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September 2012 - TWI

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Q3|12 www.twi.at<br />

www.twi.at<br />

Q3|12<br />

Berufsunfähigkeit<br />

„Arbeit ist nicht alles, aber ohne Arbeit ist Alles Nichts.“<br />

Der Verlust der Arbeitskraft ist mit Abstand<br />

das größte Risiko mit den weitreichendsten<br />

Folgen für die Betroffenen.<br />

Da niemand vor einem Unfall oder einer<br />

Krankheit gefeit ist, ist auch niemand vor<br />

dem Verlust der Arbeitskraft geschützt.<br />

Es besteht nur die Möglichkeit, die Folgen<br />

des Verlustes zu mindern, indem man den<br />

Verdienstausfall begrenzt.<br />

In Österreich gibt es für diesen Fall gesetzliche<br />

Vorkehrungen. Bei genauerer<br />

Betrachtung dieses gesetzlichen Schutzes<br />

kommen jedoch Zweifel auf, ob dieser<br />

Schutz im Ernstfall ausreichend ist oder<br />

überhaupt in Anspruch genommen werden<br />

kann.<br />

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der<br />

geminderten Arbeitsfähigkeit abhängig<br />

von der Berufsgruppe zwischen Invalidität<br />

bei Arbeitern und Berufsunfähigkeit bei<br />

Angestellten.<br />

Den Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension<br />

erhält man, wenn<br />

• kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation<br />

besteht oder diese Maßnahmen<br />

nicht zweckmäßig bzw. nicht zumutbar<br />

sind,<br />

• die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit<br />

voraussichtlich sechs Monate andauert,<br />

• die Wartezeit (Mindestversicherungszeit)<br />

erfüllt ist und<br />

• am Stichtag noch nicht die Voraussetzungen<br />

für eine Alterspension erfüllt sind.<br />

Grundlage für die Entscheidung eines Anspruches<br />

ist eine ärztliche Begutachtung,<br />

bei der die Leistungsfähigkeit im Beruf<br />

festgestellt wird.<br />

Ist auf Grund des Gesundheitszustandes<br />

dauernde Invalidität/Berufsunfähigkeit an-<br />

zunehmen, erfolgt eine unbefristete Gewährung<br />

der Leistung.<br />

Die Leistungshöhe ist wiederum abhängig<br />

von der Einkommenshöhe usw.<br />

Dies ist nur ein Auszug der wichtigsten<br />

Rahmenbedingungen. Es ist aber sofort<br />

ersichtlich, dass es hier um eine Leistung<br />

geht, die mit strikten Zugangsbedingungen<br />

versehen ist.<br />

12<br />

Im Sparpaket <strong>2012</strong> wurde der Zugang zur<br />

staatlichen Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitspension<br />

weiter erschwert. Der Fokus<br />

in der Behandlung von Anträgen liegt in<br />

der Integration in den Arbeitsprozess, welche<br />

mit folgenden Eckpunkten umgesetzt<br />

werden sollen:<br />

• Berufliche Rehabilitation für Personen<br />

unter 50 Jahren und sonstige<br />

gesundheitlich beeinträchtigte<br />

Personen.<br />

• Integrationsmaßnahmen für arbeitsfähige<br />

Personen mit gesundheitlichen<br />

Problemen.<br />

• Beschäftigungsförderung für ältere<br />

Arbeitslose.<br />

• Verlagerung der Invaliditätspensionsfälle<br />

der unter 50jährigen ins<br />

AMS.<br />

Unter der momentanen politischen, wirtschaftlichen<br />

und sozialen Situation ist von<br />

weiteren Einschränkungen auszugehen.<br />

Besonders wichtig ist jedoch, dass nicht jeder<br />

diesen Leistungsanspruch hat. Schüler,<br />

Lehrlinge, Studenten, Selbständige, Hausfrauen<br />

u.ä. werden davon nicht abgedeckt.<br />

Ursachen für Berufsunfähigkeit<br />

Hier liegt einer der am meisten verbreiteten<br />

Irrtümer. Die Ursache liegt meist<br />

nicht in einem Unfall. Im Zuge einer Studie<br />

wurden die Gründe für Neuzugänge<br />

2010 in die Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-<br />

penison ermittelt: 32 % psychische Erkrankungen;<br />

31 % Erkrankungen des Muskel-<br />

Skelett-Systems und 11 % Krankheiten des<br />

Kreislaufsystems. 21 % verteilen sich auf<br />

Krankheiten des Nerven- und Atmungssystems,<br />

Stoffwechselkrankheiten usw.<br />

Erst unter Sonstiges mit 5 % sind Unfälle<br />

als Ursache für eine Berufsunfähigkeit vertreten<br />

(Quelle WIFO).<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Die Arbeitskraft ist das Kapital, mit dem<br />

