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INFORMATIONEN KLEINANZEIGEN I N S E R A T E Fastentuch der ...

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14<br />

Pendlerbeihilfe:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> positiven Vorberatung in<br />

den Gremien <strong>der</strong> Marktgemeinde Metnitz<br />

wird demnächst die Einführung einer<br />

Beihilfe für Berufspendler/Innen beschlossen<br />

werden. Die Auszahlung erfolgt<br />

in Form eines Gutscheines, welcher<br />

ausschließlich bei den heimischen<br />

Gewerbe- und Handelsbetrieben eingelöst<br />

werden kann. (letzter Termin<br />

30.11.2004 !!).<br />

Auf die Gewährung <strong>der</strong> Pendlerbeihilfe<br />

besteht kein Rechtsanspruch und ist<br />

dies ausschließlich eine freiwillige Leistung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Metnitz.<br />

Voraussetzungen:<br />

➭ Der/Die Antragsteller/Innen müssen<br />

den Hauptwohnsitz in <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Metnitz haben<br />

➭ Die kürzeste Wegstrecke vom<br />

Wohnsitz zum Arbeitsplatz und zurück<br />

muss mindestens 20 Kilometer<br />

betragen<br />

➭ Personen, welchen für die Fahrt zur<br />

und von <strong>der</strong> Arbeitsstelle ein Firmenfahrzeug<br />

zur Verfügung gestellt<br />

wird, haben keinen Anspruch auf<br />

Pendlerbeihilfe<br />

➭ Bei Inanspruchnahme <strong>der</strong> Lehrlingsfreifahrt<br />

besteht ebenfalls kein Anspruch<br />

auf Pendlerbeihilfe<br />

➭ Die Einkommensgrenze liegt bei<br />

€ 18.000,- laut Ziffer 245 des Jahreslohnzettels<br />

und darf nicht überschritten<br />

werden<br />

➭ Besteht Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag,<br />

wird das monatliche<br />

Einkommen um € 100,- (jährlich<br />

um € 1.200,-) und für jedes<br />

Kind um € 50,- (jährlich € 600,-)<br />

reduziert<br />

➭ Besteht Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag,wird<br />

das monatliche<br />

Einkommen um € 50,- (jährlich<br />

um € 600,-) pro Kind reduziert<br />

För<strong>der</strong>ungshöhe:<br />

Die För<strong>der</strong>ungshöhe richtet sich gestaffelt<br />

nach <strong>der</strong> Wegstrecke und dem Einkommen.<br />

➭ Beschränkt sich <strong>der</strong> Anspruch nur<br />

auf einen Teil des Kalen<strong>der</strong>jahres, so<br />

wird die Pendlerbeihilfe nur anteilsmäßig<br />

gewährt<br />

➭ Wochenpendler/Innen erhalten,wenn<br />

das Einkommen unter <strong>der</strong> Einkommensgrenze<br />

von Euro 18.000,- liegt,<br />

generell einen Beitrag von Euro 75,-<br />

Nr. 1/04<br />

Erfor<strong>der</strong>liche Unterlagen:<br />

➭ Bestätigung(en) <strong>der</strong> Firma, dass im<br />

Jahr 2003 kein Firmenbus zur Verfügung<br />

gestellt wurde<br />

➭ Als Einkommensnachweis ist/sind<br />

<strong>der</strong>/die Jahreslohnzettel 2003 beizulegen<br />

!<br />

➭ Als Nachweis für den Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag<br />

ist unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lich:<br />

a) Vermerk auf dem<br />

Jahreslohnzettel (L16) o<strong>der</strong><br />

b) Der Einkommensteuerbscheid<br />

für 2003, aus dem <strong>der</strong><br />

Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag<br />

ersichtlich ist<br />

För<strong>der</strong>ungsabwicklung:<br />

Die Gewährung <strong>der</strong> Pendlerbeihilfe erfolgt<br />

rückwirkend und ausschließlich<br />

auf Antrag. Die Anträge liegen ab<br />

1. März 2004 bei <strong>der</strong> Marktgemeinde<br />

Metnitz auf und sind bis<br />

spätestens 31. Mai des laufenden<br />

Jahres mit allen gefor<strong>der</strong>ten<br />

Unterlagen einzureichen (zuständige<br />

Sachbearbeiterin: Frau Streiner).<br />

Zu spät eingereichte o<strong>der</strong> unvollständige<br />

Anträge können nicht positiv<br />

erledigt werden. Bei Zutreffen <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

