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DAS JAHR 2003 - Beate Uhse

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CORPORATE GOVERNANCE<br />

7.1<br />

CORPORATE GOVERNANCE IM ÜBERBLICK Die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG ist sich der<br />

Bedeutung einer guten Unternehmensführung voll bewusst. Die seit langer Zeit im<br />

Konzern vorhandenen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung wurden in 2002<br />

und <strong>2003</strong> an die Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst, wo es unter<br />

den spezifischen Voraussetzungen des Unternehmens, z.B. nach Größe, Struktur und Branche,<br />

sinnvoll ist. Ziel von <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> ist es, den hohen Ansprüchen an eine angemessene Tranparenz<br />

in der Berichterstattung, der Stärkung der Aktionärsrechte und der genauen Darstellung der<br />

Zusammensetzung, Aufgaben und Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat gerecht zu<br />

werden. Dies gilt für den gesamten Konzern und dessen Tochtergesellschaften.<br />

Auf dem Weg dahin erfüllte die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG in <strong>2003</strong> sieben weitere Punkte des Kodex in<br />

seiner Fassung vom 4. Juli <strong>2003</strong>. Abweichungen gibt es in fünf Punkten, die in der<br />

Entsprechenserklärung vom 9. Dezember <strong>2003</strong> vom Vorstand und Aufsichtsrat erläutert und<br />

begründet wurden. Das Ziel der nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung fest im Blick, hat<br />

sich die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG entschieden, nicht alle Änderungen des Jahres <strong>2003</strong> im Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex umzusetzen. Stattdessen verfolgt <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> weiterhin den Weg,<br />

Corporate Governance dort konsequent anzuwenden, wo sie Größe, Art und Struktur des<br />

Unternehmens gerecht wird.<br />

Wichtige Veränderungen und Maßnahmen des Jahres <strong>2003</strong>:<br />

7.2<br />

DER VORSTAND Die Zusammensetzung des <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> Vorstands hat sich in <strong>2003</strong><br />

nicht verändert. Der Vorstand, bestehend aus Otto Christian Lindemann,<br />

Vorstandssprecher und Finanzen sowie Gerard Cok, Operatives Geschäft, hat im vergangenen<br />

Jahr viele Punkte der in 2002 festgelegten Unternehmensstrategie mit Leben gefüllt und im<br />

Konzern implementiert. Ihrer Arbeit liegt seit dem 17. März 1999 eine Geschäftsordnung<br />

zugrunde.<br />

Die Verlängerung des Vorstandsvertrages von Otto Christian Lindemann im April <strong>2003</strong> war für<br />

den Aufsichtsrat Anlass, entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex neben den<br />

fixen Vergütungsbestandteilen auch variable, leistungsbezogene Komponenten zu vereinbaren.<br />

Diese sind an den geschäftlichen Erfolg der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG gekoppelt. Sie kommen zum Tragen,<br />

sobald das tatsächliche Jahresergebnis vor Steuern die Planungen in Verbindung mit dem vom<br />

Aufsichtsrat geprüften und gebilligten Budget überschreitet. Tritt dieser Fall ein, so erfolgt eine<br />

zusätzliche Vergütung von zwei Prozent des überschießenden Betrages. Daneben erhielten die<br />

Vorstände in <strong>2003</strong> insgesamt 36.450 Aktienoptionen im Nennwert von 1,- Euro aus dem Stock<br />

Option Programm der Gesellschaft.<br />

Entsprechend der Empfehlung des Kodex veröffentlicht die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG die individualisierte<br />

Vorstandsvergütung im Anhang des Konzernabschlusses auf der Seite 87.<br />

7.3<br />

DER AUFSICHTSRAT Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates blieb im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr ebenfalls unverändert. Seit dem 22. Juni <strong>2003</strong> liegt der Arbeit des<br />

Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung zugrunde, die unter anderem die Aufgaben, Befugnisse<br />

und auch die Altersgrenze der Mitglieder regelt.<br />

Um die modernen Kommunikationsmöglichkeiten auch bei der Aufsichtsratsarbeit zu<br />

berücksichtigen, hat die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG im Rahmen der Hauptversammlung <strong>2003</strong> diverse<br />

Satzungsänderungen vorgenommen. So können Einberufungen von Aufsichtsratssitzungen<br />

seither auch auf elektronischem Wege in schriftlicher Form erfolgen. Aufsichtsratsmitglieder,<br />

die bei einer Sitzung nicht persönlich anwesend sind, können<br />

ihre Stimme mittels Telefon und Lautsprechvorrichtung für alle<br />

anwesenden Aufsichtsratsmitglieder vernehmlich abgeben.<br />

Im Rahmen der Hauptversammlung kann der Vorsitzende des<br />

Aufsichtsrates und Versammlungsleiter die Aufzeichnung und<br />

Übertragung der Hauptversammlung über elektronische<br />

Medien zulassen, sofern dies in der Einladung zur<br />

Versammlung angekündigt wurde.<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />

ist im § 11 der Satzung geregelt. Die individuellen<br />

Aufsichtsratsbezüge sind im Konzernanhang auf der Seite 88<br />

ausgewiesen. Eine zusätzliche Vergütung der<br />

Ausschussmitglieder ist nicht vorgesehen, da bisher neben dem<br />

Audit Committee aufgrund der geringen Anzahl an<br />

Aufsichtsratsmitgliedern keine weiteren Ausschüsse gebildet<br />

wurden. Die Aufsichtsräte der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG erhalten keine<br />

erfolgsorientierte Vergütung, da die vorliegenden variablen<br />

Vergütungsmodelle aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

nicht überzeugen.<br />

Neben ihrer Vergütung sind die Aufsichtsräte seit Anfang<br />

<strong>2003</strong> in eine D&O-Versicherung der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />

einbezogen, in der ein angemessener Selbstbehalt für die<br />

Aufsichtsratsmitglieder vereinbart ist.<br />

Das Audit Committee wurde zum 25. April <strong>2003</strong> um Richard<br />

Orthmann als Mitglied des Ausschusses verstärkt.<br />

Als Privatinvestor vervollständigt Richard Orthmann das Team<br />

um Detlef Bindert (Treasurer), Ausschussvorsitzender, und<br />

Nico Bootsma (Wirtschaftsprüfer).<br />

7.4<br />

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Um den<br />

Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so<br />

weit wie möglich zu erleichtern, hat die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG <strong>2003</strong><br />

erstmals allen Aktionären angeboten, einen von der<br />

Gesellschaft benannten weisungsgebundenen<br />

Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu<br />

bevollmächtigen.<br />

Gleichzeitig wurde der Internet-Auftritt der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />

zu einer umfangreichen Informationsplattform rund um die<br />

Hauptversammlung ausgebaut. Hier konnten die Aktionäre alle<br />

notwendigen Unterlagen einsehen, wie Jahresabschlüsse,<br />

Tagesordnung und Teilnahmeberechtigungen. Gegenanträge,<br />

wären sie im Vorfeld der Hauptversammlung eingegangen,<br />

sollten auf der Website veröffentlicht werden.<br />

Alle Informationen rund um den Stimmrechtsvertreter sowie<br />

Vordrucke für Vollmachts- und Weisungserteilung wurden dort<br />

bereit gehalten.<br />

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