man seinen Lebensstandard heute und in<br />

Zukunft finanziert.<br />

Die Versicherungswirtschaft geht davon<br />

aus, dass nur etwa 15 % der österreichischen<br />

Bevölkerung für den Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

vorgesorgt hat.<br />

Die Ursachen liegen zum Teil<br />

• im bereits erwähnten Irrtum, dass<br />

Unfälle ein hohes Risiko für Berufsunfähigkeit<br />

darstellen,<br />

Fotos: <strong>TWI</strong>-WS<br />

• Unfallversicherungen vergleichsweise<br />

mit geringerer Prämie als eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

erhältlich<br />

sind,<br />

• der Begriff Unfallversicherung in Österreich<br />

als allgemeines Wissen betrachtet<br />

werden kann,<br />

• der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

nur geringe Verbreitung hat.<br />

Daraus folgt, dass in Österreich ein verhältnismäßig<br />

geringeres Risiko „Unfall“ mit<br />

Versicherungen gut gedeckt ist und ein<br />

existenzielles Risiko „Berufsunfähigkeit“<br />

nur eine geringe Versicherungsdeckung<br />

aufweist.<br />

Es ist davon auszugehen, dass beim Verlust<br />

der Arbeitskraft keine ausreichende<br />

staatliche Unterstützung zur Verfügung<br />

steht. Dies gilt besonders für Menschen<br />

unter 40 Jahren und wird noch verschärft,<br />

wenn von diesem Einkommen noch weitere<br />

Angehörige abhängig sind. Eine private<br />

Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

welche diese Situation<br />

berücksichtigt, ist deshalb unbedingt zu<br />

empfehlen.<br />

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch<br />

ein sehr beratungsintensives Produkt.<br />

Fast alle Versicherer am österreichischen<br />

Markt bieten solche an. Die Unterschiede<br />

in der Leistung sind jedoch hoch. Eine unabhängige<br />

Beratung über einen Versicherungsmakler<br />

ist daher umso wichtiger.<br />

Was im Zuge einer Beratung<br />

unbedingt zu besprechen ist!<br />

Die folgenden Erläuterungen sind ein Auszug<br />

der wichtigsten deckungsrelevanten<br />

Themen und haben keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit:<br />

Fristen zur Meldung einer Berufsunfähigkeit:<br />

Es ist darauf zu achten, dass in der<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung keine<br />

