braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig ...
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Ernst von Schaumburg (1569-1622)<br />
und die Universität Helmstedt<br />
Von<br />
Ingrid Henze<br />
I.<br />
Im Jahre 1576 gründete Herzog J ulius von <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel eine welfische Landesuniversität<br />
in Helmstedt. Zu den Studenten im ersten Jahrzehnt gehörte u. a. auch Graf<br />
Ernst von Schaumburg. 1621 eröffnete Ernst, inzwischen gefürsteter Regent der Grafschaft<br />
Schaumburg, in Rinteln an der Weser ebenfalls eine Universität. Schon ein zeitgenössischer<br />
Beobachter sah ein Geflecht von Beziehungen und Entsprechungen zwischen<br />
beiden Gründungen. "Unser Fürst trat in die Fußstapfen des Herzogs Julius von <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg",<br />
so kommentiert der erste Rektor der Rintelner Universität, Johannes<br />
Eichrodt, in seiner Trauerrede zum Tode Ernsts 1622 die Hochschulgründung des Schaumburger<br />
Fürsten I). Eichrodt läßt seinem Hinweis auf die Vorbildrolle des <strong>Braunschweig</strong>er<br />
Herzogs eine Aufzählung von Parallelen in der Organisation beider Universitätsgründungen<br />
folgen. So verweist er auf die Namensgebung: Die Academia Julia in Helmstedt sei<br />
ebenso nach ihrem Gründer Julius benannt wie die Rintelner Ernestina nach Ernst - hierzu<br />
weiß Eichrodt freilich noch weitere zeitgenössische Beispiele zu nennen. In gleicher Weise<br />
bedeutungsvoll gewählt sei auch der Termin der feierlichen Universitätseröffnung: In<br />
Hclmstedt war es der Geburtstag des Erbprinzen und Rektors Heinrich Julius, in Rinteln<br />
das 20. Jubiläum der Regierungsübernahme des Gründers. Schließlich läßt Eichrodt seine<br />
Charakteristik des Wirkens von Ernst einmünden in die gleiche Devise, mit der sich auch<br />
Julius und sein Sohn Heinrich Julius dargestellt hatten: "Inserviendo aliis consumpsit" (im<br />
Dienste an anderen verzehrte er sich)2).<br />
Wir wollen Eichrodt auf diesem Wege des Detailvergleichs nicht weiter folgen. Bemerkenswert<br />
an seiner These ist zunächst einmal, daß sie so überhaupt von einem Zeitzeugen<br />
aufgestellt worden ist. Geht man einmal davon aus, daß hinter Eichrodts Bemerkungen<br />
I) J. Eichrod, Oratiofunebris de ... vita ... etobitu ... D. Ernesti, Rinteln 1622, S. 43: Noster<br />
vero princeps Julii ducis Brunsvicensis et Lunaeburgensis vestigia ... legit.<br />
2) Eich rod t (wie Anm. 1), S. 52; ähnlich verfährt auch der Lindhorster Pfarrer Magister Anton<br />
Nothold, vgl. ders., ChristI. Leichpredigt Auff die Fürstliche Leichbegängnüß ... Deß ... Fürsten<br />
... Ernsten ... zu ... Schaumburg, Rinteln 1622, S. 6.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042624<br />
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