Holz-Pellets - Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken
Holz-Pellets - Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken
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10 aus den archiven<br />
der berliner brieF<br />
11<br />
der berLiner brief<br />
… Angela Merkels Abbitte Ihrer Strafe<br />
Jahr für Jahr gelingt es dem <strong>Hohe</strong>n <strong>Grobgünstige</strong>n <strong>Narrengericht</strong><br />
<strong>zu</strong> <strong>Stocken</strong>, einen hochkarätigen Beklagten vor das <strong>Narrengericht</strong><br />
<strong>zu</strong> zitieren. Gemäß dem Privileg, das Kuony von <strong>Stocken</strong> im<br />
Jahre 1351 erlangte, wird in jedem Jahr ein <strong>Narrengericht</strong> abgehalten.<br />
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Neu-Außenminister Guido<br />
Westerwelle, Ministerpräsident Günther Oettinger und Finanzminister<br />
Willi Stächele stehen nach wie vor im politischen Rampenlicht<br />
wie beispielsweise Andrea Nahles oder der Saarländer Peter Müller.<br />
Daneben mussten sich auch Franz Josef Strauß, Friedrich Merz,<br />
Norbert Blüm, Gerhard Mayer-Vorfelder und viele mehr bereits vor<br />
dem Stockacher <strong>Narrengericht</strong> verantworten.<br />
Fast alle wurden als reuige Sünder <strong>zu</strong> empfindlichen Weinstrafen<br />
von bis <strong>zu</strong> 3 Eimern Wein – österreichischen Maßes – verurteilt. Ein<br />
Eimer bemisst immerhin 60 Liter. Nur einem Beklagten gelang es<br />
auf Milde <strong>zu</strong> treffen. Bis heute gilt der Freispruch von Peter Müller<br />
als eine umstrittene Entscheidung – im Nachhinein auch als krasses<br />
Fehlurteil. Im Anschluss erhalten <strong>zu</strong>mindest die männlichen Beklagten<br />
den traditionellen Laufnarrenschlag.<br />
Beklagte wie Annette Schavan oder Angela Merkel mussten auf den<br />
Schlag verzichten, denn das Privileg von 1351 beschreibt eigentlich<br />
die Aufnahme in das mittelalterliche Bürgerrecht. <strong>Das</strong> stand damals<br />
eben nur männlichen Personen <strong>zu</strong>, und bei dieser Tradition bleibt<br />
es im närrischen Stockach. An der Schuld und an der Strafe für die<br />
beklagten Damen änderte das jedoch nichts.<br />
Beinahe hätte sich unsere frisch gewählte Bundeskanzlerin Angela<br />
Merkel allerdings ihrer Strafe entzogen. Einer aufmerksamen Bürgerin<br />
aus <strong>Stocken</strong> ist es <strong>zu</strong> verdanken, dass ihre säumige Strafe aus<br />
dem Jahre 2001 nun doch noch eingelöst wurde. Die Stockacherin<br />
hatte sich schriftlich an die Bundeskanzlerin gewandt und auf ihr<br />
Versäumnis hingewiesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte<br />
dies nicht auf sich sitzen lassen und setzte sich unmittelbar mit dem<br />
<strong>Hohe</strong>n <strong>Grobgünstige</strong>n <strong>Narrengericht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Stocken</strong> in Verbindung, um<br />
Abbitte <strong>zu</strong> leisten. Die hohen Herren, in all ihrer Weisheit, nahmen<br />
die Begleichung der Strafe – 1 1/2 Eimer Wein (90 Liter) – gerne an,<br />
peinlichst darauf bedacht, sich auch den Säumniszins für ganze 8<br />
Jahre in Wein bezahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />
Der Wein wurde auch prompt bezahlt, aus Hagnau geliefert und<br />
steht seitdem im Narrenstüble <strong>zu</strong>r Verköstigung des <strong>Narrengericht</strong>s<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung. Gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl und<br />
<strong>zu</strong>m Beginn der Sit<strong>zu</strong>ngsperioden des <strong>Narrengericht</strong>s.