Fristen zu Meldung einer Berufsunfähigkeit<br />

bestehen die den Anspruch auf<br />

Berufsunfähigkeit oder den Leistungsbeginn<br />

für den Antragsteller nachteilig beeinflussen.<br />

Beginn der Berufsunfähigkeit: Im Sinne<br />

der Versicherung geht man von einer<br />

Berufsunfähigkeit dann aus, wenn die<br />

festgestellte Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit<br />

länger als 6 Monate insgesamt<br />

dauert. Wenn zum Beispiel nach einer<br />

4monatigen Beeinträchtigung festgestellt<br />

wird, dass diese länger als 6 Monate (ab<br />

dem diagnostizierten ersten Tag) anhalten<br />

wird, entsteht der Leistungsanspruch an<br />

der Rente. Im Vertrag sollte dies so formuliert<br />

sein, dass dann die Leistung rückwirkend<br />

ab dem diagnostizierten Eintritt der<br />

Beeinträchtigung fällig wird.<br />

Befolgung ärztlicher Anordnungen: Besonders<br />

wichtig ist die Formulierung im<br />

Versicherungsvertrag, in wie weit ärztliche<br />

Anordnungen befolgt werden müssen,<br />

um den Versicherungsanspruch = Rente<br />

nicht zu verlieren.<br />

Grundsätzlich ist es eine persönliche Entscheidung,<br />

den ärztlichen Anordnungen<br />

wie besondere Therapien, Operationen, zur<br />

Minderung einer Berufsunfähigkeit nachzukommen.<br />

Bei der Prüfung dieser Pflicht ist darauf<br />

zu achten, dass das Recht der freien Entscheidung<br />

den Empfehlungen des Arztes<br />

zu folgen, nicht zu stark beschränkt wird<br />

und die Befolgung jeder ärztlichen Anordnung<br />

nicht zur Pflicht wird, um den Rentenanspruch<br />

nicht zu verlieren.<br />

Einfache Maßnahmen der medizinischen<br />

Grundversorgung sind marktüblich und<br />

auch zu befolgen.<br />

Verweisbarkeit: Es wird dabei zwischen<br />

abstrakter und konkreter Verweisbarkeit<br />

unterschieden.<br />

• Abstrakte Verweisbarkeit: Jemand<br />

kann seinen Beruf nicht mehr ausüben,<br />

wäre aber aufgrund seiner Fähigkeiten<br />

für eine andere Arbeit geeignet. Bleibt<br />

seine soziale Stellung in der Gesellschaft<br />

dabei gewahrt, so kann der Versicherer<br />

denjenigen zwingen, diesen Beruf auch<br />

auszuüben. Eine Berufsunfähigkeit liegt<br />

dann nicht mehr vor. Dabei ist es unerheblich,<br />

ob es überhaupt möglich ist,<br />

diesen Beruf auszuüben (z.B. wird eine<br />

Stelle überhaupt angeboten).<br />

• Konkrete Verweisbarkeit: Der bisherige<br />

Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden.<br />

Man könnte eine andere Tätigkeit<br />

ausüben, tut es aber nicht. Solange gilt<br />

man als berufsunfähig. Erst wenn man<br />

konkret (tatsächlich) eine andere als<br />

die bisherige Tätigkeit ausübt, die der<br />

Ausbildung und Erfahrung und somit<br />

der bisherigen Lebensstellung der betroffenen<br />

Person entspricht, liegt keine<br />

Berufsunfähigkeit vor.<br />

Es ist wichtig, dass der Versicherer zumindest<br />

auf die abstrakte Verweisbarkeit<br />

verzichtet! Es gibt Versicherer am Markt,<br />

welche auf die abstrakte und die konkrete<br />

Verweisbarkeit verzichten.<br />

Gesundheitsfragen: Bei der Beantragung<br />

eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind<br />

meist recht umfangreiche Gesundheitsfragen<br />

zu beantworten. Nehmen Sie die<br />

Beantwortung dieser Fragen sehr ernst.<br />

Die korrekte und vollständige Ausfüllung<br />

der Gesundheitsfragen sind die Basis für<br />

die Entscheidung des Versicherers, ob<br />

bzw. unter welchen Bedingungen dieses<br />

Risiko gedeckt wird. Falsche oder unvollständige<br />

Angaben können im Versicherungsfall<br />

zu massiven Problemen führen,<br />

bis hin zur rückwirkenden Vertragsauflösung.<br />

Berufswechsel: Bei Antragstellung wird<br />

der aktuell ausgeübte Beruf angegeben.<br />

Der ausgübte Beruf ist eines der wesentlichen<br />

Merkmale für den Versicherer, um<br />

das Risiko genauer zu definieren. Jeder<br />

Versicherer hat Berufe in Berufsgruppen<br />

gegliedert. Jede Berufgruppe entspricht<br />

einer bestimmten Risikoausprägung und<br />

hat direkte Wirkung auf die Prämienhöhe.<br />

Die Berufsgruppe mit dem höchsten Risiko<br />

umfasst die für diesen Vesicherer nicht<br />

versicherbaren Berufe.<br />

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass<br />

ein Berufswechsel während der Vertragslaufzeit<br />

nicht gemeldet werden muss.<br />

Eine solche Verpflichtung birgt das hohe<br />

Risiko, dass bei einem Berufswechsel die<br />

Meldung vergessen wird. Top-Anbieter<br />

verzichten standardisiert auf diese Meldepflicht<br />

in ihren Produkten.<br />

Damit verbunden muss natürlich im Versicherungsvertrag<br />

der Beruf als versichert<br />

gelten, welcher zum Zeitpunkt des Eintrittes<br />

der Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit<br />

ausgeübt wird.<br />

Der „maßgebliche Beruf“<br />

des Selbständigen<br />

Der Selbständige hat grundsätzlich die unternehmerischen<br />

Gestaltungsrechte und<br />

unterliegt keiner Fremdbestimmung. Der<br />

Unternehmer bestimmt alleine darüber, welche<br />

betrieblichen Aufgaben, er in welchem<br />

Umfang und für welche Zeit übernimmt.<br />

Der Unternehmer hat die Weisungsbefugnis<br />

gegenüber alle anderen Mitarbeitern.<br />

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