DAS JAHR 2003 - Beate Uhse
DAS JAHR 2003 - Beate Uhse
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CORPORATE GOVERNANCE<br />
7.1<br />
CORPORATE GOVERNANCE IM ÜBERBLICK Die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG ist sich der<br />
Bedeutung einer guten Unternehmensführung voll bewusst. Die seit langer Zeit im<br />
Konzern vorhandenen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung wurden in 2002<br />
und <strong>2003</strong> an die Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst, wo es unter<br />
den spezifischen Voraussetzungen des Unternehmens, z.B. nach Größe, Struktur und Branche,<br />
sinnvoll ist. Ziel von <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> ist es, den hohen Ansprüchen an eine angemessene Tranparenz<br />
in der Berichterstattung, der Stärkung der Aktionärsrechte und der genauen Darstellung der<br />
Zusammensetzung, Aufgaben und Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat gerecht zu<br />
werden. Dies gilt für den gesamten Konzern und dessen Tochtergesellschaften.<br />
Auf dem Weg dahin erfüllte die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG in <strong>2003</strong> sieben weitere Punkte des Kodex in<br />
seiner Fassung vom 4. Juli <strong>2003</strong>. Abweichungen gibt es in fünf Punkten, die in der<br />
Entsprechenserklärung vom 9. Dezember <strong>2003</strong> vom Vorstand und Aufsichtsrat erläutert und<br />
begründet wurden. Das Ziel der nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung fest im Blick, hat<br />
sich die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG entschieden, nicht alle Änderungen des Jahres <strong>2003</strong> im Deutschen<br />
Corporate Governance Kodex umzusetzen. Stattdessen verfolgt <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> weiterhin den Weg,<br />
Corporate Governance dort konsequent anzuwenden, wo sie Größe, Art und Struktur des<br />
Unternehmens gerecht wird.<br />
Wichtige Veränderungen und Maßnahmen des Jahres <strong>2003</strong>:<br />
7.2<br />
DER VORSTAND Die Zusammensetzung des <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> Vorstands hat sich in <strong>2003</strong><br />
nicht verändert. Der Vorstand, bestehend aus Otto Christian Lindemann,<br />
Vorstandssprecher und Finanzen sowie Gerard Cok, Operatives Geschäft, hat im vergangenen<br />
Jahr viele Punkte der in 2002 festgelegten Unternehmensstrategie mit Leben gefüllt und im<br />
Konzern implementiert. Ihrer Arbeit liegt seit dem 17. März 1999 eine Geschäftsordnung<br />
zugrunde.<br />
Die Verlängerung des Vorstandsvertrages von Otto Christian Lindemann im April <strong>2003</strong> war für<br />
den Aufsichtsrat Anlass, entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex neben den<br />
fixen Vergütungsbestandteilen auch variable, leistungsbezogene Komponenten zu vereinbaren.<br />
Diese sind an den geschäftlichen Erfolg der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG gekoppelt. Sie kommen zum Tragen,<br />
sobald das tatsächliche Jahresergebnis vor Steuern die Planungen in Verbindung mit dem vom<br />
Aufsichtsrat geprüften und gebilligten Budget überschreitet. Tritt dieser Fall ein, so erfolgt eine<br />
zusätzliche Vergütung von zwei Prozent des überschießenden Betrages. Daneben erhielten die<br />
Vorstände in <strong>2003</strong> insgesamt 36.450 Aktienoptionen im Nennwert von 1,- Euro aus dem Stock<br />
Option Programm der Gesellschaft.<br />
Entsprechend der Empfehlung des Kodex veröffentlicht die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG die individualisierte<br />
Vorstandsvergütung im Anhang des Konzernabschlusses auf der Seite 87.<br />
7.3<br />
DER AUFSICHTSRAT Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates blieb im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr ebenfalls unverändert. Seit dem 22. Juni <strong>2003</strong> liegt der Arbeit des<br />
Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung zugrunde, die unter anderem die Aufgaben, Befugnisse<br />
und auch die Altersgrenze der Mitglieder regelt.<br />
Um die modernen Kommunikationsmöglichkeiten auch bei der Aufsichtsratsarbeit zu<br />
berücksichtigen, hat die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG im Rahmen der Hauptversammlung <strong>2003</strong> diverse<br />
Satzungsänderungen vorgenommen. So können Einberufungen von Aufsichtsratssitzungen<br />
seither auch auf elektronischem Wege in schriftlicher Form erfolgen. Aufsichtsratsmitglieder,<br />
die bei einer Sitzung nicht persönlich anwesend sind, können<br />
ihre Stimme mittels Telefon und Lautsprechvorrichtung für alle<br />
anwesenden Aufsichtsratsmitglieder vernehmlich abgeben.<br />
Im Rahmen der Hauptversammlung kann der Vorsitzende des<br />
Aufsichtsrates und Versammlungsleiter die Aufzeichnung und<br />
Übertragung der Hauptversammlung über elektronische<br />
Medien zulassen, sofern dies in der Einladung zur<br />
Versammlung angekündigt wurde.<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />
ist im § 11 der Satzung geregelt. Die individuellen<br />
Aufsichtsratsbezüge sind im Konzernanhang auf der Seite 88<br />
ausgewiesen. Eine zusätzliche Vergütung der<br />
Ausschussmitglieder ist nicht vorgesehen, da bisher neben dem<br />
Audit Committee aufgrund der geringen Anzahl an<br />
Aufsichtsratsmitgliedern keine weiteren Ausschüsse gebildet<br />
wurden. Die Aufsichtsräte der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG erhalten keine<br />
erfolgsorientierte Vergütung, da die vorliegenden variablen<br />
Vergütungsmodelle aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
nicht überzeugen.<br />
Neben ihrer Vergütung sind die Aufsichtsräte seit Anfang<br />
<strong>2003</strong> in eine D&O-Versicherung der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />
einbezogen, in der ein angemessener Selbstbehalt für die<br />
Aufsichtsratsmitglieder vereinbart ist.<br />
Das Audit Committee wurde zum 25. April <strong>2003</strong> um Richard<br />
Orthmann als Mitglied des Ausschusses verstärkt.<br />
Als Privatinvestor vervollständigt Richard Orthmann das Team<br />
um Detlef Bindert (Treasurer), Ausschussvorsitzender, und<br />
Nico Bootsma (Wirtschaftsprüfer).<br />
7.4<br />
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG Um den<br />
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so<br />
weit wie möglich zu erleichtern, hat die <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG <strong>2003</strong><br />
erstmals allen Aktionären angeboten, einen von der<br />
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen<br />
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu<br />
bevollmächtigen.<br />
Gleichzeitig wurde der Internet-Auftritt der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />
zu einer umfangreichen Informationsplattform rund um die<br />
Hauptversammlung ausgebaut. Hier konnten die Aktionäre alle<br />
notwendigen Unterlagen einsehen, wie Jahresabschlüsse,<br />
Tagesordnung und Teilnahmeberechtigungen. Gegenanträge,<br />
wären sie im Vorfeld der Hauptversammlung eingegangen,<br />
sollten auf der Website veröffentlicht werden.<br />
Alle Informationen rund um den Stimmrechtsvertreter sowie<br />
Vordrucke für Vollmachts- und Weisungserteilung wurden dort<br />
bereit gehalten.<br />
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