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September 2012 - TWI

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Q3|12 www.twi.at<br />

www.twi.at<br />

Q3|12<br />

Die offene Gesellschaft (OG)<br />

Thomas Trenkwalder über das Wesen dieser Gesellschaftsform<br />

Die offene Gesellschaft als Personengesellschaft<br />

wird immer dann eine der Möglichkeiten<br />

sein, wenn zwei oder mehrere<br />

miteinander („gleichberechtigt“) eine<br />

Firma gründen oder führen wollen. Daher<br />

soll in diesem Artikel grundsätzlich<br />

auf die OG als Gesellschaftsform eingegangen<br />

werden.<br />

Kurzdefinition<br />

Eine „Offene Gesellschaft“ - OG ist eine Gesellschaft,<br />

welche eine Firma („=der Name<br />

der Gesellschaft“) führt. Die OG muss aus<br />

mindestens zwei für Gesellschaftsschulden<br />

persönlich, unbeschränkt und solidarisch<br />

haftenden Gesellschaftern bestehen.<br />

Gesellschafter einer OG können<br />

natürliche und juristische Personen sein.<br />

Zur Gründung ist kein Stammkapital erforderlich.<br />

Sollte es keine andere Vereinbarung<br />

geben, haben die Gesellschafter<br />

gleiche Einlagen (gleiche Art und Höhe)<br />

zu leisten. Die Einlage kann sowohl in<br />

Geld als auch in Dienstleistungen oder<br />

einer Mischung von beidem bestehen.<br />

Die Gesellschaft muss unter ihrer Firma<br />

auftreten. Sie kann Rechte erwerben,<br />

Verbindlichkeiten eingehen, klagen und<br />

geklagt werden. Daher kann eine OG<br />

zum Beispiel ein Gebäude kaufen oder<br />

ein Auto leasen.<br />

Unternehmensrecht<br />

Die OG kann für alle Arten von Tätigkeiten<br />

gegründet werden. Sie kann also einen<br />

Gewerbebetrieb halten, einen freiberuflichen<br />

oder land- und forstwirtschaftlichen<br />

oder auch einen gemeinnützigen Zweck<br />

haben. Wenn die OG ein Unternehmen<br />

betreibt, gilt sie als Unternehmerin im Sinne<br />

des UGB.<br />

Für die Firma (also den Namen) sind Personen-,<br />

Sach- und Fantasiefirmen zulässig.<br />

Es ist aber auch möglich, diese Formen<br />

zu mischen. Die Firma hat zwingend den<br />

Rechtsformzusatz OG zu enthalten.<br />

Die OG entsteht mit Eintragung ins Firmenbuch.<br />

Wenn die OG keine verdeckte<br />

Kapitalgesellschaft ist (z.B. GmbH & Co.<br />

OG) darf sie bis zum Schwellenwert von<br />

20<br />

700.000 € an Umsatzerlösen pro Jahr eine<br />

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen.<br />

In den anderen Fällen ist sie zur doppelten<br />

Buchhaltung verpflichtet. Dieser<br />

Schwellenwert gilt nicht für Freiberufler,<br />

die immer eine Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung führen dürfen. Für Land- und<br />

