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INFORMATIONEN KLEINANZEIGEN I N S E R A T E Fastentuch der ...

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16<br />

Der First Respon<strong>der</strong> ist ein freiwilliger<br />

Dienst von SanitäterInnen<br />

zur Unterstützung des<br />

bestehenden Rettungssystems. First<br />

Respon<strong>der</strong> heißt frei übersetzt „ <strong>der</strong><br />

erste Antworter “.<br />

Der First Respon<strong>der</strong> kommt zum Einsatz,wenn<br />

in seiner näheren Umgebung<br />

ein Notfall eintritt. Er wird parallel mit<br />

dem Rettungsmittel zum Unfallort entsandt<br />

und leistet erweiterte Erste Hilfe<br />

bis zur Übernahme durch das Rettungsteam<br />

o<strong>der</strong> den Arzt.<br />

Ein First Respon<strong>der</strong> kann somit die Zeitspanne<br />

bis zum Eintreffen des Notarztteams<br />

o<strong>der</strong> des praktischen Arztes vor<br />

Ort durch gezielte Fortsetzung <strong>der</strong> Erste<br />

Hilfe Maßnahmen überbrücken. Er<br />

kann wertvolle Arbeit leisten wie z.B.<br />

Lage erkunden, die Unfallstelle absichern,Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

einleiten.<br />

Dem First Respon<strong>der</strong> sind keine<br />

Dienstzeiten vorgegeben, sein Dienst<br />

ist freiwillig, Die Alarmierung erfolgt<br />

über die Leitstelle des Roten Kreuzes<br />

Nr. 1/04<br />

First Respon<strong>der</strong> – „Der erste Antworter“<br />

parallel zur Alarmierung des praktischen<br />

Arztes vor Ort o<strong>der</strong>/und <strong>der</strong><br />

Entsendung eines Rettungsmittels.<br />

First Respon<strong>der</strong> sind kein Ersatz<br />

für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> Ersthelfer o<strong>der</strong><br />

gar für einen Arzt vor Ort, er ist<br />

ein zusätzliches Rettungsmittel !!<br />

Als engagierten, freiwilligen „First Re-<br />

spon<strong>der</strong>“ für die Marktgemeinde Metnitz<br />

konnte Herr Christof Wutte gewonnen<br />

werden. Er hat die Ausbildung<br />

zum Rettungssanitäter absolviert und<br />

die kommissionelle Abschlussprüfung<br />

mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden.<br />

Wir gratulieren sehr herzlich!<br />

Die Übergabe des Notfallrucksackes<br />

fand durch die Marktgemeinde Metnitz<br />

statt.<br />

Tätigkeitsbericht 2003 des Bauamtes<br />

Das Bauamt <strong>der</strong> Marktgemeinde Metnitz hatte im Vorjahr wie<strong>der</strong>um zahlreiche Baufälle zu bearbeiten,die alle positiv erledigt<br />

werden konnten.Wir weisen in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung <strong>der</strong> Baubewilligung<br />

grundsätzlich vor Beginn <strong>der</strong> Ausführung des Vorhabens bei <strong>der</strong> Baubehörde zu beantragen ist. Mit <strong>der</strong> Ausführung<br />

eines Bauvorhabens darf erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheides begonnen werden.<br />

Mitteilungspflichtige Bauvorhaben (§ 7 Abs 4 K-bO 1996) müssen ebenfalls grundsätzlich vor <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Baubehörde<br />

mitgeteilt werden. Diese Mitteilungen haben eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten und unterliegen<br />

nicht <strong>der</strong> Gebührenpflicht.<br />

Wir weisen auch beson<strong>der</strong>s darauf hin, dass Bestätigungen für För<strong>der</strong>ungsan- suchen nachträglich nicht erteilt werden können.För<strong>der</strong>ungen<br />

sind in <strong>der</strong> Regel vor <strong>der</strong> Ausführung (ausgenommen Energieför<strong>der</strong>ung) bei den zuständigen För<strong>der</strong>stellen<br />

mit den aufliegenden Formblättern und unter Beibringung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise zu beantragen.<br />

Baufälle 2003 insgesamt 117<br />

davon baubewilligungspflichtig (§ 6 K-BO) 34<br />

davon Photovoltaikanlagen 9<br />

davon mitteilungspflichtig (§ 7 Abs 4 K-BO) 83<br />

davon Solaranlagen 28<br />

davon Zentralheizungsanlagen 17<br />

davon Autoabstellplätze 7<br />

davon Vollsärmeschutz 6<br />

davon sonstige mitteilungspflichtige Vorhaben 25<br />

Zur Beratung in Bauangelegenheiten stehen das Bauamt <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Metnitz (Sachbearbeiter: Franz Holzer)<br />

während <strong>der</strong> Amtsstunden des Marktge- meindeamtes Metnitz<br />

und <strong>der</strong> hochbautechnische Amtssachverständige (BM<br />

Ing.Wolfgang Fryba) nach telefonischer Terminverbeinbarung<br />

je<strong>der</strong>zeit kostenlos zur Verfügung. (hf)<br />

Prakt. Arzt<br />

Dr. Höfferer<br />

Marktstraße 10 • 9363 Metnitz<br />

Mo/Di/Do/Fr 8 bis 12.30 Uhr<br />

Mi ab 17 Uhr<br />

Ordination: Tel. 04267/309<br />

Mobil 0664/332 19 68<br />

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