br />

Grundkursus angeboten, an dem alle ZahnarzthelferInnen<br />

teilnehmen können, die interessiert sind, einen Fachbereichskursus<br />

(außer Verwaltung und Abrechnung) zu besuchen.<br />

Der Grundkursus umfaßt insgesamt 25 Unterrichtsstunden.<br />

Ein ausführlicher Stundenplan wird den TeilnehmerInnen<br />

zugeschickt.<br />

Nach Abschluß dieses Grundkurses ist geplant, ab Oktober<br />

2003 bis ca. Mitte Mai 2004 einen Fachbereichskursus für<br />

„Kariesprophylaxe und Parodontologie“ anzubieten. Eine<br />

Anmeldung für diesen Fachbereichskursus, mit den genauen<br />

Daten, wird allen Teilnehmerinnen, die den Grundkursus erfolgreich<br />

absolviert haben, zugesandt.<br />

Anmeldeformalitäten: Nach den Teilnahmebedingungen<br />

ist das vorgegebene Anmeldeformular zu verwenden.<br />

Die Anmeldung ist zu richten an:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen, Abt. 5 - BAZ,<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover.<br />

Mit der Anmeldung sind an die Zahnärztekammer die<br />

Teilnahmegebühren von € 80,– auf das Konto bei der<br />

Dt. Apotheker- und Ärztebank Hannover, Nr. 000 2323 273,<br />

BLZ 250 906 08, zu überweisen oder per Verrechnungsscheck<br />

der Anmeldung beizufügen.<br />

Zulassung: Voraussetzung für die Zulassung ist die Anmeldung<br />

mit den vorgeschriebenen Unterlagen (Abschlußzeugnis,<br />

Nachweise der beruflichen Tätigkeitszeiten, Strahlenschutzbescheinigung<br />

und eine Bestätigung des jetzigen Arbeitgebers<br />

über die Freistellung zur Fortbildung). Bitte nur<br />

beglaubigte Kopien von den Dokumenten einreichen!<br />

Die Anmeldung wird nach Eingang der Teilnahmegebühr<br />

berücksichtigt. Da für die Maßnahme eine Teilnehmerbegrenzung<br />

besteht, erfolgt die Registrierung in der Reihenfolge<br />

des Eingangs der Anmeldungen. Eine Warteliste wird<br />

geführt. Der Eingang der Anmeldung und die Teilnahme am<br />

Grundkursus werden schriftlich bestätigt.<br />

Anmeldung - Grundkurs H 27 (BAZ)<br />

für die Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für<br />

ZahnarzthelferInnen der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Anmeldeschluß: 30.06.2003 (Poststempel)<br />

(Bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen)<br />

Name: Vorname:<br />

Geb.-Datum: Geb.-Ort:<br />

Straße:<br />

PLZ-Ort:<br />

Tel.-Nr. privat:<br />

beschäftigt bei: (Name:)<br />

Praxis-Anschrift:<br />

Tel.-Nr. Praxis: Telefax:<br />

bitte wenden ☞<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

33


34<br />

Entsprechend den Richtlinien für<br />

die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung<br />

melde ich mich zu dem ausgeschriebenen<br />

Grundkursus Nr. H 27 in Hannover an.<br />

1. Zeugnis der Abschlußprüfung als ZahnarzthelferIn bzw. HelferInnenbrief oder<br />

Prüfungsbescheinigung, aus dem das Datum der Abschlußprüfung hervorgeht.<br />

(nur beglaubigte Kopie)<br />

2. Nachweis der beruflichen Tätigkeit aus der hervorgehen soll, daß nach der<br />

Abschlußprüfung mindestens 1 Berufsjahr als ZahnarzthelferIn (bitte<br />

Nachweise beifügen, Zeugnisse bzw. Bestätigung des jetzigen Arbeitgebers)<br />

innerhalb der letzten 2 Jahre vor Kursusbeginn absolviert wurden.<br />

Berufliche Tätigkeit als ZahnarzthelferIn<br />

vom bis bei<br />

vom bis bei<br />

vom bis bei<br />

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Strahlenschutzkursus. (nur<br />

beglaubigte Kopie)<br />

4. Bestätigung des jetzigen Arbeitgebers über die Freistellung zur Fortbildungsmaßnahme<br />

(§ 3 Abs. 4 der Richtlinien) und zur Durchführung praktischer<br />

Übungen entsprechend dem jeweiligen Katalog der Lerninhalte und Lernziele<br />

(§ 3 Abs. 3 der Richtlinien).<br />

Hinweis:<br />

Mit der Anmeldung ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten. Die<br />