und Vorliegen aller gefor<strong>der</strong>ten<br />

Nachweise wird seitens <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Metnitz ein Gutschein<br />

in <strong>der</strong> vorgesehenen Höhe ausgestellt.<br />

Dieser Gutschein kann bei allen heimischen<br />

Gewerbe- und Handelsbetrieben<br />

(innerhalb des Gemeindegebietes <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Metnitz) je<strong>der</strong> Art bis<br />

spätestens 30.11.2004 eingelöst werden.<br />

Der Gutschein besitzt nur Gültigkeit,<br />

wenn er mit dem Amtssiegel <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Metnitz versehen ist<br />

und die Original-Unterschriften des<br />

Bürgermeisters sowie des zuständigen<br />

Sozialreferenten aufweist !<br />

Zeckenschutzimpfung:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> positiven Vorberatung in<br />

den Gremien <strong>der</strong> Marktgemeinde Metnitz<br />

wird bekannt gegeben, dass die Kosten<br />

für den Impfstoff (nicht Arzthonorare)<br />

durch die Marktgemeinde Metnitz<br />

nach Vorlage des Impfpasses und <strong>der</strong><br />

Impfstoffrechnung, refundiert werden.<br />

Diese Aktion gilt jedoch nur für Kleinkin<strong>der</strong><br />

bis zum Pflichtschuleintritt und<br />

ist vorerst bis 31.12.2004 möglich.<br />

Leserdienst<br />

Gestorben<br />

(Januar bis März 2004):<br />

Februar:<br />

Brachmaier Aloisia,Metnitz,Preining 23<br />

Älteste gebürtige<br />

Metnitzerin verstorben<br />

Im Februar dieses Jahres, wenige<br />

Monate vor <strong>der</strong> Vollendung ihres 104.<br />

Lebensjahres, verstarb die gebürtige<br />

Metnitzerin Juliane Leitner in<br />

Rankweil in Vorarlberg. Sie war damit<br />

vermutlich die älteste Person die je<br />

aus unserer Gemeinde hervergegangen<br />

ist.<br />

Juliane Leitner kam am 22. Mai 1900<br />

beim vlg.Marhofer in Teichl zur Welt.<br />

Nach dem Besuch <strong>der</strong> Volksschule in<br />

Metnitz und einigen Jahren am elterlichen<br />

Hof in <strong>der</strong> Teichl zog es sie<br />

schon sehr früh in die Welt hinaus.<br />

Unter an<strong>der</strong>em arbeitete sie als<br />

Haushälterin in den Nie<strong>der</strong>landen,<br />

bevor es sie nach Bad Gastein und<br />

schließlich nach Lustenau in Vorarlberg<br />

verschlug. Die letzten 18 Lebensjahre<br />

verbrachte sie im Seniorenwohnheim<br />

<strong>der</strong> Herz-Jesu-Schwestern<br />

in Rankweil.<br />

Juliane Leitner war ein humorvoller,<br />

aber auch zutiefst gläubiger Mensch.<br />

Sie war nie ernsthaft krank und erfreute<br />

sich bis über den 100. Geburtstag<br />

hinaus bester Gesundheit<br />

und geistiger Frische. Erst die letzten<br />

beiden Lebensjahre wurde sie zunehmend<br />

bettlägrig.Viele ihrer Gedanken<br />

und Gebete galten aber bis zum<br />

Schluß ihrer Metnitzer Heimat.<br />

Frau Leitner wurde am 14. Februar<br />

dieses Jahres im Friedhof <strong>der</strong> St. Peter-Kirche<br />

in Rankweil unter Teilnahme<br />

von Verwandten aus <strong>der</strong> Heimat<br />

beigesetzt.

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