KFZ- VERSICHERUNG Rundum sicher. Rundum betreut. Die R+V ...
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Gewährleistung von Fall zu Fall<br />
Gewährleistung, die gesetzliche Version der<br />
Garantie, gilt seit 2002 für alle Gebrauchtwagenverkäufe<br />
von Autohändlern und Firmen, die Autos<br />
an Privatkunden verkaufen. Beim Verkauf von<br />
privat an privat kann sie nach wie vor ausgeschlossen<br />
werden – muss aber nicht.<br />
<strong>Die</strong> Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf<br />
vom Händler mindestens ein Jahr ab Kauf. So<br />
lange haftet ein Verkäufer ohne Rücksicht auf ein<br />
Verschulden, dass die verkaufte Sache zur Zeit des<br />
Verkaufs fehlerfrei ist. In den ersten sechs Monaten<br />
muss der Verkäufer bei einem Defekt beweisen,<br />
dass der Gebrauchte bei Übergabe mängelfrei war.<br />
Ab dem siebten Monat ist der Käufer in der<br />
Beweispflicht. Nicht unter Gewährleistung fallen<br />
Mängel, die im Kaufvertrag beschrieben worden<br />
sind, aber auch Verschleißerscheinungen während<br />
der Gewährleistungszeit.<br />
Kauf mit Ersparnis – der Gebrauchtwagen<br />
30<br />
<strong>Die</strong> Fahrzeugübergabe<br />
Sind sich Käufer und Verkäufer einig, fehlt nur<br />
noch der Austausch der vereinbarten Kaufsumme<br />
und des Autos. Nicht vergessen werden darf vor<br />
der Bezahlung außerdem die Übergabe von:<br />
> Fahrzeugbrief<br />
> Fahrzeugschein<br />
> Kundendienstheft<br />
> Bedienungsanleitung<br />
> Schlüssel und Nachschlüssel<br />
> Prüfberichten (TÜV)<br />
> vereinbartem Zubehör<br />
> vereinbarten Extras