Berücksichtigung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Die<br />

Unterzeichnenden erkennen die Teilnahmebedingungen und die Ausführungsbestimmungen<br />

für die Durchführung der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung<br />

für ZahnarzthelferInnen an.<br />

(Ort/Datum) (Unterschrift + Stempel) PraxisinhaberIn<br />

(Ort/Datum) (Unterschrift) AntragstellerIn / ZahnarzthelferIn<br />

Wird von der ZKN ausgefüllt:<br />

Eingang geprüft am Bestätigung Warteliste<br />

Zahlungseingang Unterlagen vollst. Zertifikat am<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

wird von der ZKN ausgefüllt


Broschüre:<br />

Zahnersatz spart Steuern<br />

Daß Zahnersatz sich steuerlich günstig auswirken kann,<br />

wissen viel zu wenige Bürger. Aus diesem Grund hat die<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen eine Broschüre geschaffen,<br />

die ihre Patienten genau über dieses Thema informieren<br />

soll.<br />

Dieser ZNN-Ausgabe liegen 10 Exemplare der Patienten-<br />

Information bei. Bitte legen Sie diese in Ihrer Praxis aus.<br />

Hintergrund dieser Broschüre ist, dass der Eigenanteil steuerlich<br />

geltend gemacht und so die Kosten für Zahnersatz<br />

reduzieren werden kann. Ein gutes Argument, wenn es um<br />

die finanziellen Belastungen der Patienten bei Zahnersatz<br />

geht.<br />

Weitere Exemplare können aus dem Internet unter<br />

www.zkn.de heruntergeladen werden.<br />

Peripheres Seminar P 0301<br />

Datum: Samstag, 6.09.2003, 9.00 – 13.00 Uhr Referent: Dr. Wolfgang Bengel, Bensheim<br />

Ort: Hotel „Freizeit IN“ Thema: Dentale Fotografie – konventionell oder digital<br />

Dransfelder Str. 3, Göttingen - intraoral einschl. Kamera<br />

- extraoral<br />

Gebühr: € 125,- - Profil<br />

- Fotostatus<br />

Name:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

ZKN<br />

Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen<br />

- Ganz nah am Bürger -<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

Patienten Information<br />

Zahnbehandlung<br />

Zahnbehandlung<br />

und und Steuern Steuern<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Anmeldungen bitte schriftlich unter<br />

