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Holz-Pellets - Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken

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10 aus den archiven<br />

der berliner brieF<br />

11<br />

der berLiner brief<br />

… Angela Merkels Abbitte Ihrer Strafe<br />

Jahr für Jahr gelingt es dem <strong>Hohe</strong>n <strong>Grobgünstige</strong>n <strong>Narrengericht</strong><br />

<strong>zu</strong> <strong>Stocken</strong>, einen hochkarätigen Beklagten vor das <strong>Narrengericht</strong><br />

<strong>zu</strong> zitieren. Gemäß dem Privileg, das Kuony von <strong>Stocken</strong> im<br />

Jahre 1351 erlangte, wird in jedem Jahr ein <strong>Narrengericht</strong> abgehalten.<br />

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Neu-Außenminister Guido<br />

Westerwelle, Ministerpräsident Günther Oettinger und Finanzminister<br />

Willi Stächele stehen nach wie vor im politischen Rampenlicht<br />

wie beispielsweise Andrea Nahles oder der Saarländer Peter Müller.<br />

Daneben mussten sich auch Franz Josef Strauß, Friedrich Merz,<br />

Norbert Blüm, Gerhard Mayer-Vorfelder und viele mehr bereits vor<br />

dem Stockacher <strong>Narrengericht</strong> verantworten.<br />

Fast alle wurden als reuige Sünder <strong>zu</strong> empfindlichen Weinstrafen<br />

von bis <strong>zu</strong> 3 Eimern Wein – österreichischen Maßes – verurteilt. Ein<br />

Eimer bemisst immerhin 60 Liter. Nur einem Beklagten gelang es<br />

auf Milde <strong>zu</strong> treffen. Bis heute gilt der Freispruch von Peter Müller<br />

als eine umstrittene Entscheidung – im Nachhinein auch als krasses<br />

Fehlurteil. Im Anschluss erhalten <strong>zu</strong>mindest die männlichen Beklagten<br />

den traditionellen Laufnarrenschlag.<br />

Beklagte wie Annette Schavan oder Angela Merkel mussten auf den<br />

Schlag verzichten, denn das Privileg von 1351 beschreibt eigentlich<br />

die Aufnahme in das mittelalterliche Bürgerrecht. <strong>Das</strong> stand damals<br />

eben nur männlichen Personen <strong>zu</strong>, und bei dieser Tradition bleibt<br />

es im närrischen Stockach. An der Schuld und an der Strafe für die<br />

beklagten Damen änderte das jedoch nichts.<br />

Beinahe hätte sich unsere frisch gewählte Bundeskanzlerin Angela<br />

Merkel allerdings ihrer Strafe entzogen. Einer aufmerksamen Bürgerin<br />

aus <strong>Stocken</strong> ist es <strong>zu</strong> verdanken, dass ihre säumige Strafe aus<br />

dem Jahre 2001 nun doch noch eingelöst wurde. Die Stockacherin<br />

hatte sich schriftlich an die Bundeskanzlerin gewandt und auf ihr<br />

Versäumnis hingewiesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte<br />

dies nicht auf sich sitzen lassen und setzte sich unmittelbar mit dem<br />

<strong>Hohe</strong>n <strong>Grobgünstige</strong>n <strong>Narrengericht</strong> <strong>zu</strong> <strong>Stocken</strong> in Verbindung, um<br />

Abbitte <strong>zu</strong> leisten. Die hohen Herren, in all ihrer Weisheit, nahmen<br />

die Begleichung der Strafe – 1 1/2 Eimer Wein (90 Liter) – gerne an,<br />

peinlichst darauf bedacht, sich auch den Säumniszins für ganze 8<br />

Jahre in Wein bezahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Der Wein wurde auch prompt bezahlt, aus Hagnau geliefert und<br />

steht seitdem im Narrenstüble <strong>zu</strong>r Verköstigung des <strong>Narrengericht</strong>s<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung. Gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl und<br />

<strong>zu</strong>m Beginn der Sit<strong>zu</strong>ngsperioden des <strong>Narrengericht</strong>s.

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