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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Ernst von Schaumburg (1569-1622)<br />

und die Universität Helmstedt<br />

Von<br />

Ingrid Henze<br />

I.<br />

Im Jahre 1576 gründete Herzog J ulius von <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel eine welfische Landesuniversität<br />

in Helmstedt. Zu den Studenten im ersten Jahrzehnt gehörte u. a. auch Graf<br />

Ernst von Schaumburg. 1621 eröffnete Ernst, inzwischen gefürsteter Regent der Grafschaft<br />

Schaumburg, in Rinteln an der Weser ebenfalls eine Universität. Schon ein zeitgenössischer<br />

Beobachter sah ein Geflecht von Beziehungen und Entsprechungen zwischen<br />

beiden Gründungen. "Unser Fürst trat in die Fußstapfen des Herzogs Julius von <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg",<br />

so kommentiert der erste Rektor der Rintelner Universität, Johannes<br />

Eichrodt, in seiner Trauerrede zum Tode Ernsts 1622 die Hochschulgründung des Schaumburger<br />

Fürsten I). Eichrodt läßt seinem Hinweis auf die Vorbildrolle des <strong>Braunschweig</strong>er<br />

Herzogs eine Aufzählung von Parallelen in der Organisation beider Universitätsgründungen<br />

folgen. So verweist er auf die Namensgebung: Die Academia Julia in Helmstedt sei<br />

ebenso nach ihrem Gründer Julius benannt wie die Rintelner Ernestina nach Ernst - hierzu<br />

weiß Eichrodt freilich noch weitere zeitgenössische Beispiele zu nennen. In gleicher Weise<br />

bedeutungsvoll gewählt sei auch der Termin der feierlichen Universitätseröffnung: In<br />

Hclmstedt war es der Geburtstag des Erbprinzen und Rektors Heinrich Julius, in Rinteln<br />

das 20. Jubiläum der Regierungsübernahme des Gründers. Schließlich läßt Eichrodt seine<br />

Charakteristik des Wirkens von Ernst einmünden in die gleiche Devise, mit der sich auch<br />

Julius und sein Sohn Heinrich Julius dargestellt hatten: "Inserviendo aliis consumpsit" (im<br />

Dienste an anderen verzehrte er sich)2).<br />

Wir wollen Eichrodt auf diesem Wege des Detailvergleichs nicht weiter folgen. Bemerkenswert<br />

an seiner These ist zunächst einmal, daß sie so überhaupt von einem Zeitzeugen<br />

aufgestellt worden ist. Geht man einmal davon aus, daß hinter Eichrodts Bemerkungen<br />

I) J. Eichrod, Oratiofunebris de ... vita ... etobitu ... D. Ernesti, Rinteln 1622, S. 43: Noster<br />

vero princeps Julii ducis Brunsvicensis et Lunaeburgensis vestigia ... legit.<br />

2) Eich rod t (wie Anm. 1), S. 52; ähnlich verfährt auch der Lindhorster Pfarrer Magister Anton<br />

Nothold, vgl. ders., ChristI. Leichpredigt Auff die Fürstliche Leichbegängnüß ... Deß ... Fürsten<br />

... Ernsten ... zu ... Schaumburg, Rinteln 1622, S. 6.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042624<br />

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