Fax: 0511/833 91–306<br />

oder direkt an das<br />

Zahnärztliche<br />

Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />

Zeißstraße 11 a<br />

30519 Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

35


36<br />

Herzliche Glückwünsche<br />

zum Geburtstag!<br />

01.03.2003 Dr. Angela Büssing (89)<br />

Fritz-Reuter-Straße 47<br />

49661 Cloppenburg<br />

03.03.2003 Dr. Oskar Menzel (70)<br />

Frankfurter Straße 17, 26721 Emden<br />

06.03.2003 Paul Ringe (86)<br />

Am Taubenborn 22, 37539 Bad Grund<br />

06.03.2003 Dr. Dieter Schmidt (70)<br />

Finkenweg 10, 21360 Vögelsen<br />

07.03.2003 Dr. Heinrich Koop (95)<br />

Sigiltrastraße 3, 49751 Sögel<br />

08.03.2003 Gisbert Decking (80)<br />

Goethestraße 5, 26603 Aurich<br />

09.03.2003 Ingeborg Leesch (89)<br />

Mozartstraße 65, 26382 Wilhelmshaven<br />

10.03.2003 Heinrich Knickrehm (75)<br />

Sülbecker Weg 20, 31683 Obernkirchen<br />

12.03.2003 Horst Wegner (75)<br />

Kleine Mühlenstraße 15, 26506 Norden<br />

Dr. Heinrich Hirthe<br />

Dr. Heinrich Hirthe, Aurich,<br />

feierte am 18.03.2003 seinen 80. Geburtstag.<br />

Schon wenige Jahre nach der Niederlassung in eigener<br />

Praxis erkannte Dr. Hirthe die Notwendigkeit der standespolitischen<br />

Tätigkeit und wurde „aktiv“.<br />

Er stelle sich in den Dienst der Kollegenschaft, von denen er<br />

in die entsprechenden Gremien gewählt wurde.<br />

Als Vorsitzender der Bezirks- und Verwaltungsstelle Ostfriesland<br />

hatte seine Stimme in Hannover sowohl in der<br />

Zahnärztekammer als auch der KZVN nicht nur Gewicht,<br />

sonder durch seine Sachkompetenz und seine Fähigkeit zur<br />

scharfsinnigen Analyse genoss er großes Ansehen.<br />

Dr. Hirthe war nicht nur Zahnarzt. Technischen Innovationen<br />

stets aufgeschlossen, wurde er EDV-Sachverständiger<br />

der ZKN. Nicht unerwähnt soll bleiben seine Tätigkeit als<br />

ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Niedersachsen.<br />

Sein ausgeprägtes Rechtsempfinden ließ er in gleichem<br />

Maße auch in die Standespolitik einfließen.<br />

Die standespolitische Tätigkeit währte fast 30 Jahre,<br />

die Zahnärzte Ostfrieslands verdanken ihm viel.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

18.03.2003 Dr. Johanna Pütz (92)<br />

Yorckstraße 2 b, 29223 Celle<br />

18.03.2003 Dr. Heinrich Hirthe (80)<br />

Goethestraße 29, 26603 Aurich<br />

18.03.2003 Horst Meyer (75)<br />

Helmstedter Straße 40 A<br />

38364 Schöningen<br />

22.03.2003 Heinz-Hermann Peix (87)<br />

Grenzweg 12, 31655 Stadthagen<br />

24.03.2003 Herbert Lendeckel (89)<br />

Görlitzer Straße 41, 37085 Göttingen<br />

25.03.2003 Dr. Lola Storsberg (70)<br />

Rauhehorst 165, 26127 Oldenburg<br />

26.03.2003 Dr. Maria Kaden (91)<br />

Harzstraße 11, 38312 Ohrum<br />

29.03.2003 Kostja Fuchs (80)<br />

Koppelweg 13, 30655 Hannover<br />

-80 Jahre<br />

1974 wurde Dr. Hirthe mit der Ehrennadel der deutschen<br />

Zahnärzteschaft ausgezeichnet, 1980 mit dem Bundesverdienstorden<br />

am Bande geehrt.<br />

Seit 2000 befindet sich Dr. Hirthe<br />

in seinem wohlverdienten Ruhestand.<br />

Untätigkeit ist ihm fremd.<br />

Neben vielen Aktivitäten befasst<br />

er sich nach wie vor mit der Computertechnik.<br />

Im Namen der Kollegenschaft<br />

wünsche ich Dr. Hirthe noch viele<br />

gesunde und glückliche Jahre im<br />

Kreise seiner Familie.<br />

Dr. C. Kekow, Rhauderfehn<br />

Dr. Heinrich Hirthe


Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30, 38226 Salzgitter,<br />

Tel: 05341 / 8 48 30<br />

14.05.2003<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Play Off“,<br />

Salzdahlumer Str. 126,<br />

38126 Braunschweig<br />

„Die Teilprothese“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244 / 16 71<br />

10.05.2003<br />

09.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />

„Präkanzerose“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Peter Reichart, Berlin<br />

Bezirksstelle<br />

Lüneburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Axel Wiesner,Buchholzer Str. 7,<br />

21271 Hanstedt,<br />

Tel. 04184 / 13 05<br />

07.05.2003<br />

15.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik<br />

- Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Gestaltungsspielraum der GOZ<br />

nutzen - ist Chefsache“<br />

Referent:<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

04.06.2003<br />

15.30 Uhr – ca. 18.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik<br />

- Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Optimierung der vorhandenen<br />

