Landschaftsplan Grevesmühlen Teil 2
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LANDSCHAFTSPLAN DER STADT GREVESMÜHLEN - TEIL 2-<br />
B - Maßnahmeschwerpunkte zur Erhöhung der Strukturvielfalt/ Verbesserung und<br />
Erhaltung des Landschaftsbildes sowie Maßnahmeschwerpunkte für die<br />
landschaftsgebundene Erholung / Wohnumfeld<br />
Maßnahmeschwerpunkte<br />
B1 –Erhalt von<br />
Landschaftsbereichen mit einem<br />
für den Naturraum typischem<br />
Landschaftsbild / Erhalt von<br />
Landschaftsbereichen mit<br />
überdurchschnittlicher<br />
Bedeutung für die<br />
Landschaftsgebundene Erholung<br />
B2 - Sicherung prägender und für<br />
den Naturraum typischer<br />
Landschaftselemente und<br />
Nutzungsformen / Denkmal- und<br />
Bodendenkmalschutz<br />
B6 - Anlage und Erhaltung von<br />
Wanderwegen /<br />
Anlage und Erhaltung von<br />
Naturlehrpfaden<br />
lfd. Maßnahmeort / Begründung / Maßnahmebeschreibung<br />
Nr.<br />
1 Erhaltung des Lichtungscharakters der Everstorfer Lichtung<br />
2 Erhalt des Everstorfer Forstes als großflächiges und<br />
zusammenhängendes Waldgebiet<br />
Der Biotopkomplex wird durch großflächige Waldgebiete auf<br />
Flächen mit teilweise hoher Reliefenergie geprägt. Diese sollen<br />
auch aufgrund ihrer Nähe zur Stadt <strong>Grevesmühlen</strong> als<br />
Naherholungsbereich erhalten bleiben.<br />
1 Gestaltung des Bereiches am Sühnestein / Konzept für<br />
den unmittelbaren Umgebungsbereich des Sühnesteines<br />
als Anlaufpunkt im Zusammenhang mit dem Rad- und<br />
Wanderweg<br />
2 Erhaltung und Pflege der Hünengräber – Konzept zur<br />
Umfeldgestaltung und zur touristischen Erschließung<br />
(Parkplätze, Ausschilderung, Besucherlenkung) im<br />
Zusammenhang mit Biotopkomplex III<br />
Allgemein: Erhalt von Feldgehölzen, Alleen, Baumreihen,<br />
Hohlformen und Vollformen.<br />
Erhalt von Altbäumen (z.B. Hundeeiche an der Schepperwiese)<br />
1 Derzeit führt ein ausgebauter Wanderweg von Hamberge<br />
Richtung Sühnestein, von hier aus durch die Ortslage von<br />
Everstorf bis nahe an die Stadtgebietsgrenze. Hier knickt<br />
der Weg nach Osten ab und führt durch den Wald entlang<br />
am Birkenmoor über die Feldflur nach Hoikendorf.<br />
Wesentlich ist die Instandhaltung des Wanderweges.<br />
2 Für den südlichen Bereich bietet sich die Anlage eines<br />
weiteren Weges an, der die Nordgruppe der Hünengräber<br />
erschließt. Die genaue Wegführung ist zu prüfen.<br />
In Verbindung mit der touristischen Erschließung der<br />
Hünengräber ist die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten<br />
in unmittelbarer Nähe erforderlich. Hierfür sind<br />
insbesondere auch Flächen im Bereich des<br />
Biotopkomplexes III „Ackerflur Hoikendorf-Barendorf“ zu<br />
prüfen.<br />
C - Maßnahmeschwerpunkte Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser sowie<br />
Maßnahmeschwerpunkte Schutzgut Boden<br />
Maßnahmeschwerpunkte<br />
C1 –Erhalt von Standorten mit<br />
hoher natürlicher<br />
Nutzungseignung für die Landund<br />
Forstwirtschaft und<br />
Bewirtschaftung der Flächen<br />
entsprechend ihrer natürlichen<br />
Eignung<br />
lfd. Maßnahmeort / Begründung / Maßnahmebeschreibung<br />
Nr.<br />
Alle bereits vorhandenen Waldflächen als solche zu erhalten. Die<br />
Ackerflächen weisen keine natürlich hohe Eignung für eine<br />
intensive landwirtschaftliche Nutzung auf. Daher wäre eine<br />
Nutzungsextensivierung zu empfehlen.<br />
Planungsstand: endgültiges Exemplar – 04.05.2009 27