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DAS JAHR 2003 - Beate Uhse

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43<br />

Hauptversammlung beauftragt wurde. Wir haben vom Wirtschaftsprüfer eine Erklärung eingeholt,<br />

inwieweit weitere geschäftliche oder finanzielle Verflechtungen mit der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> Gruppe<br />

vorliegen. Diese Erklärung gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Über den Prozess der Prüfung<br />

berichtete Ernst & Young fortlaufend an den Vorsitzenden des Audit Committee. Als Ergebnis<br />

seiner Abschlussprüfungen erteilte Ernst & Young einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

für die Geschäftsabschlüsse der AG wie auch des Konzerns für das Geschäftsjahr <strong>2003</strong>.<br />

Die Prüfungsdokumente lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern fristgemäß vor der<br />

Bilanzfestlegungssitzung am 17. März 2004 vor. Der Abschluss wurde in dieser Sitzung<br />

ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über wesentliche Ergebnisse der<br />

Prüfung und stand für Fragen zur Verfügung. Wir haben das Prüfungsergebnis von Ernst & Young<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach unserer eigenen eingehenden Prüfung des<br />

Jahresabschlusses, des Konzernjahresabschlusses sowie der Lageberichte und des Vorschlages<br />

zur Verwendung des Bilanzgewinnes ergaben sich keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den vom<br />

Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernjahresabschluss gebilligt.<br />

Damit ist der Jahresabschluss der AG festgestellt.<br />

8.3<br />

BEATE UHSE GESCHÄFTSBERICHT <strong>2003</strong> BERICHT DES AUFSICHTSRATES<br />

TRANSPARENZ UND SELBSTVERPFLICHTUNG<br />

Jedes Organmitglied ist aufgerufen, mögliche Interessenkonflikte, die aufgrund anderer<br />

Beratungs- und Organfunktionen auch nur temporär entstehen könnten, dem Aufsichtsrat<br />

unverzüglich offen zu legen. Alle anstehenden Fragen im Berichtszeitraum <strong>2003</strong> wurden vom<br />

Aufsichtsrat dahingehend entschieden, dass kein Interessenskonflikt bestand. Eine Auflistung<br />

aller Mandate und geschäftlicher Verbindungen, die die Organmitglieder außerhalb ihrer Aufgabe<br />

bei <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> wahrnehmen, finden Sie bitte auf Seite 87. Die Aufsichtsräte der <strong>Beate</strong> <strong>Uhse</strong> AG<br />

haben im Geschäftsjahr <strong>2003</strong> keine Aktien oder damit verbundene Rechte ge- oder verkauft, die<br />

im Sinne des § 15a WpHG meldepflichtig gewesen wären.<br />

Wir danken allen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und dem Vorstand für die <strong>2003</strong> geleistete<br />

Arbeit. Wir glauben, dass sie auf das Erreichte zu Recht stolz sein können. <strong>2003</strong> wurde eine<br />

hervorragende Ausgangslage geschaffen für weitere Verbesserungen, weiteres Wachstum und<br />

die weitere Schaffung von Werten für Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und Partner.<br />

Seien Sie versichert, dass wir auch im Jahre 2004 unsere Arbeit im Interesse eines<br />

„Shareholder Value“ fortsetzen werden.<br />

Flensburg, 17. März 2004<br />

Richard Orthmann<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates<br />

8.0<br />

8.3

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