Forstwirte gelten andere Schwellenwerte.<br />

Zum Gründen einer OG kann ein Gesellschaftsvertrag<br />

völlig formfrei geschlossen<br />

werden. Die gesetzlichen Regelungen<br />

können größtenteils durch die Vereinbarungen<br />

im Gesellschaftsvertrag geändert<br />

werden. Die Beteiligung an einer OG ist<br />

normalerweise weder übertragbar noch<br />

vererblich, kann es aber durch Vereinbarung<br />

im Gesellschaftsvertrag werden. Jeder<br />

Gesellschafter hat ein Kontrollrecht.<br />

Laut Gesetz gibt es ein Wettbewerbsverbot<br />

für alle Gesellschafter. Die Gesellschafter<br />

sollen gleich behandelt werden,<br />

sofern keine sachliche Rechtfertigung<br />

für eine Ungleichbehandlung besteht.<br />

Die Verteilung von Gewinn und Verlust<br />

erfolgt nach der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag.<br />

Fehlt diese, sieht das Gesetz<br />

eine eigene Reihenfolge vor.<br />

Die Geschäftsführer der OG sind primär<br />

aus dem Kreis der Gesellschafter zu<br />

bestellen. Werden Andere mit der Geschäftsführung<br />

betraut, haben die<br />

Gesellschafter dennoch die oberste<br />

Entscheidungsbefugnis. Die Vertretung<br />

der Gesellschaft nach außen, zu welcher<br />

alle Gesellschafter befugt sind, kann Dritten<br />

gegenüber nicht beschränkt werden.<br />

Das heißt, wenn ein Gesellschafter, der<br />

nicht zur Vertretung befugt ist zum Beispiel<br />

ein Auto für die Gesellschaft kauft,<br />

so ist dieser Vertrag bindend. Die Gesellschafter<br />

können aber „intern“ einen Schaden<br />

geltend machen. Die Vertretungsbefugnis<br />

ist im Firmenbuch einzutragen.<br />

Das Hauptmerkmal der OG ist, neben<br />

der per Gesetz allen zugestandenen Vertretungsbefugnis<br />

nach außen, die unbeschränkte<br />

und solidarische Haftung,<br />

auch mit ihrem Privatvermögen für<br />

Schulden der Gesellschaft gegenüber<br />

Gläubigern. Sie haften nicht anteilig,<br />

sondern jeder haftet für die gesamte<br />

Schuld, mit Rückforderungsmöglichkeit<br />

im Innenverhältnis.<br />

Steuerrecht<br />

Im Einkommensteuerrecht ist die unternehmerisch<br />

tätige der OG kein eigenes<br />

Steuersubjekt. Im Steuerrecht nennt man<br />

eine derartige Konstruktion eine Mitunternehmerschaft.<br />

Die OG selbst wird nicht<br />

besteuert. Es wird daher zuerst in der OG<br />

ein Gewinn ermittelt. Dieser Gewinn wird<br />

dann an die Gesellschafter (wie im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehen) verteilt.<br />

