INFORMATIONEN KLEINANZEIGEN I N S E R A T E Fastentuch der ...
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16<br />
Der First Respon<strong>der</strong> ist ein freiwilliger<br />
Dienst von SanitäterInnen<br />
zur Unterstützung des<br />
bestehenden Rettungssystems. First<br />
Respon<strong>der</strong> heißt frei übersetzt „ <strong>der</strong><br />
erste Antworter “.<br />
Der First Respon<strong>der</strong> kommt zum Einsatz,wenn<br />
in seiner näheren Umgebung<br />
ein Notfall eintritt. Er wird parallel mit<br />
dem Rettungsmittel zum Unfallort entsandt<br />
und leistet erweiterte Erste Hilfe<br />
bis zur Übernahme durch das Rettungsteam<br />
o<strong>der</strong> den Arzt.<br />
Ein First Respon<strong>der</strong> kann somit die Zeitspanne<br />
bis zum Eintreffen des Notarztteams<br />
o<strong>der</strong> des praktischen Arztes vor<br />
Ort durch gezielte Fortsetzung <strong>der</strong> Erste<br />
Hilfe Maßnahmen überbrücken. Er<br />
kann wertvolle Arbeit leisten wie z.B.<br />
Lage erkunden, die Unfallstelle absichern,Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
einleiten.<br />
Dem First Respon<strong>der</strong> sind keine<br />
Dienstzeiten vorgegeben, sein Dienst<br />
ist freiwillig, Die Alarmierung erfolgt<br />
über die Leitstelle des Roten Kreuzes<br />
Nr. 1/04<br />
First Respon<strong>der</strong> – „Der erste Antworter“<br />
parallel zur Alarmierung des praktischen<br />
Arztes vor Ort o<strong>der</strong>/und <strong>der</strong><br />
Entsendung eines Rettungsmittels.<br />
First Respon<strong>der</strong> sind kein Ersatz<br />
für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen<br />
<strong>der</strong> Ersthelfer o<strong>der</strong><br />
gar für einen Arzt vor Ort, er ist<br />
ein zusätzliches Rettungsmittel !!<br />
Als engagierten, freiwilligen „First Re-<br />
spon<strong>der</strong>“ für die Marktgemeinde Metnitz<br />
konnte Herr Christof Wutte gewonnen<br />
werden. Er hat die Ausbildung<br />
zum Rettungssanitäter absolviert und<br />
die kommissionelle Abschlussprüfung<br />
mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden.<br />
Wir gratulieren sehr herzlich!<br />
Die Übergabe des Notfallrucksackes<br />
fand durch die Marktgemeinde Metnitz<br />
statt.<br />
Tätigkeitsbericht 2003 des Bauamtes<br />
Das Bauamt <strong>der</strong> Marktgemeinde Metnitz hatte im Vorjahr wie<strong>der</strong>um zahlreiche Baufälle zu bearbeiten,die alle positiv erledigt<br />
werden konnten.Wir weisen in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung <strong>der</strong> Baubewilligung<br />
grundsätzlich vor Beginn <strong>der</strong> Ausführung des Vorhabens bei <strong>der</strong> Baubehörde zu beantragen ist. Mit <strong>der</strong> Ausführung<br />
eines Bauvorhabens darf erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheides begonnen werden.<br />
Mitteilungspflichtige Bauvorhaben (§ 7 Abs 4 K-bO 1996) müssen ebenfalls grundsätzlich vor <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Baubehörde<br />
mitgeteilt werden. Diese Mitteilungen haben eine kurze Beschreibung des Vorhabens zu enthalten und unterliegen<br />
nicht <strong>der</strong> Gebührenpflicht.<br />
Wir weisen auch beson<strong>der</strong>s darauf hin, dass Bestätigungen für För<strong>der</strong>ungsan- suchen nachträglich nicht erteilt werden können.För<strong>der</strong>ungen<br />
sind in <strong>der</strong> Regel vor <strong>der</strong> Ausführung (ausgenommen Energieför<strong>der</strong>ung) bei den zuständigen För<strong>der</strong>stellen<br />
mit den aufliegenden Formblättern und unter Beibringung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise zu beantragen.<br />
Baufälle 2003 insgesamt 117<br />
davon baubewilligungspflichtig (§ 6 K-BO) 34<br />
davon Photovoltaikanlagen 9<br />
davon mitteilungspflichtig (§ 7 Abs 4 K-BO) 83<br />
davon Solaranlagen 28<br />
davon Zentralheizungsanlagen 17<br />
davon Autoabstellplätze 7<br />
davon Vollsärmeschutz 6<br />
davon sonstige mitteilungspflichtige Vorhaben 25<br />
Zur Beratung in Bauangelegenheiten stehen das Bauamt <strong>der</strong><br />
Marktgemeinde Metnitz (Sachbearbeiter: Franz Holzer)<br />
während <strong>der</strong> Amtsstunden des Marktge- meindeamtes Metnitz<br />
und <strong>der</strong> hochbautechnische Amtssachverständige (BM<br />
Ing.Wolfgang Fryba) nach telefonischer Terminverbeinbarung<br />
je<strong>der</strong>zeit kostenlos zur Verfügung. (hf)<br />
Prakt. Arzt<br />
Dr. Höfferer<br />
Marktstraße 10 • 9363 Metnitz<br />
Mo/Di/Do/Fr 8 bis 12.30 Uhr<br />
Mi ab 17 Uhr<br />
Ordination: Tel. 04267/309<br />
Mobil 0664/332 19 68<br />
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