Totalprothese mit erweiterter<br />

Abdrucktechnik“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

Verlust von Mitgliedsausweisen<br />

… in den Bezirksstellen<br />

Bezirksstelle<br />

Stade<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Thoma,<br />

Bahnhofstr. 21-25,<br />

21614 Buxtehude,<br />

Tel. 04161 / 5 29 08<br />

24.05.2003<br />

09.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Vier Linden“,<br />

Schölischer Str. 63, 21682 Stade<br />

„Gestaltungsspielraum der GOZ<br />

nutzen - ist Chefsache“<br />

Referent:<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

vom 28.07.1994 vom 23.02.1988 vom 29.05.2002<br />

Herr Dr. Wahed Baha Herr Dr. Jens Fischer Herr Jens Peuker<br />

Heidkamp 1 Vahrenwalder Platz 3 Hildesheimer Straße 35<br />

27607 Langen 30165 Hannover 30169 Hannover<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung,<br />

falls Personen mit diesen Ausweisen Missbrauch treiben sollten.<br />

Die Ausweise werden hiermit für ungültig erklärt.<br />

ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

37


38<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

Ein neuer Service ihrer Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

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oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN · Zeißstr. 11a · 30159 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Wir trauern um unsere Kollegen …<br />

Dr. Hans-Joachim Fischer-Bühring<br />

Bonatzweg 1, 30559 Hannover<br />

geboren am 16.02.1917, verstorben am 25.01.2003<br />

Wolfgang Borchert<br />

Charlottenburger Straße 19, 37085 Göttingen<br />

geboren am 14.04.1913, verstorben am 18.02.2003<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

Dr. Werner Eberlein<br />

An der Hofkoppel 1, 29549 Bad Bevensen<br />

geboren am 06.08.1924, verstorben am 01.03.2003<br />

Willy Böge<br />

Rennenkamp 41, 38108 Braunschweig<br />

geboren am 16.06.1913, verstorben am 04.03.2003<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen, bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.


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Oldenburg, Cloppenburg,<br />

Delmenhorst, Ammerland<br />

Prüfungszeitraum<br />

Mai / Juli 2003<br />

Anmeldeschluß<br />

Oldenburg, 29.04.2003<br />

Bezirksstelle Stade<br />

Fachklassen<br />

Stade, Cuxhaven<br />

Prüfungszeitraum<br />

Mai / Juli 2003<br />

Anmeldeschluß<br />

Stade, 07.04.2003<br />

gez. Dr. Michael Ebeling<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

gez. Dr. Ross<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

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Übergangssozietät ist sehr erwünscht.<br />

Tel.: 04242/784161, nach 20 Uhr.<br />

Zwei Zahnärzte suchen mittelgroße<br />

Praxis. Praxis mit ästhetischer Zahnheilkunde,<br />

Implantologie oder Kfo-<br />

Anteil ist wünschenswert.<br />

Tel.: 04242/784161, nach 20 Uhr.<br />

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Selbstklebende Röntgenschutztapeten für Wände,Decken,Böden,<br />

Türen,Trennwände.Schnelle,einfache Montage,div.Bleigleichwerte.<br />

KERALIT Veterinärtechnik GmbH (ehemals Dental-Czech)<br />

Brenntenhau 1, D-71106 Magstadt, Tel.: 07159-42848, Fax: 42701<br />

Vermittlung von Zahnarztpraxen<br />

Poser & Partner GmbH ist seit mehr als 30 Jahren spezialisiert<br />

auf qualifizierte Wirtschaftsberatung und Finanzdienstleistung für<br />

Zahnärzte. Aus unserem Kundenkreis bieten wir<br />

ständig Zahnarztpraxen zur Übernahme oder Partnerschaft<br />

an. Unser Schwerpunkt liegt in Niedersachsen, vorzugsweise<br />

Hannover und Braunschweig.<br />

Ihre Ansprechpartner sind: Hans Günter Poser, Thomas Simoneit<br />

Poser & Partner GmbH<br />

Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig<br />

Tel.: 0531/24339-0; Fax: 0531/24339-40<br />

e-Mail: info@poserundpartner.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03<br />

39


40<br />

BITTE NOTIEREN<br />

04. – 05. April 2003 Hamburg Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte<br />

11. – 12. April 2003 Infos: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,<br />

Tel.: 040/42803-2252 oder Fax: 040/42803-5122<br />

26. April 2003 Neumünster 10. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag<br />

Holstenhallen 3 und 4 in Neumünster<br />

9:00 bis ca. 17:00 Uhr<br />

Infos: Dr. Dagmar Thürkow, Tel.: 04347/1313,<br />

Frau Ludwig, Tel.: 0431/ 3897-128<br />

kzv.s-h@t-online.de<br />

29. – 31. Mai 2003 Bad Homburg v.d.H. 54. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für<br />

