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DAZ - DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband ...

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<strong>DAZ</strong><br />

KKH-Allianz: 2,0 % mehr Gehalt<br />

Am 23.02.2012 einigten sich <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

KKH-Allianz nach zähen, kontroversen<br />

Verhandlungen auf einen Gehaltsabschluss<br />

für 2012. Die wesentlichen<br />

Inhalte:<br />

• Gehaltserhöhung von 2,0 %<br />

für den Zeitraum 01.04.2012-<br />

31.03.2013<br />

• Erhöhung der Ausbildungsvergütungen<br />

ab dem 01.08.2012<br />

auf 775 € im ersten, 850 € im<br />

zweiten <strong>und</strong> 925 € im dritten<br />

Ausbildungsjahr.<br />

• Verbesserung der Staffelung bei<br />

Die demographische Entwicklung wirkt<br />

sich immer mehr auf die deutsche Wirtschaft<br />

aus. Die Babyboomer gehen in<br />

Rente, die Lücken, die sie hinterlassen,<br />

werden immer weniger von nachrückenden<br />

jungen Arbeitnehmern aufgefüllt.<br />

Der Fachkräftemangel ist längst<br />

kein drohendes Schreckgespenst mehr,<br />

sondern vielfach bittere Realität. Die<br />

Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig<br />

auf die veränderte Situation am Arbeitsmarkt<br />

einstellen, werden verlieren <strong>und</strong><br />

schon in wenigen Jahren wirtschaftliche<br />

Nachteile erleiden.<br />

Es gilt, auf dem immer härter umkämpften<br />

Fachkräftemarkt mit attraktiven<br />

Arbeitskonditionen zu punkten.<br />

Kreative Lösungswege sind gefragt, um<br />

qualifizierte Arbeitskräfte langfristig an<br />

ein Unternehmen zu binden. <strong>DHV</strong> <strong>und</strong><br />

KKH-Allianz haben im jüngsten Tarifabschluss<br />

in zwei Punkten Mut zur Innovation<br />

bewiesen.<br />

Familienpflegezeit<br />

Anfang des Jahres wurde vom B<strong>und</strong>estag<br />

ein Familienpflegegesetz verabschiedet.<br />

Es sieht für die Arbeitnehmer die Möglichkeit<br />

vor, bis zu 24 Monate die Arbeitszeit<br />

bei einem aufgestockten Gehalt zu<br />

verringern. Der Aufstockungsbetrag soll<br />

nach der Familienpflegezeit durch Einbehaltung<br />

von Gehalt zurückgezahlt werden.<br />

(einen ausführlichen Beitrag hierzu<br />

finden Sie in der <strong>DAZ</strong> Nr. 1/2012, S. 20)<br />

Das Gesetz ist zwar gut gemeint, es<br />

hat aber einen gravierenden Fehler: es<br />

räumt den Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Ar-<br />

4<br />

der Weihnachtsgeldzahlung: 25 %<br />

des Bruttomonatsgehalts im 3.<br />

Beschäftigungsjahr (bisher: im 7.<br />

Bj.); 50 % im 4. Bj. (Bisher im 8. Bj.),<br />

75 % im 5. Bj. (bisher im 9. Bj.); 100<br />

% ab dem 6. Bj. (bisher ab 10. Bj.)<br />

• Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit<br />

in Anwendung der<br />

gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

• Möglichkeit der Inanspruchnahme<br />

einer tariflichen Elternzeit<br />

• Arbeitszeitmodell zum gleitenden<br />

Übergang in den Ruhestand<br />

Tarifarbeit<br />

KKH-Allianz: Ein innovativer Abschluss<br />

beitnehmern keinen Rechtsanspruch<br />

auf Familienpflegezeit ein. Diese Lücke<br />

haben <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> KKH-Allianz geschlossen:<br />

Beschäftigte können, soweit<br />

betriebliche<br />

Belange nicht<br />

entgegenstehen,Familienpflegezeit<br />

in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Darüber<br />

hinaus können<br />

sie bei kurzfristigeintretendenPflegefällen<br />

von nahen<br />

Angehörigen<br />

oder akuten<br />

Veränderungen<br />

in deren<br />

Pflege bis zu 5<br />

Tage bezahlte<br />

Arbeitsfreistellung nehmen.<br />

Tarifliche Elternzeit<br />

<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> KKH-Allianz haben die<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme einer<br />

tariflichen Elternzeit bis zu 12 Monate<br />

nach der gesetzlichen Elternzeit<br />

vereinbart. Ähnlich der Familienpflegezeit<br />

können die Beschäftigten ihre<br />

Arbeitszeit reduzieren <strong>und</strong> erhalten<br />

einen Aufstockungsbetrag in Höhe der<br />

Hälfte der Differenz zwischen der bisherigen<br />

(vor der gesetzlichen Elternzeit)<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> der reduzierten<br />

Arbeitszeit in der Betreuungsphase.<br />

Das dadurch aufgebaute negative<br />

Insbesondere mit dem Rechtsanspruch<br />

auf Familienpflegezeit <strong>und</strong> der<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme einer<br />

tariflichen Elternzeit vereinbarten<br />

<strong>DHV</strong> <strong>und</strong> KKH-Allianz zwei innovative,<br />

für die Beschäftigten attraktive Angebote<br />

zur Vereinbarkeit von Familie<br />

<strong>und</strong> Beruf.<br />

Mit dem Gehaltstarifabschluss haben<br />

sich die Tarifpartner zur Verhandlung<br />

über eine neue Gehaltstabelle<br />

verpflichtet. Derzeit werden die Verhandlungen<br />

intensiv geführt. Einen<br />

Abschluss streben <strong>DHV</strong> <strong>und</strong> KKH-Allianz<br />

für den Sommer 2012 an.<br />

rö<br />

Wertguthaben wird im Anschluss an<br />

die tarifliche Elternzeit durch Aufstocken<br />

der Arbeitszeit bei weiter reduziertem<br />

Gehalt ausgeglichen.<br />

© N-Media-Images - fotolia.com<br />

Der Vorteil bei der tariflichen Elternzeit<br />

gegenüber dem Rechtsanspruch<br />

auf Teilzeit nach dem Teilzeit- <strong>und</strong><br />

Befristungsgesetz (TzBfG) besteht<br />

vor allem darin, dass die Gehaltsreduzierung<br />

durch den Aufstockungsbetrag<br />

abgefedert wird <strong>und</strong> die/der<br />

Beschäftigte einen Anspruch auf die<br />

Rückkehr zur vertraglichen Arbeitszeit<br />

hat. Die <strong>DHV</strong> ist deshalb optimistisch,<br />

dass die tarifliche Elternzeit Akzeptanz<br />

bei den Beschäftigten finden<br />

<strong>und</strong> Vorbild für ähnliche Regelungen<br />

in anderen Branchen/Unternehmen<br />

haben wird.<br />

Henning Röders<br />

<strong>DAZ</strong> 2/2012

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