Von diesen Gewinnanteilen werden dann<br />

noch eventuelle „persönliche“ Kosten für<br />

die OG („Sonderbetriebsausgaben“) abgezogen,<br />

„persönliche“ Einnahmen für die<br />

Fotos: <strong>TWI</strong> WS<br />

OG („Sonderbetriebseinnahmen“) abgezogen<br />

und der verbleibende Gewinn bei<br />

jedem selbst und einzeln versteuert. Das<br />

Stellen von Rechnungen durch die Gesellschafter<br />

an die OG wird normalerweise<br />

nicht anerkannt, sondern es werden die<br />

daraus bezahlten Beträge als Gewinnanteil<br />

gewertet.<br />

In der Umsatzsteuer ist die OG regelmäßig<br />

Steuersubjekt, bekommt eine UID Nummer<br />

und ist zur Abfuhr der Umsatzsteuer<br />

verpflichtet. Die einzelnen Gesellschafter<br />

haben normalerweise aus ihrer Beziehung<br />

zur OG heraus keine Umsatzsteuerpflicht.<br />

Sozialversicherung<br />

Normalerweise beziehen die Gesellschafter<br />

einer OG Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />

oder aus selbständiger Arbeit. Sie<br />

unterliegen daher der Pflichtversicherung<br />

nach dem GSVG. Für manche Freiberufler<br />

gelten Sonderbestimmungen.<br />

Vor- und Nachteile<br />

Ein Vorteil der OG liegt darin, dass eine<br />

sehr unkomplizierte, flexible und indivi-<br />

Gastronomische<br />

Meldungen aus dem <strong>TWI</strong><br />

Neue Öffnungszeiten<br />

Asia Restaurant Yun<br />

Unser Asia-Restaurant im <strong>TWI</strong> hat ab sofort<br />

neue Öffnungszeiten:<br />

Mo. - Fr. 11:30 bis 23.00 Uhr<br />

Sa., So und 11:30 bis 15:00 Uhr<br />

Feiertage 17:30 bis 23:00 Uhr<br />

duelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages<br />

möglich ist. Sie ist einfach, schnell<br />

und kostengünstig zu gründen. Es ist kein<br />

Mindestkapital notwendig, und selbst<br />

wenn es eingezahltes Kapital gibt, muss<br />

dieses nicht regelmäßig erhalten bleiben.<br />

Die gewerblichen Sozialversicherungsbeiträge<br />

sind niedriger als ASVG-Beiträge. Die<br />

Steuerbelastung ist bei geringen Gewinnen<br />

in der Regel kleiner als bei einer Kapitalgesellschaft,<br />

entspricht aber jener von<br />

mehreren Einzelunternehmen. Bei hohen<br />

Gewinnen ergibt sich aber meistens ein<br />

Steuernachteil Kapitalgesellschaften gegenüber.<br />

Der größte Nachteil der OG ist, dass die<br />

Gesellschafter unbeschränkt haften und<br />

andererseits eine Vertretung Dritten gegenüber<br />

nicht beschränkbar ist. Das bedeutet,<br />

dass jeder nicht nur für sein eigenes<br />

Handeln, sondern eventuell auch für<br />

das Handeln der anderen Gesellschafter<br />

haftet. Im Bereich des Fremdkapitals ist<br />

allerdings zu bedenken, dass Kredite z.B.<br />

an eine GmbH meist auch nur im Falle<br />

einer (Mit-) Haftung des eigentlich nicht<br />

unbeschränkt haftenden Gesellschafters<br />

vergeben werden, was den Vorteil des<br />

Gastronomie im roten Haus<br />

Eröffnung im <strong>September</strong><br />

Wie aus verlässlicher Quelle verlautbart<br />

wurde, ist nun ein neuer Pächter für unsere<br />

Cafeteria im roten Haus gefunden<br />

worden.<br />

Asia Restaurant Yun Das Lokal wird zur Zeit noch adaptiert.<br />

Eduard-Bodem-Gasse 6<br />

6020 Innsbruck<br />

Tel: 0512-890346<br />

www.restaurant-yun.at<br />

Momentan sind umfangreiche Umbauarbeiten<br />

noch in vollem Gange. Wenn alles<br />

gut geht, sollte die Eröffnung noch im<br />

<strong>September</strong> erfolgen.<br />

Haftungsprivilegs einer Kapitalgesellschaft<br />

gegenüber einer Personengesellschaft<br />

nivelliert. Ein weiterer Unterschied<br />

zwischen einer OG und Kapitalgesellschaft<br />

ist, dass der Gewinn in der OG vom Gesellschafter<br />

auch dann versteuert werden<br />

muss, wenn er ihn nicht entnommen hat.<br />

Er gilt mit Ablauf des Wirtschaftsjahres als<br />

zugeflossen.<br />

Sollten Sie weitere Fragen zu Gesellschafts-<br />

formen haben, stehe ich Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Steuern+Rat,<br />

Mag. (FH) Thomas Trenkwalder<br />

Eduard-Bodem-Gasse 6/15<br />

A-6020 Innsbruck<br />

Tel: +43 (0) 512 / 34 25 38<br />

Fax: +43 (0) 512 / 34 25 38 - 80<br />

office@steuernundrat.at<br />

www.steuernundrat.at<br />

Gewinnspiel<br />

am Rande ...<br />

Sollte Ihnen diese Zeitung nicht gefallen,<br />

wenden Sie sich vertrauensvoll an<br />

Plinius!<br />

(Plinius, ep. III 5)<br />

-----<br />

NULLUS LIBER<br />

EST TAM MALUS,<br />

UT NON ALIQUA<br />

PARTE PROSIT!<br />

Quelle: Maturazeitung aus den 80er<br />

Die ersten drei korrekten Übersetzungen<br />

per Mail an verein@twi.at erhalten<br />

jeweils einen YUN-Gutschein<br />

im Wert von € 10.<br />

Ausgenommen sind Mitglieder von hotze.com<br />

und der Vereinsvorstand.<br />

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