Kieferchirurgie gem. mit dem Arbeitskreis für Oralpathologie<br />

und Oralmedizin innerhalb der<br />

DGZMK „Verfahren zur Augmentation in der oralen<br />

Implantologie – evidenzbasiert?“<br />

Infos: http://www.ag-kiefer.de oder<br />

PD Dr. Dr. T. E. Reichert<br />

Augustusplatz 2, 55131 Mainz, Tel.: 0 61 31/17 30 83 oder<br />

e-mail: reichert@mkg-klinik.uni-mainz.de<br />

02. – 06. Juni 2003 Westerland/Sylt 45. Fortbildungstagung<br />

der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein<br />

Infos: Dr. Dagmar Thürkow, Tel.: 04347/1313<br />

19. – 21. Juni 2003 Krefeld 53. Kongress der Deutschen Gesellschaft<br />

für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

Infos: Klinik für MKG-Chirurgie/Plastische Chirurgie<br />

St. Josefshospital Krefeld-Uerdingen<br />

Kurfürstenstraße 69, 47829 Krefeld<br />

Tel.: 0 21 51/45 2312, Fax: 0 21 51/45 23 66<br />

Sekretariat: Anke Meyer<br />

e-mail: bull.dres@t-online.de<br />

Anmeldung: ABC-Congress Service<br />

Tel.: 089/2311 5015, Fax: 089/26 31 67<br />

e-mail: ABC-Congr-Service@t-online.de<br />

20. – 21. Juni 2003 Hannover dental informa<br />

04. – 05. Juli 2003 Koblenz 17. Jahrestagung der European Society<br />

of Dental Ergonomics (ESDE) (Europäischen Gesellschaft<br />

für Zahnärztliche Ergonomie (EGZE)), mit Ausstellung<br />

Infos: Frank Micholt, Generalsekretär ESDG EGZE<br />

Kliniekstraat 9, B-3500 Hasselt, Fax +3211/27 44 90<br />

e-mail: secretary.esde@skynet.be / www.esde.org<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 4/03


HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Analyse, Strategie, Umsetzung<br />

... lautete das Thema des 9. Marketing Kongresses<br />

von Degussa Dental. In fesselnden<br />

Vorträgen übersetzten Vorausdenker aus Politik,<br />

Wissenschaft und Marketing die Zeichen<br />

der Zeit für eine erfolgreiche Betriebsführung<br />

in der Zukunft. Etwa 1.000 Zahnärzte und<br />

Zahntechniker erfuhren am 17. und 18. Januar<br />

2003 im Sheraton Hotel am Flughafen Frankfurt<br />

aus verschiedensten Perspektiven, wo in<br />

ihrem Metier Chancen liegen, Gefahren lauern<br />

und wie sie sich schon heute auf die<br />

Trends von morgen vorbereiten können.<br />

Sein berufliches Schicksal aktiv in die Hand<br />

nehmen, sich mit Marketing Wettbewerbsvorteile<br />

verschaffen – so lautete die allgemeine<br />

Botschaft der Veranstaltung, die zum Auftakt<br />

von Augustiner-Pater Dr. phil. Dr. theol.<br />

Hermann-Josef Zoche und am zweiten Tag<br />

von Börsenberichterstatter Frank Lehmann<br />

vom Hessischen Rundfunk moderiert wurde.<br />

Ganz entscheidend für geschäftlichen Erfolg<br />

ist stets der Rahmen, der von der Gesundheitspolitik<br />

vorgegeben wird. Der stellvertretende<br />

Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen<br />

Bundestag, Horst Seehofer, räumte in<br />

seinem Vortrag persönliche Fehlentscheidungen<br />

in der Vergangenheit ein, und machte<br />

gleichzeitig umfassende Vorschläge für eine<br />

Gesundheitspolitik der Zukunft.<br />

Konkret sprach sich der frühere Bundesgesundheitsminister<br />

für ein 3-Säulen-Modell aus:<br />

Erste Säule: Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

müssen optimiert und mehr Transparenz geschaffen<br />

werden. Es bedarf direkter Zahlungsströme<br />

zwischen dem, der die Leistung erbringt<br />

und dem, der sie bezahlt.<br />

Zweite Säule: Die Selbstbeteiligung des Patienten<br />

muss erhöht werden.<br />

Dritte Säule: Der Arbeitgeberbetrag zur Krankenversicherung<br />

sollte festgeschrieben und an<br />

den Arbeitnehmer ausbezahlt werden.<br />

Dass Veränderungen und Notsituationen<br />

große Chancen bergen, bestätigte ein renommierter<br />

Neurobiologe gleich im Anschluss:<br />

Prof. Dr. Gerald Hüther von der Universitätsklinik<br />

Göttingen appellierte, die Leistungen des<br />

menschlichen Gehirns besser zu nutzen. „Je<br />

mehr Probleme, desto besser für unser Gehirn.“<br />

Stressreaktionen führen demzufolge zu einer<br />

Stärkung bestimmter Zentren. Dadurch kann<br />

schließlich aus Angst, an einem Problem zu<br />

scheitern, die pure Lust werden, es immer wieder<br />

zu lösen. Doch scheint es in Zukunft genug<br />

Probleme zu geben, die es zu bewältigen gilt.<br />

Prof. Dr. Meinhard Miegel, Sozialforscher des<br />

Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft in<br />

Bonn, wies in seinem Vortrag darauf hin, dass<br />

Deutschland gegenwärtig noch unter Wirklichkeitsverdrängung<br />

leide. Schließlich kehre<br />

sich das Verhältnis von Jung zu Alt gerade um –<br />

schon heute ist über die Hälfte der Bevölkerung<br />

über 50 Jahre alt. Miegel machte dabei nicht<br />

ausschließlich die Politik für die wachsenden<br />

Missstände verantwortlich. „Die Probleme sitzen<br />

tiefer“, stellte der Sozialforscher fest. So<br />

seien die finanziellen Ansprüche der Bevölkerung<br />

inzwischen bei weitem größer als die erbrachten<br />

Leistungen.<br />

Konkrete Strategien für mehr Erfolg und eine<br />

praktische Anleitung zur Steigerung des Vermögens<br />

präsentierte dabei ein erfahrener Finanz-<br />

und Steuerexperte: Prof. Dr. Vlado<br />

Bicanski vom Institut für Wirtschaft und Praxis<br />

in Münster verwies auf die wachsende<br />

Bedeutung der Liquidität für jedes einzelne<br />

Unternehmen. Mit den Bankenbeschlüssen<br />

„Basel II“ werden künftig neue Maßstäbe zur<br />

Vergabe von Krediten angelegt. Ab 2006 gilt<br />

dann auch für die Praxis und das Dentallabor:<br />

Gute Bonität gleich gutes „Ranking“. Mit einer<br />

solchen positiven Bewertung lassen sich<br />

zinsgünstige Kredite aushandeln, da die Bank<br />

selbst weniger Eigenkapital zur Absicherung<br />

aufwenden muss. „Vermögen ist gut, Liquidität<br />

besser“, brachte es Bicanski auf eine<br />

einfache Formel.<br />

Liquidität hängt in erster Linie vom beruflichen<br />

Erfolg ab – dieser wiederum lässt sich insbesondere<br />

durch ein gutes Marketing steigern.<br />

Dr. Volker J. Kreyher, Marketingexperte speziell<br />

im Bereich Gesundheit, empfahl eine strategische<br />

Planung. Nach der Reihenfolge: Analyse,<br />

Strategie, Taktik, Umsetzung sollte Marketing<br />

Warnung vor Scaler-Spitzen für Satelec-ZEGs<br />

In der letzten Zeit erscheinen Anzeigen über<br />

besonders günstige Angebote von „Scaler-<br />

Spitzen für SATELEC-Geräte“. Es handelt sich<br />

hierbei nicht um originale Herstellerteile, die<br />

ab Werk mit Firmenlogo, CE-Markierung und<br />

Produktionsdatum versehen sind. Wir müssen,<br />

als CE-zertifizierter Hersteller, unsere Kunden<br />

ausdrücklich vor der Verwendung dieser Spitzen<br />

warnen und auf die medizinischen,<br />

technischen, aber auch rechtlichen Risiken<br />

hinweisen.<br />

Teile abgebrochener Spitzen können an Patienten<br />

zu irreversiblen, gesundheitlichen<br />

Schäden führen. Die original Satelec-Spitzen<br />

sind aus einem speziellen, medizinisch geprüften<br />

Werkstoff hergestellt und präzise auf<br />

das Satelec-ZEG Handstück und die Elektronik<br />

abgestimmt, um eine optimale Funktion zu<br />

ANZEIGE<br />

mit System betrieben werden. Prof. Dr. Norbert<br />

Meiners beschrieb im Folgenden ein konkretes<br />

Beispiel anhand eines „5-Sterne-Dentallabors“:<br />

Den ersten Stern vergab er für gute Kundenbindung.<br />

Einen Zweiten für die Gewinnung neuer<br />

Marktanteile. Ein dritter Stern sei für die Positionierung,<br />

also das Hervorheben eines Unternehmens,<br />

angebracht; der Vierte für die Kooperation<br />

mit anderen. Und einen fünften Stern<br />

vergab der erst 31-jährige Professor schließlich<br />

für „Innovation“ – der Leistung, etwas völlig<br />

Neues im Markt anzubieten. Sich ein unverwechselbares<br />

Image anzueignen, empfahl auch<br />

Werbeprofi Till Wagner von der Jung von Matt<br />

AG, einer der renommiertesten Werbeagenturen<br />

weltweit. Auf humorvolle Weise erklärte<br />

er die Meilensteine der Werbegeschichte.<br />

Wer erfolgreich durchstarten will, muss<br />

natürlich hoch motiviert sein. Nur so lassen<br />

sich Widerstände überwinden. Jörg Löhr<br />

gehört zu den gefragtesten Motivationstrainern<br />

im deutschsprachigen Raum.<br />

Er vermittelte auch den Teilnehmern des<br />

Marketing-Kongresses auf mitreißende Weise,<br />

wie es sich anfühlt, hinaus aus der bekannten<br />

„Komfortzone“ zu gehen und sich in<br />

die „Wachstumszone“ zu wagen. Nur dort<br />

ließe sich der Erfolg steigern. Dazu müssten<br />

die eigenen Ansprüche erhöht, Überzeugungen<br />

gewechselt und Strategien gefunden<br />

werden. Erfolg buchstabierte Löhr so: "E"<br />

gleich Emotionen wecken, "R" gleich Richtung<br />

bestimmen, "F" gleich Flexibilität, "O"<br />

gleich Optimismus, "L" gleich Leidenschaft<br />

spüren und "G" gleich Grenzen überschreiten.<br />

Mit seiner Vielseitigkeit wurde auch der<br />

9. Marketing Kongress zu einem Brainstorming<br />

der Extra-Klasse. „Hier wird voraus-,<br />

quer- und nachgedacht. Wir wollen Spielverderber<br />

für die notorischen Pessimisten sein“,<br />

brachte Degussa Dental Geschäftsführer<br />

Rudolf Lehner die Zielsetzung der gesamten<br />

Veranstaltung auf den Punkt.<br />

Weitere Informationen:<br />

Degussa Dental GmbH<br />

Telefon: +49-(0)6181-59-5951<br />

Internet: www.degussa-dental.de<br />

gewährleisten. Das komplette System, einschließlich<br />

Spitzen, entspricht den europäischen<br />

Sicherheitsstandards. Durch Verwendung<br />

von Fremdteilen im oder am<br />

Satelec-System ist die Konformität mit den<br />

gültigen Sicherheitsnormen nicht mehr gegeben.<br />

Außerdem entfällt die Hersteller-Produkthaftung.<br />

Für weitere Fragen wenden Sie<br />

sich bitte an den Fachhandel.


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Adolf Garlichs KG Dental-Depot - 26019 Oldenburg - Gartenstraße 30 - Tel. 0441/95 5 95-0 - Fax 0441/508747<br />

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demedis dental depot - 37075 Göttingen - Theodor-Heuss-Str. 66 a - Tel. 0551/30 79 794 - Fax 0551/30 79 795<br />

demedis dental depot - 34117 Kassel - Friedrich-Ebert-Str. 21-23 - Tel. 0561/81 04 6 -0 - Fax 0561/81 